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Heidelberger Volksblatt (70) — 1935 (Nr. 150-228)

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Nr. 211 - Nr. 220 (10. September - 20. September)
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Wissenschaft und Kunst / Aus -er Welt -er Frau / Sie Lesestun-e

WM Note

Montag, 16. September ISZS

7v. Jahrgang / Nr. 216

Oer Nürnberger Reichstag 1935

RelchSslaggengeseh / Reichsbürgergesetz / Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre
Nicht weniger großzügig wird in dieser Presse
aber auch die deutsche Freundschaft vergeben
bzw. als ein Objekt behandelt, das jedem Staats-
mann, der das Bedürfnis empfindet, auch nur
die Hand danach auszustrecken, sofort zur Ver-
fügung steht.

Die Sitzung
tm Kulturvereinshaus
DNV. Nürnberg, 15. Sept.
Die Stadt Nürnberg hat das Kulturvereins-
haus am Frauentorgraben zum Reichstag ver-
wandelt. Der Festraum des Hauses ist zum
bitzungssaal, die Bühne zur Präsidentenempore
Umgewandelt. Das Präsidentengestühl und die
Stühle für die Reichsregierung sowie auch das
Rednerpult stammen aus dem großen Sitzungs-
saal des Nürnberger Rathauses, die Stühle für
die Abgeordneten aus dem alten historischen
Rathaussaal. Auf der linken Saalseite sind in
der Proszeniumsloge die Ehrengäste des Heeres
und der Regierung untergebracht. Der Balkon
der Galerie ist zur Hälfte für weitere Ehren-
käste und zur anderen Hälfte für das Diploma-
tische Korps reserviert.
Auf die Minute pünktlich um 9.00 Uhr erhebt
sich das Haus von den Plätzen und reckt den
Arm zum Deutschen Gruß. Der Führer ist, be-
gleitet vom Reichstagspräsidenten Göring und
hon seinem Stellvertreter, erschienen. Der
Reichstagspräsident erklärt sofort die Sitzung
sür eröffnet.
Bei der Eröffnung der Reichstags-Sitzung

es sein, sondern nur eine Darlegung des inne-
ren Wertes unserer neuen Armee.
Das deutsche Volk kann sich glücklich schätzen
im Bewußtsein dieser nach so furchtbarem Leid
und langer Ohnmacht wiedererrungenen Stärke.
Und dies besonders in einer Zeit, die schweren
Krisen ausgesetzt zu sein scheint.
Deutschland ist wieder gesund. Seine Einrich-
tungen sind nach innen und außen in Ordnung.
(Stürmischer Beifall.)
Umso größer ist die Verantwortung der Füh-
rung des Reiches in so ernsten Zeiten. Es kann
für unser ganzes Verhalten nur eine einzige
Richtlinie geben: Unsere große und unerschütter-
liche Friedensliebe.
Ein solches Bekenntnis scheint mir jetzt nötig
zu sein, da sich leider eine gewisse internationale
Presse fortgesetzt bemüht, Deutschland in den
Kreis ihrer Kombinationen einzubeziehen.
Bald wird der Fall behandelt, daß Deutsch-
land gegen Frankreich vorgehen werde, bald die
Annahme, daß es sich gegen Oesterreich wende,
dann wieder die Befürchtung, daß es Rußland,
ich weiß nicht wo, angreife. Diese Bedrohungen
werden dann meist als Argument für die Not-
wendigkeit der nach Bedarf verschieden gewünsch-
ten Koalitionen hingeftellt.

Ich brauche Ihnen, meine Abgeordneten, Män-
ner des Reichstages, wohl kaum zu versichern,
daß die deutsche Regierung ihre Entschlüsse nicht
trifft aus irgendwelcher Einstellung gegen
irgendwen, sondern ausschließlich aus ihrem
Verantwortungsbewutztsein gegenüber Deutsch-
land. (Bravo- und Heilrufe.)
Der Zweck unserer Arbeit ist aber nicht, die
Resultate derselben in einem leichtfertigen und
damit wahnwitzigen Abenteuer wieder zu ver-
brauchen.
Der Zweck de Aufbaues der deutschen
Armee war nicht, irgendeinem europäischen
Volk seine Freiheit zu bedrohen oder gar zu
nehmen, sondern ausschließlich dem deut-
schen Volk seine Freiheit zu bewah-
ren. Dieser Gesichtspunkt bestimmt in erster
Linie das außenpolitische Verhalten der deut-
schen Reichsregierung.
Wir nehmen daher auch keine Stellung zu
Vorgängen, die nicht Deutschland betreffen, und

