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Heidelberger Volksblatt (70) — 1935 (Nr. 1-26)

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Nr. 21 - Nr. 30 (25.Januar - 5. Februar)
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WWMast und Kunst / Aus der Ml! örr Frau / Sie LMtuM

Pfälzer Sole

Donnerstag, 31. Januar 1S3S

70. Jahrgang / Är. 26

Der Führer an das deutsche Volk

A«!
DNV Berlin, 30. Jan.
Der Führer erläßt anläßlich des 30. Januars
fügenden Aufruf:
An das deutsche Volk!
Heute und in dieser Stunde vor zwei Jahren
hat der Nationalsozialismus nach einem auch
in der Geschichte parlamentarisch regierter
Staaten einzigartigen Aufschwung der Macht
und damit die Verantwortung im Deutschen
Reiche erhalten. Wie der Ausbruch des Welt-
krieges nicht nur in der Erinnerung der leben-
den Zeugen sondern auch für kommende Ge-
schlechter eine geschichtliche Wende darstellt, so
nicht minder der Regierungsantritt des Natio-
nalsozialismus für unser deutsches Volk. Erne
in dumpfer Verzweiflung dahinlebende Nation
hat er wieder aufgerichtet und mit starkem
gläubigem Vertrauen an den inneren Wert und
in die schöpferische Kraft des eigenen Lebens
erfüllt. Und dies ist sein größtes und entschei-
dendstes Verdienst:
dem Wandel der äußeren Symbole ent-
sprach die Wandlung des Innern der
Menschen!
In freudiger Selbstdisziplin haben sich unzäh-
lige Millionen unseres Volkes in den Dienst
der neuen Idee gestellt. Neben die fanatischen
Kämpfer unserer revolutionären nationalsozia-
listischen Partei traten die Soldaten der tradi-
tionsreichsten Wehrmacht. Eine Mobilisierung
menschlicher Kräfte in einem bisher kaum vor-
ausgeahnten Umfange trat ein- Angefangen
von den Millionenscharen unserer Jugend bis
zur gigantischen Gemeinschaft der in einer
Front vereinten tätigen Arbeiter der Stirn und

Faust sehen wir, die Zeugen nationalsozialisti-
scher Organisationskunst und Organisationsar-
beit. Es wurde dabei nicht eine alte Welt zer-
brochen, um später eine neue aufzubauen, son-
dern die sich neu erhebende hat die alte über-
wunden.
In keinem Augenblick unserer nationalsozia-
listischen Revolution trat irgendwo eine Leere
ein. In keinem Stadium unseres Vordringens
und unserer Kämpfe herrschte das Thaos. Die
unblutigste Revolution der Weltgeschichte und
dennoch eine ihrer einschneidendsten! Es war
daher ein am Ende aussichtsloser Versuch, durch
eine internationale Hetz- und Lügenkampagne
den Charakter unserer nationalsozialistischen
Revolution wegleugnen oder verfälschen zu
wollen Hunderttausende Männer und Frauen
aller Nationen, die in den hinter uns liegen-
den beiden Jahren Deutschland aus eigenem
Augenschein zu beurteilen in die Lage kamen,
sind Zeugen geworden der Größe und Disziplin
der nationalsozialistischen Erhebung. Sie sind
weiter die besten Zeugen des Ausbauwerkes un-
serer Arbeit
Denn wenn ich am 30. Januar 1933 vom
deutschen Volk zur Durchführung des ersten Ar-
beitsprogrammes vier Jahre Zeit forderte,
dann sind schon in der Hälfte dieser Frist mehr
als zwei Drittel des Versprochenen eingelöst
worden? Keine demokratische Regierung der
Welt kann sich daher mit größerem Vertrauen
und größerer Zuversicht dem Votum ihres Vol-
kes unterwerfen, als die nationalsozialistische
Regierung Deutschlands!
Wir haben deshalb auch nicht die Revolution
einer Revolution willen gemacht,
sondern unser Aufbauwille am neuen deutschen

