Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 11.1911/1912
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https://doi.org/10.11588/diglit.52948#0363
DOI Heft:
Heft 26.
DOI Artikel:Redaktioneller Teil
DOI Artikel:Korwan, F.; Rothe: Der fliegende Kunsthandel
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Heft 26.
Die Werkstatt der Kunst.
353
t en! Das Bestehen der einzelnen Vereine und deren
Betätigung auf ihren Spezialgebieten wird dabei
nicht gefährdet. Als letztes Ziel wäre ein deutscher
Zentralausschuß sämtlicher lokaler verbände ins
Auge zu fassen. O. W. O. L.
Der kliegencte ^unllkancteL
von F. Ko rw an-Westerland auf Sylt
(vgl. die Artikel in den Heften X. Iahrg. 32, 33, 37, 39,
HO, H2; XI. Iahrg. 3)
Der Artikel des Hauptausschusses der Allgemeinen
Deutschen Kunstgenossenschaft zu vorstehendem Thema ver-
anlaßt mich zu nachfolgenden Ausführungen:
Ls ist nicht zu bestreiten, daß an Plätzen, wo sonst
keine Verkaufsmöglichkeit für Kunstwerke besteht, die Er-
richtung von Kunstsalons im Interesse der Künstler und
des kauflustigen Publikums durchaus wünschenswert ist.
Voraussetzung ist hierbei aber, daß diese Veranstaltungen
sich in Händen bewährter Kunsthändler befinden, und
daß die zum verkauf gestellten Kunstwerke auf diese Be-
zeichnung Anspruch machen dürfen.
Solche temporären Ausstellungen bestehen nicht
nur zeitweilig in Großstädten, sondern meist in Bädern,
Kurorten und Provinzialstädten, wie Kissingen, Baden-
Baden, Wiesbaden usw., als Filialen bedeutender Kunst-
händler. Daneben aber hat sich mit der steigenden in-
dustriellen Entwicklung im Reiche der sog. „fliegende
Kunsthandel" etabliert, der sich nicht nur auf größere
Kurorte und Provinzstädte beschränkt, sondern, gewöhnlich
mit einem Sitz in einer Großstadt, alle nur irgend nennens-
werten Orte aufsucht.
Dieser Kunsthandel befindet sich durchweg nicht bei
„bewährten Kunsthändlern", was man darunter begrifflich
versteht, vielmehr bringen ihre Inhaber meistens wenig
oder gar kein eigentliches Kunstverständnis, dagegen eine
mit allen Mitteln des Raffinements ausgestattete Verkäufer-
routine mit, welcher das Verkaufsobjekt an sich gleichgültig
ist, und die sich immer auf das Feilbieten solcher waren
und Erzeugnisse wirft, die zu Zeiten günstiger Kon-
junkturen gewinnbringend erscheinen, unter Bevorzugung
solcher Produkte, deren wert vom Käufer schwer zu laxieren
ist, in diesem Falle also Velgemälde, Teppiche, Bronzen,
überhaupt Kunstprodukte.
Diese Gewerbebetriebe haben in einem von Jahr zu
Jahr steigenden Umfange sich ausgebreitet und bilden durch
den Inhalt ihrer Veranstaltungen sowie insbesondere durch
die Form ihrer Handhabung eine Konkurrenz, gegen welche
nicht nur der gute Kunsthandel machtlos ist, sondern diesen,
wie bereits beobachtet werden kann, in schädlicher weise
zu beeinflussen beginnt. Da nach Herkunft und Bildung
das Niveau dieser Händler gewöhnlich ein niedriges, mit
den Vorstellungen künstlerischer^ultur nicht zu vereinbaren-
des ist, dabei aber die gute Kunst mit in den Rahmen
ihres Wirkungskreises hineinziehen, so führt das zu einer
Prostitution der Kunst. — Ls gibt eine Reihe solcher
Händler, die im Laufe eines Jahres an bis 20 Orten
für einige Wochen einen Laden mieten, dort mit aus-
giebigster Reklame eine „Ausstellung" veranstalten, um
dann wegen „Aufgabe des Geschäfts" und ähnlichen Gründen
eine Anzahl Auktionen abzuhalten. Dadurch konkurrieren
sie in einer Weise mit dem Kunsthandel, besonders den
lokalen Kunstvereinen, und schädigen diese in einem Um-
fange, den der Fernerstehende gar nicht zu überfehen ver-
mag. was da zum verkauf gestellt und versteigert wird,
hat mit „Kunst" überhaupt nichts zu tun.
