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Heidelberger Volksblatt (70) — 1935 (Nr. 1-26)

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Nr. 71 - Nr. 76 (25. März - 30. März)
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https://doi.org/10.11588/diglit.43253#0716
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Arbeits- und Wirtschastsräte gebildet


Selbst-

nach der Durch-



Volke ver-

Reichsbetrieb.gemeinschaften und ins-
deren örtliche Untergliederungen er-

sozial-
mir be-

nach Anweisung
den hierfür gel¬

test für Memel! So schallt es auch in die
Welt hinaus. Diese verurteilten Memelländsr
haben nach dem Ergebnis der Prozetzverhand-
lung kein Staatsverbrechen begangen, Litauen
hat dagegen im Memelgebiet Rechtsbruch
auf Rechtsbruch verübt. Was die Memel-
länder durch diesen neuen Gewaltstreich erleben,
das empfindet das ganze deutsche Volk in allen
deutschen Landen als eigenes Leid und eigene
Not. In Treue und Verbundenheit fühlen sich
daher in diesen Stunden alle Deutschen mit
ihren Brüdern an der Memel eng vereint.

als irgend
Arbeit und
gelöst wer-

ihres Betriebes und damit die Voraussetzungen
für die Bildung einer wirklichen Volks- und
Leistungsgemeinschaft zu schaffen. Den Gefolg-
schaftsmitgliedern und Vetriebsführern ist Ge-
legenheit zu einer Aussprache über den vorgs«
tragenen Gegenstand zu geben.
a) Die
besondere
richten

sind verschwunden. An die Stelle des Klassen-
kampfes ist die Volksgemeinschaft getreten. In
der Deutschen Arbeitsfront findet diese Volks-
gemeinschaft ihren sichtbaren Ausdruck durch den
Zusammenschluß aller schaffenden Menschen. Or-
ganisationen innerhalb der deutschen Volks-
wirtschaft sind notwendig, aber sie sollen nicht
gegeneinander, sondern miteinander arbeiten.
Ich begrüße und billige daher die Absicht des
Reichswirtschaftsministers, die von ihm durch
Gesetz vom 27. Februar und Ausführungsver-
ordnung vom 27. November 1934 geschaffene
Organisation der gewerblichen Wirtschaft als
korporatives Mitglied in die Deutsche Arbeits-
front einzugliedern. Die von ihm gemeinsam
mit dem Reichsarbeitsminister und dem Leiter
der Deutschen Arbeitsfront am heutigen Tage
getroffene Vereinbarung über eine einheitliche
Zusammenarbeit auf wirtschafts- und
politischem Gebiet wird hierdurch von
stätigt.
Die Grundlagen der neuen sozialen
Verwaltung aller schaffenden Deutschen erhalten
nach der Errichtung der Deutschen Arbeits-
front,
nach dem Erlaß des Gesetzes zur Ordnung der
nationalen Arbeit und
nach der Organisation der gewerblichen Wirt-
schaft
nunmehr mit der neuen Vereinbarung ihren
Abschluß.
Die Vereinbarung bringt kein Geschenk, son-
dern verpflichtet zu höchster Leistung. Sie stellt
den Willen zur Gemeinschaftsarbeit an ihre
Spitze. Dieser Wille muß sich bis in die unter-
sten Organe unseres gesamten Arbeits- und
Wirtschaftskörpers durchsetzen. Ich weiß, daß je-
der deutsche Volksgenosse das Vertrauen, das ich
mit diesem neuen Werke in ihn setze, erfüllen
wird. Der Führer und Reichskanzler.
Am Tage von Potsdam, den 21. März 1935.

