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Bund Deutscher Kunsterzieher [Hrsg.]
Kunst und Jugend — 4.1910

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Heft II (Februar 1910)
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Hahn, ...: Vom "papiernen" Ornament in der Schule
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Kolb, Gustav: Die Pflichstundenzahl der Zeichenlehrer
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https://doi.org/10.11588/diglit.34105#0029

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die Farbenphantasie angeregt, bereichert. Der beste Entwurf kommt an der Rein-
zeichnung zur Ausführung. Der Schüler hat selbst zu bestimmen, welches der
beste ist, und nur selten greift er fehl.

Mit Lösung dieser Aufgabe kann man sich für das laufende Jahr begnügen.
Später werden gelegentlich Füllungen von Flächen entworfen, die wirkliche Dinge
vorstellen. Am nächsten liegen da solche, deren Stoff das Papier selbst ist:
Glückwunschkarten (auf Neujahr, Ostern, vgl. Abb. 8) Besuchskarten, Buchzeichen,
Buchschmuck. Vgl. Spitzahorn als Kopfleiste. Man braucht in diesem Falle
nur noch die Flächen auszuschneiden, und man hat die wirklichen Dinge in der
Hand-, zudem müssen auch die Eiferer für Stoffgemässheit des Schmuckes ver-
stummen. Schliesslich mögen ausnahmsweise auch einmal wirkliche Dinge (z. B.
Ostereier) geschmückt werden; so werden wir selbst den äussersten Anforderungen

entsprechen. Bei all’ diesen
Aufgaben aber werden wir immer
wieder auf die Ergebnisse unserer
ersten Uebung zurückgreifen
müssen, der Kreisfüllung. So
erweist sich dieselbe als eine
brauchbare Grundlage , obschon
sie nichts weiter ist als ein —
papiernes Ornament.
Diese Ausführungen sind
schon vor zwei Jahren ge-
schrieben worden als ein Teil
meines Vortrags über Gedächtnis-
und Phantasiezeichnen. Sie konn-
ten aber damals mit Rücksicht
auf den übrigen Stoff nur bruch-
stückweise zum Vortrag gebracht
werden. Die darin vertretene
Auffassung vertrete ich heute
noch. So dürfte ihre Veröffent-
lichung nicht ungerechtfertigt
Oberreallehrer Hahn.


Die Pflichtstundenzahl der Zeichenlehrer.
Die amtliche Festsetzung der Pflichtstunden rief, wie wir schon früher aus-
führten, eine tiefgehende Erregung unter den Zeichenlehrern hervor. Die ungerechte
Beurteilung unserer Arbeit neben der anderer Lehrer wurde nun duich die Erlasse
des Gewerbeoberschulrats auch auf den Zeichenlehrer der Gewerbeschule ausge-
dehnt. Auch auf diesem Gebiet blieb es Württemberg vorbehalten, den Zeichen-
lehrer in eine Ausnahmestellung zu versetzen. Kein anderer deutscher Bundes-
staat hat sich seitdem etwas ähnliches geleistet. In nächster Nummer werden wir
auf diese Angelegenheit noch des Näheren zurückkommen. Den werten Kollegen
möchten wir aber zurufen, Geduld zu haben und durch ernste Arbeit im Beruf
und mannhaftes Eintreten für unsere Sache — jeder an seinem Platze — unseren
gemeinsamen Bestrebungen zu dienen.
Auf die mancherlei Anfragen betr. der Pflichtstunden der Zeichenlehrer in
anderen Staaten teilen wir folgendes mit:
In Preussen wurden diese nach einem Erlass von 1863 gleich den Elementar-
und Turnlehrern auf 26 — 28 festgelegt. 1893 wurden die Zeichenlehrer aber aus
der Zahl der Elementar- und technischen Lehrer herausgehoben und die PHicht-
stundenzahl auf 24 ermässigt. Ein späterer Erlass (1900) erinnerte nochmals an
diese Bestimmung mit besonderem Hinweis auf die geprüften Zeichenlehrer.
 
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