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Heidelberger Volksblatt (70) — 1935 (Nr. 150-228)

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Nr. 150 - Nr. 160 (1. Juli - 12. Juli)
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«eit, ,

Samstag, den 8. Juli 1835

M. 1!

Revolution im Strafrecht
Ein Artikel des Aeichsministers Dr. Frank

DNB Berlin, 4. Juli
Reichsleiter und Reichsminister Dr. H.
Frank hat in der NSK unter der Ueber-
schrist: „Revolution im Strafrecht"
einen Artikel veröffentlicht, der zu dem Reichs-
gesetz zur Aenderung von Vorschriften Les
Strafverfahrens und des Gerichtsverfassungs-
gesetzes Stellung nimmt. Reichsminister Dr.
Frank schreibt hierzu u. a.:
Es wird in Zukunft nur ein Strafrecht ge-
ben, das den Verbrecher jeder Schattierung
als einen Schädling der Volksgemeinschaft an-
sieht und ihn durch eine gerechte Bestrafung
aus dieser Gemeinschaft ausscheidet.
Am 26. Juni 1935 hat die Reichsregierung
folgende Aenderung der Strafprozetzordnung
beschlossen:
„In die Strafprozetzordnung werden als 8
170g. und als Paragraph 267g folgende Vor-
schriften eingeführt:
8 170a
Ist eine Tat, die nach gesunder Volks-
anschauung Bestrafung verdient, im Gesetz
nicht für strafbar erklärt, so hat die Staats-
anwaltschaft zu prüfen, ob auf die Tat
der Grundgedanke eines Strafgesetzes zu-
trifft und ob durch entsprechende Anwendung
dieses Strafgesetzes der Gerechtigkeit zum Sie-
ge verhalfen werden kann (8 2 des Strafgesetz-

haben, wenn das Gericht ein Strafgesetz zu Un-
recht entsprechend angewendet oder nicht ange-
wendet hat. Sie kann somit in diesen wichtigen
Fällen stets das Revisionsgericht anrufen.
Weitere wichtige Neuerungen bringt das Gesetz
vom 26. Juni 1935 in der Frage der Wahl-
feststellung. Das Gericht soll in Zukunft,
wenn es eine Wahlfeststellung trifft, den An-
geklagten nur der Verletzung des anzuwenden-
den Strafgesetzes schuldig sprechen. Es soll also
in Zukunft nicht mehr eine Verurteilung in
der Art erfolgen können, daß der Angeklagte
zweier Straftaten in alternativer Form für
schuldig gesprochen wird. Bei der Beweiser-
hebung soll dem Gericht ein freies Ermessen
insofern zustehen, als es nach der neuen Fas-
sung der Paragraphen 244/245 der Straspro.
zehordnung einen Beweisantrag ablehnen kann
wenn es nach seinem freien Ermessen die Er-
hebung des Beweises zur Erforschung der
Wahrheit nicht für erforderlich hält. Auch das
bedeutet eine wesentliche Verstärkung der rich-
terlichen Autorität.
Als weitere Neuerung bringt das Gesetz vom
26. Juni 1935 u. a. die Beseitigung eines
Mangels, der schon seit langem von der na-
tionalsozialistischen Strafrechtsreform gefordert
wird. In Zukunft kann das Reichsgericht

von einer Ent^'e^ ' n>e vor
dem Inkrafttreten des Gesetzes ergangen ist.
Es bedarf bei der Abweichung von einer sol-
chen Entscheidung nicht mehr der Anrufung der
Vereinigten Zivilsenate, die sich als außer-
ordentlich erschwerend und unpraktisch heraus-
gestellt hat, sondern es werden beim Reichsge-
richt ein „Großer Senat für Zivilsachen" und
ein „Großer Senat für Strafsachen" gebildet,
die über die Abweichung von früheren Ent-
scheidungen befinden sollen. Damit ist eine
schnellere Anpassung des höchsten deutschen Ge-
richtes an die veränderten Rechtsanschauungen
gewährleistet.
So ist das Eesetzgebungswerk am 26. Juni
193o ein weiterer Schritt zum Ausbau des na-
tionalsozialistischen Staates Adolf Hitlers auf
dem Gebiete des Rechts. Ich appelliere hier an
das ganze deutsche Volk erneut, der hohen Auf-
fassung des Führers über den Rechtsschutz und
die Würde der Rechtseinrichtungen des deut-
schen Volkes, wie sie im Nationalsozialismus
verankert sind, sich stets eingedenk zu zeigen.
Jeder deutsche Mann und jede deutsche Frau
kann überzeugt sein, daß wir nationalsoziali-
stischen deutschen Rechtswahrer treu und dank-
bar dem Volke gegenüber, das uns mit der
großen Aufgabe der Rechtsschaffung und der
Rechtssicherung betraute, auch bei diesem neuen
revolutionären, grundlegend wichtigen und
weit über Deutschland hinaus bei allen Juri-
sten Beachtung findenden Eesetzgebungswerk
vom 26. Juni 1935 nur an die Wohlfahrt des
deutschen Volkes denken wollen und danach
handeln werden.