I.
Der Beirat der Reichswirtschaftskammer, in
dem die Leiter der Reichsgruppen und Haupt-
gruppen und die Leiter der Wirtschaftskammern
vertreten sind, tritt durch Einberufung durch
den Präsidenten der Reichswirtschaftskammer
und dem Leiter der DAF mit dem Reichsar-
beitsrat, der aus den Leitern der Reichsbe-
triebsgemeinschasten und der Vezirkswalter
(nach der Reichsreform: den Reichsgauwaltern
der DAF) gebildet wird, zu dem
Rerchsarbeits- und Reichswirtschaftsrat
zusammen. Zu den Sitzungen sind der Reichs-
wirtschaftsminister und der Reichsarbeitsmini-
ster einzuladen. Hauptaufgabe des Reichsar-
beits- und Reichswirtschaftsrates ist vor allem
die Aussprache über gemeinsame wirtschaftliche
und sozialpolitische Fragen, die Herstellung
einer vertrauensvollen Zusammenarbeit aller
Gliederungen der DAF und die Entgegennahme
von Kundgebungen der Regierung wie auch der
Leitung der DAF.
Die Geschäftsstelle der Reichswirtschaftskam-
mer wird zugleich das Wirtschaftsamt für die
DAF, das dem Reichswirtschaftsminister unter-
steht.
In den Bezirken tritt enstprechend dem
Vorbild in der Reichsspitze der DAF der Bei-
rat der Wirtschaftskammer mit dem Vezirksar-
Leitsrat der DAF zu dem
Vezirksarbeits- und Wirtschaftsrat
zusammen. Die Aufgaben des Vezirksarbeits-
und Wirtschaftsrates entsprechen den Aufgaben
des Reichsarbeits- und Wirtschaftsrates. Die
Geschäftsführung der Reichswirtschaftskammer
wird zugleich das Bezirkswirtschaftsamt für die
DAF.

II.
n) In allen Organen und Gliederungen der
Deutschen Arbeitsfront sowohl sachlicher wie
gebietlicher Art sind Betriebssichrer und Ge-
folgschaftsmitglieder in möglichst gleicher Zahl
an der Führung und Beratung zu beteiligen.
Für ihre Berufung ist die Mitgliedschaft zur
Deutschen Arbeitsfront Voraussetzung.
Bei der Auswahl der Betriebsführer ist da-
rauf Bedacht zu nehmen, daß nach Möglichkeit
solche Betriebsführer beteiligt werden, die
gleichzeitigen in den sachlichen und bezirklichen
Gliederungen der aus Grund des Gesetzes vom
27. Februar 1934 gebildeten Organisationen
der gewerblichen Wirtschaft mitwirken. Hierbei
soll grundsätzlich bei allen Gliederungen der
DAF zum Stellvertreter des Leiters einer Glie-
derung ein Betriebsführer bestellt werden, so-
fern der Leiter nicht selbst ein Betriebsführer
ist-
d) 2n den einzelnen fachlichen und gebiet-
lichen Gliederungen der DAF berufen die Lei-
ter dieser Gliederungen in geeigneten Zeitab-
schniten Versammlungen der zu ihnen gehörigen
Vetriebsführer und Eefolgschaftsmitglieder
bezw. der Betriebsführer und ihrer Vertrauens-
männer ein. In diesen Versammlungen sind
durch Persönlichkeiten Vorträge zu halten, die
dem Zwecke dienen, bei den Betriebsführern das
Verständnis für die berechtigten Ansprüche ihrer
Gefolgschaft, bei den Gefolgschaften das Ver-
Mndnis für die Lage und die Möglichkeiten

