Bezugspreis: Durch Botenzustellung u. Post monatl. 2.00 bei der Geschäftsstelle
adgeholt 1.80 Einzelnr. 10 Erscheint wöchentl. 6 mal. Ist die Zeitung am Er«
scheinen verhindert, besteht kein Anrecht auf Entschädigung. Anzeigenpreis: Die Ispalt.
Millimeterzeile (46 mm br.) 7 Textteil: Die 70 mm br. Millimeterzeile 25 Bei
Konkurs u. Zwangsoevgleich erlischt jed. Anspruch auf Nachlaß. Gerichtsst.: Heidelberg.
SrimaAltmia mit ten Beilagen: Sonntag der Seele / 5eimatlvarte
Echriftleitung und Geschäftsstelle: Heidelberg. Bergh. Str. 59/61, Tel. 7151. Geschäfts«
stunden: 7.30 bis 18 Uhr. Sprechstunden der Redaktion: 11.30 bis 12.30 Uhr. Anzeigen«
schlutz: 9 Uhr, Samstag 8.30 Uhr vormittags. Für fernmündlich übermittelte Auf«
trage wird keine Gewähr übernommen. Postscheck-Konto Karlsruhe Nr. 8105.
Unverlangte Beiträge ohne Rückporto werden nicht zurückgesandt.
MsrMak» md Kunst / Aus der WE drr Flau / Sir Lrkrstmde
Pfälzer Sole
Freitag, 22. März 1935
7v. Jahrgang / Ar. 69
Die Protestnoten Frankreichs und Italiens
Reichsaußenminister von Aeurath lehnt die Begründungen für Deutschland ad
England gegen die Anrufung
des Völkerbundes
DNB Verlin, 21. März.
Der französische Botschafter Francois Poncet
hat Donnerstag vormittag den Reichsminister
-es Aeußeren, Freiherrn von Neurath, aus-
gesucht, um ihm eine Note zu überreichen, in der
gegen das Gesetz für den Aufbau der Wehrmacht
vom 16. März 1935 protestiert wird. Der Reichs-
minister hat die Note entgegengenommen und
-en Botschafter daraus hingewiesen, daß die von
der französischen Regierung gegebene Begrün-
dung für ihren Protest der tatsächlichen Lage
nicht Rechnung trüge und deutscherseits deshalb
»bgelehnt werden müßte.
Der italienische Botschafter Cerruti suchte
gegen mittag den Reichsminister des Aeußern,
Freiherrn von Neurath, auf, um ihm eine
Note zu überreichen, in der die italienische Re-
gierung gegen die einseitige Abänderung des
Versailler Vertrages durch das Reichsgesetz für
-en Aufbau der Wehrmacht vom 16. März 1935
Einspruch erhebt. Der Reichsminister des
Aeußeren hat nach Entgegennahme der Note den
Botschafter darauf hingewiesen, daß die dem
Schritt gegebene Begründung abgelehnt
werden müsse, da der Versailler Vertrag durch die
Nichteinhaltung des Abrüstungs-
versprechens der anderen unterzeichneten
Mächte von diesen nicht eingehalten
worden sei.
Das Telegramm Lavals
an den Völkerbundsrat
DNB Genf, 21. März.
Das Völkerbundssekretariat ver-
öffentlicht das Telegramm der französischen Re-
gierung an den Generalsekretär des Völker-
bundes.
Es hat folgenden Wortlaut:
Durch ein Gesetz, dessen Inhalt am 16. März
den Botschaftern Frankreichs, Englands, Ita-
liens und Polens in Berlin mitgeteilt und das
am gleichen Tage veröffentlicht worden ist, hat
sich die Reichsregierung entschlossen, im Reich
die allgemeine Wehrpflicht wieder einzuführen
und die deutsche Armee auf der Grundlage einer
Heeresstärke von 12 Armeekorps und 36 Divi-
sionen neu zu organisieren. Die deutschen Be-
hörden haben außerdem einige Tage vorher die
Schaffung einer deutschen Militärluftfahrt
öffentlich bekannt gemacht. In dem einen wie in
dem anderen Fall hat die deutsche Regierung
durch einen einseitigen Akt die vertraglichen
Verpflichtungen bewußt verleugnet, die in den
Verträgen enthalten sind, die Deutschland unter-
zeichnet hat.
