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Illustrirte kunstgewerbliche Zeitschrift für Innendekoration — 1.1890

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Die Wohnungen als Krankheitsherde, [2]
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Die Wandbekleidung
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Nützliche Winke
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https://doi.org/10.11588/diglit.11255#0149

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Leite 128.

Nr. 15.

„Fachblatt für ^nnen-Dekoration".

leer stehen, daß ein Boden gestrichen werden kann, sondern es wird gleich wieder
eine frische Partei eingepfercht, und drittens, wo wirklich die Wohnung leer stunde,
kommt die verdammte pfennigfuchsende Knauserei dazwischen, welche soviel als möglich
zu verhindern sucht, daß die Wohnung überhaupt bewohnbar wird und daß der
Handwerker ein paar Pfennige verdient!

Aehnlich wie die Keime der Schwindsucht in den Wohnungen sich konserviren
und bei passender Gelegenheit die Krankheit erzeugen können, ist cs mit einer ganzen
Anzahl anderer. So z. B. bei der Diphtheritis, dem Typhus, der Cholera, den
Blattern rc. Daher kommt es, daß, wie ein bedeutender Arzt sagte: „manche
Krankheiten aus einem Zimmer gar nicht hinaus wollen".

Man reinige die Wohnung gründlich, lasse Plafond und Wände von der
alten Farbe und dem von derselben eingesaugten Schmutz reinigen und mit Kalk
tünchen, bevor eine neue Malerei darauf kommt, lasse Fußboden, Fenster und Thüren
gründlich streichen, und man nützt nicht nur sich selbst, sondern auch dem Hause. Das
ist das einzige Mittel, welches, wenn energisch durchgeführt, auch hilft, wo llber-
haupr noch Abhilfe möglich ist.

Es ist Pflicht und Interesse der Maler und Anstreicher, ihre Kunden auf alle
Nachtheile aufmerksam zu machen, welche eine vernachlässigte Wohnung für Gesundheit
und Wohlbefinden mit sich bringt. Nur wenn dieselben darüber aufgeklärt und über-
zeugt sind, werden sie den Forderungen der Hygiene bezüglich der Wohnungen Nach-
kommen, zu ihrem Wohle und nicht zu unserem Schaden. , („Der Kolorist".) .

tte ^attklöekleiöung.

(Vergl. die Beilage.)

AIn Italien, Deutschland, Holland und der Schweiz wurden früher die Wände
^ vielfach mit Holz bekleidet; meist geschah dies in einfacher, mitunter aber auch
in der reichsten und elegantesten Ausführung. Neuerdings, seit die schöne deutsche
Renaissance wieder ihren Einzug zu halten scheint, werden die Wände der Speise-
säle, der Trink-, Spiel- und Herrenzimmer, jedoch auch Vorsäle und Treppenhäuser,
wiederum vielfach mit „Wandbekleidungen" versehen, und wenn dieselben in
der Form gelingen und einen schönen, warmen braunen Ton erhalten, verleihen sie
dem Raume einen gemüthlichen und anheimelnden Karakter.

Gewöhnlich werden solche Holzvertäfelungen einfach gegliedert und von weichem
(Nadel-) Holz hergestellt, in besseren Häusern jedoch geschieht die Anfertigung aus
Eichen- oder Nußbaumholz und zu den Füllungen wird der Abwechselung wegen
helleres Holz, wie Kirschbaum, Ahorn und Esche genommen. Bei reicheren Ein-
richtungen werden die Füllungen in Intarsia oder Schnitzerei ausgefllhrt, oder auch
man benutzt gravirte, getriebene, gegossene und ziselirte Bronzeplatten, Majolikaofen-
kacheln, emaillirte Platten oder auch Zinnteller. Letztere sehen des matten Glanzes
und der oftmals schönen Ornamentirung wegen ganz reizend aus.

Als Motiv zu den Füllungen werden theils Ornamente mit Frucht- und
Blumengehängen, theils — und zwar mit Vorliebe — die Geschlechtswappen und
Familienporträts benutzt, während in den Nischen Statuen, Büsten oder auch Vasen
zur Aufstellung gelangen. Auf das in der Regel stark hervortretende Hauptgesims
oder auch auf besonders angefertigten Böden werden Uhren und Leuchter aus Bronze,
Vasen, Krüge/Teller und Schaalen von Porzellan, blinkende Gläser oder auch ge-
schnitzte Figuren gestellt und gewährt solcher Schmuck einem Zimmer ein freundliches,
künstlerisches und interessantes Ansehen.

Die in unsrer heutigen Beilage zur Abbildung gebrachte Wandbekleidung ist
gedacht in Eichenholz für das Speisezimmer eines Herrensitzes. Die Holzvertäfelung
ist architektonisch gegliedert und im Stil der deutschen Renaissance gehalten; die
Füllung ist mit dem Familienwappeu, die Nische mit einer Blumenvase und das
Hauptgesims mit Gefäßen, sowie mancherlei Art von Gegenständen geschmückt.

Vielleicht gelangt dieser hübsche Entwurf einer Wandbekleidung mit den
nöthigcn Abänderungen recht bald einmal zur Ausführung bei dem einen oder andern
unserer Leser. _

Nützliche Winke.

Um feuchte Wohnräume gründlich auszutrocknen und zu desinsizircn, verfährt
man folgendermaßen: In erster Reihe wird man das Zimmer, welches man des-
infiziren will, fest verschließen, sowohl die Fenster als auch die Thüren; in der
Mitte des Fußbodens stellt man einen soliden Porzellanteller und legt eine Schwefel-
schnitte darauf, wie sie die Küfer benützen, um Fässer auszuschwefeln. Diese
Schwefelschnilte wird augezündet, und dann begibt man sich schleunigst aus deni
Zimmer, hinter sich die Thür schließend. Nach einer Viertelstunde kann man un-
gefährdet das Zimmer wieder betreten, indem dann alle Bakterien und schädlichen
Keime jeder Art summarisch vernichtet sind, und man kann jetzt daran gehen, die
Feuchtigkeit selbst zu bewältigen. Hierzu verschafft man sich eine solide eiserne Pfanne,
stellt diese in eine doppelt so große, feste irdene Schüssel mitten ins Zimmer aus
den Boden, wo früher der Teller mit der Schwefelschnitte gestanden hat. Dann
gießt man je nach der Größe des Zimmers einen viertel bis halben Liter Brenu-
spiritus in die eiserne Pfanne, so daß sie etwa zur Hälfte angefüllt ist; in die
Schüssel, aber gießt man Wasser, um jeder Feuersgesahr zu begegnen, zündet dann
den Spiritus an und bleibt vorsichtshalber im Zimmer. Thüren und Fenster bleiben
verschlossen. In kurzer Zeit wird sich eine starke Hitze entwickeln; Luft und Wände
werden so trocken, daß nichts zu wünschen übrig bleibt; hat die Hitze genügend ein-
gewirkt und ist aller Spiritus abgebrannt, so öffnet man Thüren und Fenster und
läßt sie mehrere Stunden offen.

LM- Diejenigen unserer Leser, welche mit dem Bezugspreis von Mk. 2.50
(Ausland Mk. 3.—) für das III. Quartal noch im Rückstände sind, ersuchen wir
höflichst, solchen bis längstens 13. Angust an uns einzusenden, da wir am 15. August
sämmtliche bis dahin noch nicht eingegangenen Beträge — zuzüglich SO Pf. Nach-
nahme-Gebühren — durch Postauftrag erheben werden.

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