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Verein für Historische Waffenkunde [Hrsg.]
Zeitschrift für historische Waffen- und Kostümkunde: Organ des Vereins für Historische Waffenkunde — 5.1909-1911

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11. Heft
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Fachnotizen
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https://doi.org/10.11588/diglit.39947#0397

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368

FACHNOTIZEN

V. BAND

In Bechers Buch „Närrische Weissheit Und
Weise Narrheit Oder Ein Hundert / so Politische
alss Physicalische /Mechanische und Mercantilische
Concepten und Propositionen / Deren etliche gut
gethan / etliche zu nichte worden / Samt den
Ursachen / Umbständen und Beschreibungen der-
selben“ (Frankfurt a. M. 1682) wird unter anderen
Ideen auch von einem Knalldämpfer für Gewehre
berichtet. Es heifst nämlich im ersten Teile des
Buches — wo diejenigen Erfindungen aufgeführt
werden, „welche dem euserlichen Ansehen nach
närrisch, irraisonnable und ohnmöglich geschienen,
dennoch in praxi wohl succedirt, und mit Nutzen
reussiret“ — und zwar im 21. Kapitel: „Dousons
Kunst-Rohr, welches da schiesset mit gemeinem
Pulver und Bley, als ein ander Rohr, und doch
keinen Knall thut, und besteht die Kunst allein
in Bereitung des Rohrs.
Diese Invention schicket sich zu den vorigen
zweyen,1) denn ob sie wohl Mechanisch ist, so
thut sie doch einen wunderlichen Physicalischen
Effect: Man hat zwar vor diesem viel vom stillen
Pulver gesagt, es ist aber gedachtes Pulver still
blieben, und nie vor den Tag kommen, so viel
mir allezeit wissend, und so fleifsig ich nach dem-
selben gefraget. Dieses Dousons Rohr aber hat
gantz eine andere Bewandtnifs, denn er nimmt
gemein Pulver und gemein Bley in der oridinari-
Ladung und thut weiter nichts darzu, schiesset
so starck als ordinari, und wird doch kein Knall
gehöret, und bestehet die Kunst allein in dem
Rohr, dessen Structur den Knall supprimirt. Ich
habe zwar selbst den Effect dieses Rohres nicht
gesehen, aber Se. Hoheit, der Prinz Ruprecht
haben mit etliche mahl gesagt, dass sie dergleichen
Rohr haben, und die Probe darmit gethan, wie
es mir dann auch Douson Selbsten bekräfftiget.“
Becher lebte in den letzten Jahren seines
Lebens in England. Auch Ruprecht von der
Pfalz hielt sich von 1673 bis zu seinem Tode 1682
in Windsor auf. Ruprechts physikalische und
mathematische Sammlungen sind zum Teil heute
noch in England erhalten. Es wäre also nicht
unmöglich, dafs ein in seinem Besitz gewesenes
Rohr, „dessen Structur den Knall supprimirt“,
sich noch jetzt in England vorfände.
Der von Becher genannte „Douson“ hiefs
richtig d’Esson. Er war 1604 zu Reims geboren
und machte sich als Kupferstecher und Mechaniker
einen Namen. Er wird bei allerlei Erfindungen
damaliger Zeit genannt, doch ist sein Name meist
verstümmelt, z. B. als: du Son, Tousson, Deson,
Lisson, d’Egmond, d’Aigmond usw.
F. M. Feldhaus, Friedenau.
') Diese beiden Erfindungen behandeln die Süßwasser-
bereitung aus Meerwasser auf kaltem Wege.

