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Deutsche Gesellschaft für Christliche Kunst [Editor]
Die christliche Kunst: Monatsschrift für alle Gebiete der christlichen Kunst u. der Kunstwissenschaft sowie für das gesamte Kunstleben — 5.1908/​1909

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Der Pionier
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https://doi.org/10.11588/diglit.53749#0403

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352 SONDERAUSSTELLUNG FÜR CHRISTLICHE KUNST — DER PIONIER

SONDERAUSSTELLUNG FÜR CHRIST-
LICHE KUNST IN REGENSBURG
I Iber Programm und Ausstellungsbestimmungen ver-
öffentlichen wir folgendes: Die Ausstellung findet
gleichzeitig mit der oberpfälzischen Kreis-Ausstellung für
Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft von Anfang Mai
bis Ende September 1910 statt. Als Ausstellungsraum
dient die Kunsthalle. Zweck der Ausstellung ist es,
durch Vorführung hervorragender und mustergültiger
neuzeitlicher Schöpfungen ein Bild von dem dermaligen
Stand der christlichen Kunst zu geben, zu zeigen, daß
auch diese Kunst nicht stillstehen und in toten Formen
erstarren darf, sondern wie alle andere Kunst sich lebens-
voll weiter entwickeln muß, und dadurch alle Schaffen-
den zu weiterem Vorwärtsstreben anzuregen. Die Aus-
stellung soll umfassen die Gebiete der Architektur, der
Malerei, der Plastik, der graphischen Künste und der
angewandten Kunst. Die Anmeldungen werden bis zum
1. Oktober 1909 erbeten. Über die Zulassung der nicht
persönlich eingeladenen Künstler, für welche eine Na-
tionalität nicht vorgeschrieben ist, wie über die Auswahl
der auszustellenden Gegenstände entscheidet der geschäfts-
leitende Ausschuß im Einvernehmen mit den Delegierten
des Kunstausschusses.
Alle auszustellenden Gegenstände müssen spätestens
bis zum 1. April 1910 eingeliefert und bis zum 24. April,
abends 6 Uhr, aufgestellt sein. Für die ordnungsmäßige
Aufstellung der auszustellenden Gegenstände fiat jeder
Aussteller selbst zu sorgen und ist verpflichtet, sich der
diesbezüglichen Anordnung der Geschäftsleitung zu unter-
werfen. Die zur Ausstellung besonders Eingeladenen
genießen für die nach brieflicher Übereinkunft zuge-
lassenen Werke Frachtfreiheit für Hin- und Rücktransport,
sowie Zollfreiheit. Alle anderen Einsendungen müssen
frachtfrei erfolgen.
Die Kosten der Feuerversicherung, Bewachung und
Reinigung der Ausstellungsräume trägt das Unternehmen
der Kreisausstellung. Die Versicherung der Kunstwerke
gegen Feuersgefahr erfolgt durch das Ausstellungsunter-
nehmen mit einer angemessenen Pauschalsumme. Für
die Kosten des Rücktransportes tritt das Ausstellungs-
unternehmen nur dann ein, wenn das Kunstwerk an
den Ort der Absendung zurückgeht. Die Transport-
versicherung hat der Aussteller zu tragen. Post- und
Eilgutsendungen werden nur frankiert angenommen;
Nachnahmen und Spesen werden nicht vergütet.
Werke der Architektur, Malerei und Plastik
zahlen keine Platzmiete.
Die Bewachung der Ausstellungsgegenstände geschieht
kostenfrei durch das Ausstellungspersonal. Das Aus-
stellungsunternehmen haftet jedoch für keinerlei Ver-
luste, Beschädigungen und Transportschäden. Dem Aus-
steller muß es überlassen bleiben, sich hiergegen selbst
zu versichern. Vor Schluß der Ausstellung kann kein
aufgenommenes Kunstwerk zurückgezogen werden, es
sei denn mit Genehmigung des ausstellenden Künstlers
und der Geschäftsstelle, welche jedoch nur in ganz be-
sonderen Fällen erteilt werden kann.
Beim Verkauf von Kunstwerken, einschließlich der
Ankäufe für die Ausstellungslotterie, ist eine Abgabe
von 15 % der Verkaufssumme an das Ausstellungsunter-
nehmen zu leisten. Verkäufe können nur durch Ver-
mittlung des Geschäftsführers der Kunstausstellung ab-
geschlossen werden. Die Abgabe von 15% ist auch
für alle durch den Geschäftsführer vermittelten Aufträge
und Nachbestellungen zu entrichten. Es ist unstatthaft,
den angesetzten Verkaufspreis zu erhöhen. Wird ein
als verkäuflich bezeichnetes Kunstwerk während der
Ausstellung als verkäutlich erklärt, so hat der Aussteller
die Verkaufsabgabe an das Ausstellungsunternehmen zu

entrichten. Eine Prämiierung der Kunstwerke findet nicht
statt.
Die Ausstellungsgegenstände sind spätestens vier
Wochen nach Schluß der Ausstellung wieder zu verpacken,
daß der Rücktransport erfolgen kann; andernfalls werden sie
auf Kosten und Gefahr der Eigentümer einem Spediteur
zur Aufbewahrung übergeben und hat der Aussteller
selbst für den Rücktransport zu sorgen. Falls der Aus-
steller seine Verpflichtungen gegen das Ausstellungs-
unternehmen nicht erfüllt hat, ist letzteres berechtigt,
die Ausstellungsgegenstände bis zur Erfüllung dieser
Verpflichtungen zurückzubehalten und auf Kosten und
Gefahr des Ausstellers in Verwahrung zu geben. Durch
die Anmeldung zur Ausstellung erklärt sich der Aus-
steller mit den Bestimmungen und deren Rechtsfolgen
einverstanden und verpflichtet sich, den etwa zu erlas-
senden Aenderungen der Betriebsordnung und allenfalls
notwendig werdenden Programmänderungen Folge zu
leisten.
Im übrigen wollen sich die Künstler, welche sich an-
zumelden gedenken, an den geschäftsleitenden Ausschuß
der Oberpfälzischen Kreisausstellung im Jahre 1910 in
Regensburg wenden.


FRANZ VON POCCI

GETUSCHTE ZEICHNUNG

DER PIONIER
MONATSBLÄTTER FÜR CHRISTLICHE KUNST
Format und Ausstattung vorliegender Zeitschrift.
Jahresabonnement inkl. Frankozustellung M. 3.—.
Inhalt des 11. Heftes:
Aus der ehemaligen Nikolaikirche in München-Schwa-
bing. Von Architekt Theodor Dombart. — Unsere
Kunst und das Leben. — Zu den Abbildungen dieses
Heftes. Von S. Staudhamer. — Kanontafeln. Von
Anton Wenig. — Ein gutes Wort für Verfehmte. —
Anregungen und Mitteilungen. — 8 Abbildungen.

Für die Redaktion verantwortlich: S. Staudhamer (Promenadeplatz 3); Verlag der Gesellschaft für christliche Kunst, G. m. b. H.
Druck von F. Bruckmann A.-G. — Sämtliche in München.
 
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