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Heidelberger Lokalanzeiger: Neuer Heidelberger Anzeiger (28) — 1901

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No. 260 - No. 269 (6. November - 16. November)
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Nr. 285.

1WI.

Heidelberger Lokal-Anzeiger » Neuer Heidelberger Anzeiger.

Aufgaben die Verwaltung eines
wenn sie den besten Willen hat, cnks

zum Aufblühen kommunaler Ge-
sa hervorragender Weise beitragen,
steuerkräftiger Leute zu fördern

große Gc-
Hektar 66
782 Hektar
Von die-

die Vereinigungsfrage
akut werden wird,
zu einem Zusammen-
kommt, so ist es un-

") Führung der Standesbücher, Geschäfte
Alters- und Jnvaliditätsversicherung, Militärwest^
Sühneversuche in Beleidigungssachen, An- und 2^
Meldungen zur Krankenversicherung,

ner Handschuhsheims angeregten Frage der Verei-
nigung gegenüber nicht auf einen grundsätzlich ab-
lehnenden Standpunkt stellen.
Wir können uns aber von Verhandlungen in
dieser Angelegenheit ein praktisches, insbesondere
auch für die hiesige Gemeindevertretung «annehm-
bares Ergebniß nur dann versprechen, wenn bei un-
seren Nachbarn zuvor die Einsicht zum Durchbruch
gelangt, daß die Bereinigung der beiden Gemeinden
in erster Reihe im Interesse von Handschuhsheim
selber liegt, und Laß Heidelberg nur dann Anlaß
hat, der in Betracht kommenden Maßnahme im
Ernste näher zu treten, wenn die Gemeinde Hand-
schuhsheim gewillt ist, in Erkenntniß ihres eigenen
VorthÄs von sich aus den Anschluß vertrauensvoll
da zu suchen, wo ihn s. Zt. auch Neuenheim gefunden
hat.
Die Verhandlungen, welche daraufhin seitens
des Grotzh. Bezirksamts eingeleitet wurden, führten
dazu, daß der Gemeindevath Handschuhsheim unterm
22. Itovember 1899 eine Anzahl von „Bedingungen"
ausstellte, welche nach seiner Meinung für den Fall
einer Vereinigung der Gemeinde Handschuhsheim
mit der Stadtgemeinde Heidelberg die Grundlage ei-
nes Abkommens zwischen den beiden Gemeinden bil-
den sollten. Der wesentliche Inhalt dieser Beding-
ungen ist in nachfolgender Erklärung wiedergegeben,
welche seitens des Stadtraths unterm 18. April 1900
an das Großh. Bezirksamt abging:
Zu 1 und 2. Dagegen, daß denjenigen Bürgern
von Handschuhsheim, welche sich zur Zeit der Ber-
einigung dieser Gemeinde mit der Stadtgemeinde
Heidelberg im Bürgergenuß befinden, oder eine
rechtliche Anwartschaft darauf besitzen und das Ein-
kaufsgeld nach Maßgabe des L 37 des Bürgerrechts-
Gesetzes entrichtet haben, bezw. entrichten, dieser Ge-
wiß auch ferner gestattet werden soll, während die
freiwerdsnden Antheile der Stadtgemeinde anheim-
zufallen hätten, waltet hierorts kein Bedenken ob.
Derselbe besteht in 2 Ster Holz und 20 Wellen, welche
wir an 325 Berechtigte gegen Erstattung der Auf-
bereitungskosten weiter zu gewähren hätten.
Was die Holzart angeht, in welcher die Bürger-
gaben jeweils zu verabfolgen wären, so hat das städ-
tische Forstamt erklärt, daß sich solche nach dem je-
weiligen Hiebsergebniffe richten müsse. Die Gabe
in Gemäßheit des Verlangens des Gemeinderaths
Handschuhsheim im einen Jahre in Forlenholz, im
anderen dagegen in Buchenholz zu verabreichen, sei
für die Zukunft unmöglich, da der Antheil des Nadel-
holzes an der Gesammtstockung 80, dagegen jener des
Laubholzes, bei welchem wiederum die Buche neben
Hainbuche, Birke, Eiche und Kastanie nur einen Theil
einnehme, blos 20 Procent betrage. Im Hinblick auf
