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Heidelberger Zeitung — 1865 (Juli bis Dezember)

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Nr. 152-177 Juli
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https://doi.org/10.11588/diglit.2786#0081

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Ueidkltmglr Zrilung.

KreisverkündigungSblatt siir üen KreiS Heiüclberg unü amtliches löerkiinüigungsblatt für üie Aiiils- unü Amts-
Gcrichtsbezirke Heidelberg und Wiesloch und üen Amtsgerichtsbezirk Ncckargemiinü.


Lonntag, 2» Juli


* Politische Umschan.

Auf das von den Stadtverordneten zu Köln
an den Oberbürgermeister Bachem (aus Anlaß
seineS bekannten Erlasses an das Festkomite
in Betreff der Räumung des Gürzenichsaales)
gerichtete Ersnchen um sofortige Einberufung
einer außerordentlichen Stadtverordnetenver-
sammlung hat Hr. Bachem unter näherer Moti-
virung geantwortct, daß er die Dringlichkeit des
Antrages nicht anerkenne und denselbcn ablchne.
Die Stadtverordneten haben ihren Antrag
unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den § 37
der Stadtcordnung, welchcr bestimmt: „Die
Zusammenbernfung der Stadtverordneten ge-
schieht durch den Vorsitzcnden; sic muß er-
folgen, sobald es von einem Viertel der Mit-
glieder verlangt wird", wiederholt, ohne bis
jetzt eine Antwort empfangen zu haben. Jm
Uebrigen erklärt Oberbürgermeister Bachem die
Nachricht der „Köln. Ztg.", daß cr die Auffor-
derung zur Räumung des Gürzcnichsaales
zurückgenommen, für unrichtig; die Aufforder-
ung bleibe bestehen, indessen werde er auch
keine Gewalt zu deren Durchführung anwen-
den, da hierzu der städtischen Verwaltung die
Mittel fehlen.

Der Erbprinz von Augustenburg hat, nach
dem „S. M.", seine Entlassung als Major
in preußischen Diensten eingereicht.

Die „Patrie" dementirt entschieden die von
London mitgetheilte Nachricht, daß Kaiser Maxi-
milian nächstens ein Decret veröffentlichen werde,
durch welches dic Provinzen Sinaloa, Sonora
und Dulongo an Frankreich abgetreten würden.

Jn Modena hat eine sehr besuchte Dolks-
versammlung stattgefunden, in welcher beschlos-
sen wurde, die Versöhnung aller liberalen Frac-
tionen zu sördern und jede Verständigung mit
Rom zu bekämpfcn. Alles ging in größter Ord-
nung vor sich.

D e u t s ch l a n d
Karlsruhe, 20. Jul. Seine Kön. Hoheit
der Großherzog haben Sich allergnädigst be-
wogen gefunden, die silberne Medaille für Ver-
dienste und Förderung der Landwirthschaft, der
Gewerbe und des Handels an die Nachbe-
nannten zu verleihen: 1) Bürgermeister Nichler
iil Kappel am Rhein, 2) Altbürgcrmeister
Kreuzer in Geisingen, 3) Bürgermeister Zim-

St. Petersburg, 12. Juli. In vergangener
Nacht ist unsere Stadt von einem Orkan heim-
gesuckt worben, wie wir ihn in diescr Stärke lange
nicht er:ebten. Die spät zur Ruhe gehenden Pe-
tersburger lagen großentheils zu Bett, als gegen
2 Uhr in fast allen Häusern der ganzen Stadt die
Fenfter mit einem lauten Knall von einem Wind-
stoß aufgerissen wurden und ein hereinströmender
Regen, hrulender Wind, prasselnde Scheiben, um-
geftoßene Gegenständc, zcrrisscne Vorhänge durch
daS offene Fcnster die Wohnungen crfüllten. Alles
sprang aus den Betten und verwahrte zunächst den
Wohnraum gegen die Unbilden des Wctters. Aber
das Toben des Sturms, das Prasseln des Rcgens,
das Krachen verwüsteter Dächer, das Klirren der
Zerbrochenen Scheiben und Laternen, dazwischen
dte Kanonenschüsse, welche oas Steigen des Wassers
in der Newa und den Kanäle.n der Stadt fignali-
firten, waren so erschreckend, daß die meisten fich
ankleideten und auf den nahenden Morgen härr-
tm. In einem abgelegenen Stadtthetl erleuchtete
ein Feuer den Himmel (es wurdc glücklich und
schnrll gelöscht), an welchem die Wolken gräulich
hingejagt wurden; dabei verstummte der Lärm unb

