Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 11.1911/1912
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https://doi.org/10.11588/diglit.52948#0476
DOI issue:
Heft 34.
DOI article:Redaktioneller Teil
DOI article:Der Rheinische Bismarck
DOI article:Der fünfte Stock, 8
DOI article:Zur Opernhausfrage, 3
DOI article:D.W.D.K.: Die deutsche Kunstausstellung in Buenos Aires 1912
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Die Werkstatt der Kunst.
Heft 3H.
H66
teilen, welches Werk künstlerisch das beste wäre,
sondern welches als Grundlage für die Ausfüh-
rung empfohlen werden könnte, und so ist diesmal
das Urteil mit elf gegen fünf Stimmen gefällt worden.
An zweiter Stelle wurde Brantzkys „Sache der Auffassung"
mit elf gegen fünf Stimmen empfohlen, an dritter Stelle
der Entwurf „Minzelstein" von Pfann-Pfeiffer mit fünfzehn
gegen eine Stimme, ferner an derselben Stelle der Entwurf
„Heiligtum" von Fischer mit vierzehn gegen zwei Stimmen.
Wir haben dann noch einen Entwurf hinzugefügt, und
Sie werden das im gedruckten Protokoll fehen. Es wird
Ihnen eine Bemerkung auffallen, daß eine Minorität von
vier Stimmen den neuen Entwurf von Ureis an erster
Stelle zur Ausführung empfohlen hat. Dieser Zusatz ist
etwas Ungewöhnliches, man pflegt solche Minoritätsvota
nicht mit zu notieren. Daß das hier geschehen ist, hat
seinen guten Grund, und zwar darin, daß in allen
Sitzungen, in der ersten Versammlung der Jury
und in der zweiten Versammlung, die prinzi-
piellen Meinungsverschiedenheiten über die Ent-
würfe von Ureis außerordentlich viel Zeit und
Arbeit und Mühe in Anspruch nahmen. wir
haben uns über keine Entwürfe weiter so lange
und so gründlich unterhalten, wie gerade über
diese, und es sollte zum Ausdruck kommen, daß
diese Meinungsverschiedenheiten eine der Haupt-
tätigkeiten der Jury gewesen waren. Es war
ein Akt der Loyalität gegenüber der Minorität,
die es in einer der letzten Abstimmungen so weit
gebracht hatte, daß acht zu acht Stimmen dafür
waren, daß dieser Entwurf an die dritte Stelle
rücken sollte. Das ist kurz das Ergebnis der Arbeit
der Jury, und ich habe in diesem Augenblicke jedenfalls
nichts hinzuzufügen.
Der tunkte Stock. VIll
(vgl. die Artikel in den Heften 42, ^z, 20
und 2H.)
Die Aeltesten der Uaufmannschaft von Berlin
haben an den Polizeipräsidenten folgende Eingabe
gerichtet: „Für die volkswirtschaftliche Bedeutung einer
Großstadt ist es von erheblicher Wichtigkeit, ob sich die
Geschäftsräume auf einem verhältnismäßig kleinen Gebiete
konzentrieren, oder ob sie über die ganze Stadt verstreut
liegen. Die Erleichterung des persönlichen Verkehrs inner-
halb der Geschäftswelt, die Ersparnis an Arbeitskräften,
die sich aus den kleineren Wegen für die Uebermittelung
von Nachrichten und die Beförderung von Gütern ergeben,
spielen eine erhebliche Rolle. Jedenfalls handelt es sich
dabei für die Volkswirtschaft einer Großstadt wie Berlin
um Millionen. Trotzdem wird die Umwandlung der
Wohnräume in Geschäftsräume durch die Baupolizeiordnung
erschwert. Eine solche Umwandlung ist mit erheblichen
Rosten für die erforderlichen Umbauten verbunden, die
nicht selten ein weit höheres Kapital erfordern als die
Wohnbauten. Wenn die Umwandlung der Wohnhäuser
in Geschäftshäuser nicht gehindert werden soll, muß des-
halb denjenigen Grundbesitzern, die die erhöhten Rosten
und Schwierigkeiten auf sich nehmen, der Umbau dadurch
erleichtert werdens daß die Geschäftshäuser nicht zu sehr
in der Ausnutzung ihrer Räume beschränkt werden. Die
wichtigste Forderung, die wir demzufolge an baupolizeiliche