diese Erklärung des Forstamts können wir die Er-
füllung des erwähnten Verlangens nicht in Aussicht
stellen. Es besteht übrigens auch in Mauenheim eine
derartige Einschränkung nicht. Gleichwohl sind die
dortigen Berechtigten mit der Qualität ihres Gab-
holzes durchaus zufrieden, und wir zweifeln nicht da-
ran, daß dies s. Zt. auch in Handfchuhsheim der Fall
wäre, wo die städtische Forstbehörde jedenfalls, eben-
so wie in Neuenheim, bestrebt sein würde, die Weiter-
gewährung des Gabholzes in einer den berechtigten
Wünschen der Betheiligten thunlichst entsprechenden
Weise zu vollziehen.
Zu 3. Was die Streunutzung betrifft, so mutz
betont werden, daß der Handschuhsheimer Gemeinde-
wald, besten Bestockung ursprünglich aus Laubholz
bestand, infolge fortgesetzter Streu-Abgaben derart
vermagert ist, daß derselbe jetzt nahezu ganz mit der
anspruchsloseren Forle bestockt ist, die aber die beab-
sichtigte bodenbessernde Wirkung nur dann erzielen
kann, wenn ihr reichlicher Nadelabfall dem Boden zur
Humus-Bildung erhalten bleibt.
Die Stadt wird deshalb, falls sie Eigenthümerin
des Handschuhsheimer Waldes Werken sollte, vor Al-
lem die Pflicht haben, den Wald durch Erhaltung der
Streu allmählich in einen ertragsfähigeren Zustand
überzuführen, wozu sodann in zweiter Linie der Un-
terbau der stark durchlichteten Forlenüestände erfor-
derlich sein wird.
Wir können hiernach eins regelmäßige Abgabe
der im Handschuhsheimer Gemeindewald lagernden
Streu-Vorräthe nicht in Aussicht stellen, werden aber
gerne für Beschaffung von Streu-Surrogaten (Un-
kraut undDorfstreu) besorgt fein, alljährlich dieWald-
streu von Wegen und Abtheilungslinien versteigern
lassen und in Zeiten der Futter- und Streu-Noth
auch aus dem Walde Streu abgeben. Nur werden
sich die Handschuhsheimer Landwirthe letzteren Falls
unter Umständen auch auf den alten Heidelberger
Stadtwald verweisen lassen müssen. Es wird übri-
gens unseres Erachtens, wenn es zur Vereinigung
kommt, durch Zunahme des Wohlstandes der land-
wirthfchastlichen Bevölkerung infolge Steigens ihrer
Bodenwerthe das Verlangen derselben nach Wald-
streu-Nutzung, wie dies auch in Neuenheim zu beob-
achten war, nach und nach geringer werden.
Unter allen Umständen ist die Bedingung, wo-
nach aus dem Handschuhsheimer Gemeindewald von
mindestens 150 Hektar Streu abgegeben werden soll,
sobald der Preis für 1 Centner Stroh 1 Mk. 50 Pfg.
übersteigt, für Heidelberg nicht annehmbar, weil
einerseits bei dem Sinken des Geldwerthes eine solche
Preisbestimmung auf lange Zeit hinaus überhaupt
bedenklich ist und auch die Feststellung des Zeitpunk-
tes, in welchem der Centner Stroh mehr als 1 Mk.
50 Pfg. kostet, möglicher Weise schwierig sein kann,
und weil anderseits die Stadt nicht in der Lage ist,
Streunutzungen in einem Maße zuzusichern, welches
über den Rahmen des Streunutzungsplanes hinaus-
geht. Dieser aber setzt die jährliche Nutzung auf 57
Hektar fest, welche im Einrichtungswerk als die äu-
ßerst zulässige Grenze bezeichnet werden.
Zu 4. Darauf, daß das 1894 für Handfchuhs-
heim erlassene Statut über die Abgabe von Wasser
aus der dortigen Wasserleitung noch auf 50 Jahre
unverändert in Kraft bleiben soll, kann diesseits nicht
eingegangen werden. Die einzige Concession, welche
in dieser Richtung von uns dem Bürgerausschuß ge-
genüber allenfalls vertreten werden könnte, ginge da-
hin, Laß wir uns verpflichteten, die Aufrechterhaltung

