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Heidelberger Zeitung (61) — 1919 (Januar bis Juni)

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Nr. 1 - 26 (2. Januar 1919 - 31. Januar 1919)
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https://doi.org/10.11588/diglit.3202#0028

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GeiteS

Heidelberger Zeitung

Montag. öen b. Fanuar 1919

Nr. 4

BargeldloserZahl«ngsverkehr:HeidelbergerVo!Mank

Ai»tl>>he BMlitmchmseii.

Die Zurückfüdrung vou Waffeu u»»d
Hesreögut iu deu Besitz deö Neichs vetr.

Nachstehend bringen wir eine Verordnunq dcs RateS dcr Volks-
bemistraglen odigen Betreffs zur allgemeinen Kenntnls.

Hiorzu hnben wir zn bemerken:

1.

AtS Zeltpunkt, bis zu dem spätestens die im Besitze non Unbe-
fugteu befindlichen Waffen, Munition, sowie sonstiges Heeresgerät ab°
zuliefern sind, wird der 1V Janltar 1Sl9 sestgesetzt.

2.

AtS Heeresgerät sind alle Gegenstände anzusehen, bei denen nach
<,en Umstäuden anzunehmen ist, datz sie aus Beständen der Heeresber-
waltung stammen. Heeresgut ist Reichsgut. Jnfolgedeslen liegt recht-
maßige Uebertragung des Besitzes mit Willen ver Regierung oder der
ihr unterstellten Orgaue gemätz Z 1 Abs. 2 und 8 2 der Reichäverordnung
nur dor, wenn die Ucbertragung durch die Neichsregierung oder mit
beren Zustiinmung durch die Landesregierung und deren Behördett er-
folgt ift. Eins solche rechtmäßige Uebertragung von Heeresgut hat in
Baden an den Einkaus slldwestdeutscher Städte und die bodische Ver-
tciebsstelle iu Karlsruhe (bisher Karlsruher Vertriebsgesellschaft)
stattgefunden.

3.

Nls Annahmestelle fiir das abzultefernde Heeresgecät kommt die
vei dem Garnisonkommando KciVelberg earichtete Sammelstelle,
bie miiitäriiche Sammeiste für Heeresgut Bergheimerstr. 1b in Betracht

4.

Daä innerhalb dec Ablieferungfrist nicht abgegebene Heecesgut
wird für verfallen erklärt und sein Besitzec mit den in 8 3 der Verord-
»mng erwähnten strengen Strafen belegt.

Hetdelberg, ben 3. Januar 1919.

Vezirksarllt«

Kriegs-Notzstoff-Abtettuna

Woiffhügel.

XIV.

Armeekorps

Mt. II 3 Du-lach. d°n SS. D-r-md» 1S1S.

Nr. 1052.

i, verorönung

s übec die

Zurückführuirg von Waffeu uud Heeresgut iu den
Vesitz Ves Neichs. Vom 14. Dezembec 1919.

Trotz aller ergangenen Aufforderungen und Kontrollmaßnahmen
besinden sich noch immer zahlreiche aus den Beständen der Heeresver-
waltung stammende Waffen sowie bedeutende Mengen on Heoresgut
und Heeresgerät unbefugterweise im Besitze von entlassenen Soldaien
uno von Zivüpersonen. Diese Zustcinde können nicht längec geduldet
tverden. Die Reichsregierung sieht sich daher genötigt, ihnen entgegen-
tutretea.

Wir verordnen mit sofortiger Gesetzeskraft:

81-

Wee sich unbefugt in detti Besitze von Waffen befindet, die aus
Heeresbeständen stainmen, ist verpflichiet, sie innerhalb dec von dec zu-
ftändigen Behörden bezeichneten Frist abzuliefern. Wer zuständige
Behörde ist, beslimmt die Landeszentralbehörde.

Unvefugter Besitzer ist, wer ohne den Willen der Regierung oder
dec ihr unterstellten Organe den Besttz folcher Waffen erlangt hat
odsr erhält.

