tidrlbtrgcr Ztilung.
Krcisverküudigungsblatt fiir den Kreis Heidelberg und anltliches Berkündignngsblatt füc dic Amls- und Amts-
Gerichtsdezirke Heidelbcrg uuü Wicsloch unü dcn Amtsgerichtsbezirk Ncikargcuiüild.
N» 2SS. Mittwoch, 20. December
x Der Ausqleich mit Ungarn,
welchcr von den politischen Organen diescS
LandeS selbst jetzt mit ziemlicher Zuversicht er->
wartet wird, ist von der grötzten Bedentung
nicht nur unmittelbar fnr Oesterrcich, sondern
auch mittelbar für Deutschland, und verdient
daher immcrhin einer eingehenderen Betrach-
tung. Dcr schmierigste Diffcrcnzpunkt, dessen
Lösung, wenigstenS nach ungarischen Ansichten,
allen übrigcn Verhandlungen vorausgehen muß.
ist die iogen. „RechtScontinuitat" uud die An-
erkennung der Gesetze von 1848. Unter Rcchts-
continuität versteht man den Grundsatz, daß
ein verfassungSmäßig erlasscneS Gesetz von jedem
neucn König anerkannt und streng vollzogen
werden muß, und eine Abänderung oder Auf-
hebung nur auf verfassungSmäßigem Wege ge-
schehen kann. Nun sind die Gesctze dejS Jah.res
1848, die allerdings den Stempcl der Zeit
ihrer Entstehung an sich tragen, und thcilweise
sehr demokratischer Natur sind, auf einem sol-
chen vcrfassungsmäßigen Wege — wie ander-
-seits nicht zu läugnen ist — zu Stande ge-
kommen, und von Kaiser Ferdinand feierlich
genehmigt und bekräftigt worden; auch sie haben
also die Eigenschaft der Rechtscontinuität. Die
österreichische Regierung läugnet auch nicht die
formelle Giltigkeit dieser Gesetze, sic vermißt
aber eineu großen Theil des materiellen Ju-
halts derselbcu, und will sie nicht in Kraft tre-
ten laffen, bevor sie revidirt und sanctionirt
sein wcrden. Die Üngarn sind ihrerseits einer
Reuision dieser Gesetze nicht eutgegen, sie ver-
langen aber vor Allem, daß diejclben als ver-
fassungSmäßig zu Recht bestehcnd anerkannt
werden, um keiu ihneu nachtheiliges Präjudiz fnr
die Folge zu schaffen. Bevor diese Anerken-
nung ttfolgt sei, wollten sie bisher auf eine
Rcvision derselben sich nicht einlassen. So
schwer es auch halten mag, eine Brücke über
dicse Kluft zu bauen, so häll wan dies bei bci-
derseitigem guten Willen jeht doch für möglich.
Eine weitere zvuächst liegende Cardinalfrage
besteht in der Herstellung der alten RcichSein-
heit des sogen. dreieiuigen KönigreichS durch
die Wiedervereinigung ^iebenbürgcnS mit Kroa-
tien und Ungarn. Siebenbürgen hat bereitS
die Beschickung des> ungarischeu Landtags be-
schlossen. Jm kroatischcn Landtage ist zwar die
Mehrheit gegcn den Anschluß an Ungarn, man
glaubt jedoch, cs werde der Regierung gelin-
gen, dieses Hinderniß zu beseitigen. Die Er-
nennung des Cardinals Haulik zum Stellver-
treter des Banus zeugt für die Begünstigung der
Fusionspartei. — Endlich händelt eö sich bei
dem zu treffenden Ausgleiche.um die höchst wich-
tige Frage, in welcher Form die von den Uu-
garn vcrlangte Autonomie oder Selbstständig-
keit deS 'Königreichs zum Ausdrucke gelangen,
und in welcher ForkU die mit dem Kaiserstäate
gemetnsamen Angelegcnheiten UngarnS zu be-
handeln sein sollen. Auf diese letztere Frage
hat der Kaiser in sciner neuerlichen Thronrede
selbstverstä»dlich das größte Gewicht gelegt.
Als ReichsgrUndgesetz steht hier die sog. prag-
matische Sanction von 1723 als Basis fest.