Entgegnung.
Herr Dr. Eduard Eyfsen hat im 8. Heft der Zeitschrift
für Historische Waffenkunde unter dem Titel „das König-
liche Zeughaus“ usw. eine Kritik der 5. Auflage des Zeug-
hausführers veröffentlicht. Dazu bemerke ich das folgende:
Der Kritiker veröffentlichte seine Arbeit unmittelbar,
nachdem er seine Dienststellung am Zeughause aufgegeben
hatte. Dort war er als Direktorialassistent angestellt und be-
arbeitete seit 4l/2 Jahren die wissenschaftlichen Sammlungs-
inventare, wozu er ein bisher noch niemals vollständig
durchforschtes Aktenmaterial durchzuarbeiten und die Funde
in die Inventare einzutragen hatte. Im Laufe dieser Zeit
ist er von mir öfters — vor Zeugen — auf die grofse
Wichtigkeit dieser Arbeit hingewiesen worden. Jeder
Museumsassistent weifs auch, dafs es bei Anlage eines
wissenschaftlichen Inventars neben der Aufnahme der Stücke
selbst auf die Quellennachweise, historischen Nachweise
usw. ankommt. Eine Kontrolle der Arbeit war ohne er-
neutes Studium der bis in das 18. Jahrhundert zurück-
reichenden Akten usw. nicht möglich. Es handelte sich
also um eine Vertrauensarbeit.
Herr Dr. E. hat, wie sich jetzt durch seine Kritik
herausstellt, ganz anders gehandelt. Die Akten usw. hat er
durchgearbeitet, die Ergebnisse daraus aber keineswegs
immer, sondern nur höchst selten in die Inventare ein-
getragen. Hingegen hat er das, was er gefunden hat, still-
schweigend als sein geistiges Eigentum betrachtet und
die jetzt verwendet, um damit in öffentlicher Kritik
schwere Vorwürfe gegen seine frühere Dienstbehörde zu
schleudern.
Herr Dr. E. hatte ferner im Frühling 1910 den Auftrag
erhalten — wiederum vor Zeugen —- die 5. Auflage des
Zeughausführers durch Revision und Ergänzung der alten
Auflage vorzubereiten. Gerade derjenige Teil des Führers,
den er jetzt kritisiert, war ihm von mir übertragen worden.
Da ich selbst von Mitte März bis kurz vor Erscheinen des
Führers mit geringen Unterbrechungen im Westen der
Monarchie tätig war, so hat der damalige Direktorialassistent
und jetzige Kritiker als Vertreter des Direktors ganz
selbständig gearbeitet, auch ist die von ihm abgegebene
Korrektur des alten Führers ohne Nachprüfung, also auch
ohne Abstriche gedruckt worden. Seine Korrektur ist
freilich nach Fertigstellung der Neuauflage, wie üblich,
vernichtet worden, wenn er selbst sie nicht zurückgenommen
hat. Wie und was er aber korrigiert hat, sagt er jetzt
selbst mit den Worten: „weil der Führer von 1910 abge-
sehen von einigen Umstellungen und Einschiebungen die
Ausgabe von 1907 fast unverändert wieder abdruckt“. Da
nun wesentliche Teile des neuen Führers recht eingehende
Änderungen gegen die ältere Ausgabe aufweisen, so ist
das zwar falsch, der Kritiker hat aber darin ganz Recht,
dafs der von ihm korrigierte Teil fast unverändert geblieben
ist. Er hat nämlich nichts korrigiert, sondern die Fehler
der älteren Auflage einfach in die neue herübergenommen
und hat dem Führer keine Ergänzung, keine Richtig-
stellung, keinen historischen Nachweis, den er inzwischen
bei seinen fortschreitenden Inventarisationsarbeiten usw.
gefunden hat, eingefügt. Übrigens würde kein Museums-
beamter darüber in Zweifel sein, dafs der Direktorial-
assistent auch ohne besonderen Auftrag verpflichtet war,
Fehler im Führer jederzeit zu berichtigen, wofür auch ein
Korekturexemplar auslag. Hinderungsgründe, dieser Dienst-
pflicht zu genügen,- gab es nicht, da niemand ihn hindern
konnte, Druckfehler zu verbessern, Namen und Zahlen
richtig zu stellen und den Inventarien wie dem Führer
die von ihm inzwischen festgestellten historischen Nach-
richten einzufügen.
 
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