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Heidelberger Volksblatt (70) — 1935 (Nr. 1-26)

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Nr. 31 - Nr. 40 (6. Februar - 16. Februar)
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https://doi.org/10.11588/diglit.43253#0384
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SV. M

-^Mes

Neue Grundsätze für die Kleinsiedlung

Der Reichsarbeitsmmister erbittet die Mitarbeit aller Volksgenossen

//

Rover dargestellten Olden-

Hauptamrslerter im Stabe
des Führers, behandelte die

gen mit diesen, ihnen fremden Kampf» und Ver»
kehrsinstrumenten gemacht. Ein deutsches Repa-
rationsluftschiff in französischer Hand zerschellte
über dem Mittelmeer und die letzte Katastrophe
des englischen Luftschiffes auf französischem
Boden mit dem Untergang der Besatzung schreckte
die englische Luftschiffahrt und Oeffentlichkeit
dermaßen ab, daß man sich jetzt fast ausschließ-
lich auf den Bau und die Erprobung von Flug-
zeugen geworfen hat, obgleich gerade das Luft-
schiff das gegebene Verbindungsmittel zwischen
den so entfernt liegenden Teilen des englischen
Reiches sein mußte. Wenn etwas an der jetzi-
gen Katastrophe noch erfreulich sein kann, dann

ist es jedenfalls die Tatsache, daß die Besatzung
von 83 Mann fast restlos gerettet werden konnte
und nur zwei Mann bis jetzt noch verschollen
sind. Vermutlich werden sich die Amerikaner
dadurch nicht abhalten lassen, neue Luftschiffe zu
bauen. Gerade jetzt steht die Welt 1935 vor
der Einrichtung und dem Bau großer Verkehrs-
luftschiffe, um zum ersten Mal einen regelmäßi-
gen Passagierverkehr nach dem Muster des Süd-
amerikadienstes einzurichten. Die bisher ge-
wonnenen deutschen Erfahrungen wurden dabei
in weitestem Maße die Sicherheit und Zuver-
lässigkeit des neuen Post- und Passagierdienstes
im Luftschiff zugute kommen.

dem Deutschen Reich rtngeführten Maren bei
Bier, Branntwein, Essigsäure, Salz, Spielkar-
ten, Süßstoffen, Tabakerzengnissen, Zucker und
Zündwaren in Fortfall. Dagegen tritt eine neue
Besteuerung für Kolonialwaren, Mineralöle,
Mineralwässer und künstlich bereitete Getränke,
Wein, Traubenmost, weinähnliche und weinhal-

