Uridtlbrrgcr Zcilung.
Krciölierkündigungsblntt für den Kreis Heidelberg und aintliches Äerkündigungsblatt für üie Aints- und Aints-
Gerichtsbezirkc Heidelbcrg und Wicsloch und den Anitsgcrichtsbezirk Ncckargemünd.
M- 301. Areitag, 22 December
X Schweden und seine Verfafsung.
Nicht so geräuschvoll zwar, wie im Süden
und Osten unseres Weltthcils, aber mit nicht
minder durchgreisender Entschiedenheit ging im
äußersten Norden. desselben ein auswärtS noch
zu wenig beachtetes, bedeutungsvolles Neform-
werk vor sich; und es lohnt sich immerhin der
Mühe und der Aufmerksamkeit, daß wir hier
einmal unsere Blicke auch nach dem enÜegenen
Reiche der stammverwandten Skandinavier rich-
teu. Hievou war Schweden speciell — in Nor-
wegen sind durchweg audere, entschieden libe-
rale Verhältnisse maßgebend — bis jetzt ein
Land der seltsamsteuLVidcrsprüche. Es existirt
in demselben neben einem gebildeten Bürger-
stande und einer verfeinerten Aristokratie mit-
unter in den nicdern Volksklassen, selbst im
Baucrnstand, noch tiefe Unwlssenheit und Be-
schränktheit, und neben großem Reichthume Ein-
zelner, noch die bitterste Masscnarmuth. Neben
einer fast unbeschränktcn Presse, übcr welche
nur Geschworene zu richten habcn (die sonst
in keinem andern Falle herangezogen werden),
wurzcln noch veraltete, barbarische Institutio-
nen des Mitlelalters fest im Strafgesetze und
in den verschieden'en Standesprivilegien; neben
bigotler Frömmigkeit treten arge und häufige
Verbrechen auf; neben blühender Seeschifffahrt
und einem starken, in einzelnen Plätzen zu-
sammengedrängtei? Handel findct fich eine nur
sehr dürftige Jndustrie. Besvnders auffallend
sind diese Widersprüche in religiöser Beziehung.
Dasselbe Volk, welches den Protestantismus
retten half, unterliegt zur Zcit einer kirchlichen
Despotie, welche, mit Ausnahme vielleicht Spa-
niens und des Kirchenstaates, kaum in irgend
eincm katholischen Lande mehr anzutrefsen ist.
Jn kcinem Lande war ferner der Baucr so
lange schon ein freier Mann, und nirgends
hatte trotzdem der Adel größere Vorrechte, wie
in Schweden; er nimmt unter andern fast alle
höheren Beamten- und Officiersstellen ein. Mit
Ausnahme etwa des frühern Polcns hatte der
Adel in keinem Landc so viele, dem Konigthum
und dem Vaterlande.verderbliche Umtriebe ge-
macht, blos um seinen persönlichen Vortheil
und seine Standesprivile'gien wahrzunehmen.
Hat doch der Adel deshalb das legitime Königs-
haus Wasa ver.jagt und? eine sog. „illegitime"
Dynastie in's Land gerufen.
Was die Verfassung 'Schwedens anbelangt,
so herrschte seit Jahrhunderten neben einem
Könige mit absolutem Veto eine aristokratisch
zusammengesetzte Reichsständeversammlung, be-
stehend auö dem Bürger-, Bauern-, Priestxr-
und Adelsstande (Ritterhaus), die ebenso Zur
VerhinderMig jeder wichtigen Neuerung, wie
zur Conservirung des Alten eingerichtet ist.
Die Grundgesetze des Landes waren bis jetzt:
1) Die Regierungsform oder Constitution vom
6. Juni 1809. — 2) Die Reichstagsordnung
vom 10. Februar 1810. —.3) Das Erbfolge-
gesetz vom 26. September 1810 und 4) daS
Gesetz über die Preßfreiheit. — Um eine Aen-
derung dieser Grundgesetze zu bewuken, muß-
ten sämmtliche 4 Reichsstäude in getrennter Bc-
rathung und Abstimmung sich dafür erklären.