Vorschriften für die Handelsviertel Berlins zu stellen
haben, ist der Fortfall der Bestimmung, daß nicht mehr
als fünf Geschosse eines Hauses zum dauernden Auf-
enthalt von Menschen bestimmt sein dürfen. Die Geschäfts-
häuser werden fast nur bei Tage benutzt. In den Ge-
schäftshäusern ist die Jugend bis zu vierzehn Jahren nahe-
zu völlig ausgeschlossen; die Beschäftigung der Erwachsenen
ist auf weilen Gebieten in gesundheitlicher und sittlicher
Beziehung unter polizeiliche Kontrolle, unter allen Um-
ständen aber unter die Kontrolle der Angestellten eines
Geschäfts gestellt. Unter diesen Umständen bestehen für
die Geschäftsviertel die Gefahren der Uebervölkerung über-
haupt nicht. Die geschäftliche Ausnutzung von Keller- und
Dachgeschoß in den Handelsvierteln ist nicht nur unbe-
denklich, sie ist für den gewerblichen Mittelstand geradezu
ein wirtschaftliches Erfordernis, da mit der Frei-
gabe von Keller- und Dachgeschossen dem gewerblichen
Mittelstand eine große Zahl von Räumen zur Verfügung
stehen würde, die mäßiger sind als die bisher von ihm
gezahlten, und die sich vielleicht infolge des vermehrten
Angebots noch weiter ermäßigen."
Tur Operndauskrage. III
(vgl. die Artikel in den Heften 32 und 33)
Line Konferenz im Ministerium der öffent-
lichen Arbeiten hat, wie das „B. T." berichtete, zu der
Resolution des B. D. A. (vgl. Heft 32), Stellung genommen.
An den Beratungen nahmen teil der Minister v. Breiten-
bach, Geheimrat Saran, der Dezernent der Bauange-
legenheit Geheimrat Frentzen, der Vorsitzende des Bundes
Deutscher Architekten sowie Vertreter vom verband
Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine. Die Ver-
handlungen haben ein für die Privatarchitekten im
vllgemeinen günstiges Resultat erzielt, vom Mi-
nister wurde die Hinzuziehung von Privatarchi-
tekten auf Grund der vorhin erwähnten Resolution ver-
sprochen. Der Beschluß dieser Konferenz wird nunmehr
dem Kaiser zur Genehmigung vorgelegt werden.
Vie cleutlcbe Kunstausstellung
in vuenos Aires 1912
In der „Kunstwelt" teilt Prof. vr. Georg Voß mit,
daß „Schiffe der Hamburg-Amerika-Linie in Hunderten von
Kisten zahlreiche Werke der deutschen Maler, Bildhauer
und Radierer über den Ozean tragen, um unserer Kunst
in dem gelobten Lande des jungen, verheißungsvollen süd-
amerikanischen Handels ein neues Absatzgebiet zu er-
öffnen".
Die „Gesellschaft für deutsche Kunst" hat es also er-
reicht, die Ausstellung in Buenos Aires zustande zu
bringen. Ls ist der Ausstellungskommission unter der er-
fahrenen Leitung von Prof. Otto H. Engel möglich
gewesen, von ungefähr hundert deutschen Künstlern
aus allen Teilen des Reiches Werke über den Ozean zu
senden. Die Ausstellung repräsentiert auch in der Aus-
wahl der Motive die deutsche Heimat, und sie ist auf
den verkauf eingerichtet; die unverkäuflichen Galerie-
werke, die zu einer rein repräsentativen Vorführung
notwendig gewesen wären, fehlen. Unter den Ausstellern
nennt Voß: Lugen Bracht, v. Stuck, v. Hofmann,
Oskar Frenzel, Otto H. Engel, Raphael Schuft er-
Woldan, Kallmorgen, Hans Thoma, Ludwig
Manzel, Brütt, Dammann, L. Beyrer, Löwith,
Ludwig Dettmann, v. Bartels, Hans Meyer und
Kurt Agthe. Da die norddeutschen Secessionisten
keine Werke eingeschickt hatten, so trat man mit der
Arnoldschen Kunsthandlung (Gutbier) in Dresden
in Verbindung, die nun die Lücke in Form von graphischen
Werken aus ihrem Besitze ergänzte. So wurde es möglich,
auch den Grafen von Kalckreuth, Slevogt, Max
Liebermann, Lorinth u. a. in Buenos Aires vertreten
zu haben. Man wollte eben auch diese Richtung und so
Heft 3H.
