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Heidelberger Volksblatt (70) — 1935 (Nr. 150-228)

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Nr. 191 - Nr. 200 (17. August - 28. August)
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r«rk >

di« größte Barbarei der Weltgeschichte bezeich-
nen.
Diese planmäßige und überlegte Barbarei ist
in der Tat weit schlimmer als amerikanische
Lynchjustiz oder Einzelentgleisungen, die auch
anderswo vorkommen. Als Deutscher habe ich
nicht den Wunsch, eine solche Barbarei nachzu-
ahmen.
Ich bedauere es auf das äußerste, daß
Deutschland zur Zeit nicht in der Lage ist,
den Verpflichtungen an das Ausland in-
folge der Transferschwierigkeiten in vol-
lem Umfange nachzukommen,
aber ich werde nicht aufhören, alle Bemühungen
daranzusetzen, soweit es irgend möglich ist, die
nun einmal bestehenden Forderungen zu befrie-
digen.
In einem zweiten Punkt unterscheide ich mich
schon etwas von meinen ausländischen Kriti-
kern. Diese Kritiker verbreiten nämlich sehr
die Meinung, daß Deutschland nicht imstande
sein werde, die ausländischen Rohstof-
f e, die es braucht, herbeizuschaffen. Meine deut-
schen Volksgenossen, es ist jetzt genau ein Jahr
her, daß ich mit Billigung des Führers es zum
Grundsatz der deutschen Handelspolitik erklärte
habe, nicht mehr kaufen zu wollen, als was wir
bezahlen können, und in erster Linie das kaufen
zu wollen, was wir nötig haben, und erst in
zweiter Linie, was für uns entbehrlich oder
überflüssig ist. Seit der Verkündung des soge-
nannten „neuen Planes" befinden wir uns in
eine fast ununterbrochenen Kette von Verhand-
lungen mit allen möglichen Ländern über die
gegenseitigen Warenlieferungen. Ich habe noch
nicht gefunden, daß irgendeines der fremden
Länder herbei Anstalten gemacht hätte, sich aus-
zuschalten. Es ist richtig, daß sich unsere Han-
delsbeziehungen zu den verschiedensten Ländern
sehr erheblich verschoben haben, aber gerade das
hat für eine Reihe von Ländern ganz neue
Möglichkeiten des Absatzes auf den deutschen
Märkten geschaffen, die zur Linderung der Kri-
se dieser Länder erheblich beigetragen haben.
Und gerade solche Länder, die nicht durch über-
mäßige politische Auslandsverschuldung oder
durch sonstige politische Bindugnen in ihrer Han-
delspolitik gehemmt waren, haben von dem
„neuen Plan" der deutschen Wirtschaftspolitik
ganz erheblichen Nutzen gezogen.
Dr. Schacht erörterte dann die Ursachen dieser
Verschiebungen, die darin zu suchen seien, daß
durch die politischen Schulden die internationale
Kreditmaschinerie außer Funktion gesetzt wor-
den sei, und wandte sich dann dem dritten
Punkt der inneren Finanzierung unseres gesam-
ten Arbeitsbeschaffungsprogramms einschließlich
der Wehrhaftmachung zu. Er sagte:
Auch sehr maßgebliche und sachverständige
Leute im In- und Ausland zerbrechen sich
den Kops darüber, woher denn eigentlich
das Geld für die Arbeitsbeschaffung kom-
men soll. Ich kann diese Frage, die mich
selbst beschäftigt, nicht verübeln, aber ich
kann versichern, daß weder Hexerei noch
Trick dabei ist. Das Geheimnis beruht le-
diglich auf der einheitlichen und straffen
Zusammenfassung der gesamten Finanz-
und Wirtschaftpolitik, wie sie nur ein au-
toritäres Staatsgefüge ermöglicht.
Mit einem demokratischen Parlament würde
die Aufgabe nicht zu lösen sein. Tatsache ist, daß
die Steuereinnahmen sich mit dem Fortschreiten
der wirtschaftlichen Beschäftigung erheblich ge-
bessert haben. Die Flüssigkeit des Geld-
marktes hat es dem Reich gestattet, in be-
trächtlichem Umfange unverzinsliche und ver-
zinsliche Schatzanweisungen zu begeben.
Die Reichsbank konnte, soweit es währungspo-
litisch vertretbar war, H i l f s st e l l u ng lei-
sten, weil die Privatwirtschaft in sinkendem
Ausmaß an sie herantrat. Die Auflockerung
der Bankdebitoren infolge gewinnbrin-
genderer Beschäftigung hat es ermöglicht, Teile
der für die Arbeitsbeschaffung erforderlichen
Kredite auch auf die privaten Stellen des Bank-
gewerbes umzulegen. Das Geld, das durch die
öffentlichen Aufträge in den Wirtschaftsprozeß
hineingegeben worden ist, wird also von der
Wirtschaft selbst wieder dem Reich für seine gro-
ßen Aufgaben zur Verfügung gestellt. Die sehr
geringe Ausweitung des Geldumlaufs und die
etwas größere Zunahme das bargeldlosen Zah-
lungsverkehrs ist eine natürliche Folge der er-
höhten Unsatztätigkeit in der Wirtschaft.
Wir haben also zu Lasten der kurzfri-
stigen Gelder Vorgriffe auf eine spätere
Dauerfinanzierung gemacht. Diese spätere
Konsolidierung ist selbstverständlich eine
gewichtige und unerläßliche Aufgabe, und
ich stehe nicht an zu erklären, daß die
Hauptschwierigkeit noch vor uns liegt.
Meine deutschen Volksgenossen, es darf nie-
mand vergessen, daß es dem Arbeitsbeschaffungs-
programm der Regierung und insbesondere der
Wehrhaftmachung zu danken ist, daß wir das
große Heer der Arbeitslosen nahezu beseitigt
haben. Die Summen, die hierfür erforderlich
sind, sind an den normalen Maßstäben gemessen,
unerhört groß, und sie müssen einmal aus Lei-
stungen und Ersparnissen des Volkes fundiert
werden. Immer und immer wieder müssen wir
dem deutschen Volke sagen, daß wir nicht im
Schlaraffenland leben. Die Größe der Summen
die für die Arbeitsbeschaffung ausgegeben wer-
den, könnte an dieser oder jener Stelle leicht zu
der Ansicht verleiten, daß es auf ein paar Mil-
lionen mehr oder weniger nicht ankommt. In
einer Zeit, die es uns verbietet, an eine Ver-
besserung der Löhne heranzügehen, ist jeder un-
nötig ausgegebene Pfennig eine Erschwerung
der Gesamtlage, und es kann nicht genug an das
Verantwortungsgefühl aller geldausgebenden-
Stellen appelliert werden. Wenn wir bei der
bisherigen Finanzierung der Arbeitsbeschaffung
d«« Wog über den kurzfristigen Geldmarkt ge-

