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Heidelberger Zeitung — 1865 (Juli bis Dezember)

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Nr. 257-282 November
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https://doi.org/10.11588/diglit.2786#0501

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tidrlbrrger Zrilung.

KreisveMndigungsblatt für den Kreis Heidelberg nnd amtliches Berkündigungsblatt füc die Amts- und Amts-
Gerichtsbezirke Heidelberg und Wiesloch Mü den Amtsgerichtsbezirk Neckargemünd.

Nl 2««


Samstag, 11 November


O Die Kreisversammlung

des Kreises Heidelberg hat ihre Arbeiten am
6. und 7. November in zwei öffentlichen Siz-
zungcn und in einigen Commissionsberathun-
gen beendet. Wir geben eine kurze Darstel-
lung ihrer Beschlüsse, soweit sie von allgemei-
nem Jnteresse sind, zur Ergänzung des
Berichtes in Nr. 262,'63 und 64 dieseS
Blattes.

1) Die Versammlung wird knnftig um 3 ge-
wahlte Mitglieder verstärkt werdcn und aus
16 Kreisabgeordneten, 8 Gemeindeabgeordnetcn,
1 Vertrcter dcr Sladt Hcidclberg und 4 Groß-
grundbesitzern bestehen. Dcr AmtSbezirk Hei-
delberg wird 4 (statt bisher 3) Gemcindeabge«
ordnete und 7 (statt bisher 6) Kreisabgeord-
nete, der Bezirk SinSheim dagegen 5 (statt
bisher 4) Kreisabgeordnete wählen. Diese
Wahlen werden aber erst im Septbr. 1868
zugleich mit den allgemeinen Erneuerungswah-
len stattfinden.

2) Die bisherige Anzahl der Mitglieder der
Bezirksräthe ist als den Verhältnissen ent-
sprechend beibehalten worden, also für Eppingen
und Wieöloch je 7, für Heidelberg und Sins-
heim je 9 Mitglieder.

3) AlS Mitglieder des Kreisausschusses sind
gewählt worden: Oberamtmann Renck und
Oberbürgermcister Krausmann in Heidelberg,
Freihcrr C. v. Göler in Mauer, Bezirksförster
Laurop in Sinsheim und Bürgermeister Hoch-
städter in Eppingen; als Ersatzmänntter Rechts-
anwalt MayS hier und Bürgermeister Menzer
in Neckargemünd.

4) Weder die Mitglieder der Kreis-
versammlung noch jene des Kre isaus-
schusses erhalten irgend eine Vergü-
tung für Reisekosten oder sonstige
Auslagen. Es ist zwar nicht zu verkennen,
daß durch dicse Bestimmung vielleicht mancher
sehr besähigte Mann, dessen Verhältnisse die
Tragung persönlicher Opfer nicht erlauben,
veranlaßt wird, eine Wahl in die Kreisver-
sammlung abzulehnen. Allein auf der andern
Seite war zu erwägen, daß das Amt eines
Kreisabgeordneten ein Ehrenamt ist, daß die
Mitglieder jährlich voraussichtlich nur wenige
Tage in Anspruch genommen werden und daß
die Reise nach dem Kreissitz Heidelberg — be-
sonders nach Vollendung der Eisenbahn übcr
Sinsheim nach Heilbronn — wenig Zeit und

Gcld in Anspruch nimmt. Sollten später die
Sitzungen der Versammlung länger dauern
und dadurch die Lasten des AmteS beschwer-
licher werden, so kann eine spätere Versamm-
lung immer noch Diäten oder Reisekosten be-
willigen.

5) Die Stadt Heidelberg wird den Sitzungs-
saal ncbst Beleuchtung und Heizung unentgelt-
lich znr Verfügung stellen. Für seine innere
Einrichtung (Sitzplätze) hat dic Kreiskasse eine
einmalige Ausgabe von 144 fl. zu machen.
Förmliche Kreisbcamte.sind nicht nothwendig.
Die Kreisrechnung wird einem zuverlässigen
Mann als Nebengeschäft übertragen werden,
so daß die gesammtcn Verwaltungsausgaben
deS Kreises, einschließlich des Aufwandes für
Schreibaushülfe und Schreibbedürfnisse, sich auf
etwa 140 fl. jährlich belaufen.