buches).
8 267a
Ergibt die Hauptverhandlung, daß der An-
geklagte eine Tat begangen hat, die nach
gesunder Volksanschauung Bestrafung
verdient, die aber in? Gesetz nicht für strafbar
erklärt ist, so hat das Gericht zu prüfen, ob
auf die Tat der Grundgedanke eines Strafge-
setzes zutrifft und ob durch entsprechende An-
wendung dieses Strafgesetzes der Gerechtigkeit
zum Siege verhalfen werden kann. (8 2 des
Strafgesetzbuches).
8 265
1. Dies gilt entsprechend.
Als ein Grundgedanke des bisherigen deut-
schen Strafrechts galt der Satz „nullum crimen,
nulla poena sine lege". Er ist im 8 2 des heute
noch geltenden Strafgesetzbuches verankert und
bildet den Ausgangspunkt der sogenannten
„modernen" Strafrechtsschule.
Es war selbstverständlich, daß mit der na-
tionalsozialistischen Revolution und den Um-
bruch der Weltanschauung dieser Grundsatz als
erster bekämpft wurde. Bei allen Reformar-
beiten seit der nationalsozialistischen Revolu-
tion auf dem Gebiete des Strafrechts stand
die Behandlung dieser Frage, die sich in der
modernen Strafrechtswissenschaft in der Frage
der Analogie der Strafrechtsbestimmungen
verdichtet hat an erster Stelle.
Dje neue Bestimmung der Strafprozeßorü-
nung bedeutet, daß in Zukunft der Richter auch
dann eine Bestrafung vornehmen kann, wenn
der Tatbestand des Strafgesetzes ähnlich ist
und wenn nach der Volksanschauung die Tat
eine Strafe verdient. Das bedeutet nicht, daß
der Richter in Zukunft ähnlich dem Gesetzgeber
für bestimmte Tatbestände neue Strafrechts-
normen schaffen kann. Grundsätzlich wird er
auch in Zukunft an das Strafgesetz gebunden
sein. Er hat jedoch in Zukunft die Möglichkeit,
bei Vorliegen der angeführten Voraussetzun-
gen in jedem Falle einen Schädling der Volks-
gemeinschaft der Bestrafung zuzuführen.
Der nationalsozialistische Staat kennt für
seine Strafrechtspolitik nur einen Gesichts-
punkt: rücksichtslosen Krieg gegenüber den
Verbrechern und Uebeltätern zum Schutz des
anständigen, der Volksgemeinschaft ehrlich und
treu dienenden Volksgenossen. Das bedeutet
nicht, daß jeder, der künftig in Deutschland an-
geklagt wird, auch schon von Anfang an als
schuldig anzufehen ist; das bedeutet also nicht
daß der Angeklagte in seinem Verteidigungs-
recht irgendwie beschränkt werden soll. Das
bedeutet vor allem nicht etwa den Umstand,
daß der nationalsozialistische Staat nicht auch
sehr wohl zwischen den Verbrechern aus übler
Gesinnung mit absolut gemeinschädlichem In-
stinkt und Wirken einerseits und dem kleinen,
harmlosen, mehr aus Unverstand und Schwäche
als aus Schlechtigkeit mit den Ordnungsprin-
zipien der Volksgemeinschaft in Konflikt ge-
ratetenen Alltagssünder unterscheiden könnte.
Das deutsche Strafgesetzbuch des National-
sozialismus wird in diesem Sinne ein modernes
Strafgesetzbuch sein. Wir lehnen auch auf die-
sem Gebiet den Rückfall ins Mittelalter mit
Folter, Anprangerung, Richtschwert-Symbolik
usw. ab. Zittern soll der Verbrecher vor den
Folgen eines gerichtlichen Verurteilung, nicht
zittern soll indes der freie Staatsbürger.
Darüber hinaus enthält aber diese neue
strafgesetzliche Aenderung das klare Bekennt-
nis Les Nationalsozialismus zur selbständigen,
freien, unabhängigen Richterpersönlichkeit. Und
so ist es ein gewaltiger Fortschritt in der Ge-
staltung unserer Rechtszustände, daß der deut-
sche Strafrichter mit einer stolzen Entschei-
dungskraft versehen wird, die ihm, als den
Repräsentanten der nationalsozialistischen Welt-
anschauung und des gesunden deutschen Volks-
empfindens, die Rolle eines Volksrichters in
der schönsten Bedeutung dieses Wortes über-
trägt. Der Führer hat durch dieses Aende-
rungsgesetz die Ehre des deutschen Richters in
einer Weise verankert, daß ihm dafür der ge-
samte deutsche Rechtsstand Dank weiß.
Hierin liegt die revolutionäre Bedeutung
des neuen Paragraphen 179g. der Strafprozeß-
ordnung. Das Gesetz vom 26. Juni 1935 hat
weitere Bestimungen zur Durchführung der
neuen nationalsozialistischen Rechtsauffassung
geschaffen. Die S ta a ts a nw a I t s ch a st soll
z. B. nach einer Bestimmung auch dann, wenn
sie selbst Berufung eingelegt hat und deshalb
nach den Bestimmungen der Notverordnung
vom 14. Juni 1932 das Recht auf Revision
verwirkt hat, das Rechtsmittel derRevikion