Deutschland hat aber, als es in den Völker-
bund eintrat, dessen Mitglied es Lis zum Er-
löschen der Frist von zwei Jahren von seiner Er-
klärung vom 21. Oktober ab noch bleibt, durch
die Präambel des Völkerbundspaktes die Ver-
pflichtung auf sich genommen, peinlichst alle Ver-
pflichtungen aus Verträgen zu achten, die zwi-
schen den organisierten Völkern abgeschlossen
sind. Unter diesen Umständen und im Hinbliä
darauf, daß nach den Bestimmungen des Absatzes
2 des Artikels 11 jedes Mitglied des Völker-
bundes das Recht hat, die Aufmerksamkeit des
Nates auf jede Tatsache zu richten, die geeignet
erscheint, die internationalen Beziehungen zu
berühren und die in der Folge den Frieden oder
die guten Beziehungen unter den Nationen, von
denen der Friede abhängt, bedroht, hat die Re-
gierung der französischen Republik die Ehre, den
Völkerbundsrat mit der Lage zu befassen, die
durch die Haltung der deutschen Regierung ent-
standen ist. In Berücksichtigung des Ernstes der
Frage, die durch den deutschen Schritt entstanden
ist, habe ich die Ehre, Sie zu bitten, eine außer-
ordentliche Tagung des Völkerbundsrates einzu-
berufen zur Prüfung des hiermit vorliegenden
Antrages. gez. Pierre Laval.
Scharfe Stellungnahme der Presse gegen den
französischen Beschluß
DNB London, 21. März.
Der Beschluß der französischen Regierung, den
Völkerbund mit der Wiedereinführung der
Wehrpflicht in Deutschland zu befassen, wird in
England mehr oder weniger scharf ver-
urteilt. „Times" überschreibt ihren außen-
politischen Leitaufsatz „Ein guter und ein schlech-
ter Beschluß". Als den guten Beschluß bezeich-
net das Blatt den bevorstehenden Pariser Besuch
Edens, als den schlechten die französische Be-
rufung an den Völkerbund. „Times" führt im
einzelnen u. a. aus, man dürfe sich darauf ver-
lassen, daß Eden alles tun werde, um in diesem
kritischen Augenblick die französischen
und italienischen Minister in Paris zu be-
schwichtigen. Dieser Plan sei bei weitem
besser, als der einer plötzlich zusammengerufenen
Konferenz, an der der Staatssekretär des Aeuße-
ren teilnehmen würde. Zu dem französischen
Beschluß einer Berufung an den Völkerbund
übergehend, sagt „Times", dieser Kurs scheine
im vorliegenden Fall wenig Vorteile und einige
offenbare Nachteile zu bieten.
Es herrsche Einigkeit darüber, daß es ein
allgemeines Ziel der europäischen Politik
sei, Deutschland nach Genf zurückzubringen.
Nichts aber sei besser geeignet, seine Rück-
Die französische Rote
DNB. Berlin, 21. März.
Die französische Note an die Reichs-
regierung hat folgenden Wortlaut:
Der Herr Reichskanzler empfing am 16. März
den französischen Botschafter und gab ihm Kennt-
nis von dem Wortlaut eines an demselben Tage
verkündeten Gesetzes, durch das die deutsche Re-
gierung in Deutschland die allgemeine Wehr-
pflicht eingeführt und den Personalbestand des
deutschen Heeres auf 36 Divisionen erhöht hat.
