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Die Gartenkunst — 1.1899

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https://doi.org/10.11588/diglit.20975#0067

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DIE GARTENKUNST

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herrsche, wie dieses der von Herrn Landschaftsgärtner
Leonhards in Vohwinkel schon im vergangenen Jahre ange-
regte Fall beweise. Nach Ansicht des Schriftführers könne
wohl ein Zweifel herrschen, welcher Genossenschaft die Land-
schaftsgärtnerei zuzuteilen sei, nie dürfe aber eine Veranlagung
zu zwei Genossenschaften stattfinden, was aus dem § 9 des
Unfallgesetzes vom 6. Juli 1884, welcher lautet: „Betriebe,
welche wesentliche Bestandteile verschiedenartiger Industrie-
zweige umfassen, sind derjenigen Berufsgenossenschaft zuzu-
weisen, welcher der Hauptbetrieb angehört," klar und deutlich
hervorginge. Es sei Absicht des Vorstandes, dem Antrage
stattzugeben und in dieser Angelegenheit beim Reichsver-
sicherungsamt, welches die höchste Instanz hierin sei, vorstellig
zu werden. Nach Herrn Hoffmann liegt der Schwerpunkt in
der Entscheidung der Frage, ob die Landschaftsgärtnerei zum
Gärtnereibetriebe, welcher gesetzlich der Landwirtschaft zuge-
teilt sei, gehöre. Nach mehreren Mitteilungen in Bezug auf
die verschiedenartige Auffassung einzelner Paragraphen dieses
Gesetzes wird die Debatte geschlossen.

Auf eine Anfrage des Herrn Stadtobergärtners Schlegel,
ob für Strafsen sich eine Herbst- oder Frühjahrspflanzung
besser eigne, wird von Herrn Clemen und anderen Herren,
letztere in gepflasterten Strafsen als die bei weitem vorteil-
haftere bezeichnet.

Herr Vogeler kommt auf den gänzlich unbegründeten
Lärm in der Tagespresse wegen der im Grofsen Tiergarten zu
Berlin vorgenommenen Abholzung zu sprechen und will seitens
des Vereins Mafsnahmen getroffen wissen, um die in so un-
verständlicher Weise vorgekommene Einmischung des Laien-
publikums zurückzuweisen und den in der Tagespresse ver-
breiteten falschen Gerüchten entgegenzutreten. Seitens des
Vorstandes wurde erwidert, dafs bereits einigen Zeitungen Auf-
klärungen zugegangen seien und dafs weitere Schritte durch
Bekanntgabe dieses Protokolls in der Tagespresse erfolgen
werden.

Der erste Vorsitzende Der erste Schrftführer

Pintelmann. "Weiss.

Bericht des Ausschusses für Gartenkunst.

Der Ausschuss für Gartenkunst beschäftigte sich in seiner
Sitzung vom 6. d, M. mit dem Antrage Kowallek. Im An-
schlufs an den Bericht des Ausschusses für Gartentechnik
wurde eine Einteilung der zu Strafsenpflanzungen brauchbaren
Baumarten in 4 Klassen zu Grunde gelegt. Es wurde jedoch
davon Abstand genommen, die Bäume nach der Höhe einzu-
teilen, da diese allein doch nicht mafsgebend ist. Zu der
ersten Klasse, welche die gröfsten Bäume umfafst, würden
Eichen, Platanen, Rüstern, Bergahorn (Acer Pseudoplatanus) ge-
hören; zu der zweiten Linden, Rofskastanien, Spitzahorn (A.
platanoides); zu der dritten Robinia Pseudacacia Bessoniana,
rotblühende Kastanien, Ulmus umbraculifera; zu der vierten
Rotdorn und Kugelakazien. Die Aufzählung der Arten soll
nicht etwa erschöpfend sein, sondern angeben, welche Baum-
gröfsen auf die einzelnen Klassen entfallen.

Eine Aufzählung aller einschlägigen Baumarten unter den
angeführten Klassen wird einem späteren Meinungsaustausch
vorbehalten, welcher durch die heutige Veröffentlichung an-
geregt werden soll. Zu der zweiten bezw. dritten Klasse
würden auch die Pyramidenbäume zu rechnen sein, welche zur
Strafsenpflanzung unter Umständen geeignet sind.

