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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 11.1911/​1912

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Heft 14.
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Redaktioneller Teil
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Der fünfte Stock: III
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Ausstellungsschmerzen: II
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Aerugo nobilis
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https://doi.org/10.11588/diglit.52948#0194

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Die Werkstatt der Kunst.

Heft

M
Redaktioneller Teil.

Der fünfte Klock. III
(vgl. die Artikel in den Heften t2 und ^3)
Der „Verein Berliner Künstler" hat ferner nach-
stehendes Schreiben an den Herrn Minister des Innern
gerichtet:
Berlin den 22. Dezember t9N-
Künstlerhaus.
Euerer Exzellenz
beehrt sich der ehrerbietigst unterzeichnete Vorstand zu der
Eingabe vom d. M. noch das Folgende nach-
zutragen:
Die Ateliernot wird in Groß-Berlin nicht etwa durch
den Bau von Atelierhäusern behoben, denn diese konnten
des Reflexes wegen nur an großen Plätzen angelegt werden.
Sie würden dadurch viel zu teuer. Außerdem werden auch
da nur die Ateliers im Dachgeschoß mit Oberlicht versehen
werden können. Durch die hohen Bodenpreise und die
enge Bebauung werden die Ateliers an die Stadtgrenze
hinausgedrängt, wo einstweilen noch freies Licht und die
Möglichkeit vorhanden ist, im Freien zu malen. Bei der
rasch einsetzenden Bebauung werden die Ateliers aber auch
dort bald unbrauchbar. Es kommt hinzu, daß der Lebens-
unterhalt an der Stadtgrenze dadurch erheblich teurer und
umständlicher wird, daß Modelle schwerer und mit größeren
Kosten dorthin zu bekommen sind und der Transport der
Bilder um vieles kostspieliger wird.
In den Dachgeschossen hingegen sind Arbeitsräume
überall, auch im Stadtinnern^ so anzulegen, daß sie allen
Anforderungen des Lichtes und Preises entsprechen. Ls ist
dort nicht nur leicht, den Innenraum selbst mustergültig
ausznbauen, sondern es kann die Lichtquelle bei dem Fehlen
jeglichen Gegenübers nie genommen werden. Ls kann
sogar in Verbindung mit dem Atelier eine Gelegenheit ge-
schaffen werden, wo der Künstler im Freien malen kann.
Dieses ist von größter Wichtigkeit für die Ausübung des
Berufes und, wie gesagt, in der Großstadt nur im Dach-
geschoß zu erreichen.
Auch will es sehr wohl möglich erscheinen, Schlaf-
räume in Verbindung mit dem Arbeitsraum zuzulassen,
wenn die nötigen Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden.
Bei der Möglichkeit der technischen Lösung dieser Frage ist
das um so mehr zu erstreben, als unter der bestehenden
Ateliernot nicht etwa nur die jungen, sondern auch viele
ältere bewährte Künstler zu leiden haben.
Ehrerbietigst
Der Vorstand:
gez.: R. Lcdnlts iva Hots,
I. Vorsitzender.
Inzwischen ist an den „Verein Berliner Künstler"
folgende provisorische Antwort ergangen:
Berlin, den 2 t. Dezember t9N.
Der Polizeipräsident
Abteilung III.
Auf die Eingabe vom f 3. d. M., betreffend die
Zulassung von Malerateliers im Dachgeschoß, habe ich ver-
anlaßt, daß im Landespolizeibezirk Berlin die bestehen-
den Mietverträge tunlichst berücksichtigt werden
und jede Härte bei der Räumung baupolizeilich
beanstandeter Ateliers vermieden wird.
Auf den inzwischen auch dem Herrn Minister des
Innern überreichten Antrag ans Abänderung der
baupolizeilichen Vorschriften erhält der Verein weiteren
Bescheid, sobald die darüber anzustellenden Ermittelungen
abgeschlossen sind. gez.:

