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Heidelberger Volksblatt (70) — 1935 (Nr. 1-26)

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Nr. 1 - Nr. 10 (2. Januar - 12. Januar)
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MsrnlKall und KuM / Aus »er Mlt ter Frau / Sie LMtimte

Pfälzer Sole

Dienstag, 8. Januar 1935


Der erste Abstimmungstag im Saargebiet
Deutsche Stimmen wegen des Hitlergrußes für ungültig erklärt

DNB. Saarbrücken, 7. Jan.
Am ersten Abstimmungstage für die Beamten
des Saargebietes und ihre Angehörigen sowie
ferner für die Insassen der Eefangenenanstalten
und der Krankenhäuser war die Beteiligung an
der Wahl außerordentlich schwach. So haben in
Saarbrücken zum Beispiel nur 200 Perso-
nen abgestimmt. Zur Teilnahme an dieser Vor-
abstimmung sind nur die Angehörigen des Land-
jägerkorps und der blauen Polizei gezwungen,
während sie für die übrigen Beamten freigestellt
ist. Es hat sich gezeigt, daß die Bevölkerung in
die technischen Maßnahmen der Abstimmungs-
kommission doch ein erhebliches Mißtrauen
setzt und lieber erst am Hauptabstimmungstage,
am 13. Januar, abstimmt.
Es kommt hinzu, daß z. V. von 32 Stimmen
in Beckingen und Mettlach fünf für ungül-
tig erklärt worden sind, weil die ASstimmendcn
entgegen den Bestimmungen der Abstimmungs-
kommission im Wahllokal selbst ihrer
politischen Meinung Ausdruck gege-
ben haben. Als Ausdruck der politischen Mei-
nung wird es schon betrachtet, wenn die Hand
zum deutschen Gruß gehoben wird. Beson-
ders tragisch liegt der Fall einer kranken alten
Frau, die bettlägerig ist und nur mit Hilke an-
derer Personen an der Abstimmung teilnehmen
kmnte. Sie erklärte, sie sei deutsch geboren und
wolle auch deutsch sterben. Daraufhin wurde ihre
Stimme für ungültig erklärt.
Gegen die Ungültigkeitserklärungen sind na-
türlich von den entsprechenden Dienststellen der
Deutschen Front Proteste eingelegt worden,
deren Ergebnis man noch abwarten muß. Ins-
besondere besteht ein starkes Mißtrauen da-
gegen, daß die Abstimmungskommission ange-
ordnet hat, daß nur schwarze Bleistifte
zur Ankreuzung in bestimmte Felder auf dem
Stimmzettel benutzt werden dürfen. Schon eine
andere Tönung eines Bleistiftes kann also zur
Ungültigkeitserklärung einer Stimme führen,
ebenso die Benutzung eines Kopierstiftes. Da
ferner die Möglichkeit besteht, daß böswillige
Elemente in den Abstimmungszcllen die vorhan-
denen schwarzen Bleistifte gegen andersfarbige
Stifte austauschen, ist die Gefahr geschaffen,
daß die ganze Wahl zu einer Farce wird.
Es muß dringend erhofft werden, daß die Ab-
stimmungskommission auch hier ihre Anoronun-
gen berichtigt und die Benutzung eines Kopier-
stiftes zuläßt, so wie das bei sämtlichen Wahlen
in der ganzen Welt bisher der Fall gewesen ist,
zumal gegen die Benutzung eines Bleistiftes
schon an sich Bedenken bestehen. Ferner muß die
unmögliche Erußvsrordnung für die Wahllokale
aufgehoben werden, da für einen wesentlichen
Teil der Bevölkerung der deutsche Gruß eine
Selbstverständlichkeit ist und schon aus Gewohn-
heit beim Erkennen eines Freundes oder Be-
kannten der Arm gehoben wird.
Der Papst und die Saarsrage
Zurückweisung von Zweckmeldungen der
„VoUsstimme"
DRV. Nom, 7. Jan.
Die hartnäckigen Versuchs der Status-quo-
Presse, den Vatikan und den Papst persönlich
für sich in Anspruch zu nehmen, werden hier
mit der Ruhe und Festigkeit zurllckgewiesen, die
derartige Zweckmeldungen verdienen. Die in
ihren Mitteln nicht wählerische „ Vol ko-
st i m m e" hat in ihrer Nummer vom 5. Januar
den geschmacklosen Versuch gemacht, den Pap st
gleichsam als Schirmherrn der
Status-quo-These vorzuführen, der die
Gelegenheit des französischen Mini st er-
be suches benutzen werde, um vom Frankreich
bindende Sicherungen für eine spätere zweite
Abstimmung zu verlangen, und der dann „Mit-
tel und Wege finden wird, um auf dem Wege
über seinen Delegaten im Saargebiet den Ka-
tholiken noch vor dem 13. Januar hiervon