Reiche erforderte die Beseitigung der es bedrük-
kenden alten Gewalten.
Die überwältigende Mehrzahl aller unserer
damaligen Widersacher aber haben uns im in-
nersten ihres Herzens längst Abbitte geleistet.
Was wir stets erhofften, ist eingetreten. Indem
sie unser Wollen und unsere Arbeit einer gerech-
ten .Prüfung unterzogen, fanden sie am Ende 'N
uns und durch uns doch das verwirklicht, was sie
im tiefsten Herzen auch nicht anders ersehnten:
ein Deutschland der Ehre, der Freiheit und des
sozialen Glückes.
Wenn wir den heutigen Tag in diesem Jahre
nicht in großen Festen feiern, dann im Gefühl
der Trauer, die uns erfaßt anläßlich des im ver-
gangenen Jahre erfolgten Todes des Mannes,
der heute vor zwei Jahren mich und damit die
nationalsozialistische Bewegung mit der Führung
Deutschlands betraut hat. Wir alle gedenken in
innerer Ergriffenheit des Schicksals, das unsere
Bewegung so symbolisch aus der Vergangenheit
in die Zukunft führte! Dann aber soll das größte
Fest dieses Jahres nicht ein Fest der Erinnerung
an die Uebernahme der Macht sein, sondern
ein Fest der Freude am Tage der Rückkehr
der Deutschen des Saarlandes.
Sie werden ein Volk findest, das ihrer würdig
ist und ein Reich in dem zu leben für den Deut-
schen wieder ein Glück geworden ist. Sie werden
finden eine Volksgemeinschaft, in der unzählige
Millionen Menschen in treuer Kameradschaft
vorn nationalsozialistischen Kämpfer bis zum
Soldaten, vom Arbeiter bis zum Beamten in
redlicher Pflichterfüllung tätig sind am Neuauf-
bau eines Staates und an der Erziehung einer
Nation, die ehrerfüllt, friedlich und fleißig be-
stehen will in dieser Welt!
Berlin, den 30. Januar 1935.

Die Vedeulung der neuen Gemeindeordnung

Staatssekretär Grauert
vor der presse
DNB. Berlin, 30 Jan.
Vor Vertretern der deutschen Presse sprach am
Mittwoch mittag der Staatssekretär im Reichs-
und preußischen Innenministerium, Grauert,
über Bedeutung und Auswirkung der neuen deut-
schen Gemeindeordnung. Er nannte dieses Gesetz
vielleicht das wichtigste, das bis zum heutigen
Tage von der Regierung erlassen worden sei. Es
sei die erste Kodifikation aus Teilen des öffent-
lichen Rechts für ganz Deutschland, das die
Grundlage bilden soll für die weitere Entwick-
lung der Reichsreform. Eine Verwirklichung der
Reichsreform von heute auf morgen sei nicht
möglich, weil in allen Ländern gerade das öffent-
liche Recht vollkommen zersplittert sei. Die
Hauptaufgabe zur Vorbereitung der Reichs-
reform müsse sein, dieses zersplitterte öffentliche
Recht zunächst zu vereinheitlichen.
Stastssekretär Grauert befaßte sich dann mit
den gtMrdsätzlichen Fragen der Gemeindeord-
nung:
1. Partei und Staat innerhalb des gemeind-
lichen Selbstverwaltungswesens.
2. Die Gemeindeverwaltung an sich.
3. Wirtschaftliche und finanztechnische Fragen
der Gemeinden.
4. Die Staatsaufsicht.
Die Frage der Mitarbeit oder Zusammen-
arbeit zwischen
Partei und Staat
trete gerade in der Frage der Gemeindeordnung
am deutlichsten hervor, da der nationalsoziali-
stische Staat an der Grundidee der Selbstver-
waltung habe festhalten und im Rahmen der
Selbstverwaltung die Mitwirkung der Partei
im gemeindlichen Leben habe gesetzlich regeln
wollen. Es mußte daher der Leiter der Gebin-
den als Letztverantwortlicher in allen enl.chei-
denden Fragen klar herausgestellt werden, es
mußte aber auch das genossenschaftliche Element
der SLein'schen Selbstverwaltung, die Mitwir-
kung der in der Gemeinde lebenden Bürger im