Eine Wache vorher hatten die deutschen Behör-
den die Begründung einer deutschen Militärluft-
macht amtlich bekanntgegeben.
Diese Entscheidungen stehen in direktem Wider-
spruch zu den vertraglichen Verpflichtungen, die
in dem von Deutschland unterzeichneten Verträ-
gen niedergelegt sind.
Sie stehen ferner in Widerspruch zu der Erklä-
rung vom 11. Dezember 1932, durch die die
Reichsregierung aus freien Stücken anerkannt
hat, daß eine allgemeine Rüstungsregelung, die
für Deutschland Gleichberechtigung mit allen
Nationen bringen würde, nicht ohne die Schaf-
fung eines Regimes der Sicherheit für alle
durchgeführt werden soll.
Nachdem mehrere Vorschläge zur Verwirk-
lichung dieses Grundsatzes gemacht worden
waren, hatte die französische Regierung im Ein-
vernehmen mit der britischen Negierung ge-
glaubt, der Reichsregierung ihr Vertrauen be-
weisen zu können, indem sie freie, mit der
Achtung vor dem Recht der Verträge durchaus
vereinbare Verhandlungen als Verfahren vor-
schlug, um auf vertraglichem Wege ein neues
Rüstungsstatut für Deutschland in-
nerhalb einer allgemeinen Regelung des Pro-
blems der Sicherheit und der Rüstungen zu
schaffen. Die Reichsregierung schien dieses Ver-
trauen zu rechtfertigen, indem sie grundsätzlich
ein solches Verfahren annahm. Die Veröffent-
lichung des deutschen Gesetzes vom 16. März, die
in brüsker Weise kurz vor dem festgesetzten
Datum eines ersten Meinungsaustausches zwi-
schen der Reichsregierung und einer der beiden
an dem Londoner Kommunique vom 3. Februar
beteiligten Regierungen erfolgte, stellt eine neue
Bekundung der Absichten und Methoden dar, die
die Reichsregierung den ihr gemachten Verstän-
digungsangeboten entgegenzufetzen gewillt ist.
Die Regierung der Republik sieht sich infolge-
dessen zu einer zweifachen Feststellung
genötigt: einmal mißachtet die Reichsregierung
kehr zu verhindern, als eine Anklage vor
dem Völkerbundsrat.
Ueberdies könne der Völkerbundsrat nichts
weiter tun, als das zu erklären, was jedermann
wisse, nämlich, daß Deutschland den Versailler
Vertrag verletzt habe. Die wirklich wesentliche
Frage sei aber, ob Deutschland während der letz-
ten 15 Jahre in gerechter und billiger Weise be-
handelt worden ist und ob der Vertrag selbst in
allen Beziehungen fair war. Diese Frage könne
von keinem Schiedsgericht der Welt beantwortet
werden. Das einzige Ergebnis einer Anschul-
digung gegen Deutschland müsse sein, den Völ-
kerbund in den deutschen Augen noch mehr das
Aussehen einer deutschfeindlichen Vereinigung zu
geben und eine Annäherung Deutschlands an
den Völkerbund zu erschweren. Der französische
Beschluß sei daher tief bedauerlich.
Der diplomatische Berichterstatter der „Mor-
ningpost" glaubt, daß die erste und wichtigste
Frage, die Simon an Hitler richten werde, werde
sich auf Deutschlands Bereitschaft zur Rückkehr
nach Genf beziehen. In amtlichen Kreisen werde j
diese Frage als Prüfstein für die praktische
Möglichkeit europäischer Zusammenarbeit be-
trachtet.