Verweigerte ein Stand seine Zustimmuug,. dann
war die Zustimmung der 3 andern Stände
werthlos. Jn minder wesentlichen Sachcn wur-
den die Stimmen aller vicr Stände zusammen-
gerechnet, und gilt dann die absolute Mehrheit
von Ja und Nein. Da aber der Adel zahl*
reicher vertreten war, als die andern Stäude,
so konnte auch hierin bisher Nichts ohne seinen
Willen geschehen. — Diesen Zustaud haben sich
lange schou 2 Millionen wahlberechtigter Bauern
(von etwa 3*/z Mill.), circa 100,000 wahlbe-
rechtigter Bürge (von 250,000 im Gauzcn),
sowie die zahlreiche niedere Geistlichkeit gefallcn
lassen. Das Iahr 1848 hat jedoch auch der
schwedischen Lelhargie ein Ende gemacht, und
mehr noch in den letzten Jähren erhoben sich
allcuthalben Sttinmcn, die nach den so drin-
gend nothwcndigeu Reformen riefen. Die un-
begrenzte Freiheit im Nachbarlande Norwegen,
sowie die Umwälzunqen in Kopenhagen konn-
ten auf die Dauer ebeufalls nicht mehr gleich-
giltig für Schweden bleiben, und das Streben
dcS Bürger- und Bauernstandeö nach staatlicher
Berechtigung wurde immer dringcnder und all-
gemeiner. Der jetzige Köiiig Karl XV. war
geradc kein besonderer Freund der gcwünschten
Reformen, befleißigte sich vielmehr, sciner Grund-
neigung nach, der erste Edelmann des Reiches
zu sein, wie dies oftmals die ersten Mitglieder
junger Dynasüen pflegen; aber dersclbe trägt
sich zugleich mit GroßmachtSplänen, und sieht
ein, daß solche nur durch moralische Eroberun-
gen im eigeneu Lande, sowie in Norwegcn,
Dänemark und Finnland zu erwirken sind.
Ans diesem Grunde hatte er sich dennoch an
die Spitze öer Reformbewegung gestellt, und
nannte die seitherige Neichsständevertrctung
selbst: „verwitternd nnd zerfallend" , weShalb
Neues geschaffen werden müffe, so lange es uoch
Zcit s-i.
Der größte Theil der freicu Presse nahm
für die Reformbewegung ebenfallS in entschie-
dcner Weise Partei,-und stellte, im Falle län-
gercn Säumens oder Widerstrebens ziemlich
unverholen eine gewaltsame Umwälzung in
Aussicht. Und so ist dcnn endlich in dcn jüng-
sten Tagen, trotz längeren Sträubens der be-
vorrechteten Stände, des Adels und der Geist-
lichkeit, eine neue zeitgemäßc Verfassung zu
Stande gekommen, welche, wie die Verfassungen
aller anderen constitutionellen Staaten, auf dem
Zweikammersystem beruht (deren Entwurf wir
in der Beilage zu Nr. 300 bereits mitgetheilt
haben.)
* Politifche Urrrfchau.
DaS Folkething deS dänischen Reichstages
hat in seiner jüngsten Sitzung mit 59 gegen
23 Stickmen die Beibehaltung der TodeSstrafe
beschlossen.
Eine so eüen bei Dentu in PariS erschienene
Broschüre „la NOUV6 te siolitiljus" greift Ruß-
land mit großer Schärfe an.
Die „Correspondencia" dementirt die Nach-
richt, nach welcher die spanische Regierung fich
bereit erklärt HLtte, den Compagnien 30,000
Realen pcr Kilomcter unter der Bedingung zu
garantiren, daß die Compagnien ihrerseits das
Zustandekommen einer Anleihe von 3 Millar-
den Realen erleichtern.
D e « t f ch l a n d.
Karlsruhe, 20. Dcc Seine Großherzog-
lichc Hoheit der Prinz Wilhelm ist heute
Mittags 2 Uhr von Brüssel wieder dahier ein-
getroffen.
KarlSruhe, 20. Dec. Gestern Abend mit
dem letzten Zuge traf Hr. Legationsrath von
Stcrnberg hier ein, wird einige Tage hier
verweilen und dann wicder nach Vevey zurück-
kehren. — Aus zuverlässiger Quelle kann ich
Jhnen neuerdings wieder die bestimmteste Ver-
sicherung geben, daß der Gesundheitszustand
S.. Königl. Hoheit deS Großherzogs vor-
trefflich ist; daß aber seinc Rückkehr schon in
so naher Zeit erfolgen wird, als man bis-
weilen vernommen, wird wohl zu bezweifeln
sein. (B. Ldsztg.)
Schwurgerichtsverhandlungen.