Mes der Reichstagspräsident darauf hin, daß
seit vielen Jahrhunderten der Deutsche Reichs-
tag zum ersten Mal wieder tn der alten, ehr-
würdigen Stadt Nürnberg weile. Wenn am
Reichsparteitag der Freiheit eine Reichstags-
sitzung einberufen werde, so seien die Abgeord-
neten sicher von dem Gefühl erfüllt, daß hier
etwas von grundsätzlicher Bedeutung für das
ganze Volk geschehe.
Der Reichstagspräsident gab dann vor dem
Eintritt in die Tagesordnung dem Franktions-
Norsitzenden der NSDAP, Dr. Frick, das Wort.
Dr. Frick wies darauf hin, daß die gegenwär-
tige Geschäftsordnung des Reichstages noch aus
twr Systemzeit stamme und daß es an der Zeit
m, auch hier das nationalsozialistische Führer-
prinzip einzuführen. Die nationalsozialistische
Fraktion unterbreite daher dem Reichstag fol-
genden Antrag zur Beschlußfassung: Der Reichs-
wolle beschließen: Die Geschäftsordnung res
Reichstages tritt außer Krait. Bis zum Erlaß
^iner neuen Geschäftsordnung führt der Reichs-
tagspräsident die Geschäfte nach freiem Er-
messen.
Nach der einstimmigen Annahme des Antra-
ges gibt der Reichstagspräsident dann dem
Führer das Wort.

Nie Regierungserklärung
Die Rede des Führers und Reichskanzlers im
Reichstag hat folgenden Wortlaut:
Abgeordnete, Männer des Deutschen Reichs-
tes! Namens der deutschen Reichsregierung
Mbe ich den Reichstagspräsidenten Pg. Göring
gebeten, für den heutigen Tag den Deutschen
Reichstag zu einer Sitzung nach Nürnberg
Mnzuberusen.
Der Ort wurde gewählt, weil er durch die
Ationalsozialtstische Bewegung in einem inni-
gen Zusammenhang steht mit den Ihnen heute
°°rzulegenden Gesetzen, die Zeit, weil sich die
weitaus größte Zahl der Abgeordneten als
Parteigenossen noch in Nürnberg befinden.
Ich möchte Ihnen zu diesen durch einen Jni-
lativantrag vorgelegten Gesetzen einige kurze
"ügemeine Bemerkungen machen.
Der erste Teil des Reichsparteitages in Nürn-
a.rg ist zu Ende. Der TagderWehrmacht
ihn morgen abschließen. Das Bild, das
wefes Fest der Bewegung bietet, wiederholt den
Andruck des vergangenen Jahres in verstärk-
°w Maße. Das deutsche Volk hat den Weg zu
wer geschichtlich wohl noch nie dagewesenen
Ewigkeit und Disziplin gefunden. Dieser Aus-
Festigkeit der Bewegung ist zugleich
Ausdruck der Kraft des heutigen Regimes.
Rms die deutsche Nation jahrhundertelang ver-
glich ersehnt hat, ist ihr nunmehr geworden.
Ab einige Volk der Brüder, frei von den gegen-
lMtigen Vorurteilen und Hemmungen vergange-
g Zeiten. Dieser inneren Stärke wird morgen
,?s Bild entsprechen, das die Wehrmacht uns
wten wird. Nicht eine Massendemonstration soll