Montag, den IS. August IMS

wählt haben, so ist das keine leichtsinnige Fi-
nanzgebarung, sondern eine wohlüberlegte Ueber-
gangsmaßnahme bis zu dem Tage, wo sich aus-
reichende Sparkapitalien für eine langfristige
Konsolidierung angesammelt haben. Die Spar-
kraft unseres Volkes ist es, der wir letzten En-
des diese Konsolidierung anvertrauen müssen.
Sparkraft wird sich aber nur zeigen, wenn Spar-
wille vorhanden ist; und ich hoffe, daß die vie-
len Eeldtheoretiker, die immer wieder Kunst-
stücke präsentieren möchten, aus meinen Aus-
führungen erkennen werden, welches Unheil sie
anrichten, wenn sie immer wieder allerhand
Geldabwertungsplane und dergl. propagieren.
Wer meinen Ausführungen gefolgt ist, der
wird erkennen, daß die finanzielle Durchführung

der großen Aufgabe des Führers steht und Mt
mit dem Vertrauenin dieSicherhett
und Beständigkeitder Schuldenver-
schreibungen des Reiches und seiner
Betriebe. Es wäre geradezu Selbstmord und
würde die Durchführung des Arbeitsbeschaf-
fungsprogramms und der Wehrhaftmachung un-
möglich machen, wenn die Reichsregierung die
Interessen der Sparer verletzen würde.
Die Arbeitsbeschaffung muß letzten Endes
aus den ersparten lleberschüssen der Wirt-
schaft und Arbeit finanziert werden, nie-
mals darf und kann dies auf Kosten der
Währung geschehen. Niemals dürfen und
können sich aber auch Wirtschaft und Ar-
beit dieser Aufgabe entziehen.