§2

Die gleiche Verpfltchtung ltegt demjenigen ob, der Heeresgerät
und Heeresgut aller Art (Fahrzeuge, insbesondere Kraitfahrzeuge Pferde)
in Besitz hat, ohne sich über den rechtmäßigrn Erwccb. dieser Gegen-
stände ausweisen zu können. Handelt es sich um militärische Veklei-
dungs- oder Ausrüitungsstücke zuin persönlichen Gebrauche, so ist dem
Befitzer dec Nachweis des unrechtmäßigen Erwerbes zu führen.

§3.

Wer sich nach Ablauf dcr Frist uoch uiibefugterweise im Besitze
Lon Gegenständen der in 1 und 2 bezeichneten Art befindet, wicd,
unbeschadet einer nach den allgeineiuen Strafgesetzen wegen der imbe-
fugten Aneignung ei'wa bereits verwirkten Strafe, wege'n Unterlaffunq
der angeordneten Ablieferung mit Gefängnis bis zu 5 Jahren und mit
Geldstrafe bis zu einhunderttausend Mark oder mit einer diesec
Strasen bestraft.

84.

Wer der cmgeordneten Ablieserung innerhalb der Vvrgeschriebeneli
Friit nachkommt, bleibt für eime etwaige vor der Ablieserung beaang
gene auf den abgelieferten Gegenstand bezügliche unbefugte Aneignilii-
straffrei. ^

Die Ausführlmgsbestilnmungen eclassen die Landeszentcalbehörden

Berlin, den 14. Dezember 1918. ' 1122

Der Rat der VoLksbeauftragten

_Ebert Haase

Verkehr mit Schmierölen betr.

Jm Auftrage des DemobilmachungSamts wird folaendes
«ngeordnet: "

Jn den Bekanntmachmigen

1. ü er die Verwendung von Erdölpech und Oel vom 29. Aviil

191b tReichS.Gesetzblatt S. 27b), ^

2. Nr. Bst. I. tvü4,8. 16. K. R. A. betresiend Beschlaanahme von

Schmierinlt eln vom 7. September 1916 (Denlscher Neichs-
und Staatsanzeiger Nr. 211), ^

3. Nr. Bst. I. tO0,9. 16. K. R. A., betreffend Bestandserhebung für

Schmiecni.ttel vom 22. September 1916, - ^

4. belreffend: Ausfübrun.qsbe rimmungen zur Verordnung über
Mtiieralvle, Muieralerzeuaniise. Ecdwachs u.id Kerzen vom
18. Jauuar 1017 (ReichS-Gesetzblatt S. 61),

5. bettegenü: Ae.idcrung der AussührungSbestimmungen zur
Lerorbniuig über Mmeralole, Mincralolerzeugnisse, Crdwachs
und Keizen vo,n 18. Jannar 1017.

Vom 24. Februar 1917 (Reich^Geletzblatt S 170)

' GestÄatt S^303^ ^"-'""°ch > vo.n 4. April 1017 (Reichs.

lst an Sieüe der Bezei lmi.ng „Be'rliner Schmieröl-Gesellschaft m. b S"
"^^Tchmieröl.Gesellschafi m. b. H." d.e Bezeichnung zu se.^-
„Mmeralol Versorgungs-Gesellschaft m. b. H.- ^ ^ ° ^ '

Berlin, den 24. Novrmber 1918.

Das Betreten der neutralen Zone
duch tzeeresangehörige betr.

Cntlaffene Heeresangehörige können auf dem Wege nach ihrem
Bestimmnngsort die neutrale Zone in Nniform betreten, wenn fie im
Besitz der vorgeschriebenen Entlassungspapiere sind. Die Achselklappen
sind sedoch vorher zu entfernen.

Für Beurlaubungen in die neutrale Zone ist die Erlaubnis des
Kommandeurs des Abschnitts lV der neutralen Zone in Karlsruhe er-
forderlich. Es dürfen nur solche Heeresangehörige in die neutrale Zone
beurlaubt werden, deren Angehörige dort wohnen. Dis Waffen sind
vorher beim Truppenteil abzugeben. Jii dringenden Fällen kann der
Urlaub telegraphisch beim AbschnittSkommandeur beantragt werden.
Grund und Dauer des Urlaubs, sowie genaue Wohnung des Beür-
laubenden ist anzugeben.