Mannheim, 14. Dec. Die heutige Sitzung bk-
schäftigte ßch mit der Anklage gegen Gastwirth Io.
hann Adam Hofmann von Aglasterhausen wegen
Meineibs. Der Angcklagte verlaufte am 30. Mai
1862 seine Liegcnschaften um 10,000 fl. und 110 fl.
trags gericthen Beide in Rechtsstreitigkeiten, die
dadurch erlcdigt wurden, daß am 6. Juli 1864
ein Vergleich zu Stande kam, wonach Peter Specht
unter Selbstschuldnerschaft seines Sohnes Adam
Specht eine Abfindungssumme von 300 fl. und
sämmtliche Kosten an Hofmann zu bezahlen, und
dieser seine Klage zurückzunebmcn versprach. In
der Folge soll aber der Angeklagle bci versckiedenen
Gelegenheiten sich dahin gcäußert haben, daß er
setnen Schuldnern Specht auch die 300 fl. schenke,
und nichts haben wollc, alS die Kosten. Als Hof-
mann einige Zeit später die Vergleichssumme von
300 fl. einklagte, wurde ihm die Einrede des Nach-
laffeS der Schuld entgegengehalten, und schließ-
lich ein Eid darüber auferlegt, den er auch aus-
als er dcn angeblicken Nachlaß bewilligt haben
soll, betrunken gewcsen sci, und deßhalb bei Ab-
leistung des EidcS nicht mehr der einzelnen Vor-
Zu Weihuachten.
wie dcn Gatten am Christabend erfreuen und
überraschen will, und nicht im Kreise der Familie
allein, auch rm Außenleben richtct nnd rüstet sich
AlleS auf düS Fest der Liebe und Freude. „P as-
sende WeihnacktSgeschenke" ruft es hier und
dort: unter drmselben Rufe kündigen die beschei-
dene Bude und der reichc Bazar ihre Waaren zur
Abnahme an. In diesem bunten Getriebe wollen
anch wir eine WeihnachtSgabe anempfehlen.
ES ist die Gabe der „Versickerung": versicbert Euer
Leben und widmet Euern Frauen und Kindern
in der darin enthaltenen Bernhigung für die ma-
teriellc Sorge ein Lhristgeschenk.
Zu keiner andern Zeit deS Jahres wendct sich
Krciölierkündigungsblntt für den Kreis Heidelberg und aintliches Äerkündigungsblatt für üie Aints- und Aints-
Gerichtsbezirkc Heidelbcrg und Wicsloch und den Anitsgcrichtsbezirk Ncckargemünd.
M- 301. Areitag, 22 December
X Schweden und seine Verfafsung.
Nicht so geräuschvoll zwar, wie im Süden
und Osten unseres Weltthcils, aber mit nicht
minder durchgreisender Entschiedenheit ging im
äußersten Norden. desselben ein auswärtS noch
zu wenig beachtetes, bedeutungsvolles Neform-
werk vor sich; und es lohnt sich immerhin der
Mühe und der Aufmerksamkeit, daß wir hier
einmal unsere Blicke auch nach dem enÜegenen
Reiche der stammverwandten Skandinavier rich-
teu. Hievou war Schweden speciell — in Nor-
wegen sind durchweg audere, entschieden libe-
rale Verhältnisse maßgebend — bis jetzt ein
Land der seltsamsteuLVidcrsprüche. Es existirt
in demselben neben einem gebildeten Bürger-
stande und einer verfeinerten Aristokratie mit-
unter in den nicdern Volksklassen, selbst im
Baucrnstand, noch tiefe Unwlssenheit und Be-
schränktheit, und neben großem Reichthume Ein-
zelner, noch die bitterste Masscnarmuth. Neben
einer fast unbeschränktcn Presse, übcr welche
nur Geschworene zu richten habcn (die sonst
in keinem andern Falle herangezogen werden),
wurzcln noch veraltete, barbarische Institutio-
nen des Mitlelalters fest im Strafgesetze und
in den verschieden'en Standesprivilegien; neben
bigotler Frömmigkeit treten arge und häufige
Verbrechen auf; neben blühender Seeschifffahrt
und einem starken, in einzelnen Plätzen zu-
sammengedrängtei? Handel findct fich eine nur
sehr dürftige Jndustrie. Besvnders auffallend
sind diese Widersprüche in religiöser Beziehung.