Gesetz gesichert werden. Hierzu diente als Bors
bild der Preußische Staatsrat, der als ein be- .
ratendes Gremium geschaffen wurde: ihm ent-
spreche der Eemeinderat als beratende Ein-
richtung. Die Gemeinderäte seien gehalten, als
Einzelpersönlichkeit ihre Meinung zu äußern.
Sie seien bewußt nicht als Korporation aufge-
faßt, sondern die Mitglieder des Eemeinderates
sollten den Leiter der Gemeinde beraten, ohne
an irgendwelche Weisungen gebunden zu sein.
Darüber hinaus seien in Anlehnung an die De-
putationen des alten preußischen Gemeinderech-
tes für die besondere Beratung innerhalb wich-
tiger Fachorgane der einzelnen Gemeinden soge-
nannte Fachbeiräte geschaffen worden.
Da das Volk durch die NSDAP repräsentiert
werde, mußte an Stelle der Wahl die das Volk
repräsentierende NSDAP treten. Ferner sei in
dem Gesetz die ehrenamtliche Tätigkeit zum
Durchbruch gekommen. Es sei bewußt nicht in
das Gesetz hineingenommen worden, daß die Ee-
meinderäte unbedingt Mitglieder der NSDAP
sein müßten. Auch Nicht-Parteimitglie-
der, die der Beauftragte der NSDAP nach
ihrer politischen Einstellung und ihrem fach-
lichen Können zur Mitarbeit für geeignet halte,
sollten in den Gemeinderat berufen werden
können.
Vor einer schwierigen Aufgabe, so betonte
Staatssekretär Grauert weiter, habe man in der
Frage der Ernennung und Berufung der
leitenden Gemeindebeamten
gestanden. Entgegen der früheren Lage mußte
auch hier wieder ein Teil des Volkes, d. h. die
Partei, zur Mitwirkung herangezogen werden.
Schließlich sei noch die Frage gewesen, ob nach
dieser ausschlaggebenden Mitwirkung der Par-
tei bei der Ernennung der Eemeindeleiter nun-
mehr bei der verwaltungsmäßigen Arbeit der
Partei in irgendeiner Form noch eine Mitwir-
kung eingeräumt werden sollte. Nach der vom
Führer getroffenen Entscheidung soll, nachdem
das Mitwirkungsrecht bei der Ernennung für
die Partei sichergestellt ist, für die Verwaltungs-
tätigkeit eine weitere Einmischung oder Mit-
wirkung von NSDAP-Beauftragten nicht mehr

stattfinden, weil diese Mitwirkung auch durch
die Eemeinderäte sichergestellt ist. Nur in zwei
Punkten ist eine Ausnahme gemacht worden:
bei der Hauptsatzung und bei der Verleihung
oder Entziehung von Ehrenbürger- und Ehren-
rechten. Auf der anderen Seite sei im Gesetz
klar zum Ausdruck gebracht, daß der Leiter der
Gemeinde ohne irgendwelche Einwirkung eines
außenstehenden Kreises seine Geschäfte zu füh-
ren und die Verantwortung dafür zu tragen hat.
Nach der Auffassung von Staatssekretär Grauert
ist diese Regelung die beste, weil einmal der
Einfluß der NSDAP bei der Personalbesetzung
gesichert ist, andererseits dem Führergrundsatz der
Verantwortlichkeit von oben nach unten in vol-
lem Umfang Rechnung getragen wird
Staatssekretär Grauert wandte sich dann der
Kontrolle der Gemeindeleitung
zu. Da die Kontrolle durch die Gemeinderäte
verschwunden sei, habe sie automatisch auf den
Staat übergehen müssen. Diese Kontrolle habe
bereits früher bestanden und sei auch in der
Gemeindeoersassung des Freiherrn vom Stein
verankert gewesen. Mit dem Vordringen des
parlamentarischen Systems sei der Staat immer
mehr in den Hintergrund getreten, sodaß er letz-
ten Endes nur noch eine „Nachtwächterrolle" bei
den Gemeinden innehatte. Sei es doch möglich
gewesen, daß der Staat Preußen gegen die Stadt
Potsdam klagen mußte, ob schwarzweißrot ge-
flaggt werden muß oder nicht. Der Staat habe
sich in der neuen Gemeindeordnung im allgemei-
nen auf ein negatives Aufsichtsrecht
beschränkt: die Ablehnung untragbarer Anord-
nungen die Gemeindeverwaltungen. Nur in
einem Punkt habe sich der Staat ein positives
Aufsichtsrecht Vorbehalten, ein Anordnungsrecht,
wenn es sich z. B. um Haushaltsfragen und wirt-
schaftliche Angelegenheiten handelt. Dieses An-
ordnungsrecht ersetzt die Zwangsetatisierung der
früheren Jahre. In einem Sünderparagraphen
sei schließlich die Möglichkeit vorgesehen, der
Gemeinde einen Staatskommissar zu
geben, der in besonders gelagerten Fällen die
Aufgaben des Eemeindeleiters übernehmen
könne.