Ortsbauplan zusam-
zu behandeln, die
Straßen zu schaffen
zu erschließen sowie

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jedenfalls vom Standpunkte Handschuhsheims
weit mehr in Betracht kommt, als von jenem der
uns vertretenen Stadtgemeinde aus.
Für uns ist, nachdem mit dem Beginn dieses
Jahrzehnts die Einverleibung von Neuenheim voll-
zogen worden ist, ein wiicklich dringender Anlaß, un-
sere Gemarkungsgrenzen abermals hinauszurücken,
zur Zeit nicht vorhanden.
Die Steuerkapitalien von Handfchuhsheim
(Grund-, Häuser- und Gefällsteuerkapital 4 627 000
Mk., Gewerbesteuerkapital 282 400 Mk., Einkommens-
steueranschlag 298 650 Mk., Kapitalrentensteuerkapi-
tal 1476 100 Mk.) sind im Vergleich zu den hiesigen
(Grund-, Häuser- und Gefällsteuerkapital 56 033 000
Mk., Gewerbesteuerkapital 23 919 800 Mk., Einkom-
menssteueranschlag 13 328 900 Mk., Kapitalrenten-
steuerkapital 115 207 300 Mk.) von so geringer Er-
heblichkeit, daß sie für uns keinen starken Zugang
bedeuten. Die desfallsigen Zahlen sind sogar theil-
weise niedriger, als jene von 1889 in Neuenheim,
welche sich beim Grund-, Häuser- und Gefällsteuer-
kapital auf 3 737 910 Mk.. beim Gewerbesteuerkapital
auf 195 800 Dkk., beimEinkommenSstsueranschlag auf
514925 Mk. und Leim Kapitalrentenstcuerkapitel auf
5114 520 Mk. beliefen.
- Dem relativ geringen Zugang an Stcuerkapi-
talien würden für uns aller Voraussicht Nach gerade
im Anfang größere Aufwendungen für den neuen
Stadttheil gegenüberstehen, für welchen insbesondere
auf demGebiete desStraßsn- u.Beleuchtungswesens,
der Kanalisation und des Volksschulunterrichts
Namhaftes geschehen müßte. Vermuthlich wäre auch
eine so vollständige Transferirung des Gemeinde-
dienstes, wie solche s. Z. von dem Neuenheimer Rath-
haufe nach jenem von Heidelberg stattgsfunden hat,
vonHandschuhsheim hierher Wohl kaum durchzuführen,
indem bei den beträchtlichen Entfernungen, die hier
in Frage kommen, im Interesse des Publikums we-
nigstens für gewisse Dienstgefchäfte nach wie vor die
Möglichkeit ihrer Erledigung auf dem Rathhaus in
Handschuhsheim vorzusehen fein dürfte, wenn auch
dadurch der Verwaltungsaufwand gesteigert würde.
Wenn wir gleichwohl nicht abgeneigt sind, an
vorbereitenden Verhandlungen wegen einer etwaigen
Bereinigung der beiden Gemeinden, wie solche von
Grotzh. Bezirksamt in Aussicht genommen werden,
uns zu betheiligen, so ist für uns vor allem die Er-
wägung maßgebend, daß sich die beiderseitigen Bau-
gebiete bereits derart zu berühren beginnen, daß
aller Wahrscheinlichkeit nach
in nicht sehr ferner Zeit doch
Wenn es aber überhaupt
schluß der beiden Gemeinden
seres Dafürhaltens auch vom Standpunkte Heidel-
bergs aus empfehlsnswerth, daß er nicht zu spät,
vielmehr in einem Momente stattfindet, in welchem
die Verhältnisse noch der Ordnung fähig sind, wel-
che die Stadt für Wünschenswerth erachten muß.
Wie leicht insbesondere auf baulichem Gebiete Miß-
stände erwachsen können, dis später nur noch mit gro-
ßen Geldopfern zu beseitigen sind, wenn nicht von
vornherein nach bestimmten, mit den Bedürfnissen
der Zukunft rechnenden Grundsätzen Verfahren wird,
bedarf sicherlich keiner näheren Darlegung.
Dazu kommt aber weiter, daß die Gemeinde
Handfchuhsheim eine verhältnißmäßig
markung, nämlich eine solche von 1603
Ar 84 Quadratmeter hat, worunter sich
29 Ar 84 Quadratmeter Wald befinden,
sem Wald gehören 725 Hektar 29 Ar 84 Quadrat-
meter der Gemeinde, und es ist der Werth dieses
Waldes von der Großh. Bezirksforstei dahier im
Jahre 1898 auf 760 000 Mk. geschätzt worden. Wir
machen kein Hehl daraus, daß es für die Stadt er-
wünscht wäre, ihren dermalen 2054 Hektar 75 Ar
79 Quadratmeter im Ganzen und 200 Hektar 04 Ar
99 Quadratmeter auf dem rechten Neckarufer be-
tragenden Waldbesitz durch Hinzunahme dieses Wal-
des zu vergrößern, wie eS denn auch für uns von
Bedeutung wäre, die in demselben entspringenden
Quellen, insoweit sie nicht für die Wasserversorgung
von Handschuhsheiln erforderlich sind, für die Ver-
stärkung der Trinkwasserleitung speciell für den
Stadtheil Neuenheim mit heranziehen zu können.
Es sind dies Gesichtspunkte, welche sL in Ver-
bindung mit der Wahrscheinlichkeit, daß Handschuhs-
heim unter städtischer Verwaltung einen größeren
Aufschwung nehmen und insbesondere auch steuer-
kräftiger werden wird, immerhin rechtfertigen dürf-
ten, daß wir uns der von einem Theil der Bewoh-