Arbeitsausschüsse,
die durch Vetriebsführer und Eefolgschaftsmit-
glieder des der Reichsbetriebsgemeinschaft ent-
sprechenden Wirtschaftszweiges in gleicher Zahl
zu bilden sind. Die Zahl der Mitglieder dieser
Ausschüsse soll die Zahl 12 nicht übersteigen.
Mindestens die Hälfte der Mitglieder muß den
Mitgliedern des Sachverständigenausschusses
beim Treuhänder der Arbeit entnommen wer-
den, der für den betreffenden Wirtschaftszweig
gebildet ist. Auf seinen Wunsch soll der Treu-
händer der Arbeit zu einer Sitzung hinzuge-
zogen werden. Ebenso kann der Arbeitsausschuß
beim Treuhänder den Antrag auf Hinzuziehung
des Treuhänders der Arbeit oder seines Beauf-
tragten stellen.
In diesen Arbeitsausschüssen sind zwecks Her-
beiführung eines gerechten sozialen Ausgleichs
die sachlichen Sonderfragen, insbesondere sozial-
politischer Art, zu erörtern, die Betriebsführern
und Gefolgschaftsmitgliedern des betreffenden
Wirtschaftszweiges (unabhängig von den nach
b) zu erörternden Fragen) gemeinsam sind.
Hierzu gehören insbesondere die überbetrieb-
lichen Fragen, die nach den Bestimmungen des
AOG der alleinigen Entscheidung der zuständi-
gen staatlichen Organe (Treuhänder der Arbeit)
unterliegen. Sofern es sich um Angelegenheiten
eines einzelnen Betriebes handelt, müssen bei
Erörterungen hierüber im Arbeitsausschuß Be-
triebsführer und Vertrauensmänner des betei-
ligten Betriebes hinzugezogen werden. Be-
triebsbesichtigungen dürfen nur von
den in der Verfügung der DAF über Betriebs-
besichtigungen vom 10. Oktober l934 genannten
Hoheitsträgern und DAF-waltern im Einver-
nehmen mit dem Betriebsführer des zu besichti-
genden Betriebes erfolgen.
Sofern eine Entscheidung über den zur Er-
örterung stehenden Gegenstand notwendig ist, er-
folgt sie allein durch den Treuhänder der
Arbeit nach Maßgabe der Bestimmungen des
AOG. Dabei soll der Ausschuß das Ergebnis sei-
ner Beratungen als Material den Treuhändern
der Arbeit und deren Sachverständigenausschüs-
sen zuleiten.
Zur Behandlung von Einzel streitig-
keiten, die zur Zuständigkeit der Arbeits-
gerichte gehören, sind lediglich die Rechtsbera-
tungsstellen der DAF berufen.
Diese Vereinbarung wendet sich gleicher-
maßen an Unternehmer wie an Arbeiter.
Sie mahnt die Unternehmer erneut an di«
Pflichten, die sie als Führer der Betriebe ihrer
Gefolgschaft gegenüber haben. Der Erfolg der
Unternehmertätigkeit steht und fällt mit der
Treue, dem Fleiß und der Tüchtigkeit der Ge-
folgschaft. Gegenseitiges Verständnis, gegensei-
tiges Vertrauen und gegenseitige Rücksichtnahme
sollen Grundlage und Ziel der neuen Zusam-
menarbeit dieser sozialen SelbstverwattvV fat»