Von seiten des Generalkommandos.
_Der Chef des Generalstabes. 1114

Cntlassungsanzüge der aus dem

Heeresdienst entlaffencn bezw. noch znr
Entlassung kommenden Mannschaften.
Nach wiederholten Verfügungen des Kriegsministeriums in Be»
lin ist allen Mannschaften bei ihrer Entlaffung ein Morschanzug zu
verabfolgen. Als Ällarschanzug ist iu erster Linie der Anzug zu be-
trachten, den die Lcute am Leibe haben. Stiid diese Stücke nicht mehr
tragfähig, so sind die Leute mit befferen Bekleidungsstücken — gegen
Abgabe der alten — umzukleiden. Jm Hinblick auf die wirtschaft-
liche Notlage ift es nicht möglich, den Leuten ganz neueStücke zu ve»
abfolgen.

Slnspruch auf ueue Stücke bssteher» uicht.

Ncben Ausschreitungen und Plündenmgen der Kammerbestände
haben anch Leuie durch Fälschung ihrer Enllaffiingspopiere versurbt,
sich uinecht>näßig in dcn Besitz von Bekleidungsstücken zu setzen und ist
ihnen dies zum Teil gelungen. Etne ordiiungs- und rechtmäßige Ab-
findung wird nnter dieien Umständen in Frage gestellt. Unter Selbst-
aufopferung imd zum Teil unter Lebensgefahr hat das Personal aller
V!il tär-Vekleidungs-Dienststellen den Wünschen der in Frage kommen-
den Leute Rechuuug getragen.

Um allen WüiUchen gerecht zu werden, wird auf folgende Punkte
hingewiesen:

1. Jeder Manu, der nach dem 9. Nobember entlaffen ist bezw. wird,
hat auf einen Entlassungsauzug Anspruch. Für die frllher Ent-
lassenen müssen die Kommunen mit Hilfe dsr Neichsbekleidungs-
stelle sorgeii. Marineangehörige habcn auf einen Entlaffungs-
anzug aus Bcständen des Landheeres keinen Anspruch) für ihre
dlnsprüche ist das RcichSmarincamt in Berlin zuständig.

2. Der Cnticissmigsanzug besteht auS: 1 Tuchanzug, 1 Paar Schuhe,
1 Mautel oder eine Dccke, 1 Mütze, 1 Hemd, 1 Unterhose und
1 Paar Socken.

^8. Auf neue Stllcke hat niemaub Anspruch, solche werden jedoch —
sowcit vorhcmden — verabreicht.

4. Ein Umtcmsch von alten Stücken findet nur statt, wenn dies
vom entlassenden Truppenteil oder Formation ausdrücklich in
den Entlassungspapieren vermerkt ist.

b. Zum Umtausch der Bekleidundsstücke bedarf es einer besonderen
B"scheinigung vom Generalkommando odec dec Jntendaiüur
«icht; die Truppenteile pp. handeln vielmehr nach eigenem E»
messen.

6. Iedcr Mann, der sich burch Fälschung seiuer Papiere unrechtmäßig
Bekleidimgsstücke verschafft vder versucht, solche zu verschaffen,
wird wegen Betrug und Uckundenfälschung gericht ich belangt.

7. Die Leule, die sich bislang auf unrechtmäßige Art und Weise
Bekleidungsstllcke zu verschaffen wußten, werden aufgefvrdert,
dieselbeu bei der uächstgelege'ien Aiilttär-Dienststelle abzugcben.
Jm übrigen wird darauf hingewiesen, daß bei Vorsindcn von
Militärgegenstcinden bei Haussuchungen gerichtliche Bestrafung
eiutritt.

Hsidelberg, den 31. Dezembec 1919. 1120

._Bezirksamt.

Lie ZekWiMz iitt MM- und KMOuA.