Begründung zum
Reichssiaithaliergesch
vom 30. Januar 1935
In der Begründung zu dem von der Reichs-
regierung beschlossenen Reichsstatthaltergesetz wird
darauf hingewiesen, daß dem Gesetz zwei Leitge-
danken zu Grunde liegen:
1. Dadurch, daß neb< den Reichsstatthaltern
Landesregierungen unter dem Vorsitz von Mini-
sterpräsidenten bestehen, haben sich im Laufe der
Zeit nicht unerhebliche Schwierigkeiten ergeben.
Solange der Reichsstatthalter in dem durch das
bisherige Statthaltergesetz vom 7. April 1933
näher abgegrenzten Umfange Befugnisse der Lan-
desverwaltungen ausübte, konnten diese Schwie-
rigkeiten kaum entstehen. Nachdem aber durch
das Neuaufbaugesetz vom 30. Januar 1934 die
Landesgewalt zur Reichsgewalt wurde, ist sic
Stellung des Reichsstatthalters sowohl im Ver-
hältnis zur Landesregierung wie im Verhältnis
zur Reichsregierung unklar geworden. Nach dem
bisherigen Rechtszustand war es nicht möglich,
den Reichsstatthalter zugleich zum Vorsitzenden
der Landesregierung zu machen, da nach Z 2
der Reichsstatthalter „nicht gleichzeitig Mitglied
einer Landesregierung sein durfte". Nunmehr
werden die etatsrechtlichen Voraussetzungen für
die Verbindung der Aemter d. Reichsstatthaltsrs
und des Vorsitzenden (Führers der Landesregie-
rung geschaffen.
2. Tas Ziel des Gesetzes ist die Angleichung
der Stellung der Reichsstatthalter an die der
preußischen Oberpräsidenten. Eine derartige
Maßnahme liegt auch in der Richtung der im
Zuge der Reichsreform unter dem Gesichtspunkt
der „Einheit" der Verwaltung anzustrebenden
einheitlichen „Reichsmittelinstanz". Das zweite
Gleichschaltungsgesetz, durch das die Reichsstatt-
halter eingeführt wurden, ist in wesentlichen
Punkten durch die staatsrechtliche Entwicklung
überholt. Von den fünf Zuständigkeitskreisen,
die das Gleichschaltungsgesetz den Rcichsstatthal-
tern zuweist, ist die Befugnis zur Auflösung des
Landtages gegenstandslos. Tie Befugnis zur
Ernennung und Entlastung der Mitglieder der
Landesregierungen si't ebenfalls überholt, nach-
dem die Unterscheidung zwischen Reichsgewalt
und Landesgewalt beseitigt ist und die Mitglie-
der der Landesregierungen den Reiws'achmini-
stern unterstellt sind.
Das Gesetz, das jetzt von der Reichsrcgiwung
eschlv'-en wurde, behandelt die drei verbleiben-
den Zuständigkcitskreise: Gesetzesausfectigung,
Beamtenernennung und Gnadenrecht.
Die Stellung des Reichsstatthalters, der bisher
neben der „allgemeinen Gleichschaltungsaufgabe"
und den oben angeführten Zuständigkeit auf be-
stimmt abgegrenzt-en Gebieten der früheren Lan-
desgewalt keinerlei Verwaltungszuständigkeit
hatte, wird nunmehr Vertreter der Reichsregie-
rung und Organ der Verwaltung. Seine Stel-
lung ist, soweit es sich um die unmittelbare
Reichsvevwaltung handelt, der des preußischen
Oberpräsidenten angeglichen.
„Anstelle der deutschen Länder", für die nach
dem Gleichschaltungsgesetz die Statthalter bestellt
wurden, ist nur noch von Amtsbezirken die Rede.
Indem der Führer und Reichskanzler den Amts-
bezirk bestimmt, ist hinsichtlich der Abgrenzung
dieser Bezirke Bewegungsfreiheit gegeben. Für
Preußen ändert sich am bisherigen Rechtszustaud
fr gut wie nichts.


Bei der Erörterung der zukünftigen
Wirtschafts- und Finanzführung
der Gemeinden erinnert der Staatssekretär an
den furchtbaren finanziellen Zustand der Ge-
meinden vor der Machtübernahme. Ungefähr
600 Staatskommissare waren allein in Preußen
eingesetzt und in den Großstädten bestand kaum
die Möglichkeit, einen Haushalt für das ganze
Jahr aufzustellen. Die erste Aufgabe der natio-
nalsozialistischen Regierung war es daher, hier
Ordnung zu schaffen. Im großen und ganzen sei
die gemeindliche Finauzwirtschaft in Ordnung
gekommen und die Möglichkeit einer ordnungs-
mäßigen Finanzwirtschast gesichert. Es müsse
jetzt daran gedacht werden, daß diese national-
sozialistischen Erfolge nicht in irgend einer Form
wieder gefährdet werden könnten
Zur Vereinheitlichung der ganzen Gesetzgebung
fei endlich sestgestellt worden, daß äAs
 
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