Nur die Kosten der Kreiswahlen erfordern
eine bedeutende Summe (ungefähr 915 fl.),
weil die Kreiswahlmänner, sowie die^von den
Gemeinderäthen zu den Wahlen abgeordneten
Vertreter, welche nicht am Wahlorte woh-
nen (eS waren deren 449), wenn sie über
2 Stunden weit gehen mußten 2 fl. 30 kr.,
bei kürzerer Entfernung dagegen 1 fl. 30 kr.
Ganggebühren erhalten. Die Wahlen finden
jedoch nur alle 3 Jahre und zwar nur zur
HLlfte statt, so daß diese Position in den näch-
sten 2 Jahren gar keine Kosten und im drit-
ten nur etwa 400 fl. erfordern wird. Um
die vermuthlichen Gesammtausgaben von 1199
fl. zu decken, wird eine Umlage von 1 kr. auf
1000 fl. Steuerkapital erforderlich, welche
1633 fl. 45 kr. einbringen wird. — Es hat
hiernach z. B. Schönau 6 fl. 24 kr., Mücken-
loch 5 fl. 31 kr., MeckeSheim 21 fl. 1 kr.,
Kirchheim 29 fl. 17 kr., Handschuhsheim 37
fl. 18 kr., Wilhelmsfeld 3 fl. 4 kr., Petersthal
1 fl. 10 kr. zu bezahlen. Diese Beträge wer-
den in den Gemeinden ähnlich wie die Schub-
hausbaukosten umgclegt, sie könncn abcr auch
ohne Ersatz auf die Gemeindekasse übernommen
werden.

6) Der Kreis umfaßt 109 Gemeinden; eS
fallen also an den gesammten Kreiskosten des
ersten Jahres im Durchschnitt auf eine Ge-
meinde gerade 11 fl., etwa soviel als eine
Bürgermeisterwahl zu kosten pflegt. Man wird
daher gewiß nicht sagen können, daß die Ein-
richtüng deS Kreisverbandd zu theuer ist. Die
Sache wirb freilich anders lauten, wcnn die

Kreisversammlung irgend eine Kreisanstalt
gründet, oder irgend eiiiem gemeinnützigcn Un-
ternehmen unter hie Arme greift. Aber gerade
um so viel, als die Kreiskasse für solche Dinge
Geld ausgiebt, werden die Gemeindekassen an
Gemeindelasten erleichtcrt, nur wird nicht jede
Gemeinde alljährlich von den KreiSanstaltcn
den gleichen Nutzen ziehen. Gesetzt den Fall,
die KreiSversammlung errichtet cine Anstalt zur
Verpflegung von Cretinen oder ähnlichen hilf-
losen und schwer unterzubringenden Personen,
so wirv manche Gemeinde Jahre lang zu die-
ser Anstalt beizntragen haben, ohne daß fie
von ihr einen Nutzen zie hl. Sobald fie aber
in die Lage kommt, eine solche unglückliche
Person vcrsorgcn zu müssen, so wird ihr bis-
heriger Beitrag sich reichlich mit ZinS und
Zinseszinscn lohnen. Kurzum, der Kreisver-
band ift wesentlich eine auf Gegenseitigkeit ge-
gründete Zwangs-Versicherungsanstalt für die
von ihm in die Hand gcnommenen KreiS-
interessen.

M«n hat cingewendet, daß es in einem
Kreiie zu wenig gemeinsame Jnteressen gebe
und daß die Kreise zu klein seien. Wenn diese
beiden AuSstellungen Fehler sind, so kann dem
einen nicht abgcholfen werden ohne den an-
dern zu vergrößern. Sobald der Kreis größer
wird, muß dic Zahl der gemeinsamen Hn-
teressen kleiner werdcn. Auch wir find übrigenS
der Meinung, daß die Kreise zu klein sind;
eS war sogar ein Antrag aus der Mitte der
Versammlung beabsichtigt, wornach die Frage
einer Verschmelzung der 3 Kreise Mosbach,
Heidelberg und Mannheim in Erwägung ge-
zogen wcrden sollte. Allein man wird darüber
doch erst noch Erfahrungen macheu und ab-
warten müssen; cs kann kaum auSbleiben, daß
die KreiSausschüsse benachbarter Kreise über
manche projectirte Unternehmungen mit einan-
dcr ins Benehmen treten und daß manche
Kreisanstalten gemeinschaftlich werden. Zeigt
eS sich, daß in der Folge die Mehrzahl dicser
Anstalten sich zu einer gemeinsamen Benutzung
eignen und daher jede KreiSversammlung sich
wesentlich mit einem und demselben Gegenstand
zu befassen hätte, so wird sich.die Zwcckmäßig-
keit einer Verschmelzung der Kreise ganz von
selbst aufdrängen.