Kenntnis zu geben." Wer die von religiösen Er-
wägungen bestimmte bisherige Haltung des
Heiligen Stuhles und des Papstes kennt, kann
diese Zweck- und Trugmeldungen, die auch durch
den weitherzigsten „Wahlkodex" nicht gedeckt
werden können, nur verächtlich ad acta legen.
Es gibt keine Einflüsse politischer Art und keine
Ministerbesuche, die imstande wären, die bis-
herige Haltung des Vatikans, die eine Haltung
striktester und wachsamster Neutralität war und
durch die übernationale Stellung des Vatikans
und seiner religiösen Zielsetzung gegeben ist,, aus
ihrer grundsätzlichen Verankerung zu lösen und
den Tageseinflüssen dienstbar zu machen. Falls
die obengenannte Presse des Saargebietes der-
artige Erwartungen an das Erscheinen Pierre
Lavals im Vatikan geknüpft hat, so wird sie
enttäuscht sein. Wenn es wahr sein sollte,
daß die französische Regierung wie die
„Volksstimme" in wichtigtuerischer Offiziosität
wispert —, beim Papst einen Schritt gegen die
Saarverlautbarung der deutschen Bischöfe un-
ternommen habe oder unternehmen werde, so
gilt auch für einen solchen Schritt die gleiche
Vorhersage: der Vatikan kann und wird gegen-
über solchen Bestrebungen mit umso größerer
Festigkeit seine schon wiederholt ausgesprochene
Neutralität zwischen den politischen Fronten
wahren und zum Ausoruck bringen, daß er nicht
daran denke, die Gewisse nsentscheidung
der katholischen Wahlberechtigten anzutasten, die
in gerechter Würdigung aller grundsätzliche und
sachlichen Momente ihr Abstimmungsrecht und
ihre Abstimmungspflicht ausüben. Daß der
Heilige Stuhl trotz der von der „Volksstimme"
erwähnten politischen Beschwerdeakrion sich bis-
her mit der wiederholten Betonung seiner Neu-
tralität begnügt und keinerlei Einschränkung
erlassen hat, die als eine Stellungnahme zu den
bischöflichen Kundgebungen betrachtet werden


Abstimmungsberechtigte!
DNB. Saarbrücken, 7. Jan. Ter erste
Abstimmungstag für die Beamten des Saarge-
bietes und ihre Angehörigen, sowie für die In-
sassen der Krankenhäuser und Strafanstalten hat
ergeben, daß die Abstimmungsordnung der Ab-
stimmungskonunisfion auf das Peinlichste einge-
halten werden muß, soll nicht die Stimme als
ungültig erklärt werden. Jeder Ausdruck der
politischen Meinung im Wahllokal führt unnach-
sichtlich zum SLimmoerlust. Als Ausdruck der
politischen Meinung wird es schon betrachtet,
wenn die Hand zum Deutschen Gruße gehoben,
mit dem Deutschen Gruße: Heil Hitler gegrüßt,
wenn auf einen solchen Gruß mit Erheben des
Armes geantwortet oder durch Erheben des
Armes auch ohne gesprochenen Gruß gegrüßt
wird. Selbst jede Reflexbewegung auf einen sol-
chen Gruß hat den Stimmverlust zur Folge. Am
besten ist es, wenn die Abstimmungsberechtigten,
solange sie sich im Wahllokal befinden, über-
haupt kein Wort sprechen, es sei denn, daß sie
die Fragen des Vorsitzenden des Wahlbüros be-
antworten- Auch hierbei haben sie sich jeglicher
politischer Meinungsäußerung zu enthalten! Den
Anordnungen dieses Vorsitzenden ist unbedingt
Folge zu leisten!
Es seien deshalb noch einmal die wichtigsten
Bestimmungen wiederholt:
Die Abstimmungsberechtigten haben, solange
sie noch nicht abgestimmt haben, Zugang zum
Wahllokal und haben sich in dem für sie be-
stimmten Teil des Lokals aufzuhalten.
Zum Zwecke der Stimmabgabe wird der Ab-
stimmungsberechtigte in einer von dem Vorsitzen-
den des Wahlbüros zu bestimmenden Reihenfolge
zu dem Teil des Wahllokals zugelassen, wo das!
Wahlbüro Sitzung hält. Er hat sich zum Bor-

