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Heidelberger Zeitung — 1865 (Juli bis Dezember)

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Nr. 205-230 September
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jind, daß der Staat alS Staat sie von sich aus in dic Hand nehme.

Ebcnso kann die Kreisversammlmig Anordnungcn trcffen über
das Armcnwesen überhaupt. Um das thun zu können, bcdarf fie
ciner gewisscn Macht, und das Gesctz gibt ihr auch cine solchc,
dcnn sic ist derechtigt, Anleihcn zu cvntrahircn, Stcuern
und Umlagen auszuschrcibcn übcr dcn Krcis, und wo cs
gerccht und zweckmäßtg crscheint, auch einzelnc Gcmcindcn stärkcr
zu bctheiligen als anderc.

Zm Allgemeinen kann man wohl sagen, die Autorität diescr
Krcisversammlung ist nicht dic Hauptsache, sondern dic Arbeit und
das Opfer; nicht dic Gcwalt zeichnet die Krcisversammlung aus,
sondcrn die Sorge, dic Pflcge der gemeinsamen Jntcrcffcn, sic ist
gcwiffermaßcn eine grvße erwcitertc Gemcinde. Da wo
dic Kräfte dcr kleincn cinzelneu Gcmcinde zu schwach sind, da trctcn
dic stärkern Schultcrn der größcrn Gcmcinden cin, und helfcn nach.
Daraus folgt, daß wir hicr zunächst nicht auf dem
Bodcn der politischcn Partei stehcn, svndern auf cincm
ueutralcn Gebiete, wo Lcutc der verschiedensten RichtUngen
und der verschiedcnstcn Partcicn für gemcinsamc Jntereffen zusam-
menwirken könncn, und in dicsem Sinnc meine ich, sollten auch die Wahl-
vcrhandlungen zur Kreisvcrsammlung in dic Hand gcnommen werdcn.

Allerdings, und ich bedaucrc daS sagen zu niüffen, ist das
nicht die von Jcdermann gctheilte Ansicht. Man hat in ncuerer
Zeit gehört, daß cine Partei cin Losungswort ausgibt, das im
schroffstcn Widcrspruch steht mit dieser Aufgabc des Kreiscs und
dem Willcn dcs Gesetzes, man hat gehört, daß von einer Scit her
das Stichwort ausgegcben worden ist, man darf Niemand wählcn
als cinen gutcn Katholiken. Zch würde es höchlich bcdauern, wenn
diescm Stichwort das andcre entgegengesctzt würde: man darf nur
Protestantcn wählcn. Htcr handclt es sich gauz und gar ntcht um
religtöse Ucbcrzcugung und religiöse Partciung. All dicsc Anstalten
habcn ganz und gar kcincn confcssioncllen Charaktcr. Wcnn irgend
ctwas aus dem Bereichc der Kreisvcrsammlung auSgcschloffen ist,
so ist cs das rcltgiöse Leben; damit hat dic Kreisversammlung nicht
das allcrgeringstc zu schaffen. Weßhalb also hier einscitig, aus-
schlicßlich nach confessionellcn Rücksichtcn verfahrcn, dencn die Sache
ganz fremd ist.

Es gibt kcinc katholische Straßcn und keinc protestantischen
Straßcn, von katholischcn Brücken weiß ich cbensowenig, und wcnn
das Armcnwesen bcsorgt wird, tst es nicht offcnbar höchst unevan-
gelisch und unchristlich, die Armcn lcdtglich nach confessionellen Rück-
sichten zu pflegcn? Das Gcld abcr, «elchcs all dtcsc Anstaltcn
schafft, hat gcnau dcnsclben Klaug uud deiiselben Werth, ob es
aus katholischen, protestantischen oder jüdtschen Taschen kommt. Also
wenn irgendwo gar kein Grund ist, die Wahl confcssioncll zu leiten,
so ist cs hier dcr Fall.

Sogar die Krcisschulcn, dic gcgründct werden können,
habcn mit dcr Religion Nichts zu schaffcn; cs handelt sich hter
nicht um Volksschnlen, sondern mehr um technische Anstaltcn
und Fachschulcn, und ich weiß nicht, ob die Natur in andcrer
Wetse katholischc Acckcr hervorbrtngt und Früchte bringen läßt, als
protcstautische. Dic Landwirthschaft ist ganz gcwiß gcnau dieselbe,
vorausgesetzt, daß sie gut ist, ob der Landwirth katholisch odcr pro-
tcstantisch ist, und mit der Mathematik ist cs ebcnso. Sie schcn
also, NichtS ist thörichter, Nichts absurdcr, als in solchcn Dingen
durch Confeffioncn sich besttmmen zu laffcn.

