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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 11.1911/​1912

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Heft 41.
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Redaktioneller Teil
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Marc, Franz: Ideen über Ausstellungswesen
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Sydow: Warenhaussteuer
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Zum Bau und der Ausstattung von Kirchen und anderen kirchlichen Gebäuden, 5
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https://doi.org/10.11588/diglit.52948#0574

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Die Werkstatt der Runst.

Heft

564

Zeit nicht diese Fragen und stellte mich und meine Kollegen
aus, als wir noch lebten; Ihr wäret heute weiter!"
Man stellt uns aus; wir möchten sagen „leider", denn
man glaubt damit genug getan zu haben. Man ignoriert,
daß in den großen Ausstellungen von heute das entscheidende
Problem unserer künstlerischen Kultur liegt, liegen könnte.
Man sieht hier, wie es scheint, überhaupt kein Problem.
An dieses heranzugehen gelingt nur, wenn man die
Künstler selbst mitarbeiten läßt, jeden Kreis, jede organische
Kraft für sich, unabhängig bis zum letzten.
Wenn jemand eine Maschine erfindet, führt er sie der
Welt auch felbst vor, wenigstens so lange, bis seine kon-
struktiven Ideen Gemeingut seiner Schüler geworden sind.
Oder gibt es in aller Welt den Fall, daß man dem Er-
finder die Maschine fortholt, zerlegt und auf irgendeine
weise, die dem Erfinder ganz fern liegt, popularisiert?
warum verfahren die Ausstellungen so mit uns Künstlern?
wir Maler schaffen nicht so sehr Bilder als Ideen, und
wir allein sind berufen, unsere Ideen vorzutragen, wie
wir es für richtig halten; ein Postulat, das Dichtern und
Komponisten die conditio sine c^na non ihres Wirkens ist,
und um dessen Willen die ersten Maler sich heute immer
mehr von allen offiziellen Ausstellungen zurückziehen; wo
sie es nicht tun, sind sie sich ihrer Verantwortlichkeit vor
ihrer eigenen Kunst nicht bewußt. Die Ausstellungsleitung
hat nur die praktische Organisation des Ganzen zu schaffen.
Dann passieren auch, um auf den aktuellsten Fall zu weisen,
jene üblen Dinge nicht: die Ablehnung würdiger Unbe-
kannter, für welche wir Kollegen nur zu oft betteln gehen
müssen, um an neun von zehn Türen abgewiesen zu werden.
Hoffentlich gelingt es dem Sonderbund noch einmal,
solche Ausstellungen zu schaffen.
Der kleine Kreis süddeutscher Künstler hat wenig
Freude an dem, was der Sonderbund von ihm ausgestellt
hat. Ls nagt an unserem künstlerischen Gewissen, wir
geben dort nicht bewußte und abgewogene Kunstwirkung,
die wir beabsichtigten; alles von uns dort ist Bruchteil.
Zerrissene Kunstwirkung ist keine Kunstwirkung, wieviel
andere mögen ein ähnliches schlechtes Gewissen vor den
Ideen haben, die sie dort Herausstellen wollten.
Lin andermal: ganz oder gar nicht!
Die Künstler sollen nicht von den Ausstel-
lungen abhängig sein, sondern die Ausstellungen
von den Künstlern.
Marenbaustteuer
vgl. die Artikel in den Heften l6 und 40
(Sonderabdruck aus dem Ministerialblatt der Handels- und
Gewerbeverwaltung.)
Der Minister
für Handel und Gewerbe.
I.-Nr. Hb. 308^.
Berlin 9, den 29. April l9I2.
Auf Grund des A 6 des Gesetzes, betreffend die
Warenhaussteuer vom l8. Juli lyoo (GS. S. 29H), will
ich anerkennen, daß Spezialgeschäfte der Wohnungseinrich-
tungsbranche, welche nach einheitlichen Gesichtspunkten aus-
geführte Zimmereinrichtungen feilhalten, nach Herkommen
und Gebrauch Kunst- und kunstgewerbliche, zur Gruppe v
gehörige Waren, welche zur Vervollständigung des Gesamt-
bildes der Zimmereinrichtungen dienen, im Rahmen ihrer
Aufträge mitliefern dürfen.
Durch die vorstehende Entscheidung ist ein Herkommen
und Gebrauch lediglich für Spezialgeschäfte der gedachten
Art anerkannt worden. Es werden also namentlich davon
nicht diejenigen Geschäfte betroffen werden, welche zwar
Wohnungseinrichtungen führen, aber sich nicht auf diese
Spezialität in der durch den Erlaß vom H. Dezember t90l
(HMBl. S. 356) begrenzten Art beschränken. Voraussetzung
für eine derartige Befugnis soll ferner fein, daß Zimmer-
einrichtungen, die nach einheitlichen Gesichtspunkten her-
gestellt sind, feilgehalten werden, daß also unter diesen