Das Parteiprogramm
ist bindendes Recht
Die Nationalsozialistische Korre-
spondenz(NSK), der offizielle Pressedienst
der NSDAP, bringt einen Aufsatz über
das Thema „Das Parteiprogramm ist bin-
dendes Recht". Die Ausführungen ver-
dienen besondere Beachtung.
NSK. „Jede Weltanschauung, sie mag tau-
sendmal richtig und von höchstem Nutzen für die
Menschheit sein, wird solange auf die praktische
Ausgestaltung eines Völkerlebens ohne Bedeu-
tung bleiben, als ihre Grundsätze nicht zum
Panier einer Kampfbewegung geworden sind,
die ihrerseits wieder so lange Partei sein wird,
als sich ihr Wirken nicht im Siege ihrer Ideen
vollendet hat, und ihre Partetdogmen die neuen
Staatsgrundsätze der Gemeinschaft eines Volkes
bilden." So schrieb der Führer vor dem Siege
der nationalsozialistischen Revolution.
Was folgt daraus? In der Kampfzeit stellte
sich das Parteiprogramm als die Grundverfas-
sung der Bewegung dar. Als aber die Bewe-
gung die Macht im Staate errungen, als sie den
alten liberalen Verfassungszustand beseitigt
hatte, da war das Parteiprogramm mehr ge-
worden als es vorher war. Enthielt es früher
di« „Parteidogmen", so wurde es nunmehr dar-
über hinaus zur Summe der „Staatsgrundsätze"
der deutschen Volksgemeinschaft. Das Partei-
programm bildet daher die Grundlage unseres
heutigen Verfassungszustandes und in dieser
Eigenschaft ist es objektives Recht.
Vielen Leuten, die im alten Staats- und
Rechtsdenken großgeworden sind> will das nicht
in den Kopf. Das war voraüszusehen. Denn
im Rahmen der liberalen Weltanschauung waren
Recht und Gesetz ein und dasselbe^ und zwar in
der Weise, daß alles, was nicht im formellen
Sinne positives Gesetz war, als ein rechtsfreier
Raum galt, innerhalb dessen es keine Verbind-
lichkeit gab: „Was nicht durch das Gesetz ver-
boten ist, ist erlaubt." Diese Zeit kannte über-
haupt kein Recht, wo nicht ein formelles Gesetz
vorlag. Wir verdanken dieser Auffassung die
unheilvollen Trennungen von Weltanschauung
und Recht, von Recht Und Sittlichkeit usw., wir
verdanken ihr den Formalismus des toten Buch-
stabens, die sogenannte Justizkrise und die Ent-
fremdung von Volk und Rechtsprechung.
Eine Weltanschauung, wie die nationalsoziali-
stische, mutzte die Einheit wollen und naturwid-
rige Trennungen beseitigen. Sie hat daher die
Grundlage des alten Denkens als Ganzes be-
kämpft und beseitigt. Wichtig zur Erkenntnis
der neuen Rechtsausfassung ist nun, daß die Be-
wegung hierzu nicht des formellen Gesetzes be-
durfte. Die Weimarer Verfassung z. B. ist nicht
als Ganzes durch Gesetz beseitigt worden; und
dennoch kommt heute keiner mehr auf den ab-
surden Gedanken, daß diese Verfassung noch
gelte, daß unser Rechtsleben auf der Grundlage
des so erbittert bekämpften Weimarer Systems
aufgebaut sei. Nicht durch ein formelles Gesetz,
sondern durch die nationalsozialistische Revolu-
tion ist die Weimarer Verfassung beseitigt worden.
Und ebenso ist das Programm der Bewegung
nicht durch formelles Gesetz, sondern, wie der
Führer sagt, „mit dem Siege ihrer Ideen" das
Staatsgrundgesetz des Dritten Reiches geworden.
Nun wissen wir, daß die fünfundzwanzig
Punkte des Parteiprogramms „Forderungen"
enthalten. „Wir fordern," so beginnt fast jeder
Satz. Die Forderungen des Parteiprogramms
können nun auf zwei verschiedene Arten recht-
lich Wirklichkeit und Geltung erlangen.
1. Die Forderungen können ausgestaltet wer-
den und im einzelnen durch Gesetz formuliert
werden. Dieser Weg wird im Interesse der
Rechtssicherheit von unserer Regierung dauernd
beschritten und allmählich zu Ende gegangen. Es
wäre nun ganz und gar verkehrt, annehmen zu
wollen, daß das Parteiprogramm erst insoweit
Recht wird, als es seine gesetzliche Ausgestaltung
erfährt. Nein: hierbei handelt es sich nur um
die nähere Regelung eine Rechtszustandes, der
bereits da ist. Das heißt:
2. Das Parteiprogramm hat als Ganzes be-
reits seit dem Frühjahr 1938 Rechtsgeltung. Es
enthält die wahre Verfassung des Dritten
Reiches. Durch die neue Gesetzgebung tritt sie
nun in ein weiteres Stadium rechtlicher Wirk-
samkeit ein. Die Gesetzgebung ist der Anfang

