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Heidelberger Zeitung — 1865 (Juli bis Dezember)

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Nr. 178-204 August
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Beilage M Hei-etverger Zettung.

N LS« Dienstag, den 22. Angust 1863

* Heidelberg, 21. August. Rede des
Herrn Geh.-Rath Bluntschli bei der gcstern
stattgehubten WLHlerversammlung, uuch stcno-
gruphischer Aufzeichnung i

Vcrchrteste Herren und Mltbürger!

Es haben sich einige Mitgliedcr des Bezirkö-
raths, des GemeinderathS nnd dcS engeren
AuSschusscs »ereinigt, um diese Versammlung
von Urwählern zu veranstaltein Sie allc wis>
sen, daß in nachster Zeit die Wahlverhandlung
stattfindet, um die Abgcordneten zu dcn ncn
zu bildcndcn Kreisversammlungen zn wählen,
und da schien es unS zweckmäßig, vorerst in
ciner größeren Versammlung unS anSznspre-
chen, theilS über dic Bedeutnng dcs Jnstituts
nnd die Wichtigkeit der bevorstehendcn Wahlen,
theils auch über Maßregcln, nm die Wahlver-
handlnng selbst zu erleichtcrn.

Das Znstitut der KreiSverbände und Kreis-
versammlungen ist etwas ganz Neues iii un-
serm Lande; ich darf hinzufügen, in der Weise,
wie es hier verjucht wcrden soll, besteht es wohl
noch nirgendS in andcrn Ländcrn. Aehnliche
Einrichtungen allerdings kommcn auch ander-
wärts vor, zum Theil in Deulschland, zum
Theil sogar in Frankreich. Aber cS untcr-
scheidct sich'dic lstefige KreiSversammlnng von
allen andern sch'r wesentlich dadurch, daß hier
in höhcrem Maße als anderwärts die freie
THLtigkeit dcr Bürger einen ungehemmten Spiel-
raum crhält und die Beaufsichtignng und Be-
vormundung der SkaatSgewalt völlig zurück-
tritt, währcnd andcruiärts, wo ähuliche Ein-
richtungen bcstehen,-die Staatsgewalt sich eiuc
größere, einflußreichere Einwirknng vorbchält.

„Die Kreisverjammlung hat den
Zweck, die gemcinsamen Zntercssen
desKreises in einer cinheitlichen Kör-
perschaft zu vertrcten und zu be-
sorgen."

Sie ist nicht eine Gliedernug der Staatsge-
walt. Wohl gibt es in den vcrschiedenen Kreisen
anch oberste Kreisgerichtshöfe, jeder der 11 Kreise
des Großherzogthums besitzt sein eigenes Kreis-
g-richl; damit hat es die Kreisvcrsammlung gar
nicht zn thnii. Eiue Kreisregierung dagegen
existirt nicht mehr, die Bezirksimter stnd un-
mittelbar mit der Staatsregierung verbnnden
uud das Zwischenglied der KreiSregierung ist
ganz bejeitigt. Auch in dieser Hinsicht hat die
Kreisversaiiiuilung keine Stellc, ihre alleinige
nnd wcsentliche Äufgabe ist, da wo gcmein-
sckme, wirthschaftlichc und Kulturin-
tcressen innerhalb des Kreises sich gcltend
machen, für diese Znteressen cin freies bür-
gerliches Organ herznstellen, welcheS selbst-
ständig nnd selbstthätig die Sorge für.diese
Znteressen in die Hand nimint.

Das Gcsetz hat, indem es diese Kreisver-
bändc anordnet, dcr KreiSversammlung nicht
einmal bestimmte Geschäste überwiesen, sonderu
nnr eine allgemeine Möglichkcit von Geschäften
ihr eröfsnet; eS übcrläßt sogar in dieser Be-
ziehnng den Bürgern die Aorm, ivelchc das
Gesetz schasst, nach ihrcm sreien Willen und
Ermessen zu erfüllen. DaS Gcsetz hat einen
Körper geschafsen, aber dic bclebende Sccle
dieseS Körpers stnd die Bürger selbst, die iurch
ihre Vertreter dic KreiSversammlnng bestellcn.
— Es ist ein großcs Vertrauen der Gesetz-
gebung in die Fähigkeit nnd den Genieinstnn
der Bürger, welches dieser ganzen Einrichtnng
zn Grunde liegt, und von uns hängt cs ab,
dieses Verlranen zu rechtfertigen. Freiheit ist
Selbstthätigkeit, nur darin bewährt ste stch,
nnr darin äußert sic stch. Nur dic Bölker sind
wirklich frci, die selbstthätig mit eigener Arbeil
für ihre eigencn Angelegcnheiten zu sorgcn ver-
stehen, und dieser Gedanke liegt auch der ncucn
Einrichtung zü Griindr.