Nachdem im Stalle del Lcmdwirts Jungmann, Leonhard Neui-
bold und Fkv^'r in WilhelmSfeld die Maul- und Klauenseuchc
ausgebrochen ist, wcrden folgendc Anordmmgen getrvffen:

Sperrbezirk.

Die verseuchten Gehöfte bilden einen Sperrbezttl i. S. der §§ 161 ff.
der Ausführuiigsvorschriften des Bundesrats zum Reichsviehseuchengesetz.

L. BeobachtungSgebiet.

Um dcn Spcrrbezirk (^) wird ein Bcobachtungsgebiet im Sinne
der §§ 166 ff. der Ausführungsvorschriften zum Reichsviehseuchengesetz
bestehend aus der Gemeinde Wilhelmsfeld gebildet.

Heidelberg, den 27. Dezember 1918. 1988

Beztrksamt.

Ortspolizeitiche Vorschrift.

Mit Zustimmung des Stadtrats Heidelberg und nach Vollzieh-
barkeitsertlärung des Herrn Landeskommiffärs in Mannheim wird auf
Grund des § 365 N. St. G. B. § 2 der Berordnung vom 24. Juli 1907,
»Die Polizeistunde betr." und § 3 der Bcrordnimg vom 23. November
1018 „die Crsparnis vgn Brennstoffen nnd Beleuchtungsmitteln betr."
die nächtliche Polizeistunde in der Stadt Heidelberg ans 9 Uhk an
Samsiagcn auf 10 Uhr absndS festgesetzt.

Heidelberg, den 16. Dezember 1918.

Bezirksamt.

Llm Mittwoch, de» 8. Januav ds. Js.
Uhr, beginnen neue UnterrichtSkurfe.

vormittagS 8

1121

Vin unter Nr. 630 an das

Fernsprechnetz angeschlossen.

A. Huppert, Zahnärztin

»ss Landfricdstratze 16.

Der Uitterricht umfaßt Hariduähen, Maschinennähen, Kleider-
machen mtt entsprechendem Schnittmusterzeichnen, Weißftickeii, Kunst-
sticken, Knüpfarbeitin. Spitzenklöppeln, Freihand- und geometrisches
Zeichuen, Maleu, Bügeln u. a. ' ^

'Anmeldungen werdcn am Dienstag, dsn 7. ^KNttav
vormittags von 0—IL Uhr i,n Schulgebäuoe. Lcopoldf?rnsie 4't
eiitgcgengenommen: ebenda wird nähere Auskunft über Lehrplan „n'b
Schulgeld der Frauenarbeitsschule erteilt. ^ ^

Heidelberg, den 3. Ianuar 1919. '1052

___Der Vorstand. '

Mebt an ciie „kürgei-stiktunA kür c>38

II. llatailion cler 110 er" u, r« rO

Vekanntmachung.

Familieuuntsrstühuug betr.
Gcmäff Verfügung des Reichsamts fllr wirtschaftliche Demobil-
inachuna vom 9. Deze.nber 1918 kann die Familienunterstutzui.g voin
1 Ianuar 1019 ab nur dann weiter gezahlt werden, wenn ein schrtfb-
licher Nachweis der znständigen Mtlitärbehörve w'rd,

dast der Krtegsteilnehmer noch Hecresoienste letpet, oder sich
in Gefcmgeiischaft befindet. odcr ver.uißt isl. Feldpostbriefe oder Karter,
könncn auch als Nachweis angeseheu werden.

Die Anqehörigen der nach denr 30. November 1918 entlasienm
Mannschaften erhalten die Nnterstütznng bis S"r Entlassung u. außer«
dcm noch zwei Halbmonatsraten als außerordcntliche Unterstützung.
Angehörige von aktiv dtenenden Mannschaften haven ketne
Jamiliennnterstützung mehr zu t.eanspruchen.

Die AnSzahlirng der ttnterstutzung erfolgt- tünftig nicht
mehr durch dis Post, sondern jeweils an den dret ersten Werr.
tagen dcs betr. halven MonatS in unseren Dtensträumen von
vormittags v Nhr vis mittags 1 Uhr.