kann, dürfte mit hinreichender Klarheit bewei-
sen, daß die Neutralität des Heiligen
Stuhles nicht unvereinbar ist mit dem Recht
deutscher Bischöfe, als Staatsbürger ihre
Stellungnahme in einer deutschen politischen
Frage selbständig zu bestimmen und öffentlich
auszusprechen.
*
Die saarländische Presse befaßt sich am Montag
eingehend mit dem Schreiben der Abstimmungs-
kommission an die Bischöfe von Trier und
Speyer. Ueberall kommt starkes Befremden übe:
dieses unverständliche Schriftstück zum Ausdruck.
So schreibt die „Saarbrücker Landes-
zeitung": Die in unserer Zeitung veröffent-
lichte Erklärung sämtlicher Dechanten des Saar-
gebiets war eine ebenso selbstverständliche wie
berechtigte Abwehr der von dem Führer des so-
genannten Volksbundes und von seinem Kampf-
blatt immer wieder aufgestellten Behauptungen,
daß die Geistlichen des Saargebietes zu 80 bis
90 v. H. für den Status quo einträten. Es ist
das gute Recht der katholischen Geistlichen, sol-
chen Behauptungen, die unwahr sind und von
der großen Mehrheit des Saarvolkes als krän-
kend empfunden werden, entgegenzutreten. Wir
können uns nur darüber wundern, daß die Ab-
stimmungskommission diesen sehr einfachen Tat-
bestand übersieht, und daß sie schließlich auch zu
dem Erlaß der deutschen Bischöfe eine Haltung
einnimmt, die keineswegs begründet ist. Sehr
begrüßen würden wir es dagegen, wenn die Ab-
stimmungskommission ihre Besorgnisse hinsicht-
lich der Freiheit der Abstimmung einmal der fran-
zösischen Vergwerksdirektion zuwenden wollte,
über deren Eingriffe in die Abstimmungsfreiheit
sie hellte doch ernstlich nicht mehr im Zweifel
sein kann. Wir haben leider bisher noch nicht
gehört, daß sie sich dieses sehr interessanten Fal-
les angenommen hätte.
g der Vorschriften!
sitzenden des Wahlbüros zu begeben und ihm sei-
nen Identitätsausweis (Karte oder Reisepaß
mit Lichtbild) und seinen Abstimmungsauswsis
abzugeben. Nachdem der Vorsitzende sich von der
Identität überzeugt hat, gibt er dem Abstim-
mungsberechtigten einen Stimmzettel und einen
leeren Umschlag. Der Abstimmungsberechtigte
zieht sich mit diesem Stimmzettel und Umschlag
in eine unbesetzte Isolierzelle zurück. Es ist ihm
strengstens untersagt, nach Erhalt des Stimm-
zettels mit irgendwelchen Personen zu sprechen
oder auf andere Weise in Verbindung zu treten.
In der Isolierzelle schreibt der Abstimmungsbe-
rechtigte mit einem schwarzen, in der Isolierzelle
befindlichen Bleistift auf den Stimmzettel in das
seiner Wahl entsprechende weiße Kreisfeld ein
Kreuz. lDie Benutzung eines Rotstiftes, eines
Kopierstiftes oder anderer Schreibutensilien hat
SLimmoerlust zur Folge.) Es darf nur ein
schwarzer Bleistift benutzt werden. Darauf ist in
der Isolierzelle besonders zu achten, da die dort
befindlichen Stifte umgetauscht sein könnten!
Darnach muß er noch immer in der Isolierzelle
bleiben, den Zettel ungefaltet in den Umschlag i
stecken und diesen schließen! Aus der Isolierzelle!
tretend, begibt sich der Abstimmungsberechtigte
zum Vorsitzenden und übergibt diesem den ver-
schlossenen Umschlag.
Nach erfolgter Stimmabgabe und nach Ent- i
gegennahme seines Identitätsausweises muß der
Abstimmungsberechtigte sofort das Wahllokal
verlassen.
Es ist dem Abstimmungsberechtigten bei schwe- !
rer Strafe untersagt, im ALstimmungslokal auf -
irgendeine Weise die Wahl, die er treffen wird
oder bereits getroffen hat, bekannizugeben. Auch
die Ausfüllung außerhalb der Isolierzelle führt
zur Ungültigkeitserklärung!
Jede Außerachtlassung einer dieser Anordnun-
gen hat unnachsichtlich de« Verlust der Stimm«
zur Folge!

