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Heidelberger Volksblatt (70) — 1935 (Nr. 150-228)

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Nr. 191 - Nr. 200 (17. August - 28. August)
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Dzer Sole Dienstag, 20. August iszs 70. Jahrgang / Ar. 1SZ

Was war in Paris?
Wie es zur Vertagung der Konferenz kam

eintreten können, die sich außerhalb der Genfer
Gesetze bewegen würde. Da außerdem Baron
Aloisi nicht ein einzigesmal vollkommen die
genauen Absichten seiner Regierung hinsichtlich
Abessiniens dargelegt habe, hätte man daraus
die Schlußfolgerung ziehen müssen, daß Italien

Freudenkundgebungen der italienischen Kolonie.
Die norwärts fahrenden Schiffe waren teils
leer, teils hatten sie Kranke an Bord. In Vank-
und Schisfahrtskreisen werden die bisher von
der italienischen Regierung bezahlten Kanalge-
bühren auf 750 000 Pfund Sterling geschätzt.

DNB Paris, 19. Aug.
3« der Vertagung der Dreimächtekonferenz
. in maßgebenden Kreisen erklärt, daß trotz
-.r Bemühungen Lavals keine nennenswerte
"Eichung zwischen dem italienischen und dem
Eschen Standpunkt möglich gewesen sei. Die
ortsetzung der Besprechungen werde auf dip-
E^atischem Weg erfolgen, bis der Völ-
**öundsrat am 4. September den italie-
. ch'abessinischen Streitfall von Grund aus prü-
leu Trotz der bestehenden Schwierig-
s«j es also nicht ausgeschlossen, bis zum
j^^ptember zu einem besseren Ergebnis als
I» SU gelangen, um eine friedliche Rege-
lst de, Streitfalles zu erreichen.
jNuchdem während der drei Konferenztage
* den Verlauf der Verhandlungen und über
^ einzelnen gemachten Vorschläge mehr
*w»tungen als Tatsachen bekannt geworden
Hii^"> kann man sich nunmehr ein klareres
o von den einzelnen Abschnitten der kurzen
Konferenz machen. Im Laufe des Frei-
and, nachdem der Mittwoch und der Don-
jj Vorbesprechungen gewidmet waren, dem
'wischen Vertreter Anregungen Lber-
»ei?^ w^den, die dieser sofort nach Rom
y^rgeieitet hat. Der Samstag verging in
Üblichem Warten auf eine Antwort.
bonntagvormittag teilte Baron Aloisi
H französischen Ministerpräsidenten mit, daß
die ihm gemachten Vor-
,^"3e verworfen habe. Darauf fand
^""ntagnachmittag zwischen Laval, Eden
sl^.-ooron Aloisi ein neuer Meinungsaustausch
Ve« zwei Stunden dauerte. Die drei
dj, I?^r mußten die Unmöglichkeit feststellen,
tzj^^.rhandlungen fvrtzusetzen. Baron Aloisi
lüg. w* ihm gemachten französischen und eng-
? ^"regungen zurück mit der Begründung,
zufriedenstellenden Verhandlungs-
bildeten. Zugleich verzichtete aber
di« irgendeine Forderung zu erheben,
"ff zu Verhandlungen hätte bieten kön-
i^r, ^rauf erklärte Eden, daß er bis zur
Hj,"fr st en Grenze in den Zugeständ-
^er Pegangen sei, die er im Namen
dix, Regierung hätte anbietcn können. Unter
»er^.^.Etänden war eine „Vertagung" un-
die Italien gemachten Vorschläge er-
in bestens unterrichteten Kreisen fol-
1 Man war bereit, Italien
i^fwfangreiche wirtschaftliche Aus-
^"8 s m ö g l ich k e i t e n in Abessinien
^°'°ten,
bicherheit der Grenzen So-
z ^Und Eritreas zu gewährleisten,
fv Schutz der italienischen
irr»».. bongehörigen in Abessinien zu
Vorschläge, so betont man in Paris,
^alien weitgehende Befriedigung ge-
^^rchzeitig verlangte man jedoch die
l. wigender drei Grundsätze:
.Aufrechterhaltung der politischen
^v-.kfuugigkeit und der gebietsmäßigen
r. ^theit Abessiniens,
"isse Notwendigkeit des Einverständ-
die Negus mit einer Regelung,
- Übereinstimmung der Regelung mit
^kse" ^brbundspakt.
i^bisä, Erschlüge, so erklärt man, würden
d f^^olt in der Form angenommen
, IvHe,, Abessinien an den Völkerbund das
sei ^richtet haben würde, zur Entwick-
Wirtschaft und Verwaltung eine
'"°lh^°>ne Hilfe fremder Mächte
Völkerbundsrat würde dann
l,"^für diese Aufgabe die europäischen
^Hiim^'chnet haben, die Besitzungen an der
»Nb Grenze haben, also England Frank-
Aalten.

