Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Bund Deutscher Kunsterzieher [Hrsg.]
Kunst und Jugend — 4.1910

DOI Heft:
Heft VII (Juli 1910)
DOI Artikel:
Kolb, Gustav: Der Verband Württembergischer Gewerbeschulmänner
DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.34105#0105

DWork-Logo
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
95

Behandlung genommen werden könne. Ueber die Gründe des Vorsitzenden waren nur Mut-
massungen und dunkle Gerüchte über persönliche Bedrängnisse im Umlauf; etwas Gewisses
war jedoch nicht zu erfahren. Die Zügel der Vereinsregierung schleiften nun eine Zeitlang
auf dem Boden, und niemand wusste, was da werden sollte. Indes das Gefühl der Zu-
sammengehörigkeit erwies sich als stark genug, um diese Krisis zu überwinden, und der
Weg dazu war eine ausserordentliche Hauptversammlung, die am 18. Juni in Stuttgart statt-
fand und aus dem ganzen Lande sehr zahlreich besucht war, ein Beweis, wie lebhaft das
Interesse war, dem auf den Grund zu kommen, was alles in der Sache gespielt hatte.
Nach der Begrüssung der Versammlung verlas der Vorsitzende Dr. Klopfer zunächst
die Eingabe des Ausschusses und dann die Antwort des Ministeriums; hierauf berichtete er
Abbildung 5.


in kurzen Zügen und oft nur andeutungsweise über die Unterredungen, die er in der Sache
mit dem Vorsitzenden des Gewerbeoberschulrats, Staatsrat Dr. v. Mosthaf, und dem schul-
technischen Mitglied, Regierungsrat Hartmann, hatte. Man hat ihn dort hart angelassen.
Nun hat er geglaubt, dass ein dergestalt Gemassregelter und Missliebiger als Vorsitzender
dem Vereinsinteresse nur nachteilig sein würde und darum weichen müsse. Von diesen Ge-
sichtspunkten geleitet, habe er die Vorstandschaft niedergelegt. An diese überraschenden
Mitteilungen schloss sich eine gründliche Aussprache, deren Ergebnis folgendes ist:
Die Hauptversammlung erkennt an, dass die Eingabe im Interesse des Vereins erfolgt
und von den besten Absichten geleitet gewesen sei. Die freimütige Sprache sei kein aus-
reichender Grund für die derbe Antwort des Ministeriums. Auf jeden Fall aber stehe der
Verein wie ein Mann hinter seinem Ausschuss und spreche ihm sein volles Vertrauen aus.
Die Tatsache, dass der Vorsitzende bei den Behörden in Ungnade gefallen sei, sei für die
Mitglieder kein Grund, ihm das Vertrauen zu entziehen. Im Gegenteil, jetzt erst recht
stehe der Verein zu seinem Vorsitzenden. Auch das Vereinsinteresse könne diesen Rück-
tritt nicht fordern; denn wer gebe eine Garantie dafür, dass ein anderer Vorsitzender nicht
 
Annotationen