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Illustrirte kunstgewerbliche Zeitschrift für Innendekoration — 1.1890

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Ein Versuch der bayerischen Königsschlösser
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Baumeister, R.: Entwurf zu gesetzlichen Vorschriften zum Schutze des gesunden Wohnens, [3]
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Behr, Carl: Ueber Dekoration und Möblirung unserer Wohnräume, [9]
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https://doi.org/10.11588/diglit.11255#0108

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5eite 94.

Fachblatt für Innen-Dekoration".

Nr. 12.

Ludwigs II. wieder zurückkommen, und sei nur bemerkt, daß die Münchener
Kunstgewerbezeitung bereits Abbildungen von Gegenständen aus diesen
Schlössern, welche fotografisch ausgenommen wurden, bringt, so unter
Anderen: einen Prunkstuhl aus Herrenchiemsee, vom verstorbenen Prof.
Seder entworfen, ferner ebendaher einen Fenstervorhang in Gold und
Sammt gestickt, wobei die beiden Streifen (Shals), welche zu der Deko-
ration eines Fensters gehören, 6 Zentner wiegen und an dem eine
Anzahl Stickerinnen Monate lang arbeiteten. Aus dieser letzteren An-
gabe kann man auf den Reichlhum und die Pracht der Schlösser wohl
berechtigte Schlüsse ziehen, und darf es nicht Wunder nehmen, daß die
Kunslindustrie Münchens und die Stadt München selbst während der
Regierung Ludwigs II. so bedeutende Fortschritte gemacht hat.

Möchte dieselbe doch überall und in allen Städten von vermögen-
den und kunstsinnigen Männern und Frauen gepflegt und unterstützt werden,
nicht nur zum Nutzen einer fleißigen, gewerbtreibenden Bevölkerung,
sondern auch des Staates, unsres lieben Vaterlandes wegen selbst, der
hiervon direkt und indirekt den meisten Nutzen hat.

Entwurf M gesetzlichen Wovfchmften fum
Schutze Ses gefunSen Wohnens.

(Schluß.)

Mks fehlt in Deutschland bisher nicht an Vorschriften, wie ein Gebäude
herzustellen sei, wohl aber an solchen in Bezug auf die Benützung
desselben. Und doch kann hierin gegen die Gesundheitspflege gewaltig
gesündigt werden. Wer kontrolirt, ob eine Dachkammer oder ein Keller-
raum, welche nach Maßgabe der Bauordnung nicht zu dauerndem Aufent-
halt von Menschen dienen dürfen, nicht doch bewohnt werden, ob die in
den Bauplänen eingeschriebene Bestimmung eines Gelasses nicht später
gewechselt wird, ohne die gesundheitlichen Erfordernisse nachzuholen, und
welche Organe der öffentlichen Gewalt sind befugt, Hiewegen nachzusehen,
eventuell einzuschreiten? Diese Fragen sind bis jetzt noch nicht Gegenstand
der Gesetzgebung gewesen und sollen deshalb künftig klar geordnet werden
(88 9,10). Etwas vollständiger finden wir schon die Art der Benützung
von Schlafräumen polizeilich festgesetzt und kontrolirt; es gibt nament-
lich für Logirhäuser in industriellen Bezirken Forderungen eines gewissen
Luftraums für jeden Schläfer, mit welchem recht günstige Erfahrungen
gemacht sind, ohne daß eine Vertheuerung der Schläferstellen eingetreten
ist. Dieses Verfahren auf alle vermietheten, zum Schlafen benützte Ge-

Mekol-ottott und
unserer

Von Carl Behr.

II. Vas deutsche Haus und seine Räume.

(Fortsetzung.)

DDbgleich nun die Räume der Häuser und Schlösser des vorigen
Jahrhunderts schwerlich reiche Vorhänge vor den Fenstern gehabt
haben, so kann doch die Gegenwart diesen Schmuck nicht entbehren.
Die tiefen Fensternischen dieser Schlösser schwächten wohl das Licht
etwas ab und machten deshalb die üppigen Stoff-Dekorationen entbehr-
lich. Heute aber sind die Mauern nicht so dick und das Auge ist zusehr
an den Stoff-Vorhang gewöhnt, man würde sein Fehlen deshalb doppelt
empfinden. Reiche Stoffdraperien mit lang auf den Boden schleifenden
Flügeln aus Plüsch oder Seide sind deshalb wohl an den Fenstern
jedes reichern Salons zu finden, und wird hier nicht selten mit reichen
und schweren Stoffen, sowie mit prächtigen Stickereien ein großer Luxus
getrieben. Um den Stoff am Hellen Licht nicht zu hart erscheinen zu
lassen, ist es nöthig, einen zweiten durchsichtigen Vorhang unter der
undurchsichtigen Fenster-Dekoration anzubringen; Posamenten an den
Stoffflügeln, welche netz- oder franssnartig gehalten werden, vermitteln
den Uebergang vom undurchsichtigen zum durchsichtigen Gewebe. Auch
die weißen Vorhänge sind oft sehr kostbarer Art; gestickte Tüllvorhänge,
geklöppelte Spitzen und andere Arten von Handarbeiten und kostbaren
Geweben finden häufig Verwendung.

lasse auszudehnen, ist eigentlich nur eine logische Folgerung, und um so
nothwendiger, als die Uebelstände in überfüllten Miethwohnungen oft
noch viel ärger sind als in Herbergen (§ 10).

