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DIE GARTENKUNST
gehalten. In der Mitte der durch Blumenrabatten eingerahm-
ten, 30 cm vertieften Parterres wurde eine Fontaine vor-
gesehen. Vier erhöhte architektonische Sitzplätze gewähren
einen vollständigen Überblick über die Schmuckanlagen;
beschattet durch kräftige Coniferen-Pflanzung, die auch im
Winter angenehm wirkt. Geschützte Sitz- und Kinder-
spielplätze, sowie zwei versteckte Bedürfnisanstalten wurden
vorgesehen. Bin Meter entfernt von den Wegekanten
laufen, paralell denselben, niedrige Zierhecken aus Cydonia
japonica, die das vornehme Gepräge erhöhen. Einige
durchaus symmetrische Gestaltung zu wählen. Der vor-
liegende Entwurf ist im Charakter eines italienischen Garten-
parterres gehalten, wodurch sich eine Grundrifslösung er-
zielen liefs, die den Anforderungen eines bequemen Ver-
kehrs (einerseits in der Längsrichtung diagonal im Zuge
der verlängerten Motzstrafse, andererseits quer über den
Platz im Zuge der Strafse 73) am besten Rechnung trägt,
wie auch der dekorativen Ausstattung durch Skulpturen,
Springbrunnen und ganz besonders durch unsere reichen
gärtnerischen Schätze einen weiten Spielraum eröffnet.
Entwurf zum Platz Z in Schöneberg.
Verfasser: P. Klawun, Landschaftsgärtner, Gross-Lichterfelde.
Rhododendrongruppen wurden zu beiden Seiten des die
Verbindung der Strafse 73 herstellenden Weges angenom-
men, zwei niedrige Blattpflanzenbeete in der Hauptachse.
Das Baummaterial soll aus Platanen gebildet werden.
Erläuterungsbericht zu dem Entwürfe zum Platze Z
in Schöneberg mit dem Kennwort: „Tannhäuser".
Verfasser: P. Klawun, Landschaftsgärtner, Gross-Lichterfelde.
Die streng regelmäfsige Form des in seinen Gröfsen-
verhältnissen gut übersichtlichen Platzes bestimmte den
Verfasser, auch für die gartenkünstlerische Anlage eine
Aus diesen Gründen glaubte der Verfasser von einer
Anlage mit natürlich geschwungenen Wegelinien, wellig
geformten Rasenflächen und unregelmäfsig verteilten Pflan-
zungen gänzlich absehen zu müssen, weil eine derartige
Gestaltung wohl dem Charakter eines gröfseren Parkes,
nicht aber den Anforderungen eines öffentlichen, streng
rogelmäfsig gestalteten Schmuckplatzes entspricht, der
neben seinen dekorativen Zwecken auch den Verkehrs-
interessen zu dienen hat.
Was die Wegeführung anbetrifft, so ist, entsprechend
der verschobenen Form des Platzes, der Hauptzug in Rich-
tung der verlängerten Motzstrafse gelegt. Hier sind als
DIE GARTENKUNST
gehalten. In der Mitte der durch Blumenrabatten eingerahm-
ten, 30 cm vertieften Parterres wurde eine Fontaine vor-
gesehen. Vier erhöhte architektonische Sitzplätze gewähren
einen vollständigen Überblick über die Schmuckanlagen;
beschattet durch kräftige Coniferen-Pflanzung, die auch im
Winter angenehm wirkt. Geschützte Sitz- und Kinder-
spielplätze, sowie zwei versteckte Bedürfnisanstalten wurden
vorgesehen. Bin Meter entfernt von den Wegekanten
laufen, paralell denselben, niedrige Zierhecken aus Cydonia
japonica, die das vornehme Gepräge erhöhen. Einige
durchaus symmetrische Gestaltung zu wählen. Der vor-
liegende Entwurf ist im Charakter eines italienischen Garten-
parterres gehalten, wodurch sich eine Grundrifslösung er-
zielen liefs, die den Anforderungen eines bequemen Ver-
kehrs (einerseits in der Längsrichtung diagonal im Zuge
der verlängerten Motzstrafse, andererseits quer über den
Platz im Zuge der Strafse 73) am besten Rechnung trägt,
wie auch der dekorativen Ausstattung durch Skulpturen,
Springbrunnen und ganz besonders durch unsere reichen
gärtnerischen Schätze einen weiten Spielraum eröffnet.
Entwurf zum Platz Z in Schöneberg.
Verfasser: P. Klawun, Landschaftsgärtner, Gross-Lichterfelde.
Rhododendrongruppen wurden zu beiden Seiten des die
Verbindung der Strafse 73 herstellenden Weges angenom-
men, zwei niedrige Blattpflanzenbeete in der Hauptachse.
Das Baummaterial soll aus Platanen gebildet werden.
Erläuterungsbericht zu dem Entwürfe zum Platze Z
in Schöneberg mit dem Kennwort: „Tannhäuser".
Verfasser: P. Klawun, Landschaftsgärtner, Gross-Lichterfelde.
Die streng regelmäfsige Form des in seinen Gröfsen-
verhältnissen gut übersichtlichen Platzes bestimmte den
Verfasser, auch für die gartenkünstlerische Anlage eine
Aus diesen Gründen glaubte der Verfasser von einer
Anlage mit natürlich geschwungenen Wegelinien, wellig
geformten Rasenflächen und unregelmäfsig verteilten Pflan-
zungen gänzlich absehen zu müssen, weil eine derartige
Gestaltung wohl dem Charakter eines gröfseren Parkes,
nicht aber den Anforderungen eines öffentlichen, streng
rogelmäfsig gestalteten Schmuckplatzes entspricht, der
neben seinen dekorativen Zwecken auch den Verkehrs-
interessen zu dienen hat.
Was die Wegeführung anbetrifft, so ist, entsprechend
der verschobenen Form des Platzes, der Hauptzug in Rich-
tung der verlängerten Motzstrafse gelegt. Hier sind als