Werfen wir einen Blick auf die Ersahrungen,
die wir hinsichtlich niancher nenen Jnstitutionen
verwandter Art gemacht lzaben, so dürfen wir
wohl hoffen, daß auch das nene Werk gelingen
werde. Bei der Rechtspflege werden die Bürger

zugezogen als Geschworene in'den wichtigeren
FLllen, als Schöjfen in dcn wcniger bcdeuten-
dcn. Die Thätigkeit der Geschworencn und der
Schöffen ftndet allgemeinen Anklang; das Recht
ist nicht schlechter, sondern besser gcworden und
der Sinn für das Recht hat sich in der Folgc
davon über alles Volk verbreitet, das Recht ist
nicht mehr ctwas GeheimiiißvolleS, das blvß
der jnristischen Zunft angchört, anch die Bürger
haben an der Rcchtsfindnng und Rechtssprechung
ihren Antheil crhalten. ES hal sich fcrner ge-
zeigt, daß die Befürchtungen ungerecht rvaren,
welche maii vielfach der Einrichtnng der Be-
zirksräthe engegengesctzt hatte, auch die haben
sich vvrläufig schon gauz ordentlich bewährt nnd
ich zweifle gar nicht daran, datz auch in dieser
Hinsicht das Vertrauen zunehmen wird je mehr
man lernt, die Geschäfte zn verstehen und eifrig
zn besorgcn. Äuch in Bezng auf das Schul-
wescn hat stch die Theilnahme der Bürgcr ge-
deihlich bewährt uud dics war die schwerste der
neuen Einrichtnngen, denn bei keiner andern
stand so hcftigc Oppositwn im Wege, nnd ge-
rade die Männcr, von denen man erwarten
sollte, daß ste vorzugsweise mitwirken würden,
haben stch zurückgezogen, und was war der Er-
folg? Hcnte schon haben die Bürger gclernt,
im Schulwcsen selber thätig zu sein, selber zu-
zusehen und selber mitznarbeiten, daß ihre
Kindcr gehörig geschult und erzogen werdcn.
Wir lerncn allmälig nns selber zn helfen, und
das ist die große Aufgabc des ganzen Gemein-
wesens und GeincinlebenS.

Diese Erfahrungen können uns wohl ermu-
thigcn in dem Gedanken, daß auch die neue
Einrichtuiig der KrciSverbände sich schließlich
bewährcn werde und daß die Bürger diesem
Werk ihre Theilnahnie frei, mit Fleiß, mit
Aufopferung und Gesinnungstüchtigkeit zuwen-
den werden.

Der Anfang allerdingS ist schwer, nnd eben
dacum ist cs von höchstcr Wichtigkeit, daß gleich
von Anfang an gute Wahlen getroffen wcrdcn;
je mehr von den Bürgeriz scibst abhängt, je
weniger sie geleitct werden von Oben, uni so
nothwendigcr ist os, daß sie ihre eigencn Kriste
anstrengen.

Die Kreisverbände sollen die Jnteressen des
gauzen Kreiscs einigen. Wir dürfen uns hier
nicht nerhehien, daß die ganze Schöpfnng noch
gar nüht existirt, nicht einmal in der Ge-
sinnung, nicht in den Gefnhlen und dem
Verftändniß des Volkö. Eiiie Einigung des
Kreises Heidelberg, wie er gegenwärtig zu-
saniniengesetzt ist, bcsteht iwch nicht, sie muß
erst geschaffen werden, uiid das geht nicht rasch.
Es wird lange danern, bis der Kreis sich
sühlt als ein Ganzes, Zusammengehöriges, es
wird das crst allmäiig kommeii nnd zwar in
dem Maß, tn welchem die Thätigkeit der Be-
völkermig des Kretses sich in Anstalten knnd
gibt, welche die gemeinsamen Jnteressen fördern.
Diefe Anstalten kostcn Gelo, kosten Krast und
Arbeit und die Einigmig wird schlietzlich ent-
stehen, wenn die Kräfte gelernt haben, zu-
sammenznwirken und wenn die Bürger einge-
sehen haben, daß dabei etwas herauskommt,
etwas für Alle Nützliches, etwas, was dem
ganzen Kreise Ehre macht und mancherlei Bc-
dürfniffe befriedigt, die gegenwärtig nicht be-
friedigt sind. —

Aber eben deswegen scheint es mir auch von
der äußerften Wichligkeit, daß nian vorzugs-
wetse solche Männer wähle, welche Verständ-
»iß haben für die Aufordernngen der Nenzeit,
sür die Beoiirsiiisse eines fortschreitendeii Lebens
und nicht solche, deren Sinn mehr der Ver-
-gangenheit zugewendet ist, die, statt das Leben
zu sördern, es oorziehen, die Gräber der Ver-
gangenheit Lnsznschmücken. Wir werden Män-
ner wählen müsjen, wemi das Werk nicht ohne
Erfolg bteiben soll, welche nach Einigung der
verschiedenen Kräste Irachten nnd nicht solche,
welche den Kreis spalten und trennen, nicht
Gegner, sondern Freunde der nenen Ent- I

wicklung. die vorwärts wollen, besonnen, ver-
ftändig, umsichtig, aber nicht solche, die leiden-
schaftlich Alles tadeln, was Ncues in der
Welt geschieht. —