Ueber diese 3 Fragen hcrrschten unter den Mit«
gliebern deS lctzten ungarischen LandtagS, der
Adreß- (gemäßigten) und Beschluß- (entschie-
denen) Partei (von 1861) selbst sehr abwei-
chende Ansichten. Hierüber hat nun in der
lctzten Zeit unter Leitung Deaks eine Verstän-
digung stattgefunden, so daß wenigstens über
die hier genanntcn Hauptfragen sich eine große
Majorität ergeben wird. — Jst man aber in
dcr Hauptsache ilü Principe einig, so liegt ein
AuSgleich im Bereiche großer Wahrscheinlichkeit,
außer eS müßten denn Wechselfälle eintreten,
in Folge welcher sich eine Einigung an unvor-
^ergesehenen Einzelnheiten zerschlagen würde.
* Polilische Umschau.
Nach der Rückkehr des Misers Franz Jo-
seph nach Wien sollen, dcm „Mem. dipl." zu-
folge, Reforuz,en und eine Amnestie für Vene-
kien bcwilligt werden.
Die österreichische Antwort auf die Depesche
des Fränkfurter Senats ist heute nach Frank-
furt abgegangen; sie widerlegt ruhkg und ge-
messen die Behauptung des Senats, er sei
streng bundesgemäß verfahren.
Die Nachricht, daß die Mittelstaaten an
Oesterreich und Prcußen die Anfrage gestellt,
„wann die im Gasteiner Vertrage in Aussicht
gestcllten Anträge beim Bunde wegen Herstel-
lung einer deutschen Flotte mit Kiel als Bun-
deshafen und wegen Erhebung Reüdsburgs zur
Bundesfestung zu gewärtigen seien", ist gutem
Vernehmen nach unbegründet.
Jnder hessischen-harmstädtischen Kammer wurde
bei der Abstimmung die Frage: Soll eine
.'ldresse erlassen werden, mit 25 gegen 19
Stimmen angenommen, die Adresse selbst in
ihren einzelnen Pünklen mit unbedeutenden
Aenderungen mir 27 gegen 16 Stinnnen.
Die Eröffnung der französischen Kammern
sindet am 15. Ianuar stalt.
Jn Paris ist am 16. Dec. I. A. Bixio
gestorben, im Zahr 1848 Mitglied der provi-
sorischen Regierung, ein Bruder deS Garibal-
dischen Generals Nino Bixio.
Graf LedochowSky ist zum Erzbischof
von Poscn und Gnesen gewählt worden.
Deurschlnnd.
Kcrrlsruhe, 18. Decbr. Zhre Königliche
Hoheit die Großherzogin hat L-ich gnädigst
bewogcn gefunden, Fräulein Mathilde v. sstöder
und Fräulein Amalie v. Porbcck zur Dienst-
leistung als Ehrenfräulein in Höchstihre Um-
gebnng zu berufen.
: Karlsruke, 18. Dec. Die Nachricht
vvn der Bildung einer se lbstständigen lib e-
ralcn Partei in der zwellen Kammer hat
überall im Landc, soweit bis jctzt Nachrichten
vorliegen, Befriedigung hervorgerufen; sie ent-
spricht der Stimmung und den Wünschen ge-
rade desjenigen Theils deS Volkes, der die
eigentliche Slütze der gegcnwärtigen Verwallung
ist. Weit cntfernt. in jener Erscheinung daS
Anzeichcn eineS aufkeimenden Mißtrauens oder
eines Zwiespaltes zwischen Regierung und Volkch-
kammer zu erblickeu, glaubt der intelligente
Theil unseres Volkes vielmehr in der Belebung
eines ächt constitutionellen GeisteS in der Kam-
mer Plbst einc Bürgschaft zu finden, daß daS
System von 1860 von neuem allseitig gekräf
tiget und befestiget werde, und daß man nicht
ferner der schwächlichen Besorgniß oder dem
eitlen Vorwande Gchör schenken wolle, daS Land
nehme zwar das System von 1860 hin, aber
es verhalte sich gleichgiltig gegcn dessen weitcre
Entwickelung. Wie wir schon bemer-kt chaben,
hätte die neue Kammer jeden politischen Taktes
entbehren müssen, wenn sie durch rein passive
Haltung wie früher, jenen Wahn bestarkt, und
die gsnzc Lage der Dinge nicht sofort durch-
schaut hätte. Sicherlich HLtte bei längerer Hal-
tung der zweiten Kammcr, wie sie bisher war,
der öffentliche Geist im Volke selbft ermatten
und erschlaffen müssen, oder es HLtten sich in
> unserem öffentlichen Leben ungesunde Kräfte
und abnorme Erscheinüngcn geltend gemacht.