Der älteste katholischeSischosl-
Wellington (Neuseeland), 4, Jan.
Der Erzbischof von Wellington und Metro-
polit von Neuseeland Francis Mary Red,
wood ist am 3. Januar im Alter von 98 Jah-
ren gestorben. Dr. Rsdwood, der bei seiner
Weihe einer der allerjüngsten Bischöfe war,
wurde mit Bezug auf seine Lebensjahre und
mit Bezug auf seine Amtszeit der Senior
aller Bischöfe unserer Zeit. Er hat unter
nicht weniger als fünf Päpsten gedient. Vor
ungefähr siebzig Jahren wurde er zum Prie-
ster geweiht. Seit seiner Vischofsweihe find
sechzig Jahre vergangen und seit 47 Jahren
war er Erzbischof in Neuseeland. Er war in
Great Haywood in Staffordshire (England)
1839 geboren und wanderte mit seinen Eltern
im Alter von drei Jahren nach Wellington
aus. Sein Vater schuf mitten aus der Wildnis
heraus nach Jahren der härtesten Arbeit eine
der schönsten Farmen in dem dortigen Ge-
biet. Er wurde bei den Mariften in Nelson und
später in Frankreich erzogen. Nach einem ein
Jahr dauernden Noviziat zu St- Foy in der
Nähe von Lyon wurde er ins Maristenkolleg
zu Dundalk gesandt, wo er sowohl als Lehrer
wie als Hörer tätig war. Er machte im Januar
1864 Profeß. Im Alter von 35 Jahren wurde
Redwood, zum Bischof von Wellington ernannt
und folgte dem Bischof Viard; er wurde durch
den Erzbischof Manning zu Spitalfields am 17.
März 1874 konsekriert. Die Diözese zählte da-
mals nur 31 Priester. Der neue junge Bischof
arbeitete mit ungeheurer Energie und machte
lange Reisen auf dem Rücken der Pferde, um
zu jedem Teil seiner außerordentlich großen
Diözese zu gelangen.
Am 13. Mai 1887 wurde der Bischof zum
Erzbischof u nd Metropoliten ernannt. Sein
diamantenes Bischofsjubiläum wurde im März
1934 unter ungeheurer Beteiligung gefeiert.
Er leistete für die Erziehung in Neuseeland
Außerordentliches und war der Gründer des
St. Patricks-College in Wellington, der ersten
Knabenmittelschule für Katholiken in jener»
Dominion. Vom Jahre 1877 bis 1903 war Rsd-
wood Mitglied der Senats der Universität von
Neuseeland. Nicht weniger als 21mal hat er
von Neuseeland aus Reisen nach England un-
ternommen zuletzt besuchte er den Eucharisti-
schen Kongreß in Dublin, zu dem er auch eine
Stradivariusgeige mitgebracht hatte, auf der
er herrlich zu spielen pflegte. Im Jahrs 1918
wurde Dr. Thomas O'Shea zum Titularerz-
bischof von Gortyna und als Koadjutor mit
dem Rechte der Nachfolge bestellt.
Schweres Eisenbahnunglück
in der Sowjet-Anion
Moskau, 7. Jan. Zn der Nacht zum 6. Ja-
nauar sind auf der Strecke Moskau—Leningrad
die Schnellzüge 25 und 27 zusammengestotzen.
Mehrere Personenwagen wurden zertrümmert.
Lieber die Zahl der Toten sind amtliche Mittei-
lungen noch nicht erfolgt, doch befürchtet man,
daß die Zahl der Todesopfer recht beträchtlich
sein wird, da beide Züge stark besetzt waren.
Bisher 20 Tote
2m Zusammenhang mit dem Unglück auf dsr
sogenannten „Oktober-Eisenbahn", 217 km süd-
lich Leningrads zwischen Malaja Wischers und
dem wichtigen Knotenpunkt Vologeje, wurds
sine Reihe von Eisenbahnbeamten des Strecken-
abschnittes in Haft genommen. Der Verdacht,
daß ein Sabotageakt das Unglück verur-
sacht hat, wird hierudrch verstärkt. Die Eisen-
bahnverwaltung und das Volkskommissariat des
Innern haben noch immer dis Zahl der Opfer
nicht genannt. Es verlautet indessen, daß die
Rettungsmannschaften schon über 20 Leichen
geborgen haben.

Die älteste Frau Mexikos im 122. Lebensjahr:
gestorben
Mexiko, 7. Jan. Die älteste Frau des Staates
Mexiko, Juana Paula, ist in Ocvahacan 122
Jahre alt, gestorben.
 
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