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Deutsche Gesellschaft für Christliche Kunst [Hrsg.]
Die christliche Kunst: Monatsschrift für alle Gebiete der christlichen Kunst u. der Kunstwissenschaft sowie für das gesamte Kunstleben — 21.1924/​1925

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Mitteilungen der Deutschen Gesellschaft für christliche Kunst / Wettbewerb
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Ausstellungen
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BEIBLATT MITT. D. D. GES. F. CHR. KUNST — WETTBEWERB — AUSSTELLUNGEN 65

Mitteilungen der Deutschen Gesell-
schaft für christliche Kunst
Airettbewerb für eine Pfarrkirche in
Frankfurt a. M. Der Gesamtverband der
katb. Pfarreien der ehern, freien Reichsstadt
Frankfurt a. M. hat durch die »Deutsche Gesell-
schaft« einen Wettbewerb für Erlangung von Ent-
würfen für eine St. Bonifazius- Jubiläums-
und Gedächtniskirche in Fr a nk f u r t a. M.-S ac h -
s en haus en ausgeschrieben. Beteiligen können
sich alle in Preußen. Hessen, Baden und
Württemberg lebenden Architekten, welche der
»Deutschen Gesellschaft für christliche Kunst« an-
gehören. Einliefertermin ist 3. August 1925. Es
sind drei Preise zu 2000 Mk., 1500 Mk. und
1000 Mk., sowie zwei Entwürfe zu je 500 Mk. aus-
gesetzt. Im Preisgericht folgen u. a. namhafte nord-
deutsche und süddeutsche Architekten. Die Wett-
bewerbsgrundlagen sind durch die Geschäftsstelle
der »Deutschen Gesellschaft« München, Karlstraße6
an die in Betracht kommenden Architekten ver-
sandt worden.
Anmerkung: Die geographische Begrenzung ist
auf ausdrücklichen Wunsch des Gesamtver-
bandes der Pfarreien in Frankfurt a. M. erfolgt.
Die Vorstandschaft der »Deutschen Gesellschaft«
wird von sich aus immer auf eine Heranziehung
sämtlicher Künstlermitglieder hinarbeiten, wenn
auch eine gewisse landschaftliche Begrenzung schon
aus Gründen der bodenständigen Bauweise manches
für sich hat.
W ettbewerb
AUSSCHREIBEN
eines Wettbewerbs für ein Altargemälde
in der k a t h o 1 i s c h e n K i r c h e S t. H e i n r i c h
i n F ü r t h.
7ur Erlangung von Entwürfen für ein Altar-
gemälde in der katholischen Kirche St. Heinrich
in Fürth wird hiermit ein Wettbewerb unter den
in Bayern lebenden reichsdeutschen Künstlern nach
Maßgabe der folgenden Bestimmungen eröffnet:
1. Auf dem Gemälde soll die Gründung des Bis-
tums Bamberg durch Kaiser Heinrich den Heiligen
dargestellt werden.
2. Die Bildfläche hat, mit Abschrägungen oben
und unten, eine größte Höhe von 4,64 m und eine
Breite von 2,14 m; der untere Teil der Bildfläche
wird bis zur Höhe von etwa 80 cm von dem
Strahlenkranz des davor stehenden Tabernakels
überschnitten. Der Altar hat keinen größeren Auf-
bau; die dekorative Umrahmung der Bildfläche ist
vielmehr in weißem Stuck auf die Wand aufge-
tragen.
3. Das Gemälde ist in Öl auf Holz oder Lein-
wand auszuführen.
4. Die katholische Kirchenverwaltung St. Hein-
rich in Fürth wird jedem Bewerber auf Ansuchen
gegen Ersatz der Selbstkosten eine die nötigen Maße
enthaltende Zeichnung des Altares übersenden.
5. Einzuliefern ist ein farbiger Entwurf des
Altargemäldes im Maßstab 1 : 4.
Die mit einem Kennwort versehenen Entwürfe,
denen ein das gleiche Kennwort tragender, Namen
und Wohnung des Bewerbers enthaltender ver-
schlossener Umschlag beizufügen ist, sind bis
spätestens
1. Juli 1925, 6 Uhr abends

