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Illustrirte kunstgewerbliche Zeitschrift für Innendekoration — 1.1890

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Baumeister, R.: Entwurf zu gesetzlichen Vorschriften zum Schutze des gesunden Wohnens, [2]
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Vernis-Martin-Möbel
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https://doi.org/10.11588/diglit.11255#0103

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Nr. 11.

Seite 89.

„Fachblatt für ^)nnen-Dekoration".

UnLwurf zu gesetzlichen Ncwfchmften ^mn
Schutze des gesunSen Moknens.

(Fortsetzung.)

«Ms ist somit das Inhalts-Verzeichnis; des Entwurfes auf das streng

Nothwendige beschränkt geblieben und bei der sachlichen Behand-
lung jedes Gegenstandes hat man gesucht, die hygienische und finanzielle
Seite in eilt angemessenes Gleichgewicht zu bringen.

Der letztere Gesichtspunkt steht im Zusammenhang mit der dem
Entwurf angewünschten Eigenschaft eines Reichsgesetzes. Die Zuständig-
keit des Reiches erstreckt sich nämlich wohl auf die Medizinal-Polizei,
also unstreitig auf gesundheitliche Vorschriften zum Bauen und Benützen
von Wohnungen, aber nicht auf andere Gegenstände, nicht auf den sonst
so wünschenswerthen Erlaß einer vollständigen Reichs-Bauordnung.
Immerhin können einheitliche Bestimmungen zum Schutz der Gesundheit
schon höchst wohlthätig wirken, die Thätigkeit der Bautechniker erleichtern
und namentlich dem ja vielfach anzuerkennenden guten Willen der Be-
hörden und städtischen Ver-
waltungen mit einer höheren
Autorität zu Hilfe kommen,
sodaß Fortschritte auf diesem
Gebiete nicht mehr an jedem
Ort bei jeder Revision von
neuem mit großer Mühe er-
kämpft werden müssen.

Wird die Wohnungsfrage
auf die Tagesordnung des
Reichstages gestellt, so wirkt
das sicherlich heilsam bis in
die kleinsten Kreise zurück.

Angesichts der bisherigen
bunten Mannigfaltigkeit von
Verordnungen entsteht wohl
die Frage, ob ein Reichs-
gesetz nicht allzu schroff.in
bestehende Zustände und Ge-
wohnheiten eingreife. Diese
Schwierigkeit überwindet der
Entwurf mit dem Grund-
satz, nur Mindestanforder-
ungen aufzustellen, welche
füglich unter allen Umstän-
den beobachtet werden kön-
nen. Dieselben bleiben in
der That in mehreren Be-
ziehungen zurück hinter dem,
was etliche neuere Bauord-
nungen schon fordern, z. B-
an Licht und Luft; anderer-
seits würden sie allerdings
zum Heil der Menschheit
manchen alten Schlendrian
beseitigen, welcher mit bloßen Redensarten getrieben wird, oder nur
ganz dürftige Zahlen enthält. In diesem Sinne können die Vorschriften
auch für Stadt und Land, für kleine und große Orte füglich einheitlich
ausfallen. Die wesentlichen Forderungen der Gesundheit sind überall
dieselben und leider bisher auf dem Lande so gut wie in der Stadt
allzu sehr vernachlässigt worden. Es würde wirklich schwer fallen, eine
Grenze zwischen kleinen und großen Orten zu erfinden, noch schwerer
zu entscheiden, ob denn in kleinen Orten mehr oder ob weniger Licht
und Luft gefordert werden müsse, als in großen. Man findet in
bestehenden Bauordnungen bald das Eine, bald das Andere, und darf
schon hieraus schließen, daß es gar nicht nöthig sei, einen Unterschied
zu machen, daß jedenfalls die Mindestanforderungen der Gesundheits-
pflege überall dieselben sein können.