Die Zusammenarbeit dieser Mächte würde
in einem Abkommen niedergelegt worden
sein, das eine Erweiterung des Ver-
trags von 1906 darstellen und dem Abes-
sinien seine Zustimmung geben würde. Weiter
habe man z. B. ein Vierer abkommen auf
der Grundlage des Vertrags von 1906 vor-
nehmen können, das Italien weitestgehende Be-
friedigung geboten hätte, indem Frankreich und
England keine neuen Vorteile für sich in Abes-
sinien suchen würden.
Da diese Vorschläge jedoch von der italieni-
schen Regierung abgelehnt wurden, war es
schwierig, eine andere Formel zu finden, die
mit der Selbständigkeit Abessiniens und mit
dem Völkerbundspakt zu vereinbaren wäre.
Man unterstreicht, daß von Beginn der Ver-
handlungen an Eden mit Nachdruck für die
Innehaltung der Paktbestimmungen einge-
treten ist.
Die französische Regierung bleibe ihrerseits,
so wird betont, ebenfalls dem Völkerbund treu,
da Frankreich seine gesamte Außenpolitik aus
den Völkerbund aufgebaut habe. Daher hät-
ten sowohl Laval wie Eden in keine Aussprache

die Errichtung eines vollen Protek-
torats zum mindesten über einen Teil Abes-
siniens ins Auge gefaßt habe. Ein solcher Plan
würde aber die formelle Gegnerschaft des Negus
finden.
Frankreich, so gibt man zu verstehen, werde
— wie im Verlauf der Dreierverhandlungen
— auch künftig keine Anstrengungen scheuen, um
doch noch zu einer freundschaftlichen Regelung
zu gelangen. Diese Bemühungen seien freilich
durch seine Freundschaft gegenüber Italien und
durch seine Friedensliebe diktiert.
Sie Kriegsvorbmitungen
DNB. London, 19. Aug.
Wie aus Port Said berichtet wird, war oer
italienische Schiffsverkehr durch den Suez-Kanal
am Wochenende besonders lebhaft. Die süd-
wärts gehenden Dampfer hatten Tanks und
Panzerwagen, Lastautomobile und sonstige
Kraftwagen jeder Art, sowie Vier und Wein
geladen: auch kam ein riesiger Schwimmkran
durch. Die Ankunst des Dampfers „Gange" mit
2000 Soldaten an Bord gab Anlaß zu großen

Reuter meldet aus Hargeisa (Britisch-Somali-
land): Einer der hervorragendsten abessinischen
Führer aus Ogaden, dem Bezirk, der an italie-
nisch-Somaliland grenzt, ist soeben in Diredawa
eingetroffen, um einen beträchtlichen Vorrat an
Waffen und Munition in Empfang zu
nehmen, der mit der Eisenbahn aus Dschibuti
eingetroffen ist. Er hat 3500 Mann bei sich.
ÄgyvUche Freiwillige
DNB. Alexandrien, 19. Aug.
Der Ausschuß zur Hilfeleistung für Abessinien
beschloß in seiner letzten Sitzung die Gründung
von Unterausschüssen in den einzelnen ägypti-
schen Provinzstädten. Die Zahl der Aegypter,
die sich zum freiwilligen Dienst in der abessini-
schen Armee gemeldet hat, beläuft sich bis jetzt
auf 3879. Darunter befinden sich 1842 ehemalige
Offiziere. Verschiedene ägyptische Kaufleute
haben sich angeboten, Abessinien durch Waren-
lieferungen zum Selbstkostenpreis zu unter-
stützen. Der Ausschuß hat sich zur Regelung
dieser Frage Mit den entsprechenden Behörden
in Verbindung gesetzt.