Gerade einer solchen innern Erkrankung konnte
nur das Wiedercrwachen cines kräftigen Geistes
in der Volksvertretung selbst vorbcugen, eineS
Geistes, der sich sciner Rechke und Pflichten
klar bewußt, aber auch mnthig und selbststän-
dig^ genug ist, um mit besonnener Encrgie seine
Aufgabe zu verfdlgen, und ersorderlichcn FallS
die nöthigen Mittel zu ergreifen, um die gc-
stellte Aufgabe im Jntcresse und zun, Wohlc
deS LandeS wirklich zu lösen
Es war bisher fast übcrall in Deutschland
das eigcntliche Unglück dcS öffentlichen LebenS,
daß wir trotz aller Constitutipnen und mancher
wackern zwei.tcn Kammer doch nur selten und
dann auch nur aunähcrungSweise, das in den
deutschen VerfassnngSstaaten finden, was in
dem Mutterlande aller cönstitutionellen Ein-
richtungen, in Eugland, eine parlamenta-
rische Regierung heißt. DaS Wesen der-
selben besteht darin, daß die verantwortlichen
Lcitcr der Regierung, d. i. die Minister, cin
bestimmtes, in seinen maßgebenden Grundsätzen
klar auSczesprocheneS und festgehalteneS System
befolgen, das sich auf die Majorität in der
Volkskämmer stützt, und von diejer alS das
ihrigc anerkannt und unterstützt wird. Es ist
nicht nöthig, daß zu dicsem Zwecke allc Mit-
gliedcr dcS MinisteriumS zugleich Mitglieder
der Kammern siüd; selbft in England war dicS
früher nicht dcr Fall, und jetzt ist eS dort le-
diglich eine Sitte deS politischen Anständes,
daß die Minister insgesammt Mitgliedev eineS
der beiden Haüser dcs Parlaments seien. Wün-
schenSwerth uno mindestens theilweise nothwen-
dig wird cS allerdings sein, daß wenigstcnS ein
yder daS anverc Mitglied des MinisteriumS
auS der Mitte der Kammern hervorgegangen ist.
Die Hauptsache aber ist immer die, daß daS
Ministerium sich in inuerer Harmonie mit der
Volksvertretung weiß, und darnach ein bcstimm-
tcS System verfolgt, und daß es, wrnn jene
Harmonie in wesentlichen Punkten gestört
wird, cS entweder zurücktritt, odcr aber der
Krone den Rath ertheilt, an das Urtheil deS
Landcs durch neuc Wahlen zu appclliritn.
Dicse parlamentarische Regierungsform ist
selvstverständlich die nothwendige Consequenz deS
constitutionellen PrincipS ünd seincr Wahrheit;
sie ist zugleich die allereinfachste RegierungS-
form, die bei Meinuugsverschiedenheiten der
Regierung und der Volkskammer und darauS
cntstehendem Conflicte den richtigsten Ausweg
zeigt, um den Frieden zu erhalten und die Ein-
tracht wiever herzustellen.
Wir in Baden waren seit 1860 so glücklich,
eine parlamentarische Regierung zu haben; die
leitenden Männer sind auS den Kammern her-
vorgegangen, haben ein bestimmtes, den Wün-
schen der großen Mehrheit in der Volkskammer
entsprechendes System aufgestellt; auch haben
sie bisher gestrebt^ dieses von ihnen aufgestellte
und von der Kammer acceptirte System wenig-
stens in seinen Grundlagen zu verwirklichen.
Die neue selbstständige liberale Partei in der
zweiten Kammer anerkennt diesen thatsächlichen
Bestand. Jndem sie als obersten Grundsatz
aufftellt, daß ein constitutioneller Rechts-
staat eine parlamentarische Regie-
rung haben müsse, wenn gesundes Leben in
ihm pulsiren soll, erblickt sie iü dem Haupt-
träger der jetzigen Regierung die Bürgschaft
für ihr Princip, und wird ihm also in allen
wesentlichen Punkten ihre Unterstützung ehrlich
und offen angedeihen lassen, weil und soweit
Krcisverküudigungsblatt fiir den Kreis Heidelberg und anltliches Berkündignngsblatt füc dic Amls- und Amts-
Gerichtsdezirke Heidelbcrg uuü Wicsloch unü dcn Amtsgerichtsbezirk Ncikargcuiüild.
