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Illustrirte kunstgewerbliche Zeitschrift für Innendekoration — 7.1896

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Schliepmann, Hans: Das jetzige Ausstellungswesen und das Kunstgewerbe!
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Tuchüberzug auf Holz
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https://doi.org/10.11588/diglit.7394#0281

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Dezember-Heft.

Illustr. kunstgewerbl. Zeitschrift für Innen-Dekoration.

Seite 2s5

von den Ausstellern und vom Staate zu gleichen Theilen gewählte
Aommissionen von Sachverständigen, welche alle minderwerthigen
Erzeugnisse unerbittlich zurückweisen.

Die Ausstellungen können keineswegs den Zweck haben,
jedes Schundfabrikanten „billiges" Geschäft zu fördern; sie sollen
die süchtige Industrie heben und belehren, auch das Publikum.
N)ill man aber durchaus auch Massenerzeugnisse geringeren
Werthes ausstellen, so bilde man besondere Gruppen für Aonsum-
artikel; hier mögen dann die Interessenten ohne Belästigung
durch Neugierige ihre Einkäufe machen.

Der wirklichen Belehrung dient dann auch weiterhin noch
die prämiirung, die augenblicklich zum elendesten Unfug aus-
geartet ist, indem die Diplome der Ausstellungen von Arähwinkel
und Dingelfingen, ausgestellt von dunklen Biedermännern, die
einzigen Lockungen zur Beschickung und dann natürlich auch Mittel
zu kaum noch lauterem Wettbewerb sind. Hier muß vor Allem
ein durchgreifender Schnitt in das faule Fleisch gemacht werden,
indem vorgeschrieben wird,

daß den vsn privater Seite veranstalteten Ausstellungen keine
Diplomvertheilung gestattet wird, oder, falls dies unthunlich,
indem solchen Ausstellungen vorgeschrieben wird, etwa auf
Grund des Gesetzes über unlauteren Wettbewerb, in allen
Diplomen rc. das Wort priVat-Ausstellung deutlich
sichtbar anzubringen.

Das wäre natürlich gleichbedeutend mit einem Todesurtheil; aber
was schadet's, wenn diese Schröpfstellen der Industrie verschwinden?

Bei großen, staatlich geleiteten Ausstellungen müßte nun
selbstverständlich

eine vorher bekannt gemachte Jury von allgemein als
bewährt anerkannten Sachverständigen die Preise vertheilen;
nicht etwa dürften sich besondere Preisrichter erst Sachverständige
zur Begutachtung heranziehen und dann mit deren Urtheil schalten,
wie es ihnen gut dünkt. Die Sachverständigen müssen
die alleinige Verantwortung für die preisverthei-
lung tragen.

Die preisvertheilung aber muß ferner auch spätestens
nach Ablauf der Hälfte der Ausstellungsdauer
erfolgen, nicht erst nach Abschluß derselben,
damit einerseits eine Uontrole des Urtheiles möglich ist, anderer-
seits aber, damit das große Publikum nun auch wirklich jede
Gelegenheit zu lernen hat, indem es zu ergründen sucht, weßhalb
diese und nicht jene Erzeugnisse Preise erhalten haben.

Neben dieser preisvertheilung endlich wird die Aus-
schreibung besonderer Wettbewerbe oder Einzelpreise
für hervorragend werthvolle Neuerungen anzu-
streben sein,

wie sie z. B. mit §den von der Aaiserin gestifteten Preisen für
hygienische Verbesserungen angestrebt ist. Aber hier müßte der
Staat noch viel weiter fördernd einzreifen. Prämien, um ganz
neue Tätigkeiten anzuregen, sagen wir für die besten Alein-
motoren, die schönsten billigen Möbel, die praktischsten Aweiräder,
die sichersten Verfahren bei bergmännischen Betrieben usw. usw.
würden eine weit intensivere Thätigkeit auf vielen Gebieten herbei-
führen, als sie durch die immer noch von allzu vielen Zufällen
abhängigen Bewegungen von Angebot und Nachfrage erzeugt
werden kann. Auf diese Weise aber würden wir dann auch
wirklich Industriefortschritte erzielen, die auch für den Welt-
markt noch einmal von Bedeutung werden könnten, da sie das
werthvollste „Rohprodukt" des Landes, höchstentwickelte
Intelligenz, darstellen. Das gäbe Erzeugnisse, die nicht nur
durch Unterbietender ganzen Welt kaufwürdig erscheinen würden I
Natürlich kostete das Geld, viel Geld. Aber in unserer Zeit
gelingen überhaupt nur noch Unternehmungen mit großem An-
lagekapital. Dieses Geld würde durch ein Aufblühen unserer
Industrie verzehnfacht hereingebracht und wäre des-

halb unendlich vortheilhafter angebracht als die Millionen, die
jetzt lediglich zur Förderung eines streberhaften „Prestige" für die
Weltausstellung in Paris werden zum Fenster hinaus geworfen
werden! —