zur Entfaltung eines bereits vorhandenen
Rechtszustandes.
Dies wird bei den Gerichten manchmal ver-
kannt, und daraus ergeben sich manche Unzu-
träglichkeiten. Um zu zeigen, wie wichtig es ist,
daran festzuhalten, daß man das Parteipro-
gramm für Recht hält, mögen einige Beispiele
folgen.
Wir sagen: Der Satz aus Punkt 24 des Pro-
gramms „Gemeinnutz geht vor Eigennutz" ist
bindendes Recht. Daraus folgt, daß alle jene
allgemein gehaltenen Bestimmungen des Bür-
gerlichen Gesetzbuches usw., die früher indivi-
dualistisch ausgelegt und gehandhabt wurden,
d. h. die zum Nützen des Eigennutzes und gegen
den Gemeinnutz angewandt worden sind, heute
vom Gemeinschaftsgedanken her „sozialistisch",
zu deuten und anzuwenden sind. In solchen Fäl-
len hat sich der Wortlaut, der Buchstabe des
Gesetzes meist gar nicht geändert; und doch wird
mit Hilfe solcher Gesetze heute ein ganz anderes,
volksnäheres Recht gesprochen wie früher. Die
Rechtsauffassung hat sich also geändert bei
gleichbleibendem Gesetzestext. Wenn die Rechts-
veränderung somit nicht im Gesetz liegt, so müs-
sen wir sie wo anders suchen. Und in der Tat:
Die Rechtsänderung liegt darin, daß die welt-
anschaulichen Verfassungsgrundsätze der Weima-
rer Zeit ihre Geltung verloren haben, daß an
ihre Stelle das Parteiprogramm mit dem Satze
„Gemeinnutz geht vor Eigennutz" als bindendes
Recht getreten ist. Wenn wir nicht annehmen
würden, daß unser Parteiprogramm geltendes
Recht sei, dann würde eine solche Aenderung
der Rechtspraxis bei gleichbleibendem Gesetzes-
wortlaut weder zu erklären, noch auch zu recht-
fertigen sein.
Ein anderes Beispiel, das heute gesteigertem
Interesse begegnet: In den Punkten t und 5
des Programms steht, daß Juden weder Volks-
genossen noch Staatskürger sein können, sondern
unter Fremdenrecht stehen. Zum Teil ist diese
Forderung schon formell-gesetzlich verwirklicht,
z. B. in der Beamtengesetzgebung, im Wehrgesetz
u. a. Dennoch ist dieser Satz auch außerhalb
dieser Gesetze bindendes Recht. Das haben auch
empfunden, die ihre Mitwirkung bei der Schlie-
ßung von Mischehen verweigert haben. Einige
Gerichte, die doch bestimmt mit sorgfältig den-
kenden und geschulten Juristen besetzt sind, wie
das Amtsgerdicht Wetzlar, haben diese Haltung
der Standesbeamten als richtig bestätigt. Der
Gauleiter Bürckel hat für das Gebiet der
Pfalz angeordnet, daß die Standesbeamten ihr«
Assistenz bei der Eingehung von Mischehen zu
versagen hätten; die Erregung des rechtlich^
empfindenden Volkes war gegen die artverges- §
senen Volksgenossen so gestiegen, daß polizeiliche
Maßnahmen die Ruhe gewährleisten mußt«
Reichsminister Dr. Goebbels hat auf dem
Gauparteitag in Essen ausgesprochen, daß es in
Zukunft in Deutschland keine Mischehen mehr
geben werde. Die dies gesagt haben sind Män-
ner, die in Staat und Bewegung an hervor-
ragender Stelle stehen. Ihre Anschauungen
haben sie nicht aus der Luft gegriffen, sondern
ihre Worte stehen auf einem festen rechtlichen
Boden. Dies ist der Boden des Parteipro-
gramms. Ein Zeichen, daß die Punkte 4 und
8 des Programms von Beamten und Gerichten,
sowie Männern des öffentlichen Lebens für bin-
dendes Recht gehalten werden.
Die Beispiele ließen sich beliebig vermehren.
Sie zeigen zur Genüge, daß das Parteipro-
gramm Recht ist, zwar in anderer Weise und
anderer Form, als die Gesetze ,aber darum nicht
weniger wirksam. Ja, das Parteiprogramm ist
die ausschließliche Grundlage unserer ganzen
Rechtspraxis. Bung.
VerbandSmilgliedschast und Wehrdienst
NdZ. Berlin, 16. Aug. Im Wehrgesetz ist be-
stimmt, daß die Zugehörigkeit zur NSDÄP oder
einer ihrer Gliederungen oder einen: der ihr
angeschlossenen Verbände während der Dauer
des aktiven Wehrdienstes ruht. Aies« Bestim-
mung dient sowohl für diejenigen, die ihrer
aktiven Wehrpflicht genügen, als auch für die,
die zu Hebungen einberufen sind. Auch auf den
Reichsbund der deutschen Beamten finden diese
Bestimmungen Anwendung. Vorbehaltlich einer
endgültigen Entscheidung hat der Reichswalter
des Reichsbundes der deutschen Beamten deshalb
angeordnet, daß die Wehrpflichtigen während
der Erfüllung des ordentlichen aktiven Wehr-
pflicht von einem Jahr aus der Mitgliedschaft
des Reichsbundes beurlaubt werden und daß