Wenn somit künftig nirgends weniger statthaft sein soll, als die
reichsgesetzlichen Vorschriften besagen, so bleibt es doch unbenommen, daß
einzelne Gemeinden oder Kreise mit lokalen Verordnungen über dieselben
hinaus gehen. Dies ist sogar sehr zu wünschen, um da, wo Bedürfniß

und Einsicht vorhanden sind, der freien Entwicklung keine Schranken zu
setzen. Auf diesem so sehr durch örtliche Umstände bedingten Gebiet
mögen, wie es auch bisher der Fall war, gesundheitliche Verbesserungen
vielfach zunächst örtlich begrenzt bleiben, bis sie endlich einmal bei einer
Revision des Reichsgesetzes verallgemeinert werden.

Insbesondere ist die angedeutete freie Bewegung in großen Städten
am Platz. Hier hat man gewöhnlich gleiche Bauvorschriften für das
ganze Weichbild aufgestellt (in Berlin sogar noch auf die Nachbarge-
meinden ausgedehnt). Werden nun solche Vorschriften der dichten Be-
bauung im Stadtkern angepaßt, so pflanzen sich dessen ungünstige Ver-
hältnisse, theuere und ungesunde Wohnungen, nach außen fort. Das
Ganze zum gesundheitlichen Ideal zu machen, geht aber auch nicht, weil

dadurch die Grundstücke im Stadtkern, deren Werth sich nach dev bisher

zulässigen dichten Bebauung festgesetzt hat, ungebührlich entwerthet werden.
Um über diese Schwierigkeiten hinaus zu kommen, gibt es ein sehr
einfaches Mittel: man gebe zweierlei oder dreierlei Vorschriften für
ebenso viele Gruppen von verschiedenen! Karakter, namentlich getrennt
für bestehende und werdende Zustände; dort würde das Begehren nach

Licht und Luft behutsam,

hier sofort in vollem Um-

fange auftreten dürfen.

Eine derartige Sonderung
kann entweder nach Bezirken
erfolgen (Innenstadt, Vor-
städte, Vororte), oder nach
dem Alter der Straßen
(ausgebaute, theilweise ge-
baute, zukünftige Straßen),
oder nach irgend einem an-
deren Merkmal. Es be-
stehen für dieses Verfahren
schon etliche Beispiele in
Bauordnungen, aber freilich
nur bei einzelnen Punkten.
In Zukunft werden nun
hoffentlich, wenn von reichs-
wegen ein Minimum für die
älteren Stadttheile festgesetzt
ist, von Seiten der Ge-
meinden höher gehende An-
sprüche an Weiträumigkeit
zu Gunsten von Städter-
Weiterungen und Vororten
aufgestellt werden.

(Schluß folgt.)

kommen sind und daher
überall die niedlichen, farbenreichen Lack-Möbelchen mit .den Maler-
eien ä lu Watteau und den goldig schimmernden Bronze-Umrahm-
ungen und Beschlägen wieder auftauchen, möge über den Ursprung
derselben Folgendes erwähnt sein : Martin war ein französischer Lackirer
des vergangenen Jahrhunderts, der in Paris großen Ruf erlangte und
sogar von Friedrich dem Großen nach Berlin beordert wurde, um im
Schloß Sanssouci und im Neuen Palais seine Kunst zu üben. Das
sogenannte Blumenzimmer in Sanssouci, später auch Voltaire-Zimmer
genannt, und das Schreibkabinet des Königs im Neuen Palais weisen
Proben des Lackkünstlers auf. Seine Arbeiten wurden sehr geschätzt;
der Lack war durchsichtig, sodaß die Malerei wie unter einer Lasur zum
Vorschein kam, und, was die Hauptsache ist, der Lack war unverwüstlich,
sodaß er sogar mit heißem Wasser abgewaschen werden konnte. In
Paris wird Vernis-Martin schon längst wieder nachgeahmt, in Berlin
folgt inan nach, bezieht aber doch die meisten Möbelchen dieser Art aus
der Seinestadt.

Abbildung Nr. 41. Nerläfrlunl, in Wutzbaum--Hol).
Entworfen nnd ansgefnkrt

von Theodor Lucke, Parket-Fcibrik in Magdeburg.

Mevms-?

avtin^Wööel.

Nachdem dieselben gegen-
wärtig wieder in Mode ge-
 
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