im Studiengebäude des Bayerischen National-
museums in München, Prinzregentenstraße 3, ab-
zuliefern.
Die Ein- und Rücksendung der Entwürfe ge-
schieht auf Kosten und Gefahr der Bewerber.
6. Das Preisgericht, das die eingelaufenen Ar-
beiten zu prüfen und über das Ergebnis, des Wett-
bewerbs gutachtlichen Beschluß zu fassen hat, be-
steht aus
Akademieprofessor Karl Caspar in München,
Professor der Kunstgewerbeschule N ida-Rüme-
lin in Nürnberg,
Professor Fritz Er ler in München,
Professor Gebhart Fugei in München,
ferner einem Vertreter der katholischen Kirchen-
verwaltung St. Heinrich in Fürth.
7. Die Mittel für die Ausführung des Gemäldes
werden vom Staatsministerium für Unterricht und
Kultus bereitgestellt werden. Für Geldpreise steht
zunächst ein Betrag von 3000 RM. zur Verfügung;
das Preisgericht beschließt nach Maßgabe der
Qualität der eingelaufenen Entwürfe gutachtlich
darüber, bis zu welcher Höhe und in welcher Weise
diese Summe verteilt werden soll.
Falls einer der preisgekrönten Entwürfe aus-
geführt wird, wird der Geldpreis auf das Ausfüh-
rungshonorar angerechnet.
8. Wesentliche Verstöße gegen die Bestimmun-
gen des Programms haben die Ausschließung der
betreffenden Entwürfe zur Folge.
9. Die endgültige Entscheidung über den Wett-
bewerb wird vom Staatsministerium für Unterricht
und Kultus getroffen werden.
Die Entwürfe bleiben Eigentum der Urheber.
Ausstellungen
RELIGIÖSE KUNST IN MÜNCHEN
Tn den jüngst verflossenen Wochen hat sich aus
-* der Münchener Künstlergenossenschaft, die gegen-
wärtig nahezu 600 Mitglieder umfaßt, ein Trüpp-
lein Künstler konsolidiert, das nicht etwa in sezes-
sionistischem und gegnerischem Sinne auftreten,
sondern neben der Sommerausstellung des Glas-
palastes, die durch Masse und soziale Rücksichten
auf das künstlerische Gesamtniveau drückend wirkt,
Qualitätsausstellungen eines kleinen ausgewählten
Kreises der Genossenschaft bewerkstelligen will.
Die so vereinten »DreißigMünchener Künst-
ler«, deren sich vorerst der Kunst verein in
einer vierzehntägigen Ausstellung angenommen hat
und die für die erste Maihälfte im Kunsthaus Brakl
zu sehen sind, »denken sich ihre Ausstellungen als
ideale Aneinanderreihungen von individuellen Lei-
stungen individueller Künstler, die doch ein großer
Rhythmus, eine gemeinsame starke Gesinnung, ein
unbeugsamer Wille zur Qualität eint«.
Es ist nun kein Zufall, daß sich unter den
»Dreißig« mehrere Künstler befinden, di^ sich
fast ausschließlich mit religiöser Kunstauseinander-
setzen. Das Bedürfnis, außerhalb des reinen Zweck-
verbandes, wie ihn die Künstlergenossenschaft
darstellt, ihre bestimmten Ideen hervorzuheben,
mag sie zum Anschluß an den neuen Zirkel be-
wegt haben. In Einsicht dieser Bindung inner-
halb des Zirkels selbst hat man den hellsten Ober-
lichtsaal des Kunstvereines dem meditierenden und
religiösen Bilde eingeräumt.
Das Wandbild großen Formats ist durch Baum-
hauer vertreten. Eine »Pieta«, die in ihrer far-

Die christliche Kunst. XXI. 9.

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