als Arbeiter dem großen Werk dienen, getroffen
wurden und getroffen werden.
Zum Schluß seiner mit Lichtbildern erläuter-
ten Ausführungen ging Dr. Todt auch auf das
Problem der Vereinheitlichung des gesamten
Straßenwesens ein.
Der Stellvertreter des Führers dankte Dr.
Todt für die zielbewußte und energische Durch-
führung des Werkes, „des Lieblingsplanes des
Führers".
Die Tagung befaßte sich sodann mit der
Frage der Rei ch s- und insbesondere der Ver-
waltungsreform. Gauleiter Röver, der
Reichsstatthalter von Oldenburg, gab an Hand
der Erfahrungen der bereits umfassend durch-
geführten Verwaltungsreform im Lande Olden-
burg einen großangelegten Ueberblick über das
ganze Problem. Röver sieht in der Neuglie-
derung der Gemeinden und ihres zweckmäßigen
Zusammenfassens das Kernproblem einer Ver-
waltungsreform Röver erklärte, daß die Er.
fahrungen m Oldenburg bewiesen, daß auf dem
Wege einer durchgreifenden Verwaltungsreform
außerordentliche Möglichkeiten für das Reich er«
schlossen werden könnten.
Im Anschluß gab der Stellvertreter des Füh-
rers dem inzwischen erschienenen Ministerpräsi-
denten Göring das Wort.
Ministerpräsident Göring sprach unter begei-
stertem Beifall über die Leistungen des natio-
nalsozialistischen Deutschland. Er knüpfte in
seiner Ansprache dann an das Problem der
Verwaltungsreform an. Die Reform der Ver-
waltung sei in erster Linie notwendig, dann
werde sich organisch aus ihr die Reichsresorm
entwickeln. Die Reichsreform, die »eine der
wichtigsten Fragen der Zukunft des Reiches sei,
könne nicht von heute auf morgen vollendet
werden. Der Führer werde hier seine Ent-
scheidung zur rechten Zeit treffen, und zwar so,
daß die Lösung absolut dauerhaftes Fundament
für alle Zukunft sei. Die treibende Kraft der
Verwaltungsreform liege bei der nationalsozia-
listischen Partei. Sie allein könne sie vorbe-
reiten und gestalten.
Der Stellvertreter des Führers stellte in
seinem Dank an Ministerpräsident Göring die
tragenden Gedanken der Verwaltungs- und
Reichsreform, die im Mittelpunkt dieser Ta-
gung standen, nochmals klar heraus.
Es folgten zwei Spezialreferate zu dem im
Mittelpunkte der Tagung stehenden Fragen.
Amtshauptmann Th eilen, Westerstede, be-
faßte sich in einem Vortrag eingehend mit den
verwaltungs- und finanztechnischen Einzelheiten
der von Gauleiter
burger Lösung.
Pg. Sommer,
des Stellvertreters
kürzlich Gesetz gewordene Gemeindeordnung un-
ter dem besonderen Hinweis darauf, daß die
Bedeutung der Gemeindeordnung sich insbeson-
dere aus ihrer Durchführung entwickeln müsse.
In einer abschließenden Ansprache faßte so-
dann Gauleiter Adolf Wagner, der Beauf-
tragte für den Neubau des Reiches im Stabe
des Führers, die Ergebnisse der so außerordent-
lich vielseitigen Behandlung der staatsorgani-
satorischen Probleme auf diese Tagung zusam-
men. Er wies darauf hin, daß die Partei die
Stellung, die sie heute in Deutschland ein-
nehme, sowohl begründe auf die Tatsache, .daß
der heutige Staat nicht wäre, wenn nicht die
Partei in der Hand des Führers ihn aufgebaut
hätte, als auch in dem Umstand, daß der Ge-
danke der politischen Führung des Staates
durch die Partei in den vergangenen zwei Jah-
ren sich für die Nation als im wahrsten Sinne
fruchtbar erwiesen habe.
Eine lebhafte Aussprache, in der alle aufge-
worfenen Fragen eine weitere interessante Be-
leuchtung erfuhren und in der auch der Stell-
vertreter des Führers mehrmals das Wort er-
griff, schloß sich an.
Reichsorganisationsleiter Dr. Ley stellte in
kurzen Worten die politische Bedeutung ebenso
das persönliche Erlebnis des abgelaufenen Ta-
ges heraus und schloß in den Abendstunden die
Tagung mit einem begeistert aufgenommenen
Bekenntnis zum Führer.

tige Getränke ein. Mit Wirkung vom 18. F-
bruar an wird die Erhebung einmaliger Umsatz,
steuerabgaben aus gewisse Waren aufgehoben.
Diese Waren unterliegen von dem genannten
Tage an der Umsatzsteuer nach den allgemeinen
Vorschriften.

Rhem-MamsHe Volkszeitung"
stellt ihr Erscheinen ein
Frankfurt a. M-, 15. Febr. Wie der Verlag
der „Rhein-Mainischen Volkszeitung" mitteilt,
sieht er sich infolge des Mißverhältnisses zwi-
scheu Abonnentenstand und den nicht weiter ab-
baufähigen Kosten für den Apparat einer Groß-
stadtzeitung gezwungen- die Zeitung am 28.
Februar ds. Zs. zum letzten Mal erscheinen zu
lassen.

aussichtlich in der nächsten Woche ebenfalls ver-
öffentlicht werden.
Sodann gab der Minister noch weitere Ein-
zelheiten der Neuregelung bekannt. Hiernach
seien künftig grundsätzlich alle ehrbaren, minder-
bemittelten deutschen Volksgenossen als Siedler
zugelassen, die ebenso wie ihre Angehörigen
nationalzuverlässig, rassisch wertvoll, gesund und
erbgesund sind. Insbesondere seien also jetzt
auch Vollbeschäftigte — ohne Rücksicht auf die!
Kinderzahl — bis zu einem Einkommen von
200 RM monatlich einbezogen. So sei die Fort-
entwicklung der vorstädtisch-en Kleinsiedlung zur
Vollbeschäftigtensiedlung, damit zur Kleinsied-
lung, und zwar Eemeinschaftssiedlung,
schlechthin vollzogen.
Weiter wies der Minister darauf hin, daß bei
der Durchführung wirtschaftliche Gesichtspunkte
entscheidend zu berücksichtigen seien.
Zur Vermeidung von Fehlinvestitionen sei da-
her vorgeschrieben, daß künftig neue Siedlun-
gen nunmehr dort errichtet werden dürften, wo
die wirtschaftliche Existenz der Siedler
dauernd gesichert erscheine.
Eine sorgfältige
Siedlerauslese
solle durch die Mitwirkung der Heimstätten-
ämter sichergestellt werden. Innerhalb des zu-
gelassenen Personenkreises sollten Frontkämpfer
und Kämpfer für die nationale Erhebung, Opfer
des Krieges, der nationalen Erhebung und der
nationalen Arbeit, in allen Fällen kinderreiche
Familien, bevorzugt berücksichtigt werden-