Der fliegende Kunsthändler läßt sich von keinem an-
deren Motiv leiten, als von der Absicht, unter allen Um-
ständen Geld zu verdienen, kulturelle Gründe sind niemals
veranlassend. Sie erklären ausnahmslos (und die Erfah-
rung bestätigt es), daß sie nicht einmal die Spesen ver-
dienen, wenn sie sich auf das bloße Feilbieten guter Kunst-
werke oder überhaupt von Produkten rein künstlerischer
Art beschränken, dazu ist der Prozentsatz des kunstverstän-
digen Publikums zu gering, und mit Provisionsgewinnen
oder Preisdifferenzen bei den ihnen meist kommissionsweise
von größeren Händlern überlassenen Stücken können sie
sich nicht begnügen. Hierin liegt der Grund, daß sie zwar
gute Sachen in einzelnen Exemplaren als Lockmittel mit-
führen, auch mitunter verkaufen, daß aber die weitaus
große Mehrzahl ihres Lager aus Fabrikationsware, Kopien,
manchmal auch Fälschungen usw. besteht; und da das bloße
Feilbieten dieser Sachen gleichfalls keinen hinreichenden
Nutzen abwirft, so bedienen sie sich des allein erfolgreichen
Mittels der Auktion.
Die Versteigerung ist der wesentliche Inhalt
und Endzweck dieser ganzen Veranstaltung — ohne
diese find die Händler nicht lebensfähig! Diese
Auktionen sind nicht zu verwechseln oder zu vergleichen
mit denjenigen, welche bekannte Kunsthandlungen im stän-
digen konzessionierten Gewerbebetrieb eines Auktionators
veranlaßen, und die hier gänzlich unberührt bleiben.
Es darf nun behauptet werden, daß kein guter Kunst-
händler ein Interesse daran hat, wertvolle Kunstgegen-
stände im Umherziehen oder auch im stehenden Betriebe
zu verauktionieren, derart, daß Angebot und Zuschlag dem
Käufer überlassen bleibt, das schließt der wert des Ver-
kaufsobjektes aus — andererseits dient es keineswegs so-
wohl den Interessen der Kunst wie des Publikums, daß
fabrikationsmäßige Produkte, wenn überhaupt, so doch
nicht als Kunstwerke verkauft oder versteigert werden —
ein Bedürfnis wie bei billigen Industrieerzeugnissen aller
Art kann hier wohl nicht behauptet werden.
Handelte es sich hier um einzelne, in geringem Maße
auftretende Erscheinungen, so läge kein Grund vor, gesetz-
liche Abwehrmittel anzustreben. Da aber dieser Kunst-
handel, Hand in Hand mit der fabrikationsmäßigen Her-
stellung Dimensionen angenommen hat, welcher die Interessen
der beteiligten Kreise aufs tiefste berührt und ernsthaft
schädigt, so ist die Abwehr ebenso berechtigt wie Pflicht,
genau wie der Staat und die Handelsgesellschaften den
Hausierhandel und ähnliche Auswüchse bekämpfen, und die
zur Verschärfung des Gesetzes gegen den unlauteren Wett-
bewerb führten. Ein kleines Beispiel zur Erläuterung.
Lin solcher Händler, der einen „Kunstsalon" eröffnet
hatte, veranstaltete Auktionen, die er etwa Tage lang
fortsetzte. Die Preise bewegten sich zwischen 20 und HooMk.,
der Umsatz in etwa acht Tagen zirka so 000 Mk.; fast
sämtliche versteigerten Bilder waren minderwertige Pro-
dukte, vielfach sog. „wiener Bilder"; war der Vorrat zu
Ende, so trafen neue Sendungen ein. — In den Bade-
orten Westerland und Norderney wurden solche Auktionen
von vier Händlern gleichzeitig veranstaltet. Lin anderer
Händler, der sich als sehr vermögender Mann aus diesem
Geschäft jetzt zurückgezogen, hatte einen Packer, welcher
sich in der gleichen „Branche" etablierte, und der nach
kurzer Zeit es so weit brachte, daß er sich einen Laden mit
einem Mietspreise von 25000 Mk. einrichten konnte —
und dessen Packer sich nun ebenfalls wieder etabliert hat.
— Das sind keine seltenen Fälle etwa.
Ls dürfte wohl wenig Kunstvereine und Kunstveran-
staltungen geben, welche auch nur verhältnismäßig so
lukrativ arbeiten, in vielen Fällen wird da vielmehr mit
finanziellen Schwierigkeiten gekämpft.
Hierbei muß noch besonders betont werden, daß diese
Geschäfte nicht nur für den Kunsthandel, sondern in gleicher
weise auch für alle anderen Gewerbetreibenden schädigend
sind, da sie mit deren Produkten und waren in einem
Maße und einer Art in Verkaufskonkurrenz treten, welche
bereits zu einheitlichem vorgehen von Handelskammern,
Drtsxolizei- und Regierungsbehörden geführt haben. —
Und dieser Umstand dürfte nicht wenig zu einer erfolg-
reichen Bekämpfung beitragen.