N» 2SS. Mittwoch, 20. December
x Der Ausqleich mit Ungarn,
welchcr von den politischen Organen diescS
LandeS selbst jetzt mit ziemlicher Zuversicht er->
wartet wird, ist von der grötzten Bedentung
nicht nur unmittelbar fnr Oesterrcich, sondern
auch mittelbar für Deutschland, und verdient
daher immcrhin einer eingehenderen Betrach-
tung. Dcr schmierigste Diffcrcnzpunkt, dessen
Lösung, wenigstenS nach ungarischen Ansichten,
allen übrigcn Verhandlungen vorausgehen muß.
ist die iogen. „RechtScontinuitat" uud die An-
erkennung der Gesetze von 1848. Unter Rcchts-
continuität versteht man den Grundsatz, daß
ein verfassungSmäßig erlasscneS Gesetz von jedem
neucn König anerkannt und streng vollzogen
werden muß, und eine Abänderung oder Auf-
hebung nur auf verfassungSmäßigem Wege ge-
schehen kann. Nun sind die Gesctze dejS Jah.res
1848, die allerdings den Stempcl der Zeit
ihrer Entstehung an sich tragen, und thcilweise
sehr demokratischer Natur sind, auf einem sol-
chen vcrfassungsmäßigen Wege — wie ander-
-seits nicht zu läugnen ist — zu Stande ge-
kommen, und von Kaiser Ferdinand feierlich
genehmigt und bekräftigt worden; auch sie haben
also die Eigenschaft der Rechtscontinuität. Die
österreichische Regierung läugnet auch nicht die
formelle Giltigkeit dieser Gesetze, sic vermißt
aber eineu großen Theil des materiellen Ju-
halts derselbcu, und will sie nicht in Kraft tre-
ten laffen, bevor sie revidirt und sanctionirt
sein wcrden. Die Üngarn sind ihrerseits einer
Reuision dieser Gesetze nicht eutgegen, sie ver-
langen aber vor Allem, daß diejclben als ver-
fassungSmäßig zu Recht bestehcnd anerkannt
werden, um keiu ihneu nachtheiliges Präjudiz fnr
die Folge zu schaffen. Bevor diese Anerken-
nung ttfolgt sei, wollten sie bisher auf eine
Rcvision derselben sich nicht einlassen. So
schwer es auch halten mag, eine Brücke über
dicse Kluft zu bauen, so häll wan dies bei bci-
derseitigem guten Willen jeht doch für möglich.
Eine weitere zvuächst liegende Cardinalfrage
besteht in der Herstellung der alten RcichSein-
heit des sogen. dreieiuigen KönigreichS durch
die Wiedervereinigung ^iebenbürgcnS mit Kroa-
tien und Ungarn. Siebenbürgen hat bereitS
die Beschickung des> ungarischeu Landtags be-
schlossen. Jm kroatischcn Landtage ist zwar die
Mehrheit gegcn den Anschluß an Ungarn, man
glaubt jedoch, cs werde der Regierung gelin-
gen, dieses Hinderniß zu beseitigen. Die Er-
nennung des Cardinals Haulik zum Stellver-
treter des Banus zeugt für die Begünstigung der
Fusionspartei. — Endlich händelt eö sich bei
dem zu treffenden Ausgleiche.um die höchst wich-
tige Frage, in welcher Form die von den Uu-
garn vcrlangte Autonomie oder Selbstständig-
keit deS 'Königreichs zum Ausdrucke gelangen,
und in welcher ForkU die mit dem Kaiserstäate
gemetnsamen Angelegcnheiten UngarnS zu be-
handeln sein sollen. Auf diese letztere Frage
hat der Kaiser in sciner neuerlichen Thronrede
selbstverstä»dlich das größte Gewicht gelegt.
Als ReichsgrUndgesetz steht hier die sog. prag-
matische Sanction von 1723 als Basis fest.