Wir strebenabcr ferncr bei dieser Einrichtung vor allen Dingen die
Eintgung an, im Bezirk und im Kreis, und wenn nach confeffioncücr
Rücksicht die Wahl gcschähc, so würden wir ja osfenbar im Gedanken
wenigstens den Kreis spaltcn und entzwcicn. Das ist ja der große
Fortschritt unsrer Zcit, daß wir gclernt haben, wegzusehen über
die confeffioncllen Gegcnsätze, daß wir uns darum Nichts kümuiern,
und wcnu cine Partet lcdiglich ihren Glaubcn zum Maßstab nch-
m cn will, wo cs sich um Jntcrcffcn, wcltlichcr Art handelt, die
Richts mit dem Glaubcn zu thun haben, dann strcbt diese Partei
Zwietracht an statt Eintracht, und von der wollcn wir Nichts wiffen.
Darum dcnkc ich ist es nicht zwcckmäßig Leutc zn wählcn, die cs
uicht über sich gcwinncn, dic Jntereffcn nach ihrer cigcnen Natur
zu bcfricdtgen, sondcrn dtc sich beflimmen laffcn von ihrer con-
feffionellcn Neigung oder Abnetgung; bei dencn tritt die Leiden-
schaft an dic Stelle dcr Besonncnheit, die Zwietracht an dic Stelle
der Eintgung, dic Thorhcit an die Stellc dcr Bcrnunft. Daß
Parteien bcstehen im politischen Lcbcn ist natürlich und zweckmäßig.
Jch haltc cs nicht cinmal für cin Unglück, daß es in unsercm
Lande auch cinc ultramontane Partei gtbt, gar nicht. Jch meine,
daß das Licht an Leuchtkraft ntcht verltert, wenn der Schatten sich
dancbcn stcllt (Betfall). Erst dcr Kampf bringt dic rechtc Kraft
heraus, und in sofern kann cs nur nützlich sein, wenn man zu-
weilcn Gegner hat, mit dencn man ringen muß, sic dienen dazu,
unö vor den eigenen Fehlern zu warncn, sie dienen dazu unscre
Kräfte anzuspanncn, und das ist ganz nützlich für die Wclt.

Aber eines müffen wir fesihalten:

„Alle Parteien müffeu sich der Einheit des Landes, und der
Herrschaft des Gesetzes unterwerfen." Niemals darf eine Partei,
ihr Parteiintereffe über die Jnteressen des Volkes und des Lan-
des stellen, und wenn jetzt verlangt wird, man soll nur im Jn-

tereffe der ultramontanen Partei wählen, so heißt das mit ande-
ren Worten: Nicht die Jnlereffsn desLandes, nicht die Herrschast
des Gesetzes, welches Einigung will, sondern die Herrschast ciner
Partei ist das Ziel dieser Wahl, und dem müffen wir ganz ent-
schjeden, rücksichtslos, energisch entgegentreten.

Zum Schlutz setzt Redner die Organisation dcr Kreis-
versaminlung auseinandec. Dieselbe besteht zum größeren Theil
aus solchcn Abgeordneten, welche durch Wahlmänner ge-
wählt sind; dicsc Wahlmänner sind von den Urwähler in nächster
Zeit zu bezeichnen. Zu diesen Abgeordnetcn, wclche dnrch Wahl-
männer crnannt wcrden, kommeii noch Abgeordnete der Gc-
meinden des Kreiscs, gewrhlt von Wahlausschüssen, welche die
Gemcindcn bezeichncn; jcne sind zur Hälfte so stark als die von
Wahlmännern deS ganzen Kreises Ernannten.

Für den Krcis Heidelberg werden vermuthlich 16 Abgeordnete
von dcn Wahlmännern und 8 von dcn Vertretern dcr Gemeinden
gewählt werdcn, hiezu kommt dcr Hauptort Heidelberg, der als
solchcr cin Mitglicd in die Kreisversammlung crnennt und cndlich
noch cine Anzahl dcr größten Grundbesitzer und Zndustriellcn im
ganzen Kreis. Dcr ganze Krcis umfaßt eine Bcvölkerung von
128,000 Seelcn, also ungefahr der durchschnittlichcn Bewohner-
zahl cincs schweizerischcn Cantons glcich. Er vcrcinigt die Bezirke
Eppingen mit 17,300 Seelen 15 Gemeinden 1 Abgeordncter.
Heidelberg „ 57,060 „ 38 „ 3 „