Ser Führer in Mrnberg
DNB Nürnberg, 17. Aug. Der Füh"l va»
tigte am Samstag in Nürnberg eingey°"
gesamte Reichsparteitagsgelände, l«^
auch das neue Zeppelinseld und den Ms-
hain und überzeugte sich vom Stand " „iii
arbeiten. Anschließend hielt der Fum-. Ml-
einer Reihe von führenden Männern
tei Besprechungen ab, die der Ausg . sei»
des Reichsparteitages 1935 galten,
rs:

n Illili
Der im Verlauf der Unruhen in Bf MM
Toulon von den Meuterern a.«
Schaden beläuft sich nach der
Sachverständigen auf mehr als
Franken.

einer Reihe von führenden Männern
tei Besprechungen ab, die der Aus». sei»
des Reichsparteitages 1935 galten.
Stabe des Führers waren dazu u. a h.chMek
die Reichsminister Dr. Goebbels, R- s^slei^
Darrö, Dr. Frank und Kerrl, die ' aB'
Dr. Dietrich, Rosenberg, Amann, M.. sek
Reichsarbeitsführer Hierl, der Reichst
NSV Hilgenfeldt, ferner Gauleiter smitek
Gauleiter Staatsminister Wagner, o MB
Forster, der Generalinspektor dess-M
Straßenwesens, Dr. Todt, und Oberbur»
ster Liebel-Nürnberg. «ainstaü
Bei seinem Besuch in Nürnberg an«, chp,
hat der Führer bei der Besichtigung f^gebe»,
pelinfeldes Architekt Speer den Autrat 8
im Stadion eine Kampfbahn für KriW
Großveranstaltungen zu schaffen, die der
der Kampfselder und der Stadt der R
teitage entspricht und 150 000—200 000 E
Platz bietet. Architekt Speer hat den
angenommen.