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teilen, welches Werk künstlerisch das beste wäre,
sondern welches als Grundlage für die Ausfüh-
rung empfohlen werden könnte, und so ist diesmal
das Urteil mit elf gegen fünf Stimmen gefällt worden.
An zweiter Stelle wurde Brantzkys „Sache der Auffassung"
mit elf gegen fünf Stimmen empfohlen, an dritter Stelle
der Entwurf „Minzelstein" von Pfann-Pfeiffer mit fünfzehn
gegen eine Stimme, ferner an derselben Stelle der Entwurf
„Heiligtum" von Fischer mit vierzehn gegen zwei Stimmen.
Wir haben dann noch einen Entwurf hinzugefügt, und
Sie werden das im gedruckten Protokoll fehen. Es wird
Ihnen eine Bemerkung auffallen, daß eine Minorität von
vier Stimmen den neuen Entwurf von Ureis an erster
Stelle zur Ausführung empfohlen hat. Dieser Zusatz ist
etwas Ungewöhnliches, man pflegt solche Minoritätsvota
nicht mit zu notieren. Daß das hier geschehen ist, hat
seinen guten Grund, und zwar darin, daß in allen
Sitzungen, in der ersten Versammlung der Jury
und in der zweiten Versammlung, die prinzi-
piellen Meinungsverschiedenheiten über die Ent-
würfe von Ureis außerordentlich viel Zeit und
Arbeit und Mühe in Anspruch nahmen. wir
haben uns über keine Entwürfe weiter so lange
und so gründlich unterhalten, wie gerade über
diese, und es sollte zum Ausdruck kommen, daß
diese Meinungsverschiedenheiten eine der Haupt-
tätigkeiten der Jury gewesen waren. Es war
ein Akt der Loyalität gegenüber der Minorität,
die es in einer der letzten Abstimmungen so weit
gebracht hatte, daß acht zu acht Stimmen dafür
waren, daß dieser Entwurf an die dritte Stelle
rücken sollte. Das ist kurz das Ergebnis der Arbeit
der Jury, und ich habe in diesem Augenblicke jedenfalls
nichts hinzuzufügen.
Der tunkte Stock. VIll
(vgl. die Artikel in den Heften 42, ^z, 20
und 2H.)
Die Aeltesten der Uaufmannschaft von Berlin
haben an den Polizeipräsidenten folgende Eingabe
gerichtet: „Für die volkswirtschaftliche Bedeutung einer
Großstadt ist es von erheblicher Wichtigkeit, ob sich die
Geschäftsräume auf einem verhältnismäßig kleinen Gebiete
konzentrieren, oder ob sie über die ganze Stadt verstreut
liegen. Die Erleichterung des persönlichen Verkehrs inner-
halb der Geschäftswelt, die Ersparnis an Arbeitskräften,
die sich aus den kleineren Wegen für die Uebermittelung
von Nachrichten und die Beförderung von Gütern ergeben,
spielen eine erhebliche Rolle. Jedenfalls handelt es sich
dabei für die Volkswirtschaft einer Großstadt wie Berlin
um Millionen. Trotzdem wird die Umwandlung der
Wohnräume in Geschäftsräume durch die Baupolizeiordnung
erschwert. Eine solche Umwandlung ist mit erheblichen
Rosten für die erforderlichen Umbauten verbunden, die
nicht selten ein weit höheres Kapital erfordern als die
Wohnbauten. Wenn die Umwandlung der Wohnhäuser
in Geschäftshäuser nicht gehindert werden soll, muß des-
halb denjenigen Grundbesitzern, die die erhöhten Rosten
und Schwierigkeiten auf sich nehmen, der Umbau dadurch
erleichtert werdens daß die Geschäftshäuser nicht zu sehr
in der Ausnutzung ihrer Räume beschränkt werden. Die
wichtigste Forderung, die wir demzufolge an baupolizeiliche
Vorschriften für die Handelsviertel Berlins zu stellen
haben, ist der Fortfall der Bestimmung, daß nicht mehr
als fünf Geschosse eines Hauses zum dauernden Auf-
enthalt von Menschen bestimmt sein dürfen. Die Geschäfts-
häuser werden fast nur bei Tage benutzt. In den Ge-
schäftshäusern ist die Jugend bis zu vierzehn Jahren nahe-
zu völlig ausgeschlossen; die Beschäftigung der Erwachsenen
ist auf weilen Gebieten in gesundheitlicher und sittlicher
Beziehung unter polizeiliche Kontrolle, unter allen Um-
ständen aber unter die Kontrolle der Angestellten eines
Geschäfts gestellt. Unter diesen Umständen bestehen für
die Geschäftsviertel die Gefahren der Uebervölkerung über-
haupt nicht. Die geschäftliche Ausnutzung von Keller- und
Dachgeschoß in den Handelsvierteln ist nicht nur unbe-
denklich, sie ist für den gewerblichen Mittelstand geradezu
ein wirtschaftliches Erfordernis, da mit der Frei-
gabe von Keller- und Dachgeschossen dem gewerblichen
Mittelstand eine große Zahl von Räumen zur Verfügung
stehen würde, die mäßiger sind als die bisher von ihm
gezahlten, und die sich vielleicht infolge des vermehrten
Angebots noch weiter ermäßigen."
