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Heidelberger Zeitung — 1865 (Juli bis Dezember)

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Nr. 152-177 Juli
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https://doi.org/10.11588/diglit.2786#0104

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Die ordentliche Conscription für das Jahr 1866 betr.

Da »unmehr die Borarbciten zur Conscription für daS Jahr 18KK beginnR, werden in
Gemäßheit dcs § 17 des Conscriptionsgesetzeö vom Jahr 1825 alle Badencr, welche in der
Aeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1865 das zmanzigste LebenSjahr zurückgclegt haben
oder zurücklegen, hiemit aufgefordert, sich bei dem Gemeinderath ihres Orts zn melden oder
anmelden zu lassen, und ihrc Jnteressen bei tzer Vorbereitung dcr Aushebung nach Vorschrift
des Gesetzes und der VollzMsverordnungen rechtzeitig zu wahren, sofort aber spatestens am
31. Oktober d. I. sich zu Hause einznsinden, um auf Borladung vor der Aushebungsbehörde
persönlich erscheinen zu können oder aber bci Zeiten die Erklärung abzugeben, daß, wenn sie
durch das Loos zum Dienst gerufen wcrden, sie einen Mann einstellcn, widrigensalls in Er-
manglung eines nach § 22 des Conscriptionsgesetzes untauglich machenden Gebrechens dieselben
als tauglich angesehen und — falls sie das Loos zum Militärdienst trifst — nach Vorschrift
des § 4 des Gesetzes vom 5. Oktober 1820 als Ungehorsame behandelt werden sollen.

Die Großherzoglichen Bezirksämter werden beauftragt, für die Bekanntmachung vorstehen-
der Aufforderung auch durch die Lokalblättcr und auf die für Verkündigung in den einzclnen Ge-
meinden vorgeschriebenc Weise Sorge zu tragen.

Karlsruhe, den 20. Juni 1865.

Großh. Ministerium des Jnnern:

' (gez ) A. Lamey.

vckr. Bauingärtner.

Nr. 15654. Die Gemeinderäthe des Amtsbezirks werden angewiesen, obige Aufforderung
Großh. Ministeriums dcs Jnnern vom 20. v. Mts. der zu versammmelnden Gemeinde und noch
weiter durch Ausschellen und öffentlichen Anschlag bekannt zu machen, sofort aber sich genau
nach den bcstehenden Vcrordnungen zu richten.

Längstens bis 20. August d. I. sind sämmtliche Vorarbeiten bei Vcrmeiden einer Geld-
strafc von 15 fl. hierher einzusenden.

Dabei werden die Gemeinderäthe noch insbesondere auf Folgendes aufmerksam gemacht:

1) Die Aufnahmsliste ist nach Beilage 17 L>eite 78 ff. der Böck'schen Schrift, der Con-
scriptionsfreund, aufzustellcn.

Jn diesclbe müssen alle im Jahr 1845 in der Gemeinde Geborenen — auch die Auslän-
der — mit Ausnahme der Gestorbenen aufgenommeu wcrden, und zwar sind die Namen der
Pflichtigen in alphabetischer Ordnüng in die Listc einzutragen.

2) Dienstbefreiungsgesnche wegcn Familienunentbehrlichkeit müffen bis zum Ablauf des

achttägigen Auflagetcrmins der Aufnghmsliste eingereicht sein und werden spätere Gesuche nur
dann angenommen, wenn sie durch ein inzwischen eingetretenes Ercigniß unterstützt sind (§ 1
der Jnstruktion im Anzeigeblatt von 1831 Nr. 52). .

Die Aufforderung an die Pfiichtigen ist daher entweder vor oder mit der Auflage der
Liste zu erlassen und diese Bestimmung dabei ausdrücklich zu erwähncn.

3) Die Pfarrämter werden ersucht, den Gemeinderäthen alsbald die vorgeschriebenen Aus-
züge aus den Geburtsbüchern auszufertigen.

Wird ein Gebrechen angcmeldet, so ist solchcs in dic Rubrik „Bemerkungen" einzutra-
gen und, wenn sich auf Zeugen berufen wird, cin besonderes Protokoll aufzunehmen, woriu
dieselben namhaft zu machen sind. Dieses Protokvll ist sodann den Vorbereitungsarbeiten an-
zuschließen.

Jn dcr Rubrik „Bemerkungen" ist auch anzuführen, wenn ein Pflichtiger eine Zuchthaus-
strafe erstanden hat.

War dies bei keinem Pflichtigen der Fall, so ist dies am Schluß der Aufuahmsliste zu
beurkunden.

5) Die Protokolle sind von dem Gemeinderath zu beurkunden.

