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Verein für Historische Waffenkunde [Hrsg.]
Zeitschrift für historische Waffen- und Kostümkunde: Organ des Vereins für Historische Waffenkunde — 5.1909-1911

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1. Heft
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Preradović, Duschan: Die Armierung und Bestückung der kroatischen Festung im Jahre 1577
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https://doi.org/10.11588/diglit.39947#0028

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8

v. PRERADOVIC, DIE ARMIERUNG DER KROATISCHEN FESTUNGEN IM JAHRE 1577 V. BAND

Die Armierung und Bestückung der kroatischen Festungen
im Jahre 1577
Von D. v. Preradovic, K. u. K. Fregatten-Kapitän d. R.

Das legitime Recht auf die St. Stephans-
krone ging nach der Katastrophe von
Mohacs, 1526, wo der junge König Lud-
wig II. Leben und Reich einbüfste, im
Sinne des zwischen Kaiser Friedrich III. (IV.) und
König Matthias Corvinus, 1463, abgeschlossenen
Erbvertrages auf König Ferdinand I., den nach-
maligen Kaiser über.
Es war ein grofses Glück für die Zukunft
des ungarischen Länderkomplexes und des König-
reichs Kroatien, wie nicht minder für den Bestand
wichtiger Teile Europas, dafs der Erbvertrag den
Anheimfall der St. Stephanskrone an den Nach-
bar Ungarns und mächtigsten Monarchen Mittel-
europas bestimmte. Schon bei früheren Gelegen-
heiten hatte Ferdinand, der mit sicherem Blicke
den ungarischen Zusammenbruch kommen sah,
in Übereinstimmung mit König Ludwig in Kroatien
militärische Mafsnahmen, die die Sicherheit der zu-
meist gefährdeten Erblande erheischten, getroffen.
Während sich in Ungarn nach Mohacs die
Magnaten zum gröfsten Teile für Ferdinands
Gegenkönig Johann Zapolja erklärten, wurde
Ferdinand am Neujahrstage 1527 von den im
Schlosse Cetin versammelten kroatischen geist-
lichen und weltlichen Würdenträgern sowie Ade-
ligen zum Könige erwählt. Nur ein verschwin-
dender Bruchteil von Kroaten schlug sich am
Landtage zu Dubrova (5. Januar 1527) zu Zapolja.
Nach dem Prinzipe des Do ut des hatte Ferdi-
nand den Kroaten gegenüber Pflichten zu über-
nehmen und Bedingungen einzugehen, deren Er-
füllung des Königs Bevollmächtigte auch gröfsten-
teils Zusagen konnten: und zwar sollte der König
an der kroatischen und windischen (slavonischen)
Grenze auf seine Kosten 1000 Reiter und 2000
Fufsknechte aufnehmen. Die Fufsknechte und
200 von der Reiterei nimmt der vom König er-
nannte Feldhauptmann ohne Einflufsnahme der
Stände auf, während die übrigen 800 Reiter von
den Ständen aufgestellt werden; wenn jedoch der
König diese Reiter auch aufserhalb des König-
reiches verwenden wollte, gebühre jedem Reiter
ein Monatssold von 3 Goldgulden. Um Kroatien
noch ausgiebiger verteidigen zu können, mufste
der König versprechen, in Krain stets eine
gröfsere Truppenzahl bereit zu halten. Die
kroatischen festen Plätze wolle der König aus-

bessern und die artilleristische und sonstige Aus-
rüstung instand setzen lassen usw.
Die Sorge um den Schutz Kroatiens als des
wirksamsten Bollwerkes gegen die türkische Ge-
fahr blieb nach wie vor für Kaiser Ferdinand I.
und seine Nachfolger schon im Interesse der
Selbsterhaltung eine Staatsraison ernstester Er-
füllung.
Kaiser Ferdinand I. teilte vor seinem Tode die
österreichischen Erblande, damit sie diese sicherste
und verläfslichste Quelle und Stütze der habs-
burgischen Macht, auch in Zukunft eine sorg-
fältige Pflege ihrer speziellen Interessen versichert
seien, in drei Gruppen, der je einer seiner drei
Söhne Vorstand. Der jüngste, Erzherzog Karl,
erhielt das Herzogtum Steiermark mit den Neben-
ländern Kärnten, Krain, Friaul und die Stadt
Triest — das sogenannte Innerösterreich. Kroa-
tien mit seinen militärischen Wehr- und Ver-
teidigungsangelegenheiten wurde von Graz aus
verwaltet.
Erzherzog Karl war sich seiner schweren
Pflichten sehr wohl bewufst und auch seiner Ver-
antwortung, die er mit der Verteidigung Inner-
österreichs übernommen. Von ihm rühren nam-
hafte militärische und Verwaltungs-Mafsnahmen in
Kroatien her, die hier aufzuzählen zu weit führen
würde. Nebenbei sei nur erwähnt, dafs er die
Festung Karlstadt erbaut hat.
In den Jahren 1576/77 trieben es die Türken
ärger denn je in den armen Grenzlanden, und
wollte man diese nicht ganz verlieren, so mufsten,
ehe es zu spät war, die erforderlichen Vorkehrungen
getroffen, die nötigen Mittel beschafft werden.
Dies führte im August 1577 zu einer Zusammen-
kunft von Abgesandten der steirischen, kärtner
und krainischen Ständern Wien, in der über den Zu-
stand der Befestigungen und die Zahl der Truppen
an der kroatischen und windischen Grenze beraten
und der Beschlufs gefafst wurde, eine möglichst
ausgiebige Geldbeihilfe vom Reiche und Kaiser
Rudolf zu verlangen.
Dem Beratungsprotokoll sind drei für die
Beurteilung der damaligen tatsächlichen Ver-
hältnisse in Kroatien schätzbare Beilagen ange-
schlossen, von welchen die über die Armierung
der kroatischen Befestigungen handelnde ob ihres
waffenhistorischen Gehaltes wert erscheint ver-
 
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