Nun zur Beurteilung der in Frage kommenden ge-
eigneten Mittel und Vorschläge. — Da dürfte zunächst der
Die Werkstatt der Kunst.
353
t en! Das Bestehen der einzelnen Vereine und deren
Betätigung auf ihren Spezialgebieten wird dabei
nicht gefährdet. Als letztes Ziel wäre ein deutscher
Zentralausschuß sämtlicher lokaler verbände ins
Auge zu fassen. O. W. O. L.
Der kliegencte ^unllkancteL
von F. Ko rw an-Westerland auf Sylt
(vgl. die Artikel in den Heften X. Iahrg. 32, 33, 37, 39,
HO, H2; XI. Iahrg. 3)
Der Artikel des Hauptausschusses der Allgemeinen
Deutschen Kunstgenossenschaft zu vorstehendem Thema ver-
anlaßt mich zu nachfolgenden Ausführungen:
Ls ist nicht zu bestreiten, daß an Plätzen, wo sonst
keine Verkaufsmöglichkeit für Kunstwerke besteht, die Er-
richtung von Kunstsalons im Interesse der Künstler und
des kauflustigen Publikums durchaus wünschenswert ist.
Voraussetzung ist hierbei aber, daß diese Veranstaltungen
sich in Händen bewährter Kunsthändler befinden, und
daß die zum verkauf gestellten Kunstwerke auf diese Be-
zeichnung Anspruch machen dürfen.
Solche temporären Ausstellungen bestehen nicht
nur zeitweilig in Großstädten, sondern meist in Bädern,
Kurorten und Provinzialstädten, wie Kissingen, Baden-
Baden, Wiesbaden usw., als Filialen bedeutender Kunst-
händler. Daneben aber hat sich mit der steigenden in-
dustriellen Entwicklung im Reiche der sog. „fliegende
Kunsthandel" etabliert, der sich nicht nur auf größere
Kurorte und Provinzstädte beschränkt, sondern, gewöhnlich
mit einem Sitz in einer Großstadt, alle nur irgend nennens-
werten Orte aufsucht.
Dieser Kunsthandel befindet sich durchweg nicht bei
„bewährten Kunsthändlern", was man darunter begrifflich
versteht, vielmehr bringen ihre Inhaber meistens wenig
oder gar kein eigentliches Kunstverständnis, dagegen eine
mit allen Mitteln des Raffinements ausgestattete Verkäufer-
routine mit, welcher das Verkaufsobjekt an sich gleichgültig
ist, und die sich immer auf das Feilbieten solcher waren
und Erzeugnisse wirft, die zu Zeiten günstiger Kon-
junkturen gewinnbringend erscheinen, unter Bevorzugung
solcher Produkte, deren wert vom Käufer schwer zu laxieren
ist, in diesem Falle also Velgemälde, Teppiche, Bronzen,
überhaupt Kunstprodukte.
Diese Gewerbebetriebe haben in einem von Jahr zu
Jahr steigenden Umfange sich ausgebreitet und bilden durch
den Inhalt ihrer Veranstaltungen sowie insbesondere durch
die Form ihrer Handhabung eine Konkurrenz, gegen welche
nicht nur der gute Kunsthandel machtlos ist, sondern diesen,
wie bereits beobachtet werden kann, in schädlicher weise
zu beeinflussen beginnt. Da nach Herkunft und Bildung
das Niveau dieser Händler gewöhnlich ein niedriges, mit
den Vorstellungen künstlerischer^ultur nicht zu vereinbaren-
des ist, dabei aber die gute Kunst mit in den Rahmen
ihres Wirkungskreises hineinziehen, so führt das zu einer
Prostitution der Kunst. — Ls gibt eine Reihe solcher
Händler, die im Laufe eines Jahres an bis 20 Orten
für einige Wochen einen Laden mieten, dort mit aus-
giebigster Reklame eine „Ausstellung" veranstalten, um
dann wegen „Aufgabe des Geschäfts" und ähnlichen Gründen
eine Anzahl Auktionen abzuhalten. Dadurch konkurrieren
sie in einer Weise mit dem Kunsthandel, besonders den
lokalen Kunstvereinen, und schädigen diese in einem Um-
fange, den der Fernerstehende gar nicht zu überfehen ver-
mag. was da zum verkauf gestellt und versteigert wird,
hat mit „Kunst" überhaupt nichts zu tun.