Aus dem Keich

Fragen moderner Beleuchtung
Berlin, 3. Juli
Auf der Tagung der internationalen Beleuch-
tungskomMission fanden Fachausschußsit-
zungen statt. In derjenigen für Flugzeug-
beleuchtung wurde der vom amerikanischen
Ausschuß erstattete Bericht mit einer Liste für
Mindsstausrüstung von Flugzeugen mit Jnnen-
und Außenbeleuchtung angenommen. Die Außen-
beleuchtung besteht aus den bekannten roten,
grünen und Weißen Kennlichtern und elektrischen
Lande-Scheinwerfern. Für diese wurden Außen-
Mindestbeleuchtunqsstrom- und Mindestleucht
stärke getrennt nach Fracht- und Personenflug-
zeug festgelegt. Die Jnnenbeleuchtung besteht
aus einer zureichenden Instrumentenbeleuchtung.
In der Fachausschußsitzung für Klassifikationen
von Beleuchtungskörpern wurden die Grenzen
zwischen direkter, halbdirekter, gemischter, halb-
indirekter und indirekter Wirkungsweise ange-
nommen. In der Fachausschußsitzung für Stra-
ßenbeleuchtung wurde den einzelnen natio-
nalen Komitees empfohlen, in Zukunft ihr
Augenmerk besonders ans Untersuchungen über
die Leuchtdichte und deren Verteilung,
auf die Straßendecke und beim Auffallen aus Ge-
genstände zu richten und alle Verfahren zu er-
proben, die der Verwirklichung einer ausreichen-
den Leuchtdichte und der Ueberprüfung dieser
Leuchtdichte dienen können. Außerdem wurde ein
Unterausschuß eingesetzt, der sich mit der Eig-
nung der Gasentladungslampe als
neuer Lichtquelle für Straßenbeleuchtung beschäf-
tigen soll, nachdem deren hohe Lichtausbeute es
ermöglicht, auch Landstraßen einer gewissen
Verkehrsdichte in wirtschaftlicher Form zu be-
leuchten.
In der Fachausschußsitzung für ultravio-
lette Strahlung würde eine Empfehlung
angenommen, wonach in Zukunft bei den soge-
nannten ZweiKweckleuchten (Weißes Licht mit zu-
sätzlichem ultravioletten Licht), wie sie in Tür n-
und Schwimmhallen und bei ähnlichen Ge-
legenheiten zur genügenden Einwirkung aus den
menschlichen Körper angewandt werden, die Wel-
lenlängen der ultravioletten Strahlen nach unten
auf 280 Millimy zu vermeiden. Soweit diese
Entschließung von den einzelnen Ländern ange-
nommen wird, Werden die meisten in Gebrauch
befindlichen „H ö h e nsonnen" bei Verwendung
der Zweizwecklenchte bezüglich des unteren Teils
ihres Strahlungsbereiches in Zukunft abgeschirmt
werden müssen, da ihre Wellenlänge bis 200
Millimy herabreichen.
Die Aeufaffum
der ReichSvesoldungsordnung
Neue Amtsbezeichnungen
NdZ. Berlin, 5. Juli.
Die vom Reichskabinett beschlossene 21. Äende-
rung des Besoldungsgesetzes ist dadurch beson-
ders bemerkenswert, daß sie neben einigen Aen-
derungen und Ergänzungen vor chllem eine Neu-
fassung der Besoldungsordnung enthält. Die
enge Bindung an Len ressortmäßigen Stellen-
plan des Haushaltes ist aufgegeben und durch
diese Vereinfachung eine größere Bewegungs-
möglichkeit in der Stellenbesetzung geschaffen
worden. Gleichzeitig ist eine Reihe von neuen
Amtsbezeichnungen eingeführt worden. Hierzu
gehört die Amtsbezeichnung Regierungtzbank-
rat. Der Ministerialamtmann wird durch den
Amtsrat ersetzt. Auch bei den Reichsbeamten
gibt es jetzt die Amtsbezeichnung Regierungs-
sekretär. Auch für technische Beamtengruppen
sind neue Amtsbezeichnungen vorgesehen. Ein
großer Teil der neuen Aenderungen ergibt sich
aus den Verwaltungsreformmaßnahmen, aus
dem Neuaufbau der Wehrmacht und dem Aus-
bau sonstiger Aufgabengebiete. So enthält die
Aufzählung in der Besoldungsordnung jetzt Di-
rektoren der Luftämter, Oberlandforstmeister,
Oberst- und Oberjägermeister usw. Bei den
Reichstheatern sind Beamtenstellen für Theater-
rentmeister, Theaterinspektoren, Kammermusiker,
Theater-Obermeister, Theatersekretäre usw. ge-
schaffen worden. Die große Zahl neuer Amts-
bezeichnungen für technische Beamten läßt, w-e