mermann in Michelbach, 4) Bürgermeister
Egolf in Unterschefflenz, 5) Bürgermeister
Wolfgang Baumann in Steißlingen.

Karlsruhe, 20. Juli. Das heute erschie-
nene Regierungsblatt Nr. 34 enthält (außer
Personalnachrichten): I. Verfügungcn und Be-
kanntmachungen der Ministerien. 1) Bekannt-
machung des großh. Ministeriums des großh.
Hauses und der auswartigen Angelegenheiten.
Den Abschluß einer Uebereinkunft zwischen
der großherzogl. Regierung und einer Anzahl
von Kantonen der Schweiz über Verpflegung
erkrankter und Beerdigung vcrstorbencr unbe-
mittclter Angchörigen der beiderseitigen Staaten
betreffend. 2) Bekanntmachungen des großh.
Justizministeriums: a) Dem bisherigen Ver-
walter deö NotariatSdistricts Ettlingen Friedrich
Christian Süß, wird die Verwaltung des sechsten
Notariatsdistricts des Amtsgerichts - Bezirks
Karlsruhc (Liedolsheim) mit dem Wohnsitz in
Graben provisorisch übertragen. Als Notar für
den NotariatSdistrict Ettlingen wird der seit-
herige Notar für den District Liedolsheim,
Franz Kohler, ernannt. 1. Die bisher zum
Notariatsdistrict Zestetten gehörigen Orte Bal-
tersweil, Berwangen und Dettighofen werden
vom 1. Auguft d. I. an dem Notariatsdistrict
Grießen zugetheilt. 2. dtotariatsverwalter Ber-
thold Hermann in Nothenfels wird dem Amts-
gericht Jestetteu als Gerichtsnotar beigegeben.
Zugleich wird derselbe als Notar sür den Di-
stricl Jestetten angestellt. (Schluß folgt.)

^ Wiesbaden, 20. Zuli. Der Abgeordnete
Schenck wurde heute auf das Criminalgericht
dahier geladen und demselben eine Verfügung
h. Lrtaatsministeriums vorgehalten, nach welcher
wegen einer in der Kammer in Ausübung
seineS Berufes als Abgeordneter gethanen Aeus-
serung eine Untersuchung wegen Verletzung
der Amts- und Dienstehre gegen denselben
eingeleitet werdcn sollte. Der Abg. Schenk ver-
weigerte hierüber jede Erklärung, da die ihm
vorgehaltenene Verfügung h. Staatsministeriums
gesetz- und verfassungswidrig und er wegen
seiner Aeußerungen in der Kammer außerhalb
der Kammer Niemanden Rechenschaft schuldig

i-i- (WI. Z )

Nurnberq, 17. Juli. Ueber den Vorfall
am Bahnhof, wonach ein Mann in den Salon-
wagen des Großherzogs von Hessen eingestiegen
und mit Gewalt von dort entfernt worden sci,
erhält der „Nürnb. Anz." von Augcnzeugen,

oas Getöse des Sturms und der zertrümmerten

Großen und Elisabeths, die mächtigen Tannen
und Eschen des tauxischen Parks aus Katharina's
Zeit, über die Wege gestürzt, in das Wasser ge-
neigt, die Wipfel zerzaust, die Wurzeln gegen den
Himmel liegend zu sehen. In allen auSgesetzten
Häusern find die Schetben zerbrochen, die Dächer
aufgerissen, dte Anfahrten gebrochen, die Lein-
wandvorhänge auf den Balkons u«d die Markisen
in Charpie verwandelt. Von einem Hause in der
Nähr der Sergevskoja hingen die eisernen Platten,
mit denen daS Dach gedeckt war. wie Tuchstrrtfen
bis auf den Boden herab. Um 10 Uhr Abends