„News Chronicle" erklärt die französische Kri-
tik an der britischen Note für vollkommen un-
gerechtfertigt und sagt, die französische Berufung
an den Völkerbundsrat sei auf innerpolitstche
Beweggründe zurückzuführen. Der Sache des
Friedens werde durch solche juristischen An rüge
nicht gedient.
allgemein und bewußt den dem Völkerrecht
wesentlichen Grundsatz, daß keine Macht sich von
der Verpflichtung aus einem Vertrage befreien
oder dessen Bestimmungen abändern kann, es
sei denn mit Zustimmung der vertragschließen-
den Parteien und auf Grund einer gütlichen
Verständigung. Ferner hat die Reichsregierung,
namentlich nachdem sie selbst den Wunsch ge-
äußert hatte, zwischen den beteiligten Staaten
die Vorfragen für Verhandlungen zu klären, zu
denen sie eingeladen war, bewußt diejenigen
Maßnahmen ergriffen, die am geeignetsten
waren, diese Verhandlungen zur Aussichtslosig-
keit zu verurteilen, indem sie ihnen im voraus
einseitig durch eine vollendete Tatsache einen
ihrer wesentlichsten Gegenstände entzog.
Die Regierung der Republik hält sich für ver-
pflichtet, schärfsten Protest gegen diese Maß-
nahmen zu erheben, hinsichtlich deren sie unver-
züglich alle Vorbehalte macht. In dem Bewußt- .
fein der Bemühungen um eine Verständigung,!
denen sie sich unablässig in aller Loyalität und
mit der ständigen Rücksichtnahme auf die deutsche
Ehre gewidmet hat, um das Reich vollständig in
die Organisation der europäischen Sicherheit
einzugliedern, überläßt sie der deutschen Regie-
rung die Last der Verantwortung für den in
der Welt so geschaffenen Zustand der Unruhe und
der hieraus resultierenden Folgen, nämlich der
aus diesem Sachverhalt möglicherweise für die
Regierungen der verschiedenen beteiligten Län-
der entspringenden Pflichten. Entschlossen, ihrer-
seits alle Mittel der internationalen Zusam-
menarbeit zu versuchen, die geeignet erscheinen,
diese Unruhe zu beseitigen und den Frieden
Europas zu erhalten, legt sie Wert darauf, zu-
gleich mit der Achtung vor der bindenden Kraft
der Verträge ihre Entschlossenheit zu bekräftigen,
sich unter keinen Umständen in irgendwelchen
Verhandlungen damit abzufinden, daß einseitig
in Verletzung internationaler Verpflichtungen
ergriffene Maßnahmen als zu recht bestehend an-
erkannt werden.
Die italienische Rote
DNB Berlin, 21. März.
Die dem Reichsaußenminister von dem ita-
lienischen Botschafter übergebene Note hat fol-
genden Wortlaut:
Der Reichskanzler hat am 16. März dem
italienischen Botschafter einen am gleichen
Tage veröffentlichten Eesetzestext mitgeteilt, aus
Grund besten die deutsche Regierung in Deutsch-
Dank des Führers
DNB Berlin, 21. März. Dem Führer find
aus dem ganzen Reich und von Deutschen aus
allen Ländern der Erde anläßlich der Wieder«
einsührung der allgemeinen Wehrpflicht zahllose
Kundgebungen zugegangen, in denen die Treue
zu Volk und Vaterland und das Gemeinschafts-
gefühl der Deutschen lebendigen Ausdruck findet.
Da es dem Führer wegen der gewaltigen Zahl
dieser Briefe und Telegramme nicht möglich ist,
jedem der Einsender persönlich zu antworten,
sagt er auf diesem Wege allen, die ihm ihre Ge-
folgschaft und ihre Freude bekundet haben, herz-
lichsten Dank
Der Führer in Mesbavm
DNB. Wiesbaden, 21. März. Nach seiner Er-
krankung hat der Führer Gelegenheit genom-
men, für einige Tage Erholung in dem wunder-
voll gelegenen Taunusbad Wiesbaden zu suchen.