die NS-Beamten-Zeitung hierzu bemerkt, erken-
nen, daß auch im technischen und handwerklichen
Dienst die Beamtentätigkeit nicht eingeengt,
sondern sogar erweitert wird und bei Len
Neichstheatern darüber hinaus auch für künstle-
risch tätige Kräfte Beamtenstellsn im Reichs-
dienst geschaffen worden sind.
Ausgleichskassen für leistungsschwache
Gemeinden
Eine Aktion des Deutschen Gemeindetages
DNB. Berlin, 5. Juli.
Bisher haben die kleinen Schulverbände auf
dem Lande, die mit den kleinen Gemeinden
identisch sind, immer in einer großen Gefahr
geschwebt, wenn ihr meist einziger Lehrer krank
wurde. Sie waren dann gezwungen, einen
Ersatzlehrer zu bestellen, für Len aber nach den
geltenden Bestimmungen die Landesschulkasse
nicht aufkommt. Die leistungsschwachen kleinen
Gemeinden mußten daher den Ersatzlehrer aus
eigener Tasche bezahlen, was für sie häufig ge-
radezu den Ruin bedeutete. Hier hat nun, wie
das NdZ. meldet, der Deutsche Gemeindetag in
seiner Mission als Betreuer der deutschen Kom-
munen eingegriffen. Aehnlich der Einrichtung,
die schon in einzelnen Bezirken besteht, wird all-
gemein die Schaffung von Ausgleichskassen be-
fürwortet, die sich im wesentlichen mit dem Ge-
biet der Landkreise decken und aus denen nun
— zunächst in Preußen — den kleinen Landge-
meinden in solchen schwierigen Fällen Hilfe ge-
währt wird.
Die GntschuldunMktion
für die Beamtenschaft
NdZ. Berlin, 5. Juli.
Der Reichsbund der Deutschen Beamten weist
in einem Rundschreiben darauf hin, daß das
Fortschreiten der im Einvernehmen mit der
Reichsregierung in Durchführung begriffenen
Beamtenentschuldungs maßnahm en
einen Ueberblick über die für die Eesamtent-
schuldung notwendigen Geldmittel erfordert.
Sämtliche Entschuldungsstellen werden deshalb
angewiesen, Erhebungen darüber anzustellen,
wie hoch sich die zur Entschuldung angemeldeten
Beträge beziffern. Im Einvernehmen mit dem
Reichsinnenminister wird gleichzeitig allen Be-
amten bekanntgegeben, daß die Frist zur Ein-
reichung von Entschuldungsanträgen auf den 15.
Juli 1935 festgesetzt worden ist. Aus der Angabe
seiner Schuldverpflichtungen sollen keinem Be-
amten dienstliche Nachteile erwachsen.
Schulung landwirtschaftlicher
Vetriebsführer durch Stellenwechsel
NdZ. Berlin, 5. Juli
Die Landwirtschaftliche Stellenvermittlung der
Deutschen Arbeitsfront hat, wie das NdZ. mel-
det, einen neuen Weg zur Heranbildung tüch-
tiger landwirtschaftlicher Betrisbsführer bss-ch rit-
ten, indem sie die jungen landwirtschaftlichen
Angestellten zu häufigerem Stellenwechsel veran-
laßt. Es soll dafür Sorge getragen werden, daß
die jungen Angestellten bis zum 30. Lebensjahr alle
zwei bis drei Jahre den Betrieb. wechseln, um
auf diese Weise die Vielseitigkeit der Wirtschafts-
art, der klimatischen und sonstigen Verhältnisse
in der Landwirtschaft kennenzulernen. Nirgends
sind Betriebsführung und Wirtschaftsweise so
verschiedenartig wie in der Landwirtschaft. Dieje-
nigen Menschen, denen die > Leitung landwirt-
schaftlicher Betriebe Lebensaufgabe ist, müssen
durch die Schule vieler Betriebe gegangen sein,
nm den Anforderungen gewachsen zu sein. Der
Wechsel und Austausch wird so durchgeführt, daß
für die Betriebe und die Angestellten keinerlei
Störungen auftreten. Tie Stellenvermittlung
appelliert an die Betriebsinhaber und die Ange-
stellten, diese Bestrebungen im Interesse Ser
deutschen Wirtschaft zu unterstützen.
MsaiMl-er in 222 Gemeinden
NdZ. Berlin, 5. Juli
Die Durchführung der mit Unterstützung des
Deutschen Gemeindetaqes von den deutschen Ge-
meinden durchgeführten Aufstellung von Winter-
hiWwerks-Mosaiken hat, wie das NdZ. meldet,