lichkeiten der Bewohner Neusnheims erfolgt ist und
daß daselbst in verhältnißmäßig kurzer Zeit die Be-
völkerung sich mit der Vereinigung durchaus abge-
funden hatte. Die Handschuhsheimer hätten im
Stadtheil Neuenheim aber auch weiter erfahren kön-
nen, daß daselbst im direkten Zusammenhang mit der
Eingemeindung die liegenschaftlichen Werthe eine
Steigerung erfahren haben, die überall eine erheb-
liche, theilweise aber eine geradezu enorme war und
namentlich den dortigen Landwirthen eine Verbesser-
ung ihrer Lage brachte, auf welche in diesem Um-
fange eigentlich von keiner Seite gerechnet worden
war.
Da nicht angenommen werden kann, daß in
allen diesen Beziehungen, falls es zur Eingemein-
dung von Handschuhsheim kommen sollte, die Dinge
ungünstiger sich gestalten werden, als s. Zt. in Neu-
enheim, da ferner die dortigen Einwohner in Be-
zug auf die Gemeindeumlagen, welche jetzt in Hand-
schuhsheim 58 Pfg. betragen, während sie hier seit
1891 41 Pfg. ausmachen, im Falle der Vereinigung
der beiden Gemeinden eine bedeutende Entlastung er-
fahren werden, und da endlich dis Gemeinde Hand-
schuhsheim, was ihre Entwässerungsverhältnisse an-
belangt, sich unlängst schon im richtig gewürdigten
eigenen Interesse zu Gunsten Heidelbergs eines
Stückes ihrer Selbstständigkeit begeben hat, ist es
eigentlich nicht recht begreiflich, daß die Opposition
gegen die Vereinigung in Handschuhsheim so lebhaft
sein soll.
Unseres Erachtens ist die Situation die, daß der
Anschluß dieser Gemeinde an Heidelberg im unmit-
telbarsten Interesse unserer Nachbarn selber liegt
und
aus
von