Tur Operndauskrage. III
(vgl. die Artikel in den Heften 32 und 33)
Line Konferenz im Ministerium der öffent-
lichen Arbeiten hat, wie das „B. T." berichtete, zu der
Resolution des B. D. A. (vgl. Heft 32), Stellung genommen.
An den Beratungen nahmen teil der Minister v. Breiten-
bach, Geheimrat Saran, der Dezernent der Bauange-
legenheit Geheimrat Frentzen, der Vorsitzende des Bundes
Deutscher Architekten sowie Vertreter vom verband
Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine. Die Ver-
handlungen haben ein für die Privatarchitekten im
vllgemeinen günstiges Resultat erzielt, vom Mi-
nister wurde die Hinzuziehung von Privatarchi-
tekten auf Grund der vorhin erwähnten Resolution ver-
sprochen. Der Beschluß dieser Konferenz wird nunmehr
dem Kaiser zur Genehmigung vorgelegt werden.
Vie cleutlcbe Kunstausstellung
in vuenos Aires 1912
In der „Kunstwelt" teilt Prof. vr. Georg Voß mit,
daß „Schiffe der Hamburg-Amerika-Linie in Hunderten von
Kisten zahlreiche Werke der deutschen Maler, Bildhauer
und Radierer über den Ozean tragen, um unserer Kunst
in dem gelobten Lande des jungen, verheißungsvollen süd-
amerikanischen Handels ein neues Absatzgebiet zu er-
öffnen".
Die „Gesellschaft für deutsche Kunst" hat es also er-
reicht, die Ausstellung in Buenos Aires zustande zu
bringen. Ls ist der Ausstellungskommission unter der er-
fahrenen Leitung von Prof. Otto H. Engel möglich
gewesen, von ungefähr hundert deutschen Künstlern
aus allen Teilen des Reiches Werke über den Ozean zu
senden. Die Ausstellung repräsentiert auch in der Aus-
wahl der Motive die deutsche Heimat, und sie ist auf
den verkauf eingerichtet; die unverkäuflichen Galerie-
werke, die zu einer rein repräsentativen Vorführung
notwendig gewesen wären, fehlen. Unter den Ausstellern
nennt Voß: Lugen Bracht, v. Stuck, v. Hofmann,
Oskar Frenzel, Otto H. Engel, Raphael Schuft er-
Woldan, Kallmorgen, Hans Thoma, Ludwig
Manzel, Brütt, Dammann, L. Beyrer, Löwith,
Ludwig Dettmann, v. Bartels, Hans Meyer und
Kurt Agthe. Da die norddeutschen Secessionisten
keine Werke eingeschickt hatten, so trat man mit der
Arnoldschen Kunsthandlung (Gutbier) in Dresden
in Verbindung, die nun die Lücke in Form von graphischen
Werken aus ihrem Besitze ergänzte. So wurde es möglich,
auch den Grafen von Kalckreuth, Slevogt, Max
Liebermann, Lorinth u. a. in Buenos Aires vertreten
zu haben. Man wollte eben auch diese Richtung und so