DNB. Berlin, 16. Febr.
Im Preußenhaus in Berlin fand am Freitag
— wie die NSK. berichtet — in Anwesenheit
des Stellvertreters des Führers, Rudolf Heß und
der Reichsleiter unter dem Vorsitz des Reichsor-
ganisationsleiters Dr. Ley, eine große gemein-
same Tagung der Gauleiter und der Hauptamts-
leiter der Reichsleitung der NSDAP, statt.
Tie Besprechungen begannen am Vormittag
und wurden am Spätnachmittag fortgesetzt. Wäh-
rend der Mittagsstunden waren die Reichsleiter
und Gauleiter Gäste des Führers in der Reichs-
kanzlei.
Vor dein Eintritt in die eigentlichen Beratun-
gen hörte die Tagung zwei interessante und mit
großem Beifall aufgenommene Vorträge:
Staatssekretär M i l ch vom Reichsluftfahrt-
ministerium gab einen geschichtlichen Ueberblick
über die Entwicklung der Luftfahrt und über die
Aufgaben und Tätigkeitsgebiete des Reichsluft-
fahrtministeriums.
Anschließend Drichtete der Generalinspektor
für das deutsche Straßcnwesen Dr. Todt,
Hauptamtsleirer im Stabe des Stellvertreters
des Führers, über die Fragen der Technik und
ihrer Organisationen und über die Fragen des
deutschen Straßeubauwesens. Er konnte dabei
wichtige Mitteilungen über den gegenwärtigen
Stand der Neichsautobahnen, der Straßen Adolf
Hitlers, machen:
Insgesamt 1200 km Strecke sind heute, zwei
Jahre nachdem dec Führer die Idee des großen
Werkes in die Tat aimzusetzen begann, bereits im
u. Von diesen 1200 km Baustrecke werden,
: Dr. Todt den Gauleitern mitteilte, noch in
diesem Jahre folgende Strecken dem Verkehr
übergeben werden können:
Im Frühjahr die Strecken: Frankfurt/Main—
Darmstadt, München—Holzkirchen-
Im Sommer und Herbst voraussichtlich die
Strecken Holzkirchen—Rosenheim, Darmstadt
— Mannheim — Heidelberg, Köln—Düs -
seldorf, Braunschweig—Hannover, Harburg—Bre-
men, Berlin—Joachimstal und Teilstrecken in
Ostpreußen, bei Breslau und Dresden.
Insgesamt werden bis Ende dieses Jahres
etwa 400 bis 500 km Strecke dem Verkehr frei-
gegeben sein.
Neben den 1200 km in Bau befindlichen Strei-
ken sind bereits 1500 km zum Bau freigegeben
und 5000 km Projektiert. Am ganzen Werk sind
200 000 Arbeiter beschäftigt, ihre Zahl soll in
diesem Jahre noch auf 220 000 erhöht werden.
Dr. Todt ging dann auf die Organisation des
Werkes der Reichsautobahn ein, auf die Prob-
leme der Auftragsverteilung, an der 132 Bau-
firmen teilhaben, sowie auf die Fragen sozialer
Natur, die Maßnahmen, die für diejenigen, die

Die Gauleiiertagung in Berlin
Ministerpräsident Göring zur Verwattungs- und Reichsreform

Um die Daseinsgrundlage des einzelnen Sied-
lers unbedingt zu sichern, sollten die Kosten der
einzelnen Siedlerstelle und die danach sich er-
gebende Gesamtbelastung der Siedler auch künf-
tig so gering wie nur irgend möglich gehalten
werden. Der Siedler solle über mindestens 1000
qm Nutzland verfügen.
In der
Frage der Finanzierung
wolle die Reichsregierung ' neue Wege gehen.
Zwar wolle die Reichsregierung bei der Finan-
zierung der Kleinsiedlung noch so weit wie mög-
lich mitwirken. Ziel sei, die Weiterentwicklung,
abgesehen von einer zweckvollen Leitung, all-
mählich der Wirtschaft zu überlassen. Deshalb
sollten in Zukunft die Gesamtkosten der Sied-
lerstelle möglichst auf dem privaten Kapital-
markt, durch private erste und zweite Hypothe-
ken aufgebracht werden. Es ergehe daher der
Appell an die Finanzierungsinstitute aller Art,
Nealkreditinstitute, Sparkassen, Lebensversiche-
rungsgesellschaften, Feuerversicherungsgesellschaf-
ten usw. möglichst große Mittel für die Zwecke
der Kleinsiedlung herzugeben. Die Siedler selbst
sollten künftig mindestens 20 v. H. des Bau- und
Bodenwertes aufbringen. Insbesondere dürfe
auch von der Industrie erwartet werden, daß' sie
sich künftig in großem Umfange an der Finan-
zierung der Kleinsiedlung beteilige. Dies sei
die beste soziale Fürsorge, die der Vetriebsfüh-
rer seiner Gefolgschaft angedeihen lassen könne.
Am Schluß seiner Ausführungen erbat der
Reichsarbeitsminister die Mitarbeit aller Volks-
genossen-

DNB. Berlin, 15. Febr.
Reichsarbeitsminister Seldte empfing am
Freitag Vertreter der Tages- und Fachpresse,
ÜV sie mit den neuen Grundsätzen für die
Kleinsiedlung bekannt zu machen.
Die Maßnahmen- die er heute bekanntgebe,
sagte er u. a., sollten einen neuen Bauab-
schnitt der Kleinsiedlung nach neuen Grund-
sätzen einleiten.
Am wichtigsten davon sei die sogenannte
Ablösungsaktion.
Sie sei geregelt in dem sogenannten „Ablösungs-
erlaß". Er solle die Möglichkeit eröffnen, daß
die beträchtlichen, bisher zur Förderung der
Kleinsiedlung gewährten Reichsmittel — rund
195 Mill. RM — zu einem möglichst großen Teil
für neue Siedlungsvorhaben nochmals nutzbar
gemacht werden. Dies solle in der Weise ge-
schehen, daß von den Verfahrensträgern nach-
träglich eine Umfinanzierung der bisher errich-
teten Siedlungen in der Weise vorgenommen
werde, daß sie die für bestimmte Siedlungsvor-
haben gegebenen Reichsdarlehen ganz oder teil-
weise durch Fremddarlehen (Ablösungsdarlehen)
ersetzten und die so freigewordenen Reichsmittel
für weitere Siedlungsvorhaben als nachstellige
hypothekarisch zu sichernde Darlehen erneut zu
verwenden.
Die Ablösungsmaßnahme solle ergänzt werden
durch eine
Reichsbürgschaftsaktion für Kleinsiedlungen
Die neuen Bestimmungen darüber würden vor-

, können solche Sendungen in französischen Fran-
ken oder in Reichsmark eingezahlt werden. Der
Z 3 betrifft die Auszahlung von Geldsendungen
an Empfänger im Saargebiet, wobei keinerlei
besondere Punkte zu beachten sind. § 4 betrifft
den Postscheckverkehr.
Mit Ablauf des 28. Februar wird das gesamte
Guthaben der Postscheckkunden beim Postscheck-
amt in Saarbrücken in Reichsmark umge-
wandelt. Nach Inkrafttreten der gegenwärtigen
Verfügung- kann jeder Postscheckkunde die Um-
wandlung seines Guthabens in Reichsmark be-
reits vor dem 28. Februar beantragen. Aus
Postscheckkonten, ob sie in Reichsmark umgewan-
delt sind oder nicht, können Einzahlungen in
französischen Franken oder in Reichsmark ge-
tätigt werden. Die Gutschrift erfolgt immer in
der Währung, auf die das betreffende Konto
lautet. Ueberweisungen von einem Konto auf
ein anderes beim Postscheckamt haben immer in
der Währung des belasteten Kontos zu lauten
und werden in der Währung des Kontos gut-
geschrieben, auf das die Ueberweisung erfolgt.
Die durch Schecks bzw. Zahlungsanweisungen
beantragten Zahlungen auf ein Postscheckkonto
werden dem Empfänger nur in Reichsmark zu-
gestellt. Ausgenommen dabei sind Schecks und
Zahlungsanweisungen für die in der Währungs-
verordnung aufgeführten besonderen Personei
und Verwaltungen. Alle Beträge dieser Schecks '
und Zahlungsanweisungen müssen auch weiter-
hin in der französischen Frankenwährung ange-
geben sein und in dieser Währung zur Auszah-
lung gelangen. Ueberweisungen von einem
Konto des Postscheckamtes Saarbrücken auf ein
Postscheckkonto in Deutschland haben stets in
Reichsmark zu lauten. Ueberweisungen von einem
Konto des Postscheckamtes Saarbrücken auf ein
Postscheckkonto in Frankreich sind nun nicht mehr
zugelassen, außer wieder für die bereits mehr-
fach angegebenen Personen und Verwaltungen.
Eine Sonderbestimmung lautet, daß auf Zahlun-
gen in französischen Franken an die Postverwal-
tung, die über den zu entrichtenden Betrag hin-
ausgehen, das Wechselgeld nur in Reichsmark
ausgegeben wird. Diese Verordnung tritt mit
dem 18. Februar in Kraft.
Eine weitere Verordnung betrifft die Aende-
rung der Abgabengesetzgebung des Saargebietes.
Danach kommt mit Wirkung vom 18. Februar die
Erhebung der Verbrauchsabgaben
von den aus anderen Steuerhoheitsgebieten als

Die RiWiedenmg des Saarlandes
Die Verordnungen über die wirtschaftliche Umstellung
DNB. Saarbrücken, 15. Febr.
Das Amtsblatt der Regierungskommission
veröffentlicht am Freitag eine Reihe Verord-,
nungen, die mit der wirtschaftlichen Umstellung
des Saargebietes in Zusammenhang stehen. In
den Ausführungen zur Währungsverord-
nung wird mitgeteilt, daß die Geldinstitute
Les Saargebietes am Freitag und Samstag von
12 Uhr ab, mit Ausnahme des Postscheckamtes,
für den Verkehr mit dem Publikum geschlossen
bleiben. Es wird dann ein Verzeichnis der-
jenigen Kassen gegeben, die den Umtausch der
Franken in Reichsmark vornehmen.
Eine weitere Verfügung beschäftigt sich mit
den Anwendungen der Bestimmungen der Wäh¬
rungsverordnung vom 2. Februar ds. Is. im
Post-, Telegraphen- und Fernsprechdienst.
Die in der französischen Frankenwährung lau¬
tenden Post-, Telegraphen- und Fernsprechge¬
bühren bleiben unverändert und gelangen auch
weiterhin in dieser Währung zur Anwendung.
Die Entrichtung dieser Gebühren erfolgt je nach
Wunsch des Zahlungspflichtigen in französischen
Franken oder in Reichsmark. Die Frei-
machung von Postsachen mittels Brief¬
marken erfolgt auch weiterhin mittels Brief¬
marken, deren Werte in der französischen Fran¬
kenwährung angegeben sind. Der Verkauf dieser
Marken oder anderer Postwertzeichen geschieht
in französischen Franken entsprechend ihrem
Nennwert oder in Reichsmark nach den in einer
beigefügten Tabelle aufgeführten festen Gegen¬
wertem Der Z 2 dieser Verfügung betrifft Geld¬
sendungen.
Sendungen nach Deutschland
können in französischen Franken oder in Reichs¬
mark gezahlt werden. Es ist verboten, in ein¬
geschriebenen oder Wertbriefen nach Deutschland
andere als deutsche Geldscheine zu verwenden.
Geldsendungen nach Frankreich und den anderen
Ländern sind nicht mehr zugelassen, ausgenom¬
men solche, die von gewissen in besonderen Punk-
ten aufgeführten Personen und Verwaltungen
aufgeliefert werden. Die Beträge dieser Sen¬
dungen müssen in der französischen Frankenwäh¬
rung zur Einzahlung gelangen. Es ist verboten,
in eingeschriebenen oder Wertbriefen nach Frank-
reich oder anderen Ländern Geldscheine irgend¬
welcher Art zu versenden. Ausgenommen sind
wiederum Sendungen, die von den hierfür an¬
gegebenen Personen oder Verwaltungen aufge¬
liefert werden. Innerhalb des Saargebietes
 
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