Oie drei neuen Gesetze

Reichsslaggengesetz vom 15. September 1935
Der Reichstag hat einstimmig das folgende
Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Artikel 1. Die Reichsfarben sind schwarz-
weiß-rot.
Artikel 2. Die Reichs- und National-
flagge ist die Hakenkreuzflagge. Sie ist zu-
gleich Handelsflagge.
Artikel 3. Der Führer und Reichskanzler be-
stimmt die Form der Reichskriegsflagge und der
Reichsdienstslagge.
Artikel 4. Der Reichsminister des Innern er-
läßt, soweit nicht die Zuständigkeit des Reichs-
kriegsministers gegeben ist, die zur Durchfüh-
rung und Ergänzung dieses Gesetzes erforder-
lichen Rechts- und Verwaltungsvorschristen.
Artikels. Dieses Gesetz tritt am Tage nach
der Verkündung in Kraft.
Nürnberg, 15. September 1935.
Der Führer und Reichskanzler.
Der Reichsminister des Innern.
Der Reichskriegsminister und Ober-
befehlshaber der Wehrmacht.
Reichsbürgergcsetz vom 15. September 1935
Der Reichstag hat einstimmig das folgende
Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
8 1.
1. Staatsangehöriger ist, wer dem
Schutzverband des Deutschen Reiches angehört
und ihm dafür besonders verpflichtet ist.
2. Die Staatsangehörigkeit wird nach den Vor-
schriften des Reichs- und Staatsangehörigkeits-
gesetzes erworben.
8 2.
1. Reichsbürger ist nur der Staatsange-
hörige deutschen oder artverwandten Blutes, der
durch sein Verhalten beweist, daß er gewillt und
geeignet ist, in Treue dem deutschen Volk und
Reich zu dienen.
2. Das Reichsbürgerrecht wird durch Verlei-
hung des Reichsbürgerbriefes erworben.
3. Der Reichsbürger ist der alleinige Träger
der vollen politischen Rechte nach Maßgabe der
Gesetze.
8 3.
Der Reichsminister des Innern erläßt im Ein-
vernehmen mit dem Stellvertreter des Führers
die zur Durchführung und Ergänzung des Ge-
setzes erforderlichen Rechts- und Verwaltungs-
vorschriften.
Nürnberg, 15. September 1935.
Der Führer und Reichskanzler.
Der Reichsminister des Innern.
Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der
deutschen Ehre vom 15. September 1935
Durchdrungen von der Erkenntnis, daß die
Reinheit des deutschen Blutes die Voraussetzung

für den Fortbestand des deutschen Volkes ist,
und beseelt von dem unbeugsamen Willen, die
deutsche Nation für alle Zukunft zu sichern, hat
der Reichstag einstimmig das folgende Gesetz
beschlossen, das hiermit verkündet wird:
8 1.
1. Eheschließungen zwischen Juden
und Staatsangehörigen deutschen
oder artverwandten Blutes sind ver-
boten. Trotzdem geschlossene Ehen sind nich-
tig, auch wenn sie zur Umgehung dieses Gesetzes
im Auslande geschlossen sind.
2. Die Nichtigkeitsklage kann nur der Staats-
anwalt erheben.
8 2.
Außerehelicher Verkehr zwischen
Juden und Staatsangehörigen deut-
schen oder artverwandten Blutes ist
verboten.
8 3.
Juden dürfen weibliche Staatsange-
hörige deutschen oder artverwandten Blutes
unter 45 Jahren nicht in ihrem Haushalt
beschäftigen.
8 4.
1. Juden ist das Hissen der Reichs- und
Nationalflagge und das Zeigen der
Reichssarben verboten.
2. Dagegen ist ihnen das Zeigen der jüdischen
Farben gestattet.
Die Ausübung dieser Befugnis steht unter
staatlichem Schutz.
8 5.
1. Wer dem Verbot des Z 1 zuwiderhandelt,
wird mit Zuchthaus bestraft.
2. Der Mann, der dem Verbot des 8 2 zu-
widerhandelt, wird mit Gefängnis oder mit
Zuchthaus bestraft.
3. Wer den Bestimmungen der ZA 3 oder 4
zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu
einem Jahr und mit Geldstrafe oder mit einer
dieser Strafen bestraft.
8 6.
Der Reichsminister des Innern erläßt im Ein-
vernehmen mit dem Stellvertreter des Führers
und dem Reichsminister der Justiz die zur Durch-
führung und Ergänzung des Gesetzes erforder-
lichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
8 7.
Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkün-
dung, Z 3 jedoch erst am 1. Januar 1936 in Kraft.
Nürnberg, 15. September 1935.
Der Führer und Reichskanzler.
Der Reichsminister des Innern.
Der Reichsminister der Justiz.
Der Stellvertreter des Führers.

