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Bund Deutscher Kunsterzieher [Hrsg.]
Kunst und Jugend — 4.1910

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Heft IV (April 1910)
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Bender, E.: Kunstunterricht, [2]
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Der Zeichenlehrer in der neuorganisierten Gewerbeschule
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https://doi.org/10.11588/diglit.34105#0061

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erst für Uhde gewesen und habe seinen Vater gebeten, ihm das Bild zu kaufen
(Kunstwart-Sammlung). Dieser habe es ihm versprochen, sei dann aber mit den
Worten nach Hause gekommen: „Das Bild kaufe ich dir nicht, die Hirten-
gestalten sind ja der Abschaum von Hässlichkeit.“ Seitdem gefalle ihm das Bild
wirklich nicht mehr. Ich habe immer gefunden, dass das ursprün gliche Urteil
unserer Schüler das Richtige trifft, denn sie lassen sich noch rein von
ihrem Empfinden leiten. Ein Beispiel möge das beweisen. Ich zeigte Schülern im
Alter von 15—16 Jahren eine Reproduktion des Bildes „Das Gefühl der Ab-
hängigkeit“ von Sascha Schneider. Ich erhielt unter andern Antworten ähnlichen
Sinnes folgende: „Ich kann mir das Gefühl der Abhängigkeit wohl so denken, aber das
Bild erfreut mich nicht.“ Ich kann
lachen, glaube aber, dass ein ganz
Partei genommen hätte — er sagt:
„Die Kunst soll einhergehen im
schlichten Gewände und nichts
Absonderliches an sich dulden.“
Wir müssen das erste ursprüng-
liche Gefühl unserer Schüler
stärken und sichern, wir müssen
es bewahren vor der Ueber-
schätzung der rein formalen
S chö nh eit, v or d er U eb er s ch ätz un g
des Dekorativen und vor der
Wertschätzung des Kunstwerkes
rein nach dem dargestellten In¬
halt. Diese drei Vorurteile er¬
schweren sehr vielen den Genuss
der Kunst. Es sind üble Ange¬
wohnheiten, auf die der Schüler
von selber nicht kommt, sie
werden ihm anerzogen. Wir be¬
wahren ihn davor vor allem durch
vergleichendes Sehen. Die Schüler
erkennen, dass im „Mondschein¬
geiger“ von Thoma mehr Ge-
halt ist als m dem Bilde „Der s (Leiter: Direktor Godron).
Abend“ von Nonnenbruch. Ein

über diese Antwort
für meinen Schüler

nur denken, dass viele
Grosser, nämlich Dürer,




Vergleich einiger Werke Raffaels mit solchen der Manieristen lehrt sie verstehen,
dass die Schönheit erfüllt sein muss von Geist und Gemüt, sonst ist sie eine
„tönende Schelle usw. _ (Schluss folgt.)

Der Zeichenlehrer in der neu-
organisierten Gewerbeschule. Den
mancherlei Anfragen entsprechend wollen
wir zunächst einen Auszug der in letzter
Zeit im „Amtsblatt des Königl. Wtirttem-
bergischen Ministeriums des Kirchen- und
Schulwesens“ erlassenen Bestimmungen geben.
Daraus mögen die Kollegen ersehen, wie die
Einschätzung des Zeichenlehrers seitens der
Behörden sich neuerdings gestaltet hat. Die
Stellungnahme hierzu wollen wir noch etwas
verschieben. Amtsblatt Nr. 11, 1909, Gehalts-
ordnung etc. Amtsblatt Nr. 16, 1909, S. 185
und 186, Seite 190 und 191, 193, Amtsblatt
Nr. 1, 1910.
Bekanntmachung des Ministeriums
des Kirchen- und Schulwesens,
betreffend die Gehaltsordnung
für die Lehrkräfte an Gewerbe-

und Handelsschulen. Die Gewäh-
rung von Staatsbeiträgen zu dem Aufwand
der Gemeinden für die Besoldung der an Ge-
werbe- und Handelsschulen ständig und
im Hauptamt angestellten Lehrer
und Lehrerinnen ist von der Festsetzung
der Bezüge dieser Lehrer nach der nach-
stehenden Gehaltsordnung abhängig. Diese
Bestimmung findet auch auf diejenigen stän-
digen Lehrer und Lehrerinnen Anwendung,
welche vorwiegend an Gewerbe-und Handels-
schulen tätig, aber gleichzeitig an anderen
öffentlichen Schulanstalten angestellt sind,
wenn ihre Dienstleistung an diesen sämtlichen
Schulen ihre Hauptbestimmung bildet (Art. 13
Abs. 7 des Gesetzes vom 22. Juli 1906, betr. die
Gewerbe- u. Handelsschulen, Reg.Blatt S. 499).
1. Bei den männlichen Lehrkräften
sind zwei Kategorien zu unterscheiden:
 
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