do»
„„„ .,.-_daß
die dortige Bevölkerung, insbesondere bis Landwirts
schäft treibende, die Einführung der erweiterte"
Volksschule mit ihrem, Len Vormittag und Le^
Nachmittag beanspruchenden Unterricht, an Stelle de'
einfachen Volksschule mit ihrem nur den Vormittag
oder den Nachmittag in Anspruch nehmenden Leh^
plane, in der That wünscht. Sollte aber eine det-
artige Einrichtung den Wünschen der Handschuhs
Heimer Einwohnerschaft wirklich entsprechen, so wüt-
den gegen «ine allmähliche Durchführung des Untet-
richtSplanes der erweiterten Volksschule
in Handschuhsheim, wie solche in den letzten Jahre"
auch im Stadttheil Neuenheim in die Wegs geleits-
worden ist, grundsätzliche Bedenken unsererseits rsia?
zu erheben sein.
Zu 10. Der katholische Almosenfond von Hau^
schuhSheim hätte nach der Vereinigung der beides
Gemeinden in die Verwaltung des StadrathS übet/
Angehen. Die Verrechnung wäre dem städtischen Stw
tungsrechner zu übertragen.
Im klebrigen wird es, wenn die Handschuhs
Heimer später auch an den namhaften Erträgnisses
der Heidelberger weltlichen Ortsstistungen Antheu
haben wollen, gewiß nur der Billigkeit entspreche^
wenn Beschränkungen, wie sie der Gemeinderath aU"
hier wieder im vermeintlichen Interesse seiner Gc»
meindeangehörigen in Aussicht nmmch in Wegfall
kommen.
Zu 11. Für thunlichst baldige Beleuchtung
Handschuhsheimer Ortsstraßen mit Gas wird dies-
seits, sobald es zur Vereinigung kommt. Sorge ge-
tragen werden. Dagegen müssen wir eS ablehnew
uns dafür ein« Frist von einem Jahre setzen zu last
sen, die möglicher Weise zur richtigen Durchführung
der betreffenden Arbeiten nicht ausreichen kann.
Zu 12. Ebensowenig vermögen wir darauf ein-
zugehen. daß wir für Durchführung des s. Zt. tw"
Ingenieur Beinhauer entworfenen Canalisations
Planes eine Frist von fünf Jahren gesetzt bekomm^
Die Handschuhsheimer müssen zu uns das Vertrauen
haben, daß wir, wie dies auch in Heidelberg uN?
Neuenheim geschieht, auf dem Gebiete der Canal--
sation, wie auf den anderen Gebieten der Gemeind^
fürsorge, das Nothwendige zur rechten Zeit werde"
zu thun suchen. Wenn dieses Vertrauen nicht h^
steht, so wird es überhaupt nicht möglich sein, hinsicht-
lich der Vereinigung zu befriedigenden Resultaten 5"
gelangen. Im klebrigen hängt die Weiterführung
nes Canalisationsplans so sehr von Zufälligkeiten'
insbesondere davon ab, ob die Bauthätigkeit in eines
Gegend rasche oder langsame Fortschritte macht, dav
sich zur Zeit überhaupt noch nicht mit Sicherheit
urtheilen läßt, ob die willkürlich angenommenen fü"l
Jahre nicht etwa zu lang oder zu kurz sind. Auch
zu 13 müssen wir es ablehnen, uns an eine b?'
stimmte Frist zu binden. Wir erkennen zwar an, dar
die Herstellung der Mittelstratze und die Wsiterfüw
rung der Bergstraße zu den nächsten, in Handschuhs