wünschen nicht, in solche Vorgänge hineinge-
zogen zu werden.
Mit umso größerer Beunruhigung ver-
folgt aber das deutsche Volk gerade deshalb die
Vorgänge in Litauen. Im tiefsten Frieden
wurde das Memelland Jahre nach dem Frie-
densschlutz Deutschland geraubt. Dieser Raub
wurde vom Völkerbund legalisiert und nur an
die Einhaltung einer dem Memeldeutschtum zu
gewährenden und vertraglich niedergelegten
Autonomie geknüpft. Seit Jahren wird nun das
deutsche Element dieses Gebietes gesetz- und
vertragswidrig mißhandelt und gequält. Eine
große Nation muß dauernd zusehen, wie gegen
Recht und vertragliche Bestimmungen Ange-
hörige ihres Blutes, die man in tiefstem Frie-
den überfallen und vom Reiche weggerissen hat,
schlimmer behandelt werden, als in normalen
Staaten Verbrecher. (Pfui-Rufe.)
Ihr einziges Verbrechen ist aber nur, daß sie
Deutsche sind und Deutsche bleiben wollen. Dor-
stellungen der verantwortlichen Mächte in
Kowno blieben wenigstens bisher bloß äußere
Formalien ohne jeden Wert und alle inneren
Folgen.
Die deutsche Reichsregierung sieht dieser Ent-
wicklung mit Aufmerksamkeit und Bitternis zu.
Es wäre eine lobenswerte Aufgabe des Völker-
bundes, sein Interesse der Respektierung der
Autonomie des Memelgebiets zuzuwenden und
es praktisch wirksam werden zu lassen, ehe auch
hier die Ereignisse Formen annehmen, die eines
Tages nur von allen Seiten bedauert werden
könnten. (Händeklatschen und Bravorufe.) Die
zur Zeit dort stattfindende Vorbereitung der
Wahl stellt eine Verhöhnung von Recht
und Verpflichtung dar!
Deutschland erhebt keinerlei unbillige Forde-
rungen, wenn es verlangt, daß Litauen zur Ein-
haltung der unterzeichneten Verträge mit taug-
lichen Mitteln angehalten wird. (Langanhalten-
der Beifall.) Am Ende-aber hat eine 65-Millio-
nen-Nation das Recht zu verlangen, daß sie we-
nigstens nicht minder respektiert wird als die
Willkür eines Zwei-Millionen-Volkes. (Bravo-
rufe und Händeklatschen.)
Leider erleben wir, daß, während die Völker-
verständigung nötiger wäre als je, die bol-
schewistische Internationale von
Moskau aus die Revolutionierung, d. h. die
Völkerverhetzung erneut offen und planmäßig
betreibt. Das Schauspiel des Komintern-Kon-
gresses in Moskau ist eine wirkungsvolle Un-
terstreichung der Aufrichtigkeit der von derselben
Macht geforderten „Nichteinmischungspolitik".
(Sehr gut!)
Da wir, belehrt durch unsere eigene und, wie
wir feststellen können, auch durch die Erfahrun-
gen anderer Staaten, von Protesten und Vor-
stellungen in Moskau nichts erwarten, sind wir
entschlossen, der bolschewistischen Revolutions-
hetze in Deutschland mit den wirksamen Waffen
der nationalsozialistischen Aufklärung entgegen-
zutreten. Der Parteitag dürfte keinen Zweifel
darüber gelassen haben, daß der Nationalsozia-
lismus, insoweit es sich um den Versuch des
Moskau-Bolschewismus handelt, etwa in Deutsch-
land Fuß zu fassen oder Deutschland in eine
Revolution zu treiben, dieser Absicht und solchen
Versuchen auf das gründlichste das Handwerk
legen wird. (Bravo und stürmischer Beifall.)
Weiter müssen wir feststellen, daß es sich hier
wie überall um fast ausschließlich jüdische Ele-
mente handelt, die als Träger dieser Völkerver-
hetzung und Völkerzersetzung in Erscheinung
treten.
Die Beleidigung der deutschen Flagge, die
durch eine Erklärung der amerikanischen Regie-
rung als solche in loyalster Weise behoben wurde,
ist eine Illustration der Einstellung des Juden-
tums, selbst in beamteter Eigenschaft Deutsch-
land gegenüber, und eine wirkungsvolle Bestä-
tigung für die Richtigkeit unserer nationalsozia-
listischen Gesetzgebung, die von vornherein ab-
zielt, ähnliche Vorfälle in unserer deutschen
Verwaltung und Rechtsprechung vorbeugend zu
unterbinden und auf keinen Fall aufkommen zu
lassen. (Stürmischer Beifall.)
Sollte aber eine weitere Unterstreichung der
Richtigkeit dieser unserer Auffassung erforderlich
sein, dann wird diese reichlich gegeben durch die
erneute Boykotthetze, die das jüdische Element
gegen Deutschland soeben wieder in Gang setzt.
Diese internationale Unruhe der Welt scheint
leider auch im Judentum in Deutschland die
Auffassung erweckt zu haben, daß nunmehr viel-
leicht die Zeit gekommen sei, den deutschen Na-
tionalinteressen im Reiche die jüdischen bemerk-
bar entgegenzustellen. Aus zahllosen Orten wird
auf das heftigste geklagt über das provozierende
Vorgehen einzelner Angehöriger dieses Volkes.
 
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