2lls SluSweis für die Unterstützungöempsänger U« dte
weiste Ausweiskarte deS städt. NahrungSmittelamtS.
eidelberg, den 2. Januar I9lö.

Städtisches Krtegsfürsorgeamt.

1037

KleichMis-Hlitzmei».

' Dienstag abend 7 Uhr im Wiener Hof

Wichtige Besprechung

der Web-, Wirk- u. Stickwaren-Gruppe

Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten.

1118

ItM-imtimiiilt Kolkhiirtei

Wir laden unsere Freunde und Mrtglieder, insbesondere
diejenigen, die sich an der Werbearbeit beteiligt haben, zu
einein

gemütlichen Beisammensein

am Moiitag, deu 6. Jauuar, abeuds 8 llhr im Hotel
Tauuhäuser (Nebenzimmer) ein.

1116 Der Vorstand.

Znstitut Merckens.

Staatlich genehm. tzöhere Privat-Lehranstalt

Gaiöve gstratze 2»

We^eu Kohlenmangel beginnt der Nnterricht

am MiLtwoch, den 13. Ianuar.

1087

Die Vorsteheriur Risa von Pittoni.

l'snrZnslilul

^ur xekl- Kenntnlsnakme, class ivir auk VerlsaLen eine
erstlrla^siAe

1°LN2lsiir-8tun6s

erökknen. (Uinteilun^ 1—2 Xiassen).

va ssrau TsUsr-l'rautmsnn zckon seit 25 3äkren als
Ponrleii^erln cmen klsmen kat, uncl i'cli melnen kerliner Vertrs§
äls erster 0pcrci-en-7enor unä kekrer cler Panrkunst ^eköst
käde, können ivir vereint allen ^nsprüclien §erectit ivercken.
Llnreicknunxsliste liext !m tlotel kan§ auk.

1. ^snrkursus IVMtvvoest, clsn 8. ^i-tnusr 1913.

ilockiaclitunAsvoIl

Osscrvvi,. ^süsi- ^eAukmsnn

Operetten-Ienor uncl l.ekrer äer lanrkunst

7276


Vorsteheuds ortspolizeiliche Vorschrlst bringen wir hierniet zur
allgemeiiien Kenntnls.

Heidelberg, den 1. Januar 1919.

Stadtrat. 1113

ÄSdt. Frauknillhejtsj'ljjule ßeiklelderg.

Stadt-Theater

Heidelberg.

Montag, deu tt. Januar,

,Minna von BarnheLm^

Schüler u. Volksvorst. z. erm. Preisen.

Dieuötag, deu 7. Jauuar,

Außer Miete.

„Die Czardasfiirstin".

Mittwoch, deu 8. Januar,

Außer Miete.

„Anter der blühenden
Linde".

DouuerStag, den».Januar,

Zwanzigste Vorstelluug Miete

Minna von Barnhelm^

Frett ag, dcn 1». Januar,

Zwauzigste Vorstellung Miete tZ.

„Das

Schwarzwaldmädel".

An Wochentagen 6',. Uhr Anfang.

National-Theater Mannheiin.

Mvntag, 6. Januar, abends 6 Uhr
„Der Narr".

Dienstag, 7. Januar, abends 6 Uhk
„Die Näuber".

Jm Konzerthaus Karlsnrhe.

Montag, 6. Januar, abends 7 Uhk
. „Die fünf Frankfucter".
Dienstag, 7. Januar, abends 7 Uhk
„Tieflaad".

Hess. Landestheater Darmstadt

Montag, 6. Januar, abends 7 Uhe
„Wie einst im Mai".
Dienslag, 7. Januar, abeuds 7 Uliv
„Die Schwesteru un.d der F.emde",

TkiitHe Ie>»i>kttiti>Hc Pnctki

Heidelverg.

Montag Abend 8 tthr

Zivsüzlose ZchMkiikmst

!M „Weißen Bock". 2129
Mitglieder u. Freunde willkommen.

Mir N»t!M!i>kW>im

Nepstitor für die nächsteii Semeüer
gesucht. Offert, u. T. u. A. 664u
an VtudoSf Moss«, Kiel. l?1öZ



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