Anmerkung der Redaktion: Vorstehender Artikel ist
das Ergebniß einer persönlichen Unterredung bezw. bezüglichen
Anregung seitens des Herausgebers und dürfte beregte Abhand-
lung, als zweifellos zeitgemäß und äußerst wichtig für die bevor-
stehende „pariser Weltausstellung" sicher das Interesse haupt-
sächlich der Uunstindustriellen und Uunstgewerbler unter unseren
Lesern finden.

Wir würden es der Sache zu Liebe freudig begrüßen, wenn
die am Schluß des Artikels zum Ausdruck gebrachten Wünsche
und Anregungen für spätere Ausstellungen von direkt bethei-
ligter Seite, d. h. aus den Ureisen der Uunstgewerbetreibenden
heraus noch etwaige Ergänzungen und Erweite-
rungen erführen, denen wir in den Spalten unserer Zeitschrift
gerne Raum gewähren würden. —

Mnchttberzng auf Mols.

Mst die zu beziehende Fläche eine besondere Füllung, welche von
(M unten in den Rahmen gelegt wird, so werden Alebemittel
gar nicht angewendet, sondern das Tuch wird an den Aanten
der Füllung festgenagelt, also aufgespannt wie z. B. beim Billard-
tuch. Ist aber die Fläche aus einem Stück, d. h. ohne Rahmen,
und nur ein Fries herum fournirt, so wird das Tuch mit starkem
Leim befestigt, z. B. bei Schreibtischbezügen. Es ist bekannt, daß
Tischler, welche darin noch keine Erfahrung haben, in der Regel
viel zu ängstlich damit umgehen, sie glauben, der Leim wird zu
kalt, sind auch beim Angeben des Leims, weil auf den polirten
Fries keine Leimflecke kommen dürfen, mitunter etwas ungeschickt.
Sehr bequem kann man den Leim auf die Holzfläche auftragen,
wenn an ein Lineal eine Fase gestoßen wird, so daß die eine
Aante ganz scharf wird; diese stellt man neben den Fries und
nun kann man mit dem Pinsel tüchtig streichen, ohne daß Leim
auf den Fries kommt. Ist auf der ganzen Fläche Leim ange.
geben, so wird das Tuch daraufgelegt; dann lege man Papier
darüber und reibt nun mit der flachen Hand den Stoff fest. So
viel Wärme, wie nöthig ist, um Tuch mit Leim zu verbinden,
entsteht beim Reiben mit der Hand. Mit einem harten Gegen-
stände darf nicht gerieben werden, weil sonst leicht der Leim durch
das Tuch dringt. Soll eine große Fläche, welche aus Areuz-
rahmenholz und vier Füllungen besteht, bezogen werden, so muß
bei jeder Fuge auf jeder Seite ein Streifchen von mindestens
6 mm ohne Leim gelassen werden. Geschieht dies nicht, und das
Holz trocknet etwas nach, so reißt das Tuch, welches vom Leim
hart und steif geworden ist und fest an den beiden sich dehnenden
Holztheilen haftet, entzwei; im anderen Falle kann es aber

Farblosen Firniss kann man nach folgendem Verfahren
Herstellen: Leinöl wird in einem eisernen, mit Blei ausgefütterten,
mit einem Agitator versehenen Tylinder gefüllt und, entweder
mittelst trockenen überhitzten Dampfes oder durch direkte Feue-
rung, auf s50° T. erwärmt. Dann drückt man mittelst einer
Druckpumpe Sauerstoff in das Gel ein, bis ein Ueberdruck von
H lrg auf den ^uadratcentimeter sich zeigt, den man durch Nach-
drücken des Sauerstoffgases auf dieser Höhe erhält. Unter fort-
währendem Durcharbeiten läßt man den Sauerstoff so lange auf
das Gel einwirken, bis dasselbe vollständig oxydirt ist, worauf
man es mit Harz unter Einleitung von Sauerstoff bei einem
Druck von s—2 irZ mischt. In gleicher weise lassen sich auch
alkoholische Firnisse oder solche mit ätherischen Gelen Herstellen. —
 
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