UussteUimgssckmerzen. II
(vgl. den Artikel in Heft tv)
Die Verfasserin des gleichlautenden Artikels in Heft to,
Frau Lleonora Doelter in Wien, teilt uns „zur Steuer
der Wahrheit" folgende Ergänzungen mit:
„Der Steiermärkische Kunstverein in Graz hat
mir soeben von der Nachnahme 5.67 K zurückgezahlt,
also doch ein Erfolg! Ein spanisches Sprichwort sagt:
wer nicht schreit, bekommt nicht zu trinken, — vielleicht
schreien mit der Zeit doch noch einige.
Die Bilder, die in Klagenfurt gewesen waren, sind
mir inzwischen, d. h. sehr bald nach Absendung meines
Briefes (in Heft to abgedruckt. Red.), zugesandt worden,
— allerdings durch den Kollegen und mit nicht vorher-
gesehenen Auslagen, denn wie ich mich zu erinnern glaube,
war einmalige Frachtfreiheit zugesagt." (In solchen Fällen
sollte man aber nicht glauben, sondern wissen. Die zweite
Angelegenheit scheint also für den angegriffenen Kunst-
verein, nämlich für den in Klagenfurt, günstiger zu
stehen. Red.)
nodilis
von Felix Görling, Direktor der Aktiengesellschaft
Gladenbeck
(vgl. den Aufsatz in den Heften 9 und tv)
Unter dieser Ueberschrift veröffentlicht Herr Hermann
Katsch an dieser Stelle einen Artikel, der vielleicht weit
über die beteiligten Kreise hinaus das Interesse an einer
vielumstrittenen Frage wachruft. Das Andenken an den
verstorbenen Freund und die Begeisterung für eine Sache,
welcher dieser einen Teil seiner Lebensarbeit vergeblich
widmete, haben Herrn Katsch die Feder in die Hand ge-
drückt. Ls muß anerkannt werden, daß er seine Gedanken
und Meinungen ausgesprochen hat, gleichviel, ob sie auf
richtigen oder falschen Voraussetzungen beruhen. Sie
tragen jedenfalls den Stempel ehrlicher Ueberzeugung und
lassen die Absicht erkennen, mitzuhelfen an der Beseitigung
nachgerade unhaltbar gewordener Zustände.
Ls handelt sich um unsere im Freien aufgestellten
Bronzebildwerke und um die Frage, wie ihnen ein wür-
diges, dem Ausführungsmaterial entsprechendes Aussehen
gegeben werden kann. Herr Katsch führt, da er Maler
und nicht Bildhauer, also nicht unbedingt Sachkenner ist,
die Bestrebungen seines verstorbenen Freundes, des Bild-
hauers Toberentz, ins Feld, und es ist ihm nicht anzu-
rechnen, daß er alles unterschreibt, was dieser gesagt hat.
Ich stimme mit Herrn Katsch darin überein und unter-
stütze somit die Bestrebungen des leider so früh verstorbenen
Toberentz, daß für die Konservierung unserer Bronzen
etwas geschehen muß. Auch Herr Geheimrat Or. Bode
steht auf diesem Standpunkt, denn er schreibt in feinem
Artikel in der „Woche" vom 2t. Mai t9to: Ls ist wahr-
lich an der Zeit, der Frage der Patinierung unserer
Bronzestatuen und Bronzedenkmäler, für die allein in
Berlin viele Millionen ausgegeben sind, ernstliches Inter-
esse zuzuwenden, da diese Monumente der großen Mehr-
zahl nach jetzt, auch wo sie künstlerisch bedeutend sind, als
öde, tote Massen wirken oder, wo man sie „reinigt", wie
gewichste Stiefel ausfehen. — Ich wälze aber die Pflicht,
etwas zu tun, nicht allein auf die Schultern des Staates,
sondern auch auf die der Stadtbehörden, denn die meisten
der im Freien aufgestellten Bronzen sind Eigentum der
Städte. Der Staat muß den Grund und Boden ebnen
und planmäßige Untersuchungen anstellen, wie den be-
stehenden Uebelständen durch geeignete Maßnahmen beizu-
kommen ist, die Städte müssen die vorn Staate ausgearbei-
teten Wege zu den ihrigen machen und dafür sorgen, daß
die aus den staatlichen Untersuchungen hervorgegangenen
 
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