Ueber diese 3 Fragen hcrrschten unter den Mit«
gliebern deS lctzten ungarischen LandtagS, der
Adreß- (gemäßigten) und Beschluß- (entschie-
denen) Partei (von 1861) selbst sehr abwei-
chende Ansichten. Hierüber hat nun in der
lctzten Zeit unter Leitung Deaks eine Verstän-
digung stattgefunden, so daß wenigstens über
die hier genanntcn Hauptfragen sich eine große
Majorität ergeben wird. — Jst man aber in
dcr Hauptsache ilü Principe einig, so liegt ein
AuSgleich im Bereiche großer Wahrscheinlichkeit,
außer eS müßten denn Wechselfälle eintreten,
in Folge welcher sich eine Einigung an unvor-
^ergesehenen Einzelnheiten zerschlagen würde.
* Polilische Umschau.
Nach der Rückkehr des Misers Franz Jo-
seph nach Wien sollen, dcm „Mem. dipl." zu-
folge, Reforuz,en und eine Amnestie für Vene-
kien bcwilligt werden.
Die österreichische Antwort auf die Depesche
des Fränkfurter Senats ist heute nach Frank-
furt abgegangen; sie widerlegt ruhkg und ge-
messen die Behauptung des Senats, er sei
streng bundesgemäß verfahren.
Die Nachricht, daß die Mittelstaaten an
Oesterreich und Prcußen die Anfrage gestellt,
„wann die im Gasteiner Vertrage in Aussicht
gestcllten Anträge beim Bunde wegen Herstel-
lung einer deutschen Flotte mit Kiel als Bun-
deshafen und wegen Erhebung Reüdsburgs zur
Bundesfestung zu gewärtigen seien", ist gutem
Vernehmen nach unbegründet.
Jnder hessischen-harmstädtischen Kammer wurde
bei der Abstimmung die Frage: Soll eine
.'ldresse erlassen werden, mit 25 gegen 19
Stimmen angenommen, die Adresse selbst in
ihren einzelnen Pünklen mit unbedeutenden
Aenderungen mir 27 gegen 16 Stinnnen.
Die Eröffnung der französischen Kammern
sindet am 15. Ianuar stalt.
Jn Paris ist am 16. Dec. I. A. Bixio
gestorben, im Zahr 1848 Mitglied der provi-
sorischen Regierung, ein Bruder deS Garibal-
dischen Generals Nino Bixio.
Graf LedochowSky ist zum Erzbischof
von Poscn und Gnesen gewählt worden.
Deurschlnnd.
Kcrrlsruhe, 18. Decbr. Zhre Königliche
Hoheit die Großherzogin hat L-ich gnädigst
bewogcn gefunden, Fräulein Mathilde v. sstöder
und Fräulein Amalie v. Porbcck zur Dienst-
leistung als Ehrenfräulein in Höchstihre Um-
gebnng zu berufen.
: Karlsruke, 18. Dec. Die Nachricht
vvn der Bildung einer se lbstständigen lib e-
ralcn Partei in der zwellen Kammer hat
überall im Landc, soweit bis jctzt Nachrichten
vorliegen, Befriedigung hervorgerufen; sie ent-
spricht der Stimmung und den Wünschen ge-
rade desjenigen Theils deS Volkes, der die
eigentliche Slütze der gegcnwärtigen Verwallung
ist. Weit cntfernt. in jener Erscheinung daS
Anzeichcn eineS aufkeimenden Mißtrauens oder
eines Zwiespaltes zwischen Regierung und Volkch-
kammer zu erblickeu, glaubt der intelligente
Theil unseres Volkes vielmehr in der Belebung
eines ächt constitutionellen GeisteS in der Kam-
mer Plbst einc Bürgschaft zu finden, daß daS
System von 1860 von neuem allseitig gekräf
tiget und befestiget werde, und daß man nicht
ferner der schwächlichen Besorgniß oder dem
eitlen Vorwande Gchör schenken wolle, daS Land
nehme zwar das System von 1860 hin, aber
es verhalte sich gleichgiltig gegcn dessen weitcre
Entwickelung. Wie wir schon bemer-kt chaben,
hätte die neue Kammer jeden politischen Taktes
entbehren müssen, wenn sie durch rein passive
Haltung wie früher, jenen Wahn bestarkt, und
die gsnzc Lage der Dinge nicht sofort durch-
schaut hätte. Sicherlich HLtte bei längerer Hal-
tung der zweiten Kammcr, wie sie bisher war,
der öffentliche Geist im Volke selbft ermatten
und erschlaffen müssen, oder es HLtten sich in
> unserem öffentlichen Leben ungesunde Kräfte
und abnorme Erscheinüngcn geltend gemacht.