Der Abstand der Bäume von der Aufsenkante der Bord-
schwelle sollte in verkehrsreichen Strafsen 1 m betragen, in

allen Strafsen aber mindestens 0,75 m. Der Abstand der
Baumreihe von den Häusern bezw. von der Vorgartengrenze
sollte mindestens betragen: bei Klasse I 8 bezw. 6,5 m; bei
Klasse II 6 bezw. 4,5 m; bei Klasse III 4,6 bezw. 8,5 m; bei
Klasse IV 3 bezw. 2,5 m. Der Abstand der Bäume unter
einander kann betragen bei Klasse I 9—15 m, bei Klasse II
8—11 m, bei Klasse III 6—8 m, bei Klasse IV 5—7 m.

Bei der Entfernung der Bäume von der Bordschwelle spricht
für einen möglichst grofsen Abstand die Untermauerung der 30 cm
starken Bordschwelle, welche in Berlin z. B. bei Steinschich-
ten etwa 24 cm beträgt, sowie die Gefahr des Anfahrens
der Bäume durch Möbelwagen und ähnliche weit über die
Achsen ausladende Fuhrwerke.

Der Ausschufs für Gartenkunst.
I. A.: E ii c k e.

Mitteilung, die Hauptversammlung in Mannheim betreffend.

Bei einer Reise nach Mannheim in diesen Tagen hatte
der Unterzeichnete das Vergnügen, mit dem Herrn Kollegen
Lippel zusammenzutreffen, und dabei auch Gelegenheit, etwas
über die Vorarbeiten für unsere Tagung im Sommer zu hören.
Nicht nur in Mannheim sondern im weitesten Umkreise inter-
essieren sich Fachgenossen und Behörden in einer Weise für
unsere Versammlung, dafs sie eine der wichtigsten und
ergebnisreichsten seit dem Bestehen unseres Vereins zu werden
verspricht. Ich will nichts verraten über die grol'se Menge des
fachlich Wissenswerten, was uns vorgeführt werden soll,
sondern nur auf Grund des gewonnenen Einblicks
darauf hinweisen, dafs die Folgen der Versammlung für die
Ausbreitung und das Ansehen unseres Vereins ganz aufser-
ordentliche sein können, so dafs jeder, der es irgend er-
möglichen kann, anwesend zu sein und seinerseits mitzuwirken
hat, den Verlanf der Tagung möglichst glänzend zu gestalten.

Beitz-Köln.

Besichtignil«' einiger Berliner Hotelgärten
durch den Verein.

Eine stattliche Anzahl von Mitgliedern hatte sich am
Montag, den 13. Februar, vor Beginn der Monatssitzung in der
Strafse Unter den Linden zusammengefunden, um, einer liebens-
würdigen Einladung des Herrn Wendt zufolge, die von ihm
in Berliner Hotels unterhaltenen und angelegten Gärten zu
besichtigen. Es sind dieses im eigentlichen Sinne Winter-
gärten, die, im Freien gelegen, allen Unbilden der Natur aus-
gesetzt sind und daher Pflanzen enthalten, die unser Winter-
klima vertragen. Neben diesem ist noch zu berücksichtigen,
dafs die Annehmlichkeit der Sonnenstrahlen den Pffanzen nur
sehr beschränkt zu teil wird, da die Gärten von allen Seiten
vom Stoinkolofs des Hauses mit 4 Stockwerken, in denen sich
Fenster an Fenster reihen, umgeben sind, und der einzige un-
begrenzte Blick der senkrecht in die Höhe gerichtete ist. Dafs
hier das Wachstum nur ein vorübergehendes sein kann und
die Anlage nur den Zweck hat, vom Hause aus den Ausblick
in den zu einem paradiesähnlichen Garten umgestalteten Hof
für den mit irdischen Gütern reich gesegneten und daher ver-
wöhnten Hotelgast erfreuend und anziehend zu gestalten, sei
hier als selbstverständlich vorausgeschickt. Wie schwierig es
ferner ist, hier die Pflanzen im guten Zustande zu erhalten,
wird klar werden, wenn man in Betracht zieht, dafs die Gröfse
der Gärtchen durchschnittlich nur 3C0 qm beträgt und die
 
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