Als letztes Mittel gegen eine gesundheitlich schädliche Benützung
von Wohnräumen muß aber den Behörden noch die gänzliche Unter-
drückung derselben als solcher zu Gebote stehen (Z 11). Handelt es
sich dabei nur um einzelne Räume oder einzelne Häuser, so ist es ja
zunächst Sache des Eigentümers, Verbesserungen vorzunehmen. Im
schlimmsten Falle, wenn die Ursachen der Gesundheitswidrigkeit von der
Lage aus dem Boden herrühren, also bleibender Natur sind, wäre das
Gebäude wenigstens als Wohnhaus aufzugeben. Wenn es sich aber um
ganze Häusergruppen oder Ortsbezirke handelt, so ist schwerlich darauf
zu rechnen, daß alle Eigentümer miteinander zweckmäßig Vorgehen.
Vielmehr muß dann der Gemeinde die Befugniß zustehen, den voll-
ständigen Umbau zu veranlassen oder selbst vorzunehmen. Zu diesem
Zweck soll ihr künftig- das Recht der Zwangs-Enteignung zustehsn —
eine Erweiterung der deutschen Enteignungs-Gesetze, welche bekanntlich
schon bei unzähligen Verbesserungen im Innern von Städten gewünscht
worden ist, deren Nichtbestehen den Gemeinden schon Millionen ge-
kostet hat.

Unstreitig werden, wenn der vorliegende Entwurf oder ein ihm
ähnlicher Gesetzeskraft erhält, Schwierigkeiten des Ueberganges entstehen.
Das kommt aber bei jeder Aenderung in der Gesetzgebung vor, und
wird einsichtige Leute nicht vom behutsamen Fortschreiten abschreckeN,
sondern nur zu einer Erwägung veranlassen, auf welche Weise diese
Schwierigkeiten zu bekämpfen seien. Worin werden sie sich hier zeigen?
Wenn man für Neubauten weitgehendere Forderungen stellt, als bisher
vielerorts üblich gewesen sind, und außerdem die Benützung der vor-
handenen Häuser strenger prüfen will, so wird nicht nur eine Zahl der
thatsächlich bewohnten Räume als solche hinweg fallen, sondern auch
ein Ersatz dafür durch Neubauten einigermaßen gehemmt, d. h das
Angebot von Wohnungen kann sich vermindern, der Preis der noch vor-
handenen steigen. Diesem wichtigen Bedenken begegnet der Entwurf
zunächst durch Uebergangs-Bestimmungen hinsichtlich der Wohnungs-Kon-
trole (ß 10), sodann aber ist in den Referaten großes Gewicht auf
Maßregeln gelegt, welche außerhalb des Rahmens eines solchen Gesetzes
zu treffen seien, um der Wohnungsnoth, namentlich während der Ueber-
gangsperiode abzuhelfen. Es sollten die Gemeinden mit allen zu Ge-
bote stehenden Mitteln Vorgehen, das Bebauungsfeld reichlich ausdehnen,
systematisch für Erleichterung der Verkehrmittel sorgen, Dienstwohnungen
erbauen, eventuell direkte Beihilfe oder geringere Belastung beim Neu-

Der Empfangssalon ist gewöhnlich mit einem durchgehenden Teppich,
d. h. einem solchen, welcher den ganzen Fußboden bedeckt, versehen. Es
spielt in Deutschland der Smyrna-Teppich eine große Rolle, und ist es
für Salons in neuerer Zeit üblich, auch für den Teppich Rokoko-Zeich-
nungen mit Hellem blumigem Dessin zu verwenden. Nicht selten findet
man aber auch, daß der ganze Boden mit einem einfarbigen Velour
bedeckt wurde; der Raum erhält dadurch etwas Vornehmes und Warmes,
wenn man sich auch nicht verhehlen darf, daß diese einfarbige Fläche
sehr empfindlich ist und daß mau unter Umständen jeden Fußtritt
darauf sieht.

Die Bilder an den Wänden der Salons bestehen bei reicherer Aus-
stattung am besten in Oelbildern mit nicht zu schweren Goldrahmen, und
werden für diesen Raum Genrebilder und Landschaften am meisten be-
fürwortet, mährend Porträts und Stillleben mehr für Wohn- und
Speisezimmer Verwendung finden.

Für den Salon wird ferner der Kamin dem Ofen vorgezogen,
weil derselbe monumentaler und deshalb auch salonfähiger wirkt. Der-
selbe ist dann wohl in farbigem Marmor so gebildet, daß die Kamin-
platte etwa 1,40 Meter hoch ist; ein möglichst großer Spiegel, welcher
meist bis zum Plafond hinauf reicht, krönt denselben und spiegelt
gleichzeitig die übliche Kamingarnitur, bestehend in Uhr und Armleuchtern,
wieder. Da die meisten modernen Häuser eine Zentralheizung haben,
so wird die Kaminform auch dazu benutzt, einen hinter demselben
liegenden Heizkörper zu verbergen, in welchem Falle gitterartige Füll-
ungen die Wärme ausströmen lassen.

Lüster in vergoldeter Bronze existiren wenige aus der Zeit des
Rokoko, es war üblich, dieselben so mit geschliffenem Kristallglas zu be-
hängen, daß man das Gerippe wenig oder gar nicht mehr sah; moderne
 
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