Gerade einer solchen innern Erkrankung konnte
nur das Wiedercrwachen cines kräftigen Geistes
in der Volksvertretung selbst vorbcugen, eineS
Geistes, der sich sciner Rechke und Pflichten
klar bewußt, aber auch mnthig und selbststän-
dig^ genug ist, um mit besonnener Encrgie seine
Aufgabe zu verfdlgen, und ersorderlichcn FallS
die nöthigen Mittel zu ergreifen, um die gc-
stellte Aufgabe im Jntcresse und zun, Wohlc
deS LandeS wirklich zu lösen
Es war bisher fast übcrall in Deutschland
das eigcntliche Unglück dcS öffentlichen LebenS,
daß wir trotz aller Constitutipnen und mancher
wackern zwei.tcn Kammer doch nur selten und
dann auch nur aunähcrungSweise, das in den
deutschen VerfassnngSstaaten finden, was in
dem Mutterlande aller cönstitutionellen Ein-
richtungen, in Eugland, eine parlamenta-
rische Regierung heißt. DaS Wesen der-
selben besteht darin, daß die verantwortlichen
Lcitcr der Regierung, d. i. die Minister, cin
bestimmtes, in seinen maßgebenden Grundsätzen
klar auSczesprocheneS und festgehalteneS System
befolgen, das sich auf die Majorität in der
Volkskämmer stützt, und von diejer alS das
ihrigc anerkannt und unterstützt wird. Es ist
nicht nöthig, daß zu dicsem Zwecke allc Mit-
gliedcr dcS MinisteriumS zugleich Mitglieder
der Kammern siüd; selbft in England war dicS
früher nicht dcr Fall, und jetzt ist eS dort le-
diglich eine Sitte deS politischen Anständes,
daß die Minister insgesammt Mitgliedev eineS
der beiden Haüser dcs Parlaments seien. Wün-
schenSwerth uno mindestens theilweise nothwen-
dig wird cS allerdings sein, daß wenigstcnS ein
yder daS anverc Mitglied des MinisteriumS
auS der Mitte der Kammern hervorgegangen ist.
Die Hauptsache aber ist immer die, daß daS
Ministerium sich in inuerer Harmonie mit der
Volksvertretung weiß, und darnach ein bcstimm-
tcS System verfolgt, und daß es, wrnn jene
Harmonie in wesentlichen Punkten gestört
wird, cS entweder zurücktritt, odcr aber der
Krone den Rath ertheilt, an das Urtheil deS
Landcs durch neuc Wahlen zu appclliritn.
Dicse parlamentarische Regierungsform ist
selvstverständlich die nothwendige Consequenz deS
constitutionellen PrincipS ünd seincr Wahrheit;
sie ist zugleich die allereinfachste RegierungS-
form, die bei Meinuugsverschiedenheiten der
Regierung und der Volkskammer und darauS
cntstehendem Conflicte den richtigsten Ausweg
zeigt, um den Frieden zu erhalten und die Ein-
tracht wiever herzustellen.
Wir in Baden waren seit 1860 so glücklich,
eine parlamentarische Regierung zu haben; die
leitenden Männer sind auS den Kammern her-
vorgegangen, haben ein bestimmtes, den Wün-
schen der großen Mehrheit in der Volkskammer
entsprechendes System aufgestellt; auch haben
sie bisher gestrebt^ dieses von ihnen aufgestellte
und von der Kammer acceptirte System wenig-
stens in seinen Grundlagen zu verwirklichen.
Die neue selbstständige liberale Partei in der
zweiten Kammer anerkennt diesen thatsächlichen
Bestand. Jndem sie als obersten Grundsatz
aufftellt, daß ein constitutioneller Rechts-
staat eine parlamentarische Regie-
rung haben müsse, wenn gesundes Leben in
ihm pulsiren soll, erblickt sie iü dem Haupt-
träger der jetzigen Regierung die Bürgschaft
für ihr Princip, und wird ihm also in allen
wesentlichen Punkten ihre Unterstützung ehrlich
und offen angedeihen lassen, weil und soweit