ergeben, Laß insgesamt 238 MosaiKMer «rßc
gestellt worden sind. Insgesamt haben sich an der
Maßnahme 222 Gemeinden und Gemeindever«
bände beteiligt.
Einsatz der Ehrengerichte zur
Setzung der Steuermorak
NdZ. Berlin, S. Juli
Im Rahmen der Erörterungen über zweck-
mäßige Maßnahmen zur Hebung der St-euermo-
ral macht Regierungsrat Dr. Küch-Oberhausen
in der „Steuerwarte" Len bedeutungsvollen Vor-
schlag, die Berufsstände an der Steuerhaftung
zu beteiligen und sie zu ermächtigen, durch chr
Ehrenstrafrecht auch das standeswidrige Verhal-
ten von Berufsgeuossen auf steuerlichem Gebiet
zu ahnden. Böswillige Steuerzahlung und vor-
sätzliche Steuerhinterziehung' müßten ebenfalls
als „ehrwidriges Verhalten im Sinne der Ehren-
gerichtsordnungen gebrandmarkt werden, um den
unverbesserlichen Steuerdrückeberger an seiner
empfindlichsten Stelle zu treffen. Auf dies« wirk-
same Weise würden die Berufsstände und ihre
Ehrengerichte alle Volksgenossen allmählich zu
ehrlichen und pünktlichen Steuerzahlern erziehen
können und zugleich über die Steuerehre ihres
Standes zu Wachen haben. Als härteste Strafe
käme bei wiederholtem Erscheinen auf der Liste
der säumigen Steuerzahler die Untersagung der
weiteren Berufsausübunq in Betracht.
LlniversitäLstheologie der Gegenwart
Wie stark das religiöse Ringen um Klarheit
in der theologischen Wissenschaft ist, zeigt ein.
Blick in die Vorlesungsverzeichnisse der theologi-
schen Fakultäten der Universitäten, Für das
kommende Semester sind an der Ländesuniver-
sität Leipzig u. a. folgende Vorlesungen ange-
meldet: >
1. Das Führerprinzip im Neuen Testament. (
2. Der Führergedanke im Urchristentum. -
3. Meister Eckhart.
4. Religiöse Strömungen der Gegenwart.
5. Völkische Sicht der Familie in ihrer praktische
theologischen Bedeutung.
6. Politische Erziehung und christliche Verküne
digung. . f
In Erlangen ist angekündigt eine Vorlesung)
über „Christentum und Rasse" und über „Füh-s
rergestalten der Kirchengeschichte". In Münsters
wird gelesen: Die Religion des klassischen deut-
schen Idealismus in ihrem Verhältnis zum
christlichen Glauben". Tübingen meldet: „Innere
Auseinandersetzung von Christentum und Deutsche
tum" und „Deutscher Hochidealismus".
Zn Kürze
Der Führer und Reichskanzler hat dem Geh.
Kommerzienrat Heinrich Stalling in Oldenburg
zu seinem 70. Geburtstag am 5. Juli 1935 seinen
herzlichen Glückwunsch übermittelt und ihn aus
diesem Anlaß in Anerkennung seiner Verdienste
als Verlagsbuchhändler die Goethe-Medaille für