Das Hotel „Rose", in dem der Führer Wohnung
genommen hat, liegt , in voller Ruhe da, und auch
in den benachbarten Straßen, namentlich in der
breiten Wilhelm-Straße, wird der Wunsch des
Führers nach Ruhe durchaus respektiert. Wobst
warten Tausende begierig darauf, den Führer zu
sehen, wo er erscheint, strecken sich ihm die Arme
begeistert entgegen, lärmende Kundgebungen aber
unterbleiben. Den Vormittag leitete der Führer
mit einem einstündigen Spaziergang in dem herr-
lichen Kurgarten ein, begleitet u. a. von Herrn
von Ribbentrop und dem Reichspressechef
Dr. Dietrich. Später besichtigte der Führer
eingehend das Kurhaus. Nach dem Mittagessen,
an dem auch der inzwischen mit Flugzeug aus
Berlin eingetroffene Reichsminister Dr. Goeb-
bels teilnahm, begab sich der Führer durch eine
nach vielen Tausenden zählende Menschenmenge
nach dem Staatstheater, das er unter Führung
von Intendant von Schirach eingehend besich-
tigte. Den Abschluß des Nachmittags bildete ein
Besuch des Führers auf dem Neroberg, wo er die
überwältigende Aussicht über die Bäderstadt hin-
aus in die Rhein- und Mainebene genoß. Am
Abend wohnte der Führer einem Beethoven—
Wagner-Konzert unter Leitung von General-
musikdirektor Karl Elmendorf bei.
land den obligatorischen Heeresdienst wieder
eingeführt und die Ist-Stärke des deutschen
Heeres auf 36 Divisionen gebracht hat. Eine
Woche vorher hatten die deutschen Behörden
amtlich die Schaffung einer deutschen Militär-
luftfahrt mitgeteilt.
Die italienische Regierung hat von den in der
Angelegenheit von Seiten der britischen und
französischen Regierung an die deutsche Regie-
rung gerichteten Noten Kenntnis genommen.
Die italienische Regierung kann nicht umhin
festzustellen, daß in den zu Rom am 7. Januar
1935 zwischen der italienischen und der franzö-
sischen Regierung abgeschlossenen Vereinbarun-
gen als auch in der am 3. Februar veröffent-
lichten abschließenden Mitteilung über die in
London zwischen der britischen und der franzö-
sischen Regierung gepflogenen Unterredungen
der wesentliche Grundsatz erneut anerkannt wor-
den war, daß da^, im fünften Teil des Vertra-
ges von Versailles festgesetzte Militärftatut
nicht durch einen einseitigen Akt abgeändert
werden dursft
Die italienische Regierung, die ihrerseits im-
mer die Meinung vertreten hat, daß es vorteil-
haft wäre, wenn der fünfte Teil des Vertrages
von Versailles im Wege von Verhandlungen
zwischen interessierten Regierungen auf
Grund der vollständigen Gleichbe-
rechtigung revidiert würde, hatte dem
Grundsatz zugestimmt, daß die Frage der deut-
schen Rüstungen den Gegenstand von Ver-
handlungen in einer allgemeinen Beratung
entsprechend derjenigen hätte bilden müssen, wie
sie in der Erklärung vom 11. Dezember 1932, an
der Deutschland teilqenommen hat, geplant wor-
den war
Dieses Verfahren war im Grunde von der
deutschen Regierung selbst in ihrer Mitteilung
vom 14 Februar angenommen worden.
Die italienische Regierung fühlt sich daher
verpflichtet, die weitestgehenden Vorbehalte hin-
sichtlich der Entscheidung der Reichsregierung
und ihrer wahrscheinlichen Auswirkungen ein-
zulegen
Die italienische Regierung hat immer versucht,
das Reich voll und ganz für ein System der
Zusammenarbeit zwischen den interessier-
ten Hauptmächten zu gewinnen, das dem Reich
vollkommen die Rechte und die Verantwortung
eines souveränen Staates zuerkannt haben
würde. Gerade von diesen Voraussetzungen her
erhält die Entscheidung des Reiches eine desou-
Die Noten im Wortlaut