Dasselbe Volk, welches den Protestantismus
retten half, unterliegt zur Zcit einer kirchlichen
Despotie, welche, mit Ausnahme vielleicht Spa-
niens und des Kirchenstaates, kaum in irgend
eincm katholischen Lande mehr anzutrefsen ist.
Jn kcinem Lande war ferner der Baucr so
lange schon ein freier Mann, und nirgends
hatte trotzdem der Adel größere Vorrechte, wie
in Schweden; er nimmt unter andern fast alle
höheren Beamten- und Officiersstellen ein. Mit
Ausnahme etwa des frühern Polcns hatte der
Adel in keinem Landc so viele, dem Konigthum
und dem Vaterlande.verderbliche Umtriebe ge-
macht, blos um seinen persönlichen Vortheil
und seine Standesprivile'gien wahrzunehmen.
Hat doch der Adel deshalb das legitime Königs-
haus Wasa ver.jagt und? eine sog. „illegitime"
Dynastie in's Land gerufen.
Was die Verfassung 'Schwedens anbelangt,
so herrschte seit Jahrhunderten neben einem
Könige mit absolutem Veto eine aristokratisch
zusammengesetzte Reichsständeversammlung, be-
stehend auö dem Bürger-, Bauern-, Priestxr-
und Adelsstande (Ritterhaus), die ebenso Zur
VerhinderMig jeder wichtigen Neuerung, wie
zur Conservirung des Alten eingerichtet ist.
Die Grundgesetze des Landes waren bis jetzt:
1) Die Regierungsform oder Constitution vom
6. Juni 1809. — 2) Die Reichstagsordnung
vom 10. Februar 1810. —.3) Das Erbfolge-
gesetz vom 26. September 1810 und 4) daS
Gesetz über die Preßfreiheit. — Um eine Aen-
derung dieser Grundgesetze zu bewuken, muß-
ten sämmtliche 4 Reichsstäude in getrennter Bc-
rathung und Abstimmung sich dafür erklären.
Verweigerte ein Stand seine Zustimmuug,. dann
war die Zustimmung der 3 andern Stände
werthlos. Jn minder wesentlichen Sachcn wur-
den die Stimmen aller vicr Stände zusammen-
gerechnet, und gilt dann die absolute Mehrheit
von Ja und Nein. Da aber der Adel zahl*
reicher vertreten war, als die andern Stäude,
so konnte auch hierin bisher Nichts ohne seinen
Willen geschehen. — Diesen Zustaud haben sich
lange schou 2 Millionen wahlberechtigter Bauern
(von etwa 3*/z Mill.), circa 100,000 wahlbe-
rechtigter Bürge (von 250,000 im Gauzcn),
sowie die zahlreiche niedere Geistlichkeit gefallcn
lassen. Das Iahr 1848 hat jedoch auch der
schwedischen Lelhargie ein Ende gemacht, und
mehr noch in den letzten Jähren erhoben sich
allcuthalben Sttinmcn, die nach den so drin-
gend nothwcndigeu Reformen riefen. Die un-
begrenzte Freiheit im Nachbarlande Norwegen,
sowie die Umwälzunqen in Kopenhagen konn-
ten auf die Dauer ebeufalls nicht mehr gleich-
giltig für Schweden bleiben, und das Streben
dcS Bürger- und Bauernstandeö nach staatlicher
Berechtigung wurde immer dringcnder und all-
gemeiner. Der jetzige Köiiig Karl XV. war
geradc kein besonderer Freund der gcwünschten
Reformen, befleißigte sich vielmehr, sciner Grund-
neigung nach, der erste Edelmann des Reiches
zu sein, wie dies oftmals die ersten Mitglieder
junger Dynasüen pflegen; aber dersclbe trägt
sich zugleich mit GroßmachtSplänen, und sieht
ein, daß solche nur durch moralische Eroberun-
gen im eigeneu Lande, sowie in Norwegcn,
Dänemark und Finnland zu erwirken sind.
Ans diesem Grunde hatte er sich dennoch an
die Spitze öer Reformbewegung gestellt, und
nannte die seitherige Neichsständevertrctung
selbst: „verwitternd nnd zerfallend" , weShalb
Neues geschaffen werden müffe, so lange es uoch
Zcit s-i.
