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Heidelberger Zeitung (61) — 1919 (Januar bis Juni)

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Nr. 77 - 100 (1. April 1919 - 30. April 1919)
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https://doi.org/10.11588/diglit.3202#0580

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Hcidelberger - u.g

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^pri <s

Fernsprccher Nr. 82 und 13^

cr. 98

Einladung

z»r

offentlichen Sitzung des Bürgerausschusses
der Stadtgemeinde Aeidelberg

ain

Mittwoch, den 30. Sipril, nachmittags 5 Nhr

im Vllrgerausschnßsaal des NathauseS.

Tagesordnuttgr

Vereinigung der Gemeirrde Wieblingen mit der
Staot Heidelberg.

Die beziiglichen Akten liegen vom 26. ds. Mts. an in der Stadt-
tatSregistratur 'zur Einsicht der Mitglieder des Bllrgcrausschusses offen,
auch wird den lehterrn bei der persönlichen Einladung ein Abdruck der
Borlage zugestellt werden.

eidelberg, den 14. April 1919.

Der Oberbürgermeifter.

8476

vekanntmachung.

Der unterm 14. ds. Mts. bekanut gegebenen Tagesordnung

fllr die am Mtttivoch, den 3t>. April, nachmittagS 6 Uhr, statt'
findenden Bürgerauöschntzsitzung wurde solgende Vvrloge als
L. Gegcnstand beigesügt:

2. Aeuderung -er Latzungen dcr fiüdttschen Sparkasse
Heidelberg.

Abdrücke diescr Vorlage gehen den Mitgliedern des Bllrgeraus«
schusses gleichzeitig zu.

Heidelberg, den 24. April 1919. 3706

Der Oberpürgermeister.

Bekanntmachung

Voklzug der LustLarkeitssteuerordnung
sür die -Ltadtgemeinde Heidelberg betr.

Der vom Bürgerausschutz unterm 25./26. Februar ds. Is be-
schlosse.ien Lustbarleitssteuerordnung, ivelche an die Stelle der bis-
her geltenden Ordnung tritt, ist mit Erlatz des Ministeriums des
Innern vom 4. d. Mts. Nr. 24 583 die staatliche Eenehmigung er-
teilt worden. Die neue Ordnuug wird nunmehr mit sofortiger Wir-
küstg in Vollzug gesetzt.

Lustbarkeiten im Sinne dieser Ordnung sind:

1. Theatervorstellungen,

2. Tanzausführungen,

3. Konzerte und ähnliche Biusikaufführungen

4. Detlamatorische Vorlesungen, Rezitationcn und Vortrage
ähnliHer Art,

8. Lichtbildervorführungen,

6. Festspiele, Vorführungen lebender Bilder und dergl.

7. Zirkusvorstellungen.

8. Vorfllhrungen von außergewöhnlichen Fertigkeiten wie von.
Kunstreiiern, Seiltänzern, Zauberkünstlern. Taschenspielern.
Vauchreönern. Eedächtniskünstlern u. dergl.

5. Singspiele, Spezialitäten- und Variete-Vorstellungen. Ee-
sangs- und detlamatorische Vorträge (sogen. Tingel-Tangcl),

10. Musitvorträge in Wirtschasten, öffentlichen Verguügungs-
lokalsn. Luden oder Zelten, sowie auf öffentlichen Wegen
oder Plätzen mit Ausnahme der auf öffentlichen Stratzen und
Plätzen ohne Entgelt dargebotenen Konzerte,

11. Panoramen und ähnliche Veranstaltungen,

12. Marionettentheater, Puppentheater. Wachsfigurenkabinette
u. dergl.

13. Schaustellungen von Menschen. Tieren, Sachen,

14. Karuselle und ähnliche Veranstaltungen. Nutschbahnen.
Schaukeln, Hippodrome, Reitbuden und ähnliche Veranstal-
tungen, Jrrgärten u. dergl.,

15. Schietzbuden, Elückspielbuden, Einrichtungen, Lei dcnen durch
Eeschicklichkeit oder Zufall ein Eewinn erzielt werden kann,

16. Muslkautomaten, Sprechautoinaten aller Art, Schau-, Elek-
trisier-, Geschicklichkeitsautomaten,

17. Feuerwerke und dergleichen. Negatten, Pferde-, Nad-, Mo-
torrennen und andere Wettkämpfe. Wett- und Preisspiele
aller Art, sowie Schau-Flugoeranstaltungen,

18. Totalisatorcn,

19. Tanzbelustigungen.

20. Kostümfeste, Aiaskenseste, Karnevalssitzungen, Masken- und
ähnliche Um- oder Aufzüge, Bazare u. dergl.,

21. Stistungsfeste, Garteufcste u. dergl., Festkneipen mit musikali-

22

schen und anderen Darbietungen, Bankette, Festesien u. dergl..
!. Sonstige. in Vorstehendem nicht aufgeführte. aber dem ähn-

ltche Lustbarkeiten.

Die Abgabe wird erhoben:

s) von öffentlichen Lustbarkeiten, d. h. solchen. die entgeltlich
oder unentgeltlich allgemein zugänglich sind;
d) von Vereinslustbarkeiten. d. i. solchen, die von Personen-
vereinigungen, sei es in öffentlichen, sei es in eigenen oder
ihnen zu Venutzung überlasienen Räumen. oder auf
Stratzen oder Plätzen veranstaltet werden;
c) von privaten Lustbarkeiten, d. i. solchen, bei denen die
Teilnahme auf bestimmte. vom Veranstalter besonders
cingeladene Personen beschränkt ist, — wenn entweder
ein Entgelt für die Erlangung der Einladung. die
Aufnahme in den Personenkreis oder den Zutritt erhober.
wird oder

die Veranstaltungen in Wirtschaften oder öffentlichen
Vergnügungsräumen stattfinden oder

es sich um Veranstaltungen der in § 2 Ziffer 19. 20
und 21 bezeichneten Art handelt und dabei autzer dem.
Veranstalter und seinen Angehörigen mindestens 24 Per-
sonen teilnehmen.

Als Lustbarkeiten gelten nicht Veranstaltungen. die iiber
wiegcnd religiösen, politischen, vaterländischen, wisien-
schafllichen, belehrenden oder Unterrichtszwecken oder der
körperlichen Ertüchtigung dienen, desgleichen nicht künst
lerifchen oder fachlichen Zwecken dienends Ausstellungen.
Abgabefrei sind Veranstaltungen, welche von Schülcrn odcr
fur Schüler der im Stadtbezirk Lefindlichen Unterrichtsan-
stalten dargeboten werden.

Abgabefrei sind ferner Nolksvorstellungen des Stadttheaters
l°wie Volkskonzerte. d. h. Stuhlionzerte
^d^^^ch^lisLetrieb, bei Eintrittspreisen von nicht über

^'5 ^Sabe ist der Veranstalter einer Lustbarkcit,
daneben haftet aucy dcr Abgeber des benlltzten Raumes Karten
steuerpflichtige Lu,.barleiten sind fpätestens 46 Stunden norher an
zu.nclden: das Gleiche tzilt bei Lustbarteiten gegen Pauschsteuer.

Wegen der naheren ^eituumungen der Lustbarleitssteuerordnung
ilwbesondere wegen der Hohe der Abgaben. der Ordnungsvorschristeu
u.id der Strasen für Uebertretung der Steuerordnung wird auf den
öfsentlichen Aushang im Nathaus im städtischen Vcrkehrsamt Be
zug genommen.

Alle Anmeldungen haben beim Städt. Rechnungsamt
(Neues Rathaus Zimmer 30. Fