Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 11.1911/​1912

DOI Heft:
Heft 27.
DOI Artikel:
Arbeitskalender
DOI Artikel:
Redaktioneller Teil
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.52948#0377

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Heft 27.

Dre Werkstatt der Kunst.

367

Ter-
min
Ausstellungen
näh. hm
2t.
Okt.
Schluß der Großen Kunstausstellung Dresden
1912 in Dresden.
Ende
Okt.
Schluß der Münchener Iahresausstellung im
Glaspalast in München.
2-t
Ende
Okt.
Schluß der Deutschen Kunstausstellung 1912 in
Baden-Baden.
tt
Ende
Okt.
Schluß der Internationalen Ausstellung der
Secession in München.
25

Ter-
min
Ausstellungen
Ans.
Nov.
Eröffnung der großen Rudolf von Alt-Ge-
dächtnis-Ausstellung in der wiener Secession.

17.
Nov.
Schluß der Ausstellung von Vriginalradierun-
gen des Leipziger Künstlerbundes inLeipzig.
t9
Ende
Dez.
Schluß der großen Rudolf von Alt-Gedächt-
nis-Ausstellung in der wiener Secession.


Redaktioneller Teil.

IurNtilckei' Rrlekkalten cler „Allgemeinen veulleken Nunstgenollenscbaft"
Leiter: Rechtsanwalt Or. ^r. Rotke-Verlin.
Die kostenlose Benützung dieser Auskunftsstelle steht den Mitgliedern der „Allgemeinen Deutschen Kunstgenossenschaft"
sowie den Jahres-Abonnenten der „Werkstatt der Kunst" frei. — Als Mitglied der „Allgemeinen Deutschen Kunst-
genossenschaft" wende man sich an den Syndikus Herrn Rechtsanwalt Or. Roth in Berlin Jäger-
straße 20/III. — Als Abonnent schreibe man unter üblichem Nachweis des Jahres-Abonnements an die Schriftleitung
der „Werkstatt der Kunst". ---

1. L. 8. in O. wie ist die Kündigungsfrist für einen
an einer Fachschule angestellten Mallehrer, wenn ein monat-
liches Gehalt vereinbart ist und der Lehrer nur einige
Stunden wöchentlich zu geben hat?
Ist Nichtzahlung des Gehalts ein Grund zur sofortigen
Kündigung des Dienstverhältnisses?
Antwort: Die Kündigung hat spätestens am
s5. des Monats zu erfolgen und ist nur für den
Schluß eines Kalendermonats zulässig, würde da-
gegen das Mietverhältnis die Erwerbstätigkeit des
Malers vollständig oder hauptsächlich in Anspruch
nehmen, so könnte nur für den Schluß eines Kalender-
vierteljahrs und nur unter Einhaltung einer Kün-
digungsfrist von 6 Wochen gekündigt werden, auch
wenn die Vergütung nach kürzeren Zeitabschnitten
als Vierteljahren bemessen ist.
Die Nichtzahlung des Gehalts ist ein Grund zur
sofortigen Kündigung ohne Einhaltung einer Kün-
digungsfrist.
2. ir. 1*. in 8. wie hoch sind die Zeugengebühren
eines Künstlers?
Antwort: Nach der Gebührenordnung für
Zeugen und Sachverständige vom s7. Mai s898
erhält der Zeuge eine Entschädigung für die er-
forderliche Zeitversäumnis im Betrage von sO Pf.
bis höchstens s Mark auf jede angefangene Stunde.
Die Entschädigung ist unter Berücksichtigung des von
dem Zeugen versäumten Erwerbs zu bemessen und
für jeden Tag auf nicht mehr als IsO Stunden in
Rechnung zu stellen. Als Künstler können Sie meines
Erachtens Anspruch auf den höchsten Satz, d. h. also
s Mark pro Stunde, erheben.
Außer den eigentlichen Gebühren erhält der Zeuge,
der außerhalb seines Aufenthaltsorts und des Ge-
richts mehr als 2 Kilometer zurücklegen muß, noch
eine Reiseentschädigung und Aufwandskosten.
3. L. s. in R. Sie haben im Jahre 1899 auf Be-
stellung einen kunstgewerblichen Gegenstand aus Porzellan

entworfen und diesen durch eine Porzellanfabrik ausführen
lassen. Die Porzellanfabrik fertigt diesen Gegenstand jetzt
ohne Ihre Zustimmung gewerbsmäßig an. Ist sie hierzu
berechtigt?
Antwort: Den allgemeinen Kunstschutz für kunst-
gewerbliche Gegenstände gibt es erst seit dem In-
krafttreten des neuen Kunstschutzgesetzes vom 9. Ja-
nuar sHOc- Früher hergestellte Gegenstände genießen
nur dann Schutz, wenn ein Geschmacksmusterschutz
besonders nachgesucht war.
17. in 1^. Bei Ihnen ist das Porträt einer
dritten Person bestellt worden. Erlischt der Auftrag, wenn
die dritte Person sich weigert, Ihnen zu sitzen?
Antwort: Durch die Weigerung wird die Aus-
führung des Auftrags unmöglich. Da aber in der
Erteilung des Auftrags gleichzeitig die Verpflichtung
liegt, den zu porträtierenden Dritten für die erforder-
lichen Sitzungen zu stellen, muß der Besteller für die
Weigerung des Dritten einstehen und ist Ihnen
schadenersatzpflichtig. Sie können daher das verein-
barte Honorar abzüglich dessen verlangen, was Sie
durch den Fortfall der Arbeit erspart oder ander-
weitig verdient haben.
3. ir. N. in ?. was versteht man unter einer Künstler-
originallithographie?
Antwort: Unter einer Künstler-Originallitho-
graphie versteht man einen solchen Steindruck, bei
welchem sowohl der geistige Inhalt des Kunstwerkes,
also seine Idee, seine Erfindung, sein plan, seine
Komposition, als auch die technische Darstellung auf
dem Stein von demselben Künstler herrühren und
letztere eigenhändig hergestellt worden sind. Bei far-
bigen Lithographien müssen auch die inzelnen Farben-
platten von demselben Künstler herrühren. Dagegen
ist es sür den Begriff der Originallithographie nicht
erforderlich, daß auch die weitere Behandlung des
Steins durch den Künstler geschieht und derselbe den
Druck überwacht.
 
Annotationen