dies sowohl die Entbindung von allen!«
Rechten und Verpflichtungen als auch " . saß
stellung der Beitragszahlung umfaßt, u
oamit andererseits auch all« Leistung Mb
Reichsbundes entfallen. Die nur zu nwo ses
gen Hebungen einberufenen Mitglw« M
Reichsbundes werden dagegen für dm -L.MB
Wehrdienstes lediglich von allen p" Mh-
Recht«n und Verpflichtungen entbunde -
rend Beitragszahlung und soziale Anre
stehen bleiben.
Vorbereitungen für das MA
DNB. Berlin, 17. Aug. Im Hauptamt
Volkswohlfahrt bei der Reichsleit 4^-
NSDAP fand, dem „Völkischen Beoba«
folge, unter der Leitung des Neichsove
eine Vorbereitungstagung für das WM M
werk 1935/36 statt. Der Hauptanitsw» hp
NSV ging auf die Arbeit der NS--Lo M,-
fahrt »nd des Winterhilfswerkes ern. En-
dend bleibe stets die klare Erkenntnis " mich
nungsstrichs zwischen der Wohlfahrtsa l
von gestern und der unsrigen, die aus
fisch gebundenen Gedankengut des § . M
sozialismus erwachse. Diese Arbeit w r ^i,
für die Zukunft nötig sein, weil Verlag» .^iide
innerhalb der Industrie und andere
immer wieder einen Teil wertvoller 7?"
sen in eine Lage versetze, in der die ecg folgte
allein versagt. Den Begrllßungswort
ein Vortrag über den Finanzaufbau A MiM
Oberster Grundsatz müsse sein die 1- Ohr-
einer tadellosen Ordnung, einer restlose
Hastigkeit und makelloser Sauberkeit.
Hinrichtung eines Mörders
DNB Rostock, 17.
Die Justizpresfestelle Rostock teilt nut- sek
stock in Mecklenburg ist am 17. August »
vom dortigen Schwurgericht am b. ^a°
wegen Mordes zum Tode verurteilte ^ger
Emil Meller hingerichtet worden.
hat am 30. Januar 1935 die neunlayr'S ^t,
Kern mit unmenschlicher Rohheit e
um sich an dem Vater des Kindes
dem er zu Unrecht für seine Entlass«
seiner Arbeitsstätte verantwortlich man,
Verbot der „Pommerschen Tagesp^
DNB Stettin, l?,
Die Dienststelle Pommern des Ailnil M
für Volksaufklärung und Propaganda ^sts-
daß auf Ersuchen des ReichsMinisters M
aufklärung und Propaganda die ^gges-
scheinende Tageszeitung „Pommersch ist,
post" auf drei Monate verboten E
Entgegen der vom Reichsminlstermm «uw
ten Forderung, daß es nur eine AU!z^i»
die Tageszeitungen gebe, nämlich 'm
ten Inhalt aus nationalsozialtztisch m M
heraus zu gestalten und sich zum -ch i»»'
nationalsozialistischen Weltanschauung > sek
chen, haben Verlag und Schriftleit«
„Pommerschen Tagespost" gezeigt, daß > M
gewillt sind, diese Aufgabe "su«^
„Pommersche Tagespost" hat schon w Mi-
Anlaß zu Beanstandungen gegeben. ein"
bot war daher im Interesse der Erziel«
einheitlichen Linie der Betätigung de
Presse erforderlich
qiink"
Auflösung der Synode des Bischofs o
Schlesien
DNB Berlin, 17. Aug. Unter MAnt
Bischofs Z änk e r ist die Bekenntnis!^ re
Schlesien dazu übergegangen, an m« M
amtlichen schlesischen ProvlnzialM0°
eine eigene unter Ausschaltung ""^mzusetz^
licher Gruppen gebildete Synode ,s^en^>
und sie für die amtliche zu erklären.
ausdrückliche Warnung der Staai ^MN
wurde ein „Präses" gewählt un0ch^ge
„amtliche" Kundgebungen an die
meinden erlassen Während sich ! Sy»^,
die „Bekenntnissynoden" von amtliche Kk'
den deutlich unterscheiden, wurde Hle .-^M
such gemacht, unter Irreführung der
leit die „Bekenntnissynode^, also Sll
einer kirchlichen Gruppe, für die am r AMp
node auszugeben. Die Synode o^s tliP"
Zänker ist daher im Interesse der
Ordnung aufgelöst worden.
 
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