Von der Aufnahmsliste ist eine Abschrift zu fertigen, welche von dem Rathschreiber zu be-
glaubigen und in der Gemeinderegistratur niederzulegen isi.

Man erwartet die pünktliche Befolgung dieser Anordnungen und bemerkt schließlich noch,
daß gegen diejenigen Gemeinderäthe, welche die bestehenden Vorschriften über Dienstbefreiungs-
gesuche außer Acht lassen, unnachsichtliche Strafe erkannt werden müßte.

* Heidelberg, den 24. Juli 1865.

Großh. Bezirksamt:

Renck

Allgemeine Versorgvngsanstalt im Großherzogthnm Baden.

Der Rechenschaftsbericht für das Jahr 1864 ist erschienen und auf unserm Büreau in
Karlsruhe, sowie bei unseren Geschäftsfreunden, in Heidelberg bei Herrn Rechnungsrath Muth
unentgeltlich zu haben.

Wir laden Diejenigen, wclche nach den Rechnungsergcbnissen wachsende Leibrenten erwer-
ben und sich an der am 1. Januar 1864 eröffnetcn XXIV. Jahresgesellschaft betheiligen, so
wie Alle, welche andere Arten von Versorgungs- oder Lebensversicherungs-Verträgen mit der
Anstalt abschließen oder einem Tontinen-Verein beitreten wollen, ein, ihre Beitrittserklärung
auf unserem Büreau in Karlsruhe oder bei den Geschäftsfreunden abzugeben. Auch empsehlen
wir zur Benützung unsere Hinterlegungs- und Sparkasse.

Karlsruhe, im Juni 1865.

Der Verwaltungsrath

<sm „Grnncn Hof

zn Handschuhsheim.

iLonntag, deu 30. v. MtS.:

Erntefest mit Lanzbelulligimg

in der neuen Gartenhalle.

Mufik vom vsrmal. Theaterorchester von H. Häßner, wozu freundlich einladet

(1) Clor.

__ ,

wird fortwährend gckauft und gut bezahlt
Krahuengaffe Nr. k/ bei Schloffer Müller
im III. Stock.

Fremdenlrke

vom 27. bis 28! Juli 1865.

O»r>. StrauH, Kaufm. aus Offenbach.
Miß Francken^iuö England. Habenicht, Kaufm. aus

land. Hartmeyer, 0,-. jur. llnd Gem. aus Hamburg.
Aickele auS Stuttgart, Schisf auS Frankfurt, Kaufleute.
Holleday, Rentier aus England. Nellen, Fabrik. aus
Rbeydt. FleckleS, Kaufm. aus Wien. Mr. und MrS.
Bald mil Fam. aus England. Mr. Rouffel u. Gem.
aus Paris. Mad. Hallam mit Fam., und Miß Olebar
aus England. Walcke-Schuldt und Gem., GutSbesitzer
auS Goldeusee. Delliug. Kfm. aus Hamburg. iLteiner

«»«Hsvke»' »ot. Klooper und Fam. aus Hol-
land. Marson und Faw. aus Manchester. Carle auS

feld und Frau, Rent. auö Genf. Kose und Fam. Kim.
aüs St. Gallen

Li^nib ei^r^ 1?fm. aus Basek

- II ' W d S^Id^b t ' H l

Eberbach.

i?»rl8vr tlloik. Straßer. Rentier auS Mainz-
Boll. Kfm. aus Bingen. Singer, Gastwirth a. Wcsel.
Burgmann aus Trarbach. Bubeck, Bierbrauer a. Dtutt-
gart.

Glldvrner RRIrsvk. Wagemann, Pfarrer auö
KarlSdorf. Edinger. Metzger aus Neckarbischofsheiin.
Platt, Kaufm. aus Eberbach. Kander aus Wollenberg,
Hainer nnd Frau aus Rittersbach, Handelsleute.

Liowenes Illo88. Bodenheimer, Meyer und
Goldschmidt-aus Mainz, David und Morgenroth aus
Frankfurt, Kaufleute. Madame Alberth und 2 Töchler
aus Saarbrücken. Albau und Alhias, Kaufleute aus
Algier.

Frankfurter Gcli-Cours

vom 27. Iuli.

Pistolen.. fl. 9 44Vr—45V,

dto. vreuß.„ 9 56 V,—5?Vr

Holländische fl. 10-Tt.„ S 50V--51V-

Dukalen.. 5 36-37

^ FrancS-Stücke ....... 9 29—30

Ruffische Jmperiales. 9 46 G. fehlt.

Preuß. Kaffenscheine.„1 44V»—45

Dollars in Gold . '. 2 27V,-28Vr

Diskonto.. , 3V, Vo

_Neckar-Wasserwärme: 20 Grad.
 
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