Die diesen wichtigen Gegenstand betreffende
Vorlage des Stadtraths an den Bürgerausschuß hat
. folgenden Wortlaut:
Unterm 18. Octobev 1898 wurde uns von Großh.
Bezirksamt von einer, seitens dieser Behörde am
gleichen Tage erlassenen Verfügung Kenntniß ge-
geben, mit welcher der Gemeinderach Handschuhs-
heim eine, die Einleitung von Verhandlungen wegen
Bereinigung dieser Gemeinde mit der Stadtgemeinde
Heidelberg anregende Eingabe von 313 dortigen Ein-
wohnern mitgetheilt bekam und zugleich aufgefor-
dert wurde, eine Anzahl thatsächlicher, für die Prü-
fung dieser Mrage erheblicher Angaben zu machen.
Der hauptsächliche Inhalt der betreffenden Vor-
stellung sowie des Berichts, welcher mit Bezug auf
dieselbe von dem Gemeinderath Handschuhsheim dem
Großh. Bezirksamt erstattet wurde, ist aus einer,
unterm 12. Juli 1899 an das Großh. Bezirksamt ab-
gegangenen Erklärung des Stadtraths ersichtlich, die
nachstehenden Wortlaut hatte:
„Wenn der Gemeinderath Handschuhsheim in sei-
ner Darlegung vom 24. Qctober 1899 davon ausgeht,
daß die von ihm verwaltete Gemeinde seitherAlles ge-
than habe, was man von einer Landgemeinde
verlangen könne, so haben wir keine Veranlassung,
dieser Behauptung entgegenzutreten.
Die Frage wird nur sein, ob die dortige Ent-
wicklung sich in einem Stadium befindet, in wel-
chem sie mit den Mitteln und Kräften noch bewäl-
tigt werden kann, wie solche einer Landgemeinde
zur Verfügung zu stehen pflegen, oder ob es nickst
vielmehr an der Zeit ist, daß der größere, technisch
vollkommenere Apparat einer städtischen Verwalt-
ung eingreift, damit die weitere Gestaltung der
Dinge in die richtigen Bahnen gelenkt wird.
Es ist dies aber eine Frage, welche zunächst nicht
vom Heidelberger, sondern vom Handschuhsheimer
Standpunkt aus zu beantworten ist.
Die Unterzeichner der bei Großh. Bezirksamt
am 18. Oct. 1899 eingelaufenen Petitionen sind offen-
bar der Meinung, daß schon bei gegenwärtiger Sach-
lage die in Handschuhsheim zu lösenden Aufgaben
über die Hilfsmittel einer einfachen Landgemeinde
hinausgehen. Es wird von den Petenten insbe-
sondere auf die dermaligen Mängel in der Pflege,
Unterhaltung und Beleuchtung der dortigen Straßen,
aber auch darauf hingewiesen, daß die eine oder
anders, für die bauliche Entwicklung des Ortes
nöthige Stratzenanlage bis jetzt nicht zur Ausführ-
ung gekommen sei, daß auf dem Gebiete des poli-
zeilichen Schutzes manches zu wünschen übrig bleibe
und daß, obwohl das Wohnen in Handschuhsheim
mit verhältnißmäßig geringen Annehmlichkeiten und
Bequemlichkeiten verknüpft sei, die dortige Gemeinde-
umlage eine Höhe erreicht habe, welche einen un-
günstigen Einfluß auf den Zuzug wohlhabender
Familien ausübe, so daß dis Bauthätigkeit, des
schönen Bauterrains ungeachtet, keine rechten Fort-
schritte mache.
Dagegen ist der Gemeinderath Handschuhsheim
der Ansicht, daß er nach wie vor in der Lage sei,
den Anforderungen, welche billiger Weise an die
dortige Gemeindeverwaltung gestellt werden könnten,
zu genügen. Er nimmt an, daß es sich in Hand-
fchuhsheim auch jetzt noch wesentlich darum handle,
den Interessen der Landwirthschaft treibenden Ge-
meinLeangehörigen, welche den Haupttheil der dor-
tigen Bevölkerung ausmachten, gerecht zu werden,
welche Aufgabe er wahrscheinlich besser lösen zu kön-
nen meint, als eine städtische Verwaltung, und
glaubt im übrigen zu Gunsten der dortigen Villen-
besitzer, Von denen nach seiner Meinung die Agi-
tation wegen des Anschlusses von Handschuhsheim
an Heidelberg hauptsächlich ausgeht, ebenfalls vorge-
kehrt zu haben, was in den Kräften der Gemeinde lag.
Es gehen also unter den Betheiligten in Hand-
schuhshsim selbst die Meinungen erheblich ausein-
ander.
Wer jedoch die einschlägigen Verhältnisse un-
befangen betrachtet, wird sich jedenfalls über Eines
nicht täuschen können: die Zeiten, in welchen Hand-
schuhsheim ein rein ländlicher Ort war, sind vor-
über. Es hat namentlich im südlichen Theil dieses
Ortes schon längst eine Entwicklung begonnen, welche
einen entschieden städtischen Charakter trägt, und es
kann kaum zweifelhaft sein, daß diese Entwicklung
durch eine verständige Gemeindepolitik noch wesent-
lich gesteigert werden kann, wenn solche nament-
lich die schwierigen, mit dem
meinhängenden Fragen richtig
Bauthätigkeit zu heben, neue
und damit weitere Baugebiete
durch Pflege all' der Wohlfahrßeinrichtungen, die
heutigen Tags
meinwesen in
die Ansiedlung
weiß.
Ob Liesen
Landorts, auch
die Dauer noch nachkommen kann, ist gewiß zweifel-
haft, und wir halten es daher für begreiflich, daß
sich ein Theil der dortigen Einwohner jetzt schon für
Len Anschluß der Gemeinde an die Stadtgemeinde
Heidelberg ausspricht.
Weniger verständlich ist uns die Ansicht, welche
nach den Ausführungen des Gemeindsraths Hand-
schuhsheim von der Mehrheit der alteingesessenen
Bürger dieser Gemeinde vertreten wird. Dieselben
scheinen nach den Darlegungen des Gemeinderaths
zu befürchten, daß sie im Falle der Eingemeindung
Handschuhsheims in Heidelberg in ihren landwirth-
schaftlichen Betrieben geschädigt werden würden, in-
dem die Polizei der freien Bewegung der Landwirth-
schaft Schwierigkeiten in den Weg legen werde. Diese
Bürger würden aber, wenn sie sich in dem benach-
barten Neuenheim erkundigt hätten, gewiß in Er-
fahrung gebracht haben, daß dort einem vernünf-
tigen landwirthschaftlichen Betriebe auch nach der
aus 1. Januar 1891 erfolgten Vereinigung dieser
Gemeinde mit der Stadtgemeinde Heidelberg» Nie-
mand Hindernisse in den Weg gelegt hat, daß viel-
mehr der Vollzug der ganzen Maßnahme unter
thunlichster Schonung der berechtigten Eigenthüm-