Der größte Theil der freicu Presse nahm
für die Reformbewegung ebenfallS in entschie-
dcner Weise Partei,-und stellte, im Falle län-
gercn Säumens oder Widerstrebens ziemlich
unverholen eine gewaltsame Umwälzung in
Aussicht. Und so ist dcnn endlich in dcn jüng-
sten Tagen, trotz längeren Sträubens der be-
vorrechteten Stände, des Adels und der Geist-
lichkeit, eine neue zeitgemäßc Verfassung zu
Stande gekommen, welche, wie die Verfassungen
aller anderen constitutionellen Staaten, auf dem
Zweikammersystem beruht (deren Entwurf wir
in der Beilage zu Nr. 300 bereits mitgetheilt
haben.)
* Politifche Urrrfchau.
DaS Folkething deS dänischen Reichstages
hat in seiner jüngsten Sitzung mit 59 gegen
23 Stickmen die Beibehaltung der TodeSstrafe
beschlossen.
Eine so eüen bei Dentu in PariS erschienene
Broschüre „la NOUV6 te siolitiljus" greift Ruß-
land mit großer Schärfe an.
Die „Correspondencia" dementirt die Nach-
richt, nach welcher die spanische Regierung fich
bereit erklärt HLtte, den Compagnien 30,000
Realen pcr Kilomcter unter der Bedingung zu
garantiren, daß die Compagnien ihrerseits das
Zustandekommen einer Anleihe von 3 Millar-
den Realen erleichtern.
D e « t f ch l a n d.
Karlsruhe, 20. Dcc Seine Großherzog-
lichc Hoheit der Prinz Wilhelm ist heute
Mittags 2 Uhr von Brüssel wieder dahier ein-
getroffen.
KarlSruhe, 20. Dec. Gestern Abend mit
dem letzten Zuge traf Hr. Legationsrath von
Stcrnberg hier ein, wird einige Tage hier
verweilen und dann wicder nach Vevey zurück-
kehren. — Aus zuverlässiger Quelle kann ich
Jhnen neuerdings wieder die bestimmteste Ver-
sicherung geben, daß der Gesundheitszustand
S.. Königl. Hoheit deS Großherzogs vor-
trefflich ist; daß aber seinc Rückkehr schon in
so naher Zeit erfolgen wird, als man bis-
weilen vernommen, wird wohl zu bezweifeln
sein. (B. Ldsztg.)
Schwurgerichtsverhandlungen.
Mannheim, 14. Dec. Die heutige Sitzung bk-
schäftigte ßch mit der Anklage gegen Gastwirth Io.
hann Adam Hofmann von Aglasterhausen wegen
Meineibs. Der Angcklagte verlaufte am 30. Mai
1862 seine Liegcnschaften um 10,000 fl. und 110 fl.
trags gericthen Beide in Rechtsstreitigkeiten, die
dadurch erlcdigt wurden, daß am 6. Juli 1864
ein Vergleich zu Stande kam, wonach Peter Specht
unter Selbstschuldnerschaft seines Sohnes Adam
Specht eine Abfindungssumme von 300 fl. und
sämmtliche Kosten an Hofmann zu bezahlen, und
dieser seine Klage zurückzunebmcn versprach. In
der Folge soll aber der Angeklagle bci versckiedenen
Gelegenheiten sich dahin gcäußert haben, daß er
setnen Schuldnern Specht auch die 300 fl. schenke,
und nichts haben wollc, alS die Kosten. Als Hof-
mann einige Zeit später die Vergleichssumme von
300 fl. einklagte, wurde ihm die Einrede des Nach-
laffeS der Schuld entgegengehalten, und schließ-
lich ein Eid darüber auferlegt, den er auch aus-
als er dcn angeblicken Nachlaß bewilligt haben
soll, betrunken gewcsen sci, und deßhalb bei Ab-
leistung des EidcS nicht mehr der einzelnen Vor-
Zu Weihuachten.
wie dcn Gatten am Christabend erfreuen und
überraschen will, und nicht im Kreise der Familie
allein, auch rm Außenleben richtct nnd rüstet sich
AlleS auf düS Fest der Liebe und Freude. „P as-
sende WeihnacktSgeschenke" ruft es hier und
dort: unter drmselben Rufe kündigen die beschei-
dene Bude und der reichc Bazar ihre Waaren zur
Abnahme an. In diesem bunten Getriebe wollen
anch wir eine WeihnachtSgabe anempfehlen.
ES ist die Gabe der „Versickerung": versicbert Euer
Leben und widmet Euern Frauen und Kindern
in der darin enthaltenen Bernhigung für die ma-
teriellc Sorge ein Lhristgeschenk.
Zu keiner andern Zeit deS Jahres wendct sich