8) ES war gestern (9. Nov.) in einem
Blatte zu lesen, die KreiSversammlung habe
schon eine artige Summe gekostet, aber Prak-

Mannheim, 8. Nov. (Schlnß.) Da in der
ob^n er^h^itkn^ C^rr^spo^^ w^01 ^j^t-

lichd am 8" der^N^ d^s KohlbofS

stolen. Das Wetter war wegen heftigen Regens
nicht günstig. Bei dem ersten Duell trafen die
Schüffe^der beiden Gegner^nicht, und Hr. M ^ck

dem Herrn Roscher melven, welcher denselben an
seinen eigenen Secundanten wies. Die Unterhayd-
lung schlug fehl und v. Seck stellke nun die Forde-
rung auf 3 Schritte Barriere. Hr. v. Roschcr schoß
und fehlte, der Schuß des Hrn. v. Seck dagegen
traf den ersteren, welcher sogleich zusammenstürzte.
Die Kugel durchbohrte, von der rechten Seite tref-
fend, den rechten Oberarm, 4 Zoll unterhalb des
Schultergelenkes; fie drang weiter in Fortsctzung
ihres Laufes in die Brusthöhle etn. Von dem wei-
trren Laufe und von der Stelle, welche die Kugel
nach der Verletzung eingenommen hal, fehlen be-
stimmte Anzeichen. Doch machten fick die Folgen
einer nur oberflächlichen Verletzung deS Lungen-

außerdem Nlcht kin. Auch^Ergießung von Flüsfig.
kett in die Brusthöhle, Blut oder Wundsecret war !

welche unter diesen Umständen von diesen Waffen i
gegen den Gegner Gebrauch prachten, mtt großer ^

Wahrscheinlichkeit erwarten, daß dcr Gegner ge-
troffen und daß die Wirkung dks SchuffeS auf den
gctroffenen Theil eine verhältnißmäßig heftige sein

Das Befindcn des Hrn. Roscher ist fortwährend
günstig. Derselbe hat seither eine Reise nach Ham-
burg und zurück nach Heidelberg gemacht und fich
auch sonst keine besvndere Zurückhaltung auferlegt.

Die Frage, ob eine in der Brusthöhle sitzende
Kugel ctner a» eincm Körpertheile erlittenen Ver-
stümmelung gleich zu acktkn fei, wurde von den
Herrcn Gerichtsärzten begutachtet.

Nach gepflogener gehcimer Gerichtsberathung ver-
urtheilte der Gerichtshof den Johann von Seck zu
einer Festungsstrafe von 1 Jahr, dcn Alerander
Roschcr zu einer solchen von 4 Monaten, welche
Strafen nach Umlauf von 10 Tagen vollzugsrcif
wcrden, wenn die Nichtigkeitsbeschwerde an Groß-
hrrzogl. Obergericht nicht ausgeführt wird.

Zum Schluß bemerkte der Herr Gerichtsvorfitzende,
rücksichtlich des zweiten Zweikampfes, daß es Pfiicht
der Sekundanten und des Unparteiischen bei dem
Durll sei, deffen gefährlichen Lauf zu verhindern
unb für einen r-gelmäßigen Gang zu sorgen und
daß dieselben, w.-n auch vor dem weltlichen Rtch-
ter ihre Handluugöiveise nicht vor Gericht gezogen
werde, solche doll> oor ihrem rigenen Gewissen zu
verantworten haben. (M. A.)
 
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