Oie deutsche Gtrasrechtsemeuerung
Der 11. Internationale Strafrechts- und Gefängniskongreß

DNB. Berlin, 19. Äug.
Im Sitzungssaal des Reichstags in der Kroll-
Oper wurde am Montagvormittag der 11. In-
ternationale Strafrechts- und Gefängniskongreß
feierlich eröffnet. Im Mittelpunkt der Ver-
handlungen des Kongresses stehen Fragen der
Gesetzgebung und Verwaltung aus den Gebieten
des Strafrechts und Strafvollzugs.
Die Hauptarbeit wird in vier Sektionen gelei-
stet, von denen jede drei Fragen behandelt. Die
Sektion unterbreitet ihre Vorschläge der Voll-
versammlung zur Beschlußfassung. Die Verhand-
lungssprache ist nach 60jähriger Uebung franzö-
sisch: daneben sind als Kongreßsprachen Deutsch
und Englisch zugelassen.
Eine beschließende Körperschaft in irgend-
einem Sinne ist der Kongreß nicht: äuch eine
abstrakte, gewissermaßen an alle Teilnehmer-
staaten gerichtete Empfehlung zur Durchführung
seiner Beschlüsse ist nicht möglich, da kaum ein
Rechtsgebiet so sehr in der politischen Anschau-
ung eines Volkes verwurzelt ist, wie gerade das
Strafrecht. Dennoch hat der Kongreß eine außer-
ordentlich große Bedeutung, da der lebendige
Erfahrungsaustausch von größtem Wert ist und
die Anknüpfung persönlicher Beziehungen sich
im späteren weiteren Austausch von Gedanken
und Erfahrungen vorteilhaft auswirken wird.
In Deutschland werden jetzt die ausländischen
Teilnehmer des Kongresses jede nur denkbare
Möglichkeit haben, die bestehenden Justizeinrich-
tungen und alle Maßnahmen auf dem Gebiet
der Strafrechtspflege ohne Einschränkung ken-
nen zu lernen. Unter den etwa 1000 Teilneh-
mern befinden sich die klangvollsten Namen der
Rechtsoplitiker, Rechtspraktioer und Rechts-
lehrer von 50 Nationen der Erde.
Das große Präsidentengestühl des Sitzungs-
saals war mit der Führerbllste und den Sym-
bolen des Dritten Reichs geschmückt. Zu beiden
Seiten hatten die Fahnen der an dem Kongreß
beteiligten Nationen Platz gefunden. In der
Diplomatenloge wohnten die Botschafter und
Gesandten fast aller durch Delegierte vertrete-
nen Nationen der Eröffnungssitzung bei. Reichs-
minister Dr. Eürtner erschien in Begleitung
der Staatssekretäre Freisler und Schle-
gelberger. Reichsminister Frank war mit
den leitenden Persönlichkeiten der Deutschen
Rechtsfront und der Kammer für Deutsches
Recht anwesend. Neben den Ministerialdirekto-
ren und anderen höheren Beamten des Justiz-
ministeriums waren der Reichsgerichtspräsident
mit zahlreichen hohen Richtern, die General-
staatsanwälte und Oberlandesgerichtspräsiden-
ten aus dem ganzen Reich zugegen, ferner die

leitenden Eesängnisbeamten Deutschlands: Re-
gierungs- und Parteistellen hatten Vertreter
entsandt. Unter den Ehrengästen sah man u. a.
den Oberbefehlshaber der deutschen Polizei,
Generalleutnant Daluege.
Reichsjustizminister Sr.Güriner
Reichsminister Dr. Eürtner eröffnete um
10.30 Uhr namens des Führers und Reichs-
kanzlers sowie der gesamten Reichsregierung den
Kongreß. Der Reichsjustizminister sprach sodann
über das Thema „Der Gedanke der Gerechtig-
keit in der deutschen Strafrechtserneuerung,,. Er
führte u. a. Folgendes aus:
Wie Sie vielleicht wissen, sind in Deutschland
seit mehr als 30 Jahren planmäßige Vorarbei-
ten für eine Reform des gesamten
Strafrechts im Gange. Erst nachdem die
nationalsozialistische Regierung den Streit der
Parteien beseitigt hat, ist die Grundlage für
ein Gelingen des großen Reformwerkes gesichert.
Wenn ich Ihnen heute einiges über die Pläne
der Erneuerung des deutschen Strafrechts be-
richte, muß ich mich natürlich dabei bescheiden,
einzelne besonders wichtige Gedanken herauszu-
greifen. Ich beginne mit der Stellungnahme
Deutschlands zu der grundlegenden Frage der
Rechtsfindung. Das geltende Strafgesetz-
buch des Deutschen Reichs enthält in ß 2 fol-
genden berühmten Rechtssatz: „Eine Handlung
kann nur dann mit einer Strafe belegt werden,
wenn diese Strafe gesetzlich bestimmt war, be-
vor die Handlung begangen wurde." Das prak-
tische Ergebnis dieser Lehre ist das Folgende:
Findet der Richter für den Fall, den er zu be-
urteilen hat, keine Strafvorschrift im Gesetz, so
muß er den Angeklagten freisprechen, auch wenn
er ihn für noch so strafwürdig hält und wenn
er weiter der festen Ueberzeugung ist, daß der
Gesetzgeber eine Strafe für diesen Fall geuollt
und vorgesehen hätte, wenn er einen Fall die-
ser Art in den Kreis seiner Ueberlegungen ge-
zogen hätte. Die nationalsozialistische Rechts-
und Staatsauffassung erhebt die ernste Forde-
rung, daß jedes strafwürdige Verhalten auch
den verdienten Lohn finden soll, daß es nie-
manden glücken darf, durch die Maschen des
Gesetzes zu schlüpfen. Der Nationalsozialismus
stellt dem Strafrecht eine neue hohe Aufgabe:
Die Verwirklichung wahrer Gerechtigkeit.
Von der engen Bindung an den Eesetzestext
wird das künftige deutsche Strafrecht den
deutschen Richter erlösen. Diese Lockerung
haben wir im Interesse der Gerechtigkeit
für so wichtig gehalten, daß wir sie schon

