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Verein für Historische Waffenkunde [Hrsg.]
Zeitschrift für historische Waffen- und Kostümkunde: Organ des Vereins für Historische Waffenkunde — 5.1909-1911

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10. Heft
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Fachnotizen
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Literatur
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https://doi.org/10.11588/diglit.39947#0369

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FACHNOTIZEN

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auch in den späteren Werken, wie z. B. bei Georg
Schreiber (1656). Der polnische General-Feld-
zeugmeister-Leutenant Casimir Simienowicz, dessen
vortreffliches Werk in deutscher Sprache 1676 von
Daniel Elrich, Stück-Hauptmann zu Frankfurt a. M„
herausgegeben wurde, kennt schon mehrere ver-
schiedene konstruierte Instrumente zur Pulver-
probe, führt sie aber nicht an, während Michael
Miethen, Römisch. Kayserl. Majestät Stück-Haupt-
mann und Ober-Feuerwerks-Meister, in seiner 1683
erschienenen Artilleriae Recentior Praxis bereits
von den Pulverproben mit Rädern, also Geräten
nach Art des in Besitz des Herrn Dr. Gindler
befindlichen, spricht.
In der Zeit vor Furttenbach scheint man noch
keine besonderen Apparate zur Feststellung der
Kraft des Pulvers zu kennen; die in dieser Zeit
über Artillerie schreibenden Autoren, wie Brechtei
und Fronsperger, führen wenigstens nichts davon
an, sondern verwenden das Geschütz selbst, „um
mit einem schufs zu erlernen, was für sterck unnd
kräfft des Pulver habe“.
Vielleicht vermag einer der geneigten Leser
diesem für die Geschichte des Pulvers doch recht

V. BAND

wichtigen Kapitel noch einige weitere Mitteilungen
hinzuzufügen.
H. Sterzei, Major.
Erklärung, betr. die Berichtigungen zu „Das
Münchener Kurfürstliche Hauptzeughaus“ von Hans
Fahrmbacher und Sigmund Feistle, München.
(Heft 9, S. 301.) Unter Bezugnahme auf meine
Ausführungen in Heft 9 dieser Zeitschrift erkläre
ich hiermit, dafs ich den Vorwurf, Herrn Dr. Stöck-
leins Vorgehen sei darauf gerichtet gewesen,
mich heimtückisch zu schädigen, als in den Tat-
sachen nicht begründet zurücknehme und bedaure,
mich zu dieser Behauptung haben hinreifsen zu
lassen, was in der irrtümlichen Annahme geschah,
als wollte Herr Dr. Stöcklein in der auf Seite 301
Spalte 4 befindlichen Bemerkung mich einer Fäl-
schung von Archivalien anschuldigen.
Ich ermächtigte hiermit Herrn Dr. Stöcklein
beziehungsweise dessen Rechtsbeistand, diese Er-
klärung in obiger Zeitschrift veröffentlichen zu
lassen.
München, im März 1911.
Feistle.

LITERATUR

Quellenstudien aus dem Historischen Seminar
der Universität Innsbruck. Herausgegeben
von Wilhelm Erben. 1. Heft. Innsbruck, Ver-
lag der Wagnerschen Universitätsbuchhandlung
1909.
Das Heft bringt zwei Abhandlungen, deren erste zum
Teil inhaltlich wie auch zeitlich zur zweiten in naher Be-
ziehung steht. Beide enthalten für die Heereskunde wert-
volles Material.
1. Die Linzer Handschrift des DeutschenVegez
von Joseph Karl Mayr aus Salzburg.— Die, nach des Ver-
fassers Erörterungen anscheinend um 1500 geschriebene,
314 Seiten umfassende Handschrift (C. c.V. n der Linzer
Studienbibliothek, früher bezeichnet mit XII. c. 8), über deren
Herkunft bisher kein Aufschlufs zu erlangen gewesen, ent-
hält zu Beginn mir etwas über acht Seiten einer Abschrift der
Hohenwangerschen Übersetzung des Vegetius, -welcher sie
ihre Bezeichnung verdankt. Ferner bietet der Inhalt in
drei getrennten Abteilungen 169 Seiten Abbildungen von
Kriegswerkzeugen, vorwiegend Zeichnungen nach dem
Vegez-Atlas, 11 Seiten lateinischen Text kriegswissenschaft-
lichen Inhalts in zwei getrennten Teilen, 41 zusammen-
hängende Seiten astronomisch - astrologischen Inhalts und
auf 28 bezw. 149 Seiten je eine Fassung des Feuerwerks-
buches des 15.Jahrhunderts, in diese eingeschlossen, ohne
jeden äul’serlichen Unterschied, zwei Wagenburgordnungen

und eine Stadtverteidigungsordnung, einige Seiten sind
unbeschrieben.
Nach eingehenden Erörterungen über die vertretenen
Schriftarten und die Anzahl der bei Abfassung der Hand-
schrift beschäftigt gewesenen Schreiber bezw. Zeichner
(alle nicht dem Vegez-Atlas angehörigen Zeichnungen sind
im Gegensatz zu diesem sehr schlecht und ohne Verständ-
nis ausgeführt) sowie deren Arbeitsteilung geht Verfasser
nur auf die wichtigeren Teile der Handschrift näher ein.
Ergebnis: den ältesten Teil stellen die beiden Stücke
lateinischen Textes dar, welche enge Verwandtschaft mit
der 1405 vollendeten Bilderhandschrift Bellifortis des Konrad
Kyeser aufweisen; es folgt die erste Wagenburgordnung,
welche als vor 1427 entstanden angesetzt ist, während sich
eine Grenze nach der anderen Seite nicht angeben läfst.
Ihr reiht sich an die Stadt Verteidigungsordnung, welche
nach ausführlichen Erörterungen bald nach 1434 abgefafst
sein dürfte und den aus Zittau i. S. gebürtigen, 1437 oder
1438 zu Nürnberg an der Pest verstorbenen Johann Glöckner
zum Verfasser hat; auf Nürnberger Ursprung weist auch
die nicht zu verkennende Verwandtschaft mit einer durch
Würdinger veröffentlichten Handschrift des Nürnberger
Kreisarchivs gleicher Zeit. Es folgen sodann, um die Mitte
des 15. Jahrhunderts datiert, die jüngere Wagenburgordnung
(bald nach 1440) und das Feuerwerksbuch, von dem, wie
erwähnt, die ältere und jüngere Fassung vertreten ist. Die
die Handschrift eröffnende Vegez - Übersetzung, um 1475,
stellt den jüngsten Teil dar. Sie bietet die Abschrift eines
Exemplars der ersten Drucklegung des Deutschen Vegez,
welche nicht über das letzte Viertel des 15. Jahrhunderts
hinaufgerückt werden kann. Verfasser weist am Schlufs
darauf hin, dafs dieses Vegez-Fragment jedoch sicher den
 
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