der bezüglichen Bestimmungen zu Gunsten der
angeschlossenen Abonnenten auf Lebensdauer, rE
auf höchstens 20 Jahre. Zu gewährleisten.
Wenn sodann der Gemeinderath verlangt,
die dortige Wasserleitung nur zur WasserverfmE
der Einwohner des späteren Stadttheils Handschn-
heim verwendet werden dürfe und daß eine Ausdeh
ung der Leitung auf den Stadttheil Neuenheim "
zulässig sein solle, so kann ein Versprechen in diel
Allgemeinheit von uns ebenfalls nicht abgegeben
den. Wir vermögen nur zu erklären, Latz für
Fall der Vereinigung der beiden Gemeinden
Wasser der bisherigen Handschuhsheimer Leitung ,
erster Linie für Len Stadttheil Handfchuhsheim sel
verlvendet und zur Mitversorgung anderer Sta°
theile bloß insoweit herangezogen werden soll,
Ueberflutz vorhanden ist und die Versorgung Ha"°
schuhsheims darunter nicht Noth leidet.
Zu 5. Daß bei Erlassung ortspolizeilicher
schriften auf den landwirthschaftlichen Betrieb jefi
überhaupt mögliche Rücksicht wird genommen wes
den, erachten wir für selbstverstäirdlich. Das W
spiel von Neuenheim dürfte übrigens auch den Lew"
wirthen von Handschuhsheim zur Genüge zeigen, d"
für sic in fraglicher Richtung zu irgend welchen "
gründeten Besorgnissen kein Anlaß vorlicgt.
Zu 6. Wenn es später dazu kommen sollte,
Quellen, welche zur Zeit den Handschuhsheiw^
Ortsbach bilden, zur Wasserversorgung der Stadt w
heranzuziehen, so wird darauf Bedacht genonun^
werden, daß die Möglichkeit entsprechender Bewässt
rung der am Bach liegenden Feldgrundstücke na"
wie vor erhalten bleibt. Eine etwa erforderlich tret'
dende Auseinandersetzung mit den MühlenLeTrtzelt
kann dagegen für diesen Fall füglich der Stadt übe^
lassen bleiben.
Zu 7. Daß im Falle der Eingemeindung vo"
Hcmdschuhsheim auf dem dortigen Rathhause ein l>-
sonderes Secretariat eingerichtet würde, dem LieÄW
nähme von Anträgen der Bewohner dieses Stad»
theils in Gemeinde-Angelegenheiten zuzuweise"
wäre und das weiter unter Aufsicht eines stadträtv
lichen Respicienten etwa die in dem gemeinderätE
'lichen Schreiben vom 22. November 1899 bezeichnete
Geschäfte*) zu erledigen hätte, erachten auch wir dt
der großen Entfernung von Handschuhsheim vo^
Rathhause in Heidelberg für angemessen, wie w"
denn auch
zu 8 nur unsere Bereitwilligkeit kundgeben ko"
nen, die Handschuhsheimer Gemeindebsamten v"
Gemeindebediensteten, soweit dies irgend angängfs
erscheint, im städtischen Dienste zur Verwendung
bringen. Desgleichen würde die Uebernahme
dortigen Armenarztes keinen Schwierigkeiten
gegnen.
Zu 9 haben wir zu bemerken, daß sich der
meinderath von Handschuhsheim denn vielleicht
täuscht, wenn er von der Voraussetzung ausgeht.

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