Wissenschaft und Kunst verliehen.
*
Der Führer besichtigte Freitag vormittag in
Begleitung des Ministerpräsidenten General Gö-
ring das Regiment „General Göring", das bei
Zerpenschleuse an der Straße Berlin-Prenzlau
Aufstellung genommen hatte. Nach einem Vor-
beimarsch des motorisierten Regiments stattete
der Führer dem Ministerpräsidenten und seiner
Gattin in Karin-Hall in der Schorfheide einen
Besuch ab.
*
In der polnischen Presse wird das Ergebnis
des Ministerbesuches in Berlin allgemein mit
großer Befriedigung verzeichnet. Es wird unter
anderem festgestellt, daß Las deutsch-polnische Ab-
kommen seine Lebensfähigkeit bewiesen habe und
daß der Besuch Becks durchaus als ein Erfolg zu
betrachten sei.
*
Die französische Presse beschäftigt sich ausführ-
lich mit dem Meinungsaustausch zwischen dem
Führer und dem polnischen Außenminister und
stellt allgemein fest, daß Deutschland und Polen
in den europäischen Hauptfragen eine gemein-
same Politik fortsetzen dürften.
Das für den 6. und 7. Juli auf Burg Saaleck
bei Bad Kösen in Aussicht genommene Reichs-
treffen des Reichsverbandes der Baltikumkämp-
fer, Vereinigung ehemaliger Grenzschutz- und
Freikorpskämpfer, ist auf Veranlassung des
Reichs- und preußischen Ministers des Innern
abgesagt worden.
Wie der diplomatische Berichterstatter der
„Morningpost" hört, sind bei den Pariser Ver-
handlungen zwischen Großbritannien und Frank-
reich, keine endgültigen Vorschläge gemacht wor-
den. Bor der Tagung des Vülkevbnndsrates im
Awgust dürste auch keine Entscheidung fallen.
*
„Daily Telegraph" meldet aus Addis Abeba,
daß Abessinien demnächst das Genfer Rote Krsuz-
Mkommen von 1929 unterzeichnen werde. Ein
abessinischer Roter Kreuz-Verband tverde unter
der Schirmherrschaft des Kaisers und der Kaise-
rin gebildet werden. Die Prinzessinnen des Herr-
scherhauses würden sich M Krankenpflegerinnen
ausbilden lassen.
*
Der Senat hat nach dem Sejm-Wahl-Gesetz
nunmehr auch die Gesetze über die Senatswahlen
und über die Präsidentenwahlen unverändert
angenommen.
*
Zwölf französische Studenten begeben sich am
Samstag nach Marburg wo sie drei Wochen als
Gäste deutscher Familien am studentischen Leben
teilnehmen werden. Im September werden 12
deutsche Studenten als Gäste in Paris erwartet.
*
Der litauische Außenminister Lozoraitis hält
sich gegenwärtig in Paris aus. Er hatte am
Freitag vormittag eine Unterredung mit dem
Ministerpräsidenten und Außenminister: Hgvqj,
 
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