Der fliegende Kunsthändler läßt sich von keinem an-
deren Motiv leiten, als von der Absicht, unter allen Um-
ständen Geld zu verdienen, kulturelle Gründe sind niemals
veranlassend. Sie erklären ausnahmslos (und die Erfah-
rung bestätigt es), daß sie nicht einmal die Spesen ver-
dienen, wenn sie sich auf das bloße Feilbieten guter Kunst-
werke oder überhaupt von Produkten rein künstlerischer
Art beschränken, dazu ist der Prozentsatz des kunstverstän-
digen Publikums zu gering, und mit Provisionsgewinnen
oder Preisdifferenzen bei den ihnen meist kommissionsweise
von größeren Händlern überlassenen Stücken können sie
sich nicht begnügen. Hierin liegt der Grund, daß sie zwar
gute Sachen in einzelnen Exemplaren als Lockmittel mit-
führen, auch mitunter verkaufen, daß aber die weitaus
große Mehrzahl ihres Lager aus Fabrikationsware, Kopien,
manchmal auch Fälschungen usw. besteht; und da das bloße
Feilbieten dieser Sachen gleichfalls keinen hinreichenden
Nutzen abwirft, so bedienen sie sich des allein erfolgreichen
Mittels der Auktion.
Die Versteigerung ist der wesentliche Inhalt
und Endzweck dieser ganzen Veranstaltung — ohne
diese find die Händler nicht lebensfähig! Diese
Auktionen sind nicht zu verwechseln oder zu vergleichen
mit denjenigen, welche bekannte Kunsthandlungen im stän-
digen konzessionierten Gewerbebetrieb eines Auktionators
veranlaßen, und die hier gänzlich unberührt bleiben.
Es darf nun behauptet werden, daß kein guter Kunst-
händler ein Interesse daran hat, wertvolle Kunstgegen-
stände im Umherziehen oder auch im stehenden Betriebe
zu verauktionieren, derart, daß Angebot und Zuschlag dem
Käufer überlassen bleibt, das schließt der wert des Ver-
kaufsobjektes aus — andererseits dient es keineswegs so-
wohl den Interessen der Kunst wie des Publikums, daß
fabrikationsmäßige Produkte, wenn überhaupt, so doch
nicht als Kunstwerke verkauft oder versteigert werden —
ein Bedürfnis wie bei billigen Industrieerzeugnissen aller
Art kann hier wohl nicht behauptet werden.
Handelte es sich hier um einzelne, in geringem Maße
auftretende Erscheinungen, so läge kein Grund vor, gesetz-
liche Abwehrmittel anzustreben. Da aber dieser Kunst-
handel, Hand in Hand mit der fabrikationsmäßigen Her-
stellung Dimensionen angenommen hat, welcher die Interessen
der beteiligten Kreise aufs tiefste berührt und ernsthaft
schädigt, so ist die Abwehr ebenso berechtigt wie Pflicht,
genau wie der Staat und die Handelsgesellschaften den
Hausierhandel und ähnliche Auswüchse bekämpfen, und die
zur Verschärfung des Gesetzes gegen den unlauteren Wett-
bewerb führten. Ein kleines Beispiel zur Erläuterung.
Lin solcher Händler, der einen „Kunstsalon" eröffnet
hatte, veranstaltete Auktionen, die er etwa Tage lang
fortsetzte. Die Preise bewegten sich zwischen 20 und HooMk.,
der Umsatz in etwa acht Tagen zirka so 000 Mk.; fast
sämtliche versteigerten Bilder waren minderwertige Pro-
dukte, vielfach sog. „wiener Bilder"; war der Vorrat zu
Ende, so trafen neue Sendungen ein. — In den Bade-
orten Westerland und Norderney wurden solche Auktionen
von vier Händlern gleichzeitig veranstaltet. Lin anderer
Händler, der sich als sehr vermögender Mann aus diesem
Geschäft jetzt zurückgezogen, hatte einen Packer, welcher
sich in der gleichen „Branche" etablierte, und der nach
kurzer Zeit es so weit brachte, daß er sich einen Laden mit
einem Mietspreise von 25000 Mk. einrichten konnte —
und dessen Packer sich nun ebenfalls wieder etabliert hat.
— Das sind keine seltenen Fälle etwa.
Ls dürfte wohl wenig Kunstvereine und Kunstveran-
staltungen geben, welche auch nur verhältnismäßig so
lukrativ arbeiten, in vielen Fällen wird da vielmehr mit
finanziellen Schwierigkeiten gekämpft.
Hierbei muß noch besonders betont werden, daß diese
Geschäfte nicht nur für den Kunsthandel, sondern in gleicher
weise auch für alle anderen Gewerbetreibenden schädigend
sind, da sie mit deren Produkten und waren in einem
Maße und einer Art in Verkaufskonkurrenz treten, welche
bereits zu einheitlichem vorgehen von Handelskammern,
Drtsxolizei- und Regierungsbehörden geführt haben. —
Und dieser Umstand dürfte nicht wenig zu einer erfolg-
reichen Bekämpfung beitragen.
Nun zur Beurteilung der in Frage kommenden ge-
eigneten Mittel und Vorschläge. — Da dürfte zunächst der