welche die Verantwortlichkeit für die Richtigkeit
des nachstehend Erzählten übernehmen, folgende
Mittheilung: Mit dem Abends abgehenden Cu-
ricrzug nach Regensburg wollte ein Bierbrauerei-
besitzer aus Sulzbach reisen, kam aber erst am
Bahnhof an, als der betreffende Expeditions-
bcamte keine Fahrkarten mchr abgeben durfte,
da die Abfahrtszeit schon vorüber war; doch be-
deuteten ihm Anwesende, daß er es probiren
solle. der Zug stehe noch da; wenn er noch
mitgenommen werden könne, so könne er ja
das Billet nachlösen. Auf dieses hin eilte
nun der Betreffende an den Zug, der noch
stand, und stieg sofort in ein offen stehendes
Coupe, das unglücklicher Weise der Großherzog
von Hessen inne hatte. Aber kaum hatte der
Reisende den Wagen bestiegen, so wurde er vom
Ostbahninspcctor N.. . und Assistenten L...
mehr herausgeworfen, als geschoben. und im
wahren Sinne des Wortes gemißhandelt, dann
noch unter der Thür des Zi^imers vom Hrn.
Jnspector mit Fanstschlägen auf den Kopf trac-
tirt, und ihm von selbem Herrn bedeutct. daß
er als besoffcnes Schwein in das Hundecoupe
gehöre, und daß er noch gute Lust habe, ihm
in'S Gestcht zu schlagen. Nachdem dem bctref-
fenden Herrn Rock und Hemd zerrissen, wurde
er noch schließlich auf Requisition des Jnspec-
torS arrctirt, aber nach Constatirung seiner
Persönlichkeit wieder in Freiheit gesetzt. Natür-
lich hat der Brauereibesitzer sofort Klage er-
hoben und wird die Untersuchung die Richtig-
keit des Gesagtcn herausstellen.

Köln, 19. Juli. Den Mitgliedern des Fest-
comitcs wurde der(bereits in N. 169 mitgetheilte)
Beschluß des k. Polizei-Präsid. Geiger dahier mit
solgendem Beisatz notificirt: Da nach vorlie-
genden Anzeigen Sie Mitglied vorgedachten poli-
tischen Vereins geworden sind, so crhaltcn Sie
hiermit Kenntniß vorstchenden Beschlusses unter
Hinweisüng auf die Bestimmung dcs § 16 des
bezogenen Gesetzes, wörtlich lautend: „„Wer
sich bei einem auch nur vorläufig (§ 8) ge-
schloffenen politischen Vereine als Mitglied
ferner betheiligt, wird mit Geldstrafe von fünf
bis zu fünfzig Thalern oder Gcfängnißstrafc
von acht Tagen bis zu drei Monaten belegt.""
Köln, 18. Zuli 1865. Königl. Polizeipräsi-
dent: Gciger. — Auf vorstehendcn Beschluß
sind zum Theil recht picante Antworten dem
Herrn Polizeipräsidenten zugekommen. So ant-
wortete Zustizrath Schulz zu Bochum: „Euer

DreSden, 18. Juli. Ganz Drcsven gleicht jetzt
— Angefichts des nun so nahen SängerfrsteS —
einer einzigen Familie, in der jedes Mitglied mit
emfiger Geschäftigkeit besorgt ist, für den Empfang
lieber Gäste alles aufs Beste vorzubereiten. Auf
allen Straßen und Plätzen sitzen Mädchen und
Frauen, mit Winden von Kränzen und Guirlan-
den deschäftigt. An mehreren Stellen erheben fich
beretts die Ehrenpforten, durch welche die Sänger
DeutschlandS ihren Einzug halten werden. Auf
dem Bautzenerplatz, dem Iüdenhof und Neumarkt
ist man mit dem Errichten der Tribünen beschäf-
tigt; dte alte Elbbrücke hat heute ihre ersten Fah-
 
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