jetzt durch eine Aenderung des bisherigen
Strafgesetzbuches, die am 1. September d.Js.
Gesetzeskraft erhält, vorgenommen haben.
Unrecht ist also künftig in Deutschland auch
da unmöglich, wo es kein Gesetz mit Strafe
bedroht. Sicherlich bleibt das Gesetz die wich-
tigste Rechtserkenntnisquelle. Der Gesetzgeber ist
sich aber dessen bewußt, daß es eine erschöpfende
Regel aller Verhältnisse des Lebens nicht geben
kann, er vertraut daher dem Richter die Aus-
füllung verbliebener Lücken an. Sie werden mich
fragen, ob nicht eine Rechtsunsicherheit
dadurch entsteht, daß der Richter nicht nur nach
dem Inhalt des Gesetzes zu entscheiden ermäch-
tigt wird, sondern auch nach einer zweiten,
ihrem Gehalt nach nicht so fest umrissenen
Rechtsquelle. Wir glauben dies nicht. Denn der
Nationalsozialismus hat dem deutschen Volk
eine einheitliche, das ganze Volk beherrschende
Weltanschauung geschenkt. Aus dieser einheit-
lichen Weltanschauung vermag der Richter zu
schöpfen. Wie dem Richter, so wird aber auch
dem einzelnen Volksgenossen diese Welt-
anschauung Richtschnur seines Handelns sein.
Aus der Kenntnis der einheitlichen Volksan-
schauung wird er ein sicheres Rechtsgefühl für
das gewinnen, was er tun darf und was er zu
lassen hat. Sie werden ferner vielleicht einwen-
den, ob nicht zu befürchten sei, daß der Auto-
rität der Gesetze Abbruch geschehe, wenn
neben das Gesetz eine zweite Rechtsquelle ge-
stellt wird. Darauf erwidern wir Ihnen: Ein-
fluß und Ansehen der Gesetze können nach un-
serer Auffassung nur gehoben werden, wenn der
Volksgenosse genötigt wird, nicht nur ihren
Wortlaut, sondern auch ihren Sinn zu
achten, und wenn der Richter angewiesen wird,
das Gesetz aus seinem Rechtsgedanken, aus
dem Eesamtwillen der Rechtsordnung des Volks
auszulegen. Auch das Gebiet des englischen
Rechts kennt eine Rechtsschöpfung durch
den Richter auf dem Gebiet des Straf-
rechts. Als Rechtsquelle wird auch für das
Strafrecht das Lammon tsxv anerkannt, also
ein Gewohnheitsrecht. Auch in den Vereinigten
Staaten von Nordamerika ist in vielen Terri-
torien das Lommon tsvv als Rechtsquelle für
das Strafrecht zugelassen. Für Deutschland aber
schaffen wir durch Zulassung der zweiten
Rechtserkenntnisquelle für das materielle Un-
recht zugleich ein neues Verhältnis des Richters
zum Gesetz.
Wir geben dem Richter damit die Befugnis,
in gewissen Grenzen nicht nur Recht zu fin-
den, sondern auch Recht zu schöpfen. Der
Führergrundsatz bedeutet nicht, daß der
 
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