Werfen wir nun elnen-Blick auf die Geschäste
dreser Kreisversammlung, nm uiis klar zu
machen, was die neue Einrichtnng bedeutet. —

Unter all diesen Geschäften ist nur ein ein-
ziges, was eine gewisse politische Seite hat,
und selbst dieses nur in sehr untergeordiieter
Richtung. Die Kreisversammliing hat näm-
lich die Liste anzirfertigeii für die künstigen
Bezirks-Räthe, sie bildet einen Dreier-Vorschlag
von Mtgliedern, aus denen die Staatsregierung
bezichungsweise Las Ministcriimi des Jnnern
die Bezirks-Räthe ernennt. Sonst sind alle
Geschäste der Kreisversammlnng reine Ver-
waltungsaiigelegenheiten. Sie ist be-
rechtigt, Straßen zu b auen,die sür den Be-
zirkooiiWichtigkeitsind, die alsonber den Bereich
der einzelnen Gemciiiden hinausgreifen und
wo die Gemeinde init ihren Krästen nicht aus-
reicht, da soll der Kreis nachhelfen.,

Sie ist berechtigt, Brücken zu bauen,
wo solche erfordcrlich stnd, sie kann Spar-
kassen errichten, sie kann Kreisschulen be-
stellen, landwirthschaftliche,Gewerbeschulen u. s. w.
nud was irgend nützlich ist sür das Gcsammt-
leben der Kreise.

Sie kann Waisenhäuser, Armenhäu-
ser aller Art, Arbeitshäuser gründen;
sie ist berechtigt, gemeinsrrme Krankenhäuser
zu stisten und RettungSanstalten zu er-
richten. Es ist -ine große Auswahl von sehr
bedeutcndcn Anstalten, dic sämmllich vielcrlei
Kräfle ökonomischer nnd anderer Art in An-
spruch nimmt.

Dic Meinung ist nicht die, daß daS AlleS
auf einiual angegriffen werden solle, wohl aber
die, daß nach und nach je nach den steigenden
Bcdürfnisscn deS LaudcS und des Kreises auch
für solche Znteresfcn gcsorgt werde, für welche
die einzelne Gemeindc zu schwach ist und die
dennoch »icht jo großartig, nicht so bedeutend
sind, daß der Staat als Slaat sie von sich aus
in die Hand nähme.

Ebenso kan» dic KreiSversammlung Anord-
nuiigen treffen über das Armenwesen über-
haupt. Um daS thun zu könncn, bedarf sie
ciner gewiffen Macht, nnd das Gesetz giebt ihr
auch eine sotche; denn ste ist berechtigt, Anlei-
hen zu contrahiren, Stcuern und Umlagen
auSzuschrcibcn über den Kreis, und wo es ge-
rechl und zweckmäßig erschcint, auch einzelne
Gemeinden stärker zn betheiligen als andere.

Jvi Allgemeineu kann man wohl sagen, dle
Autorität dicser Kreisversainmlnng ist nicht die
Hauptsache, fondern die Arbeit und daS Opser,
nicht die Gewalt zcichnet dic Kreisversammlung
aus, sondern die Sorge, die Pflege der gemein-
samcn Znteressen, sie ist gcwissermaßen eine
grotzc erweiterte Gemcinde. Da wo
die Kräste der cinzelnen kleinen Gemeinden zu
schwach sind, da treten die stärkeren Schultern
der KrciSvkrsammliriig ein und helfen nach. —
Darans folgt, daß wir hicr nicht anf
dem Boden politischer Partheicn
stehen, sonoern auf einem neutralen Ge-
biet, wo Leute.der verjchiedenste n Richtun-
gen und der verschiedcnstcn Partheien für ge-
meinjame Jntereffcn zusammeiiwirken können,
und in diesem Siniie, meine ich, müssen auch
dic Wahlverhandlungen zur Kreisversammlnng
in die Hand genommen werden.

Allerdings, und ich bedauere das sagen zn
müffcii, ist das nicht die von Jedermann ge-
theiltc Ansicht. Man hat in neuerer Zeit ge-
hört, daß eine Parthei ein Losungswort ab-
gibt, das-im schroMen Widerspruch steht mit
diescr Aufgabc deS Kreiscs und dem Willen
des Gesetzes, man hat gehirt, daß vou einer
Seite her daS Stichwvri ausgegeben worden
ist, man darf Niemand wählen, als einen guten
Katholiken. Jch würde es höchlich bedauern,
wenn diesem Stichwort das andcre entgegenge-
 
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