Begriff Geschäfte, welche Stapelwaren führen, nicht fallen
werden.
Durch dieBeschränkung, daß Kunst- und kunst-
gewerbliche Gegenstände nur in» Rahmen -er
Aufträge mitgeliefert werden dürfen, soll die An-
wendung des Herkommens auf solche Geschäfte ausge-
schlossen werden, welche neben Wohnungseinrichtungen der
gedachten Art Kunst- oder kunstgewerbliche waren auch
außerhalb des Rahmens der Lieferung von Wohnungs-
einrichtungen feilhalten. Zu diesen werden vor allem solche
Geschäfte zählen, welche eine besondere Abteilung für den
Verkauf von Kunst- oder kunstgewerblichen Gegenständen
unterhalten.
Bei der Frage der Anwendung des Herkommens wird
es gegebenenfalls von wert sein, vor der Entscheidung
eine gutachtliche Aeußerung der Handelsvertretung oder
der Handwerkskammer einzuziehen. vr. S^dov.
An den Herrn Vorsitzenden des Steuerausschusses
der Gewerbeklasse I
Abdruck zur Kenntnis.
Or. 8^dov.
An die Herren Vorsitzenden der Steuerausschüsse
der Gewerbesteuerklasse I (mit Ausnahme von Berlin
und Düsseldorf) sowie die Königliche Direktion für die
Verwaltung der direkten Stenern, hier, und sämtliche
Königliche Regierungen, Abteilung III (mit Ausnahme
von Sigmaringen).
Diese Verfügung des Herrn Ministers ist wohl direkt
auf die in Heft abgedruckte Eingabe des „Vereins
Berliner Künstler" zurückzuführen. Dagegen ist die
Kundgebung der Berliner Handelskammer, die wir
in Heft HO brachten, als eine Art von Ausführungsbe-
stimmung zu jener ministeriellen Verfügung anzusehen.
Die Schriftleitung.
Lum Vau und der Ausstattung von
Rircben unci anderen kircklicken
Gebäuden. V
(Vgl. die Artikel in den Heften 30, 3H, 38 und 39.)
In der Aula der Düsseldorfer Kunstakademie
begann am 2. Juli der künstlerische Ausbildungs-
kursus für katholische Geistliche. Nach einer Be-
grüßungsansprache des Akademiedirektors Prof. Röber
dankte der Kardinalerzbifchof Vr. Fischer-Köln den
Veranstaltern des Kursus für ihre Mühewaltung. Der
Kardinal sagte dann u. a. noch: „Ich habe das feste
vertrauen, daß die Kurse recht viele gute Früchte tragen
werden. Das Schöne in der Kunst, zumal in der bil-
denden, ist nicht ein vager Begriff, nicht eine Idee, die in
der Luft schwebt, sondern etwas, was sich auf Kon-
kretes stützt. Dieses Gut zu pflegen, ist eine schöne Auf-
gabe des Klerus. Der Priester hat die wirkliche Kunst
praktisch zu pflegen, denn er ist ja Herr in den Gottes-
häusern. Es ist schon oft erwähnt worden, daß heute
ein Gären durch die Kunst geht, ein Suchen und
Tasten nach Neuem. Ls sei ferne von mir, zu ver-
bieten, daß die Kunst auf die modernen An-
schauungen die gebührende Rücksicht nimmt; aber
(also doch: aber? Red.) gediegene Kunst, zumal kirchliche
Kunst, wird niemals von den alten Traditionen abweichen,
das hervorragend Gute der alten Zeit zu studieren, um
daraus Neues zu bilden, wird der Jetztzeit entsprechen."
Vrudrsedler-bsridttlgung
In dem Aufsatz des Herrn Otto Marcus in Heft 39
sind leider zwei sinnentstellende Druckfehler enthalten.
Einmal muß es statt „verehrt" heißen „verwertet", das
andere Mal statt „Unverheirateten" „verheirateten".
Die Red.
 
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