Sinshcim „ 35,023 „ 36 „ 2 „

Wiesloch „ 18,323 „ 16 „ 1 „

Nach dicscr Darstcllung gäbe es eigentlich 7 Abgeordncte der
Gemeinden. Das Gcsctz sagt aber, daß, wenn die Abgeordnetcn
dcr Wahlmänncr und die Abgeordnctcn der Gemeinden zusammcn
nicht die Zahl 24 erreichen, — und diese Zahl wird hicr nicht
erreicht — so sei die Zahl zu erhöhcn und cs würden also noch
3 Stellcn verthcilt wcrdcn. Jch vcrmuthe, daß davon 2 auf
die Wahlcn dcr Kreiswahlmänner und 1 auf die Wahl der Gc-
meindevertretcr fallen wird, dann wäre die Zahl 24 voll.

Die Stadt Heidelbcrg wird zunächst 71 Wahlmänncr zu cr-
nenncn babcn, die in dcn 8 Distrikten crwählt werdcn sollcn. Zll
diesen 71 kommt noch eine ctwas schwankcndc Zahl von Personen
hinzu, dic individucll bercchtigt sind, als Wahlmänner mitzuwir-
ken, es sind die höchst bcsteuerten Grundeigenthümer und Zndu-
striellen, so daß Heidelbcrg zusammen 80, vielleicht 81 Wahl-
männer zu bezeichncn haben wird.

Der ganze Kreis wird ctwaö mehr als 500 Wahlmänner
zu bczeichncn habcn; dcnn auf je 250 Seelcn soll ein Wahlmann
gewählt werden und diese Versammlung wird dann die 14—16
KreiSabgeordnelcii ernennen.

Sie schcn, das ist cine außerordentlich starke Betheiligung,
bci der sich alle möglichcn Nichtungcn geltcnd machen können, so
daß Nicmand auSgeschlosscn ist.

Ebcn deßwcgen crschicn es zwcckmäßig, daß cinige Vorkehrun-
gcn gctroffen würdcn dafür, daß die Wahlen leicht und entschieden
vor sich gehen und zum Schlusse kommen.

Wcnn in unserer Stadt 71 Wahlmänner zu wählcn sind, und
zwar glcichzeitig in verschiedencn Distrikten, so könnlc es sich sehr
leicht creignen, daß dieselbcn Pcrsonen in verschicdcncn Bezirken
gewLhlt würden, was verhütct werden muß, denn es wäre cin ent-
schiedener Nacbtheil. Ebenso wäre sehr zweifelhaft, ob die Wahl
nicht schwerfällig vor sich gehen würde, wenn nicht einige Vorbe-
rcitungen getrosfen wären; da nun auch von andcrer Seite Man-
ches geschehen ist, so erschicn es um so nöthiger, daß auch wir
uns einigten über die Wahlcn der Wahlmänner.

Und wie kann das gcschehen? Offenbar uicht so, daß eine
größere Vcrsaminluiig Mann für Mann darüber abstimmt, wer
unter die 71 als Wahlmann zu bczeichnen wärc, da« würde viele
Tage aufhaltcn und dann würde cs sich noch sehr fragen, ob man
zu einem vcrnünftigcn Resultate käme.

Dcn einladendcn Mitglicdcrn des Bezirksrathes, dcS Gemeinde-
raths und dcs cngercn Ausschusses erschien es daher zweckmäßig, der
gegenwärtigen Vcrsammlung die Bezcichnung eines WahlauSschusscs
vorzuschlagen, der für die Distrikte dieser Stadt cinen Wahlvorschlag
zu machcn hätte. Dic Wahlverhandlung würde außerordentlich er-
lcichtcrt werden, wenn etwa 16 MLnner, unler deren Zahl die
vcrschiedencn Distrikte, dicConfcsstonen, die Stände vertreten wärcn,
den Auftrag crhaltcn, für dic 71 Wahlmänner die Wahlliste zu
cntwersen und dicse dann veröffentlicht und dcn Urwählern zuge-
schickt würden.

Die 16, die wir Jhncn vorschlagen, hätten kcin anderes Ge-
schäft, als die Wahlliste für Heidelbcrg zu machen. Jn dcn andern
Gcmcinden wird man die Sache, je klciner cine ist, dcsto leichtcr
und bcquenier niachen können; aber ein ähnliches Versahren wird
auch da nützlich werden, wenn cinzclne Männer sich vercinigcn und
Vorschläge machen, so daß die Bürger ihre Stimmcii nicht
ins Blaue hincinzcrsplittern, sondern wissen, auf wcn wahrschein-
licherweise die Wahl fallen wird.
 
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