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Heidelberger Volksblatt (70) — 1935 (Nr. 1-26)

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Nr. 51 - Nr. 60 (1. März - 12. März)
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https://doi.org/10.11588/diglit.43253#0562
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Savrstag, S. DMrz 1S3Ü

tungskosten in ganz Europa zu besitzen. Die
größten Schönheiten dieses Landes, mit dem
Deutschland in erfreulichen Beziehungen steht,
sind noch unerschlossen. Man macht aber jetzt er-
hebliche Anstrengungen, um mit Hilfe von mei-
stens deutschen Ueberlandomnibussen die fehlen-
den Bahnverbindungen zu ersetzen. Ab 1. März
werden übrigens die Eisenbahntarife um 28
Prozent erneut gesenkt, obgleich sie ohnehin
schon mit den spanischen zu den billigsten in
Europa gehörten. Außerdem wird bei einem
lOtägigen Aufenthalt an der Küste die Rückfahrt
ganz erlassen. Die deutsche Freigrenze nach
Jugoslawien beträgt 500 Mark. In diesem,
Frühjahr und Sommer wird sich das im deutsch-
jugoslawischen Reiseverkehr wahrscheinlich recht
erheblich auswirken.
Deutschland selbst hat außerordentliche Erfolge
im vergangenen Jahr mit seiner Werbung im
Ausland zu erzielen vermocht. Die Anrechnung
von Registermark hat nicht zuletzt zur Einreise
vieler Ausländer geführt und auf der anderen
Seite die deutsche Schuldenlast ermäßigt. Das
nationalsozialistische Deutschland behandelt wohl
seine ausländischen Gäste mit einer Zuvorkom-
menheit wie kaum ein anderes Land in der
Welt. Viele Tausende von ihnen, die vor allem i
im vergangenen Jahr Oberammergau b-e-
suchten, kehrten mit einer ganz anderen Mei-
nung vom neuen Deutschland in ihre Heimat zu-
rück. Die deutschen Naturschönheiten brauchen
sich ebenso wenig hinter denen eines anderen
Landes zu verbergen, wie die deutschen Kunst-
werk , die modernen Bauten und die großarti-
gen Kunstveranstaltungen, die in der Saison den
Fremden geboten werden- Auch Deutschland hat
seine Eisenbahnfahrpreise für den ausländischen
Besuch außerordentlich stark ermäßigt. Unter
straffer organisatorischer Leitung, mit einem
mustergültigen Apparat des Fremdenverkehrs
selbst sieht es voller Hoffnung der kommenden
Saison entgegen, die nicht nur wirtschaftlich,
sondern auch in Hinsicht auf die Werbung für
das neue Deutschland im Ausland von Vorteil
ist.
Mexikanischer Erzbischof
spurlos verschwunden
DRV. Mexiko-Stadt, 8. März. Nach
übereinstimmenden Zeitungsmcldungen ist der
Erzbischof von Mexiko-Stadt, Pascual Diaz,
bei seiner Rückkehr von einem religiösen Fest,
das in Cuautitlan etwa 50 km nördlich von,
Mexiko-Stadt stattfand, am Donnerstag angeb-
lich von der Polizei verhaftet worden. Dem-
gegenüber erklären das Innenministerium, die
Generalstaatsanwaltschaft und das Polizeipräsi-
dium, daß sie nichts von einer Festnahme des
Erzbischofs wüßten. Die Zeitung „Prensa" gibt
ein Gerücht wieder, nach dem der Erzbischof ins
Ausland abgeschoben worden sei.
Auflösung einer Sette
DNB. Hamburg, 8. März. Die Polizeibehörde
teilt mit: Auf Grund des tz 1 der Verordnung
des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und >
Staat vom 28. Februar 1933 ist dis „Evange- !
lisch-kirchliche Gemeinschaft" in Hamburg für
das gesamte hamburgische Staatsgebiet verboten
und aufgelöst worden. Das Verbot ist erfolgt,
weil der Prediger der Gemeinde, der vom jüdi-
schen zum evangelischen Glauben nbergetreten
war, unter dem Deckmantel des Christentums
einen unheilvollen talmudisch-jüdischen, ja'sogar
gesundheitsgefährdenden Einfluß auf deutsche
Volksgenossen ausgeübt hat. Er hat von der
Gemeinde, die ihn nur als den armen, unter-
stützungsbedürftigen Prediger kannte, Geld- und
Sachspenden jeder Art angenommen, so daß er
sich ein Vermögen von über 60 000 NM. Zusam-
mentragen konnte.
Ein Pfarrer von seiner Haushälterin e .mordet
Paris, 8. März. Einem ungewöhnlichen Ver-
brechen ist der Ortsgeistliche von Maincy bei
Melun zum Opfer gefallen. Er wurde am
Freitag früh mit durchschnittener Kehle tot in
seinem Bett aufgefunden. Als Täterin konnte
seine langjährige Haushälterin ermittelt wer-
den, die sich nach vollbrachter Tat im Treppen-
haus erhängt hat. lieber die Beweggründe
wedren keinerlei Vermutungen geäußert. Man
behauptet, daß die Täterin schon lange Zeit in-
folge schwerer Sckichsalsschläge an Schwermut
gelitten habe.
Selbstmord einer 15jährigen Schülerin
Neumünster Holstein), 8. März. Eine fünf-
zehnjährige Schülerin aus Neumünster warf
sich in der Nähe des Stadtwaldes vor einen
Personenzug. Sie wurde überfahren und ge-
tötet. Die Beweggründe, die das Mädchen zum
Selbstmord getrieben haben, sind nicht bekannt.
Dr. Ley fährt mit nach Madeira
DNB. Berlin, 8. März. Wie der Informa-
tionsdienst der Deutschen Arbeitsfront mit-
teilt, läßt es sich der Schöpfer der NSG „Kraft
durch Freude", Reichsorganisationsleiter Dr.
Ley, nicht nehmen, die erste große Atlantikfahrt
deutscher Arbeiter nach Lissabon und Madeira
mitzumachen. Er wird an Bord des Dampfers
„Der Deutsche" an dieser sozialistischen Aktion
der Deutschen Arbeitsfront teilnehmen.

Haussuchungen in Lupen-Mlmedy
MckWe md Vroiheckel als militärische AusriWngsMe

DNB. Aachen, 8. März.
Am Donnerstag gegen 9 Uhr setzte in Eupen-
Malmedy ganz plötzlich und unerwartet eine
Haussuchungsaktion ein, und zwar sowohl in
den drei Städten Eupen, Malmedy und St. Vith
wie auch in verschiedenen Ortschaften innerhalb
der neubelgischen Kreise. Diese Haussuchungen
stützten sich auf eine Anordnung der Brüsseler
Behörde, die die Aktion mit dem Gesetz über
die Betätigung der Parteimilizen begründet.
Den Personen gegenüber, bei denen die Haus-
suchungen vorgenommen wurden, rechtfertigte
man das Vorgehen damit, daß sie unter dem!
Verdacht ständen, gegen dieses Gesetz verstoßen!
zu haben. Dieses Gesetz über die Parteimiliz be- !
sagt, daß das Tragen von Uniformen verboten
ist. Die Organisationen und Parteien als solche
werden von dem Gesetz nicht berührt.
Die Haussuchungen erfolgten unter der Lei-
tung des Generalstaatsanwalts von Lüttich in
Verbindung mit einer Anzahl von Gendarmen.
Die Wohnungen wurden vom Keller bis zum
Dach und bis in die letzten Winkel durchsucht.
Selbst die Mülleimer wurden durchwühlt. In
verschiedenen Füllen hat man auch allerhand
Material mitgenommen, so deutsche und bel-
gische Tageszeitungen und Zeitschriften, zahl-
reiche Bücher und sogar Lei einem Mitglied des
Eupener Stadtrates Material, das der Stadt
Eupen gehört.
Außerdem wurden 55 Rucksäcke und 55 Brot-
beutel — in der belgischen Presse als „Patro-
nentaschen" bezeichnet —beschlagnahmt. Gewisse
belgische Blätter wissen also nichts besseres zu
tun, von der Beschlagnahme solcher Rucksäcke und
Brotbeutel als von der „Beschlagnahme von

militärischen Ausrüstungsgegenständen" zu reden,
obwohl jedes Kind in Eupen weiß, daß diese
Sachen nur zum Reisen und Wandern in den
Ferien benutzt werden. Auch verfielen an eini-
gen Stellen eine Reihe von Windjacken und ein
Paar Stiefel der Beschlagnahme. Irgendetwas
Belastendes ist aber nirgendwo zutage gefördert
worden. In Eupen ist auch eine Verhaftung
vorgenommen worden, und zwar handelt es sich
um den Diplomingenieur Neuhaus, der dem Ge-
fängnis zugeführt wurde. Es verlautet, daß bei
ihm eine Schreibmaschine beschlagnahmt wurde.
Man kann annehmen, daß die Begründung j
„Verstoß gegen das Gesetz über die Parteimiliz"
nur ein Vorwand war, um erneut gegen die
Heimattreue Bevölkerung vorzugehen. Als Ver-
anlasser dieser Aktion kommen wohl bestimmte
Personenkreise von Neubelgien in Betracht, die
es immer wieder für nötig erachten, übergeord-
nete Stellen in Brüssel und Lüttich zu Maß-
nahmen zu veranlassen, die vollkommen über-
flüssig und unbegründet sind. Die Aktion rich-
tete sich fast ausnahmslos gegen Personen, die
in der Heimattreuen Bewegung tätig
sind, deren Ziel es ist, innerhalb des belgischen
Staates, dem Eupen-Malmedy zugeteilt wurde,
für die Erhaltung der deutschen Sprache und
Kultur und für die sonstigen Rechte der Be-
völkerung im Rahmen des Gesetzes einzutreten.
Von einer Parteimiliz oder illegalen Tätigkeit
kann überhaupt keine Rede sein, denn der Hei-
matbund betreut lediglich die Erhaltung der
Sitten und Gebräuche der Heimattreuen Bevölke-
rung. Der Bevölkerung hat sich naturgemäß
eine große Erregung bemächtigt, Ueberall wird
das Vorgehen eifrig besprochen.

Das Staatsbegräbnis
des Ministers Schemm
Die Flaggen der öffentlichen Gebäude am
Samstag Halbmast!
DNB. Berlin, 8. März. Am Samstag, dem
9. März, dem Tage der Beisetzung des tödlich
verunglückten bayerischen Staatsministers und
Gauleiters Schemm, flaggen die Gebäude des
Reiches, der Länder, dev Gemeinden, der Kör-
perschaften des öffentlichen Rechts und der
öffentlichen Schulen Halbmast. Diese Anord-
nung wird hiermit amtlich mit dem Hinzu-
fügen bekanntgegeben, daß eine schriftliche Be-
nachrichtigung der Behörden nicht erfolgt.
Die Uebertragung des Staatsbegräbnisses
DNB Berlin, 8. März. Die Reichsse^relei-
tung teilt mit: Am Samstag, dem 9. März
überträgt der Reichssender München von 11 bis
13 Uhr die Trauerfeierlichkeiten vom Staats-
begräbnis des Staatsministers und Gauleiter-
Hans Schemm aus Bayreuth. Dieser Uebertra-
gung sind die Reichssender Berlin, Breslau,
Frankfurt, Leipzig, Stuttgart und Köln ange-
schlossen. Ein Ausschnitt der Trauerfeierlichkei-
ten, den der Reichssender München am Sams-
tag von 22.20 bis 22.40 Uhr sendet, wird von
den Reichssendern Heamburg, Königsberg und
dem Deutschlandsender übernommen.
Glockengeläute zur Beisetzung Schemms
DNB München, 8. März. Anläßlich des jähen
Todes von Staatsminister Schemm, des ersten
evangelischen Kultusminister in Bayern, hat
der evangelisch-lutherische Landeskirchenrat dem
Führer und Reichskanzler, dem Ministerpräsi-
denten Siebert und dem bayerischen Kultus-
ministerium sein Beileid ausgedrückt und an-
geordnet, daß zur Stunde der Beisetzung in
allen evangelischen Gemeinden der bayerischen
Ostmark die Kirchenglocken geläutet werden.

Wann ist Schutzhaft zulässig?
Aeire Vorschriften über ihre Verhängung und Durchführung

Im Neichsverwaltungsblatt werden Mit-
teilungen über Verhängung ud Durchführung
der Schutzhaft gemacht. Dort heißt es u. a.:
Um den bei der Verhängung der Schutz-
hast aufgetretenen Mißbräuchen abzu-
helfen, hat der R e i ch s m i n i st e r des
Innern in seinen an die Landesregierungen
und Reichsstatthalter gerichteten Anordnungen
über die Verhängung und Vollstreckung der
Schutzhaft vom 12. April 1934 bestimmt, daß
Schutzhaftbefehle nur erlassen werden dürfen:
a) zum eigenen Schutz des Häftlings,
d) wenn der Häftling durch sein Verhalten,
insbesondere durch staatsfeindliche Betätigung
die öffentliche .Sicherheit und Ordnung un-
mittelbar gefährdet.
Danach ist, sofern nicht zugleich diese Voraus-
setzungen vorliegen, eine Verhängung von
Schutzhaft nicht zulässig insbesondere
а) gegen Personen, die lediglich von einem
ihnen nach bürgerlichem oder üffenilichem Recht
zustehenden Anspruch (zum Beispiel Anzeige,
Klage, Beschwerde) Gebrauch machen;
d) gegen Rechtsanwälte wegen der Vertre- j
tung von Interessen ihrer Klienten;
e) wegen persönlicher Angelegenheiten, wie
zum Beispiel Beleidigungen;
б) wegen irgendwelcher wirtschaftlichen Maß-
nahmen (Lohnsragen, Entlassungen von Arbeit-
nehmern und dergleichen).
Die Schutzhaft ist ferner nicht zulässig zur
Ahndung strafbarer Handlungen; oenn
dafür sind die Gerichte zuständig. Sie kann
auch nicht allein aus dem Grude verhängt wer-
den, weil sich eine Person unsozial oder
sonstwie verwerflich verhält; es sei denn, daß
dadurch eine Erregung im Volke hervorgerufen
und deshalb eine Schutzhast zum eigenen Schutz
des Häftlings notwendig wird. Andererseits ist
zu betonen, daß eine Jnschutzhaftnahme nicht
etwa nur aus politischen Gründen erfolgen
kann. Eine solche Beschränkung ergibt sich
weder aus der VO. zum Schutze von Volk rind
Staat noch aus den Anordnungen des Reichs-
ministers des Innern.
Die Schutzhaft wird zwar vorwiegend gegen
solche Personen verhängt, die wegen ihrer poli-
tischen Betätigung die Staatssicherheit gefähr-
den; sie kann aber auch, wenn nur die genann-
ten Voraussetzungen erfüllt sind, aus anderen,
unpolitischen Gründen angeordnete werden.
So wird die Schutzhaft vielfach — zum Bei-
spiel in Preußen und Hamburg — als „vor-
beugende Polizeihaft" gegen Berufs- !
Verbrecher, die der Polizei als unverbesserlich f
bekannt sind, und gegen solche Personen verhängt, s
die durch vorbereitende Handlungen einen aus
bestimmte gemeingefährliche Straftaten ab-
zielenden verbrecherischen Willen bekundet
haben und deshalb eine unmittelbare Gefahr
für die öffentliche Sicherheit bedeuten.
Für die Verhängung der Schutzhaft sind in
Preußen das Geheime Staatspolizeiamt, die
Oberpräsidenten, die Regierungspräsidenten,

der Polizeipräsident in Berlin und die Staats-
polizeistellen, in den übrigen Ländern die von
den Landesregierungen bestimmten Behörden,
in erjter Linie die Polizeibehörden und deren
Staatspolizeistellen ausschließlich zuständig.
Nicht befugt zur Jnschutzhaftnahme sind ins-
besondere die Dienststellen der NSDAP und
der SA. Sie können die Verhängung von
Schutzhaft bei den zuständigen Amtsstellen an-
regen; diese haben dann die Voraussetzungen
der Schutzhaft pflichtgemäß zu prüfen und tra-
gen die ausschließliche Verantwortung. W:ch
die Reichsstatthalter sind zur unmiit
Anordnung von Schutzhaft nicht berechtigt,
können lediglich ein Ersuchen um Verhän^ag
der Schutzhaft an die zuständige Oberste Lan-
desbehörde — nicht an Nachgeordnete Stellen,
insbesondere die Polizeibehörden — richten.
Die Ober st e Landesbehörde hat dann
aus ihrer Zuständigkeit und ausschließlichen
Verantwortung zu prüfen, ob die Verhängung
der Schutzhaft begründet ist.
Bei der Jnschutzhaftnahme oder spätestens
innerhalb 24 Stunden nach der Festnahme ist
dem Häftling ein schriftlicher, unterschriftlich
vollzogener Schutzhaftbefehl zu behändigen. Der
Schutzhaftbefehl muß die Gründe für die
Schutzhaft enthalten. Den nächsten Ange-
hörigen ist, sofern nicht besondere Bedenken
entgegenstchen, auf Anfrage mitzuteilen, aus
welchen Gründen die Schutzhaft verhängt wor-
den ist und wo sich der Häftling befindet.
Bei der Jnschutzhaftnahme von Mitgliedern
der NSDAP ist die zuständige Gau- oder Kreis-
leitung sowie die zuständige Parteigerichtsstelle
(Gau- oder Kreisgericht) unter Angabe der
Gründe, aus denen die Schutzhaft verhängt
worden ist, zu benachrichtigen. Wird ein Aus-
länder in Schutzhaft genommen, weil er durch
sein Verhalten, insbesondere durch staatsfeind-
liche Betätigung die öffentliche Sicherheit oder
Ordnung unmittelbar gefährdet, so ist gegen ihn
grundsätzlich das A u s w e i s u n g s v e r f a h-
ren durchzuführen.
Die Schutzhaft ist ausschließlich in staatlichen
Gefangenennnstalten oder Konzentrationslagern
zu vollstrecken.
EMM Md Arbeitsdienst
Eine Verfügung des Reichsministers Ruft
DNB Berlin, 8. Mürz
Das Amt für Arbeitsdienst in der Reichs-
führung der Deutschen Studentenschaft gibt, dem
„Völkischen Beobachter" zufolge, die Verfügung
des Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung
und Volksbildung vom 7. März 1935 bekannt
über das Arbcitsdicnsthalbjahr der Abiturien-
ten und Abiturientinnen 1935 mit späterer
Studiumsabsicht.
Für den Eintritt reichsdeutscher Abiturienten
(innen) arischer Abstammung in eine Univer-
sität oder andere Hochschule ist der Nachweis
der Teilnahme am Arbeitsdienst verbindlich.
Daher sind die Abiturienten (-innen) von
Ostern 1935, die zu studieren beabsichtigen, ver¬

pflichtet, zum 1. April 1935 bis 30. September
1935 mit Zustimmung des Reichsarbeitsführers
ein halbes Jahr Arbeitsdienst zu leisten.
Die Abiturienten und Abiturientinnen, die zu
studieren beabsichtigen, erhalten nach Ableistung
des Arbeitsdienstes das Pflichtenheft der Deut-
schen Studentenschaft, welches zusammen mit
dem Abiturientenzeugnis als Ausweis für die
Zulassung zur Hochschule gilt. Alle Abiturien-
ten von Ostern 1935, die zu studieren beabsich-
tigen, müssen sich bis zum 10. M^rz 1935 bei
den Meldeämtern für den Freiwilligen Ar-
beitsdienst ihres Heimatortes melden-
Diejenigen Abiturienten (-innen) 1935 mit
Studiumsabsichten, die bei der Untersuchung
durch den Arbeitdienstarzt als untauglich be-
funden werden, haben umgehend das Unter-
suchungsergebnis mit einem Lebenslauf und
Lichtbild an das Amt für Arbeitsdienst der
Deutschen Studentenschaft, Berlin, SW 68,
Friedrichsstraße 235, einzusenden.
Zurückstellungen bezw. Befreiungen vom Ar-
beitsdienfthalbjahr für die tauglichen Abituri-
enten ( -innen) 1935 mit Studiumsabsicht wer-
den in keinem Falle vorgenommen.
Zn Kürze
Die Reichs st elle zur Förderung der
deutschen Schrifttums hält vom 8.—10.
März in Berlin eine. Arbeitstagung ihrer Haupt-
lektaren und Landesstellen ab. Eingeleitet wurde
diese Arbeitstagung am Freitag abend mit einer
großen öffentlichen Kundgebung im Preußen-
haus, auf der Neicksleiter Alfred Rosenberg
über das Thema „Weltanschauung und Politik
bauen den neuen nationalsozialistischen Staat"
sprach.
Die Reise des Lordsiegelbewahrers Eden
nach Moskau und Warschau wird nicht ganz
14 Tage dauern. Eden wird in Moskau Be-
sprechungen mit Stalin und Litwinow haben
und in Warschau die Lage mit Außenminister
Beck besprechen.
Nachdem der amerikanische Senat
einer Erhöhung des stehenden Heeres von
118 760 Mann aus 165 000 Mann zugestimmt
hatte, hat er nunmehr den Heershaushalt um
20 Millionen Dollar erhöht. Der Heereshaus-
halt beträgt hiermit rund 400 Millionen Dol-
lar ein bisher in Friedenszeiten selten erreich-
ter Betrag.
*
In ganz Japan werden im April des
Jahres' 15 000 Schulen für etwa 2^ Millionen
Jugendliche eingerichtet werden. Die Schulen
sollen der körperlichen Ertüchtigung dienen mit
dem Zweck, auch in Japan eine vormilitärische
Ausbildung einzufllhren.
Der polnischen katholischen Korrespondenz
„K. A. P." zufolge ist in Warschau die Nachricht
eingetroffen, daß der Propst der Trinitarier-
kirche von Kamenez-Podolsk, Dworetzki, aus
einem bolschewistischen Gefängnis in die un-
menschlich harte Verbannung auf die Solow-
jetzki-Jnseln geschickt wurde.
Bei Betrachtung des im ganzen um 12 v. H.
gestiegenen Arbeitseinkommens wird von der
Deutschen Arbeitsfront festgestellt, daß das
Unternehmereinkommen einen Zugang um
schätzungsweise 15, wenn nicht 20 v. H. auf-
weise. Die sozialistische Pflicht des Unterneh-
mers werde in der Zukunft darin bestehen,
neben einer stärkeren Gewinnbeteiliung
des Arbeiters und Angestellten, wie sie ver-
schiedene Unternehmungen schon durchführten,
. die erhöhten Gewinne zur weiteren Befruchtung
der Eesamtwirtfchaft zu verwenden.
 
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