Wichtige Erklärungen
Ar, Schachts
Eintritt der Organisation der gewerblichen
Wirtschaft in die Deutsche Arbeitsfront
Auf der Tagung der Deutschen Arbeitsfront
hielt Reichswirtschaftsminister Dr. Schacht
folgende Rede:
Meine deutschen Volksgenossen! Liebe Arbeits-
kameraden!
Gewaltsame politische Umbrüche, bewaffnete
und unbewaffnete Erhebungen hat es zu vielen
Malen in der Geschichte gegeben, bleibende Wir-
kungen aber haben immer nur diejenigen Revo-
lutionen gehabt, die nicht nur die äußeren poli-
tischen Ilmstände veränderten, sondern die eine
große Umwälzung in geistigen Dingen und im
seelischen Fühlen der Menschen zum Ausdruck
brachten, die nicht im Negativen, in der Ver-
neinung stecken blieben, sondern im positiven
Aufbau ihrem sittlichen Ziele praktische Gestal-
tung und Auswirkung zu geben wußten.
Der Nationalsozialismus ist eine
solche wahre Revolution. Wir brauchen
sie ja nur zu vergleichen mit dem, was vor reich-
lich 15 Jahren die Marxisten eine Revolution
nannten und was doch nur eine Revolte niedrig-
sten Stiles war. Der Marxismus hat auf sitt-
liche Grundlagen verzichtet und die materielle
Grundidee des Liberalismus auf die Spitze ge-
trieben. Er übertrumpfte den Egoismus des
Einzelnen durch den Egoismus der Klasse, er
zerriß das Band der Volksgemeinschaft un-
rührte damit an die innersten Lebenskräfte der
Nation. An diesem Frevel ist der Marxismus
zu Grunde gegangen.
Ganz anders baut der Nationalsozialismus
auf sittlichen Grundlagen aus. Der Kern der
einzelnen Menschen wie der gesäurten Nation
ruht immer nur auf solchen sittlichen Werten.
Perioden des Materialismus sind immer
Perioden des Zerfalles.
Schon nach zwei Jahren seiner Herrschaft kann
der Nationalsozialismus auf praktische Resul-
tate zurückblicken, die überall in der Welt Er-
staunen hervorgerufen haben. Das gilt nicht
zuletzt, ja es gilt in erster Linie von der Orga-
nisation und den Trägern der deutschen Arbeit.
Vor zwei Jahren noch war unser Volk zerrissen
in zahlreiche Verbände von Arbeitnehmern und
Arbeitgebern, die glaubten, ihre Interessen
durch das Mittel parlamentarischer Macht-
kämpfe gegeneinander wahrnehmen zu müssen.
Es war eine Voraussetzung für den wirtschaft-
lichen Neuaufbau, daß diese Klassenkampforga-
nisationen — die Gewerkschaften und die Ar-
beitgeberverbände — verschwinden mußten. An
ihre Stelle ist das große Organisationsgebäude
der Deutschen Arbeitsfront und die Organisa-
tion der gewerblichen Wirtschaft getreten.
Sie sind nicht Kampforganisationen gegen-
einander, sondern Erziehungsorganisationen
füreinander. An die Stelle des Kampfes gegen-
einander ist die aufbauende Gemeinschaftsarbeit
mit dem Ziele sozialer Gerechtigkeit
getreten. Die Erziehung des arbeitenden und
wirtschaftenden Menschen zum Geiste des Natio-
nalsozialismus ist die Grundlage dieser Ge-
meinschaftsarbeit.
Nur auf dieser geistigen und sittlichen Grund-
lage können auch die praktischen Aufgaben ge-
löst werden, die sich beide Organisationen stellen.
Es wäre lächerlich, das Vorhandensein von
Schwierigkeiten zu leugnen, die sich für uns alle
auch bei noch so gutem gegenseitigen Willen
aus der praktischen Tagesarbeit ergeben. Aber
in welchem Geiste wir diese Schwierigkeiten und
in welchen Formen wir sie zu lösen suchen, das
ist das entscheidende. Hier setzt nun der Wille
unseres Führers erneut ein. Anknüpfend an die
besten Zeiten geschichtlicher Tradition, in der
der Freiherr vom Stein den großen Grund-
gedanken der Selbstverwaltung verantwortungs-
bewußter Staatsbürger ins Leben rief, ruft jetzt
unser Führer alle Glieder der Deutschen Ar-
beitsfront und der gewerblichen Organisation
zu verantwortungsbewußter Mitarbeit auf. So-
lange die einzelnen Volksglieder sich ihrer Ver-
antwortung gegenüber dem SLaatsganzen be-
wußt bleiben, sollen sie die unvermeidlichen
Reibungen des Tages nicht durch Interessen ver-
tretende Funktionäre und Syndici, aber auch
nicht durch lebensfremde bürokratische Instanzen,
sondern durch ihre
eigene lebendige Gemeinschaftsarbeit
zu regeln suchen. Eine neue soziale Selbstverwal-
tung unter Hervorkehrung der Verantwortlich-
keit eines jeden Einzelnen ist das Ziel, das uns
der Führer steckt und, meine Freunde, er gibt
uns damit einen unerhörten Beweis seines
Vertrauens, das zu rechtfertigen wir uns alle
auf das ehrlichste bemühen wollen. Der Staat
soll nur in Fragen grundsätzlicher Art
entscheiden. Hierfür ist die Institution der
Treuhänder der Arbeit geschaffen. Ihre
rechtliche Verankerung ruht in dem Gesetz zur
Ordnung der nationalen Arbeit, lieber den
Treuhändern stehen schließlich als höchste Organe
die Ministerien, deren Leiter dem Führer per-
sönlich und durch ihn dem gesamten
antwortlich sind.
Die Einzelarbeit aber soll, soweit
möglich, von den Organisationen der
der Wirtschaft gemeinschaftlich selbst
, de». Es ist mir natürlich, daß der dar Dsutfchem

Deutsches Staatsbürgergesetz
Die Durchführung der Gemeindeordnung
NdZ. Berlin, 26. Mürz
Die soeben vom Reichsinnenminister Dr. Frick
erlassene erste Durchführungsverordnung zur
deutschen Gemeindeordnung, die am 1. April
1935 in Kraft tritt, enthält eine Reihe wichtiger
Vorschriften. So wird bestimmt, daß Ortschaften,
Teilgemeinden und ähnliche innerhalb einer Ge-
meinde bestehende Verbände oder Körperschaften
gemeinderechtlicher Art mit dem Inkrafttreten
der deutschen Gemeindeordnung aufgelöst werden.
Ihr Rechtsnachfolger ist die Gemeinde. Die Ge-
meinden führen die staatlichen Aufgaben, die
ihnen bisher zur Erfüllung
übertragen worden sind, nach
tenden Vorschriften weiter.
Einwohner der Gemeinde ist
führungsverordnung, „wer in ihr eine Wohnung
unter Umständen inne hat, die darauf schließen
nutzen wird". Der Begriff des Bürgers
lassen, daß er die Wohnung beibehalten und be-
wirb in der neuen Verordnung dahin geklärt,
daß Bürger der Gemeinde
„bis zum Erlaß eines deutschen Staats-
biirgergesetzes"
jeder deutsche Staatsangehörige ist, der die übri-
gen Voraussetzungen des § 19 der Gemeindeord-
nung erfüllt, also deutscher Staatsbürger ist, das
25. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens
einem Jahre in der Gemeinde wohnt und die
bürgerlichen Ehrenrechte besitzt. Tas Bürgerrecht
der Soldaten ruht
Weiter bestimmt der Minister, daß die Ge-
meinderäte erstmalig spätestens bis zum 1.
Oktober 1935 zu berufen und zu ernennen sind,
ebenso die Beiräte. Zum 8 76 der Gemeinde-
ordnung, der die Darlehensaufnahme der Ge-
meinden regelt, wird in der neuen Verordnung
bestimmt, daß bis zur Feststellung der Haushalts-
satzung für das Rechnungsjahr 1936 Darlehen
für Zwecke der Arbeitsbeschaffung, die aus Mit-
teln der Reichsanstalt, aus dem Arbeitsbefchaf-
fungsprogrmm gewährt werden, auch dann aus-
genommen werden dürfen, wenn sie im außer-
ordentlichen Haushaltsplan noch nicht vorgesehen
sind. Schließlich sei noch hervorgehoben, daß in
Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg und
Baden die bisher zuständigen obersten Landesbe-
hörden bis auf weiteres die Aufgaben der obersten
Aufsichtsbehörde der Gemeinden wahrzunehmen
haben. Sie sind aber an die Weisungen des
Reichsministers des Innern gebunden.

Vekenntmstag der katholischen
Jugend in Frankfurt
Der Bischof von Limburg spricht
Frankfurt a. M., 25. März
Die katholische Jugend Groß-Frankfurts ver-
einigte sich anr Sonntag mit zahlreichen Jugend-
lichen aus der Diözese Limburg und aus dem
Saargebiet zu einer Kundgebung, die geteilt
werden mußte, da der Dom nicht ausreichte, um
die Massen aufzunehmen. Die Jugendlichen der
nördlichen und östlichen Pfarreien kamen in der
Bernarduskirche zusammen, die ebenfalls so über-
füllt war, daß Lautsprecherübertragung auf den
anschließenden Hof notwendig wurde. 8000 bis
9000 Jungen und Mädchen dürften an dem Be-
kenntnisfonntaq teilgenommen haben. Nach dem
Einmarsch der Fahnen, die neben dem an den
Stufen des Chores aufgebauten Krönungsaltar
Aufstellung nahmen, sprach der Diözesanpräses
saarländischen katholischen Jugendvereine,
Müller, über die Aufgaben der katholischen Ju-
gend in heutiger Zeit, wobei er vor allem seiner
Freude über die Wiedervereinigung des Saarge-
bietes mit seinem, alten Heimatland Ausdruck
Mb, denn der Staat sei das Vaterhaus eines
Volkes, den man als wertvollsten seelischen und
geistigen Besitz erhalten müsse. Allerdings müsse
sich der Staat dem Gesetz Christi unterordnen,
wobei man ein Christentum ohne das Kreuz des
Erlösers ablehnen werde.
Ter Generalpräses der deutschen katholischen
^ugendvereine, Msgr. Walker, zeichnete dann
unter dem Symbol der Leidensstationen Christi
Wesen und Sinn katholischer Jugendarbeit, wo-
bei er betonte, daß die Jugend für ihre Ideale
auch Opfer auf sich nehmen müsse, damit sich aus
der „Passion" die große „Aktion" entwickeln
könne, die das Volk zurückführt zum Reiche Got-
res. Der Bischof von Limburg, Tr. Antonius
Hilfrich, war eigens nach Frankfurt gekom-
men und fand in seiner Ansprache, die ausge-
hend von der großen Backoffenschen Kreuzigungs-
gruppe am Dom die Stellung und die Aufgaben
der katholischen Jugend zeichnete, nachdrückliche
Worte für dieBedeutung des Christentums in
unseren Togen. Die Feier schloß mit dem Lifchöf-

Arbeitsfront der Schwerpunkt auf dem Gebiete
der Sozialpolitik, Lei der Organisation der ge-
werblichen Wirtschaft der Schwerpunkt auf dem
Gebiete der Wirtschaftspolitik liegt. Würden
diese beiden Organisationen lediglich nebenein-
ander bestehen bleiben, so könnte sich aus der
einseitigen Behandlung dieser Frage nur zu
leicht ein neuer Gegensatz gestalten. Dieser Ge-
gensatz muß unter allen Umständen vermieden
werden. Ich brauche vor Ihnen, meine Arbeits-
kameraden, nicht zu betonen, daß sozialpolitische
Forderungen ohne Rücksicht auf die wirtschaft-
lichen Möglichkeiten nicht befriedigt werden
können und daß umgekehrt die wirtschaftlichen
Forderungen ohne gebührende Rücksicht auf die
sozialpolitischen Belange keine gedeihliche Ver-
wirklichung finden können. Aus diesem Grunde
habe ich mit Billigung des Führers dem Leiter
der Deutschen Arbeitsfront den Vorschlag ge-
macht, ein
enges Zusammenarbeiten zwischen der Deut-
schen Arbeitsfront und der Organisation der
gewerblichen Wirtschaft dadurch herbeizu-
führen, daß die Organisation der gewerb-
lichen Wirtschaft in ihrer Gesamtheit in die
Deutsche Arbeitsfront eintritt.
Der Reichsarbeitsminister und der Leiter der
Reichswirtschaftskammer haben sich diesem Vor-
schläge angeschlossen. Der Leiter der Deutschen
Arbeitsfront hat diese Anregung aus vollem
Herzen ausgegriffen, und wir sind in eingehend-
sten Beratungen zu einer Vereinbarung ge-
langt, deren Wortlaut dann Dr. Schacht be-
kanntgab. Der Redner gab abschließend folgenden
Erlaß des Führers
bekannt:
Der Nationalsozialismus hat den Klassen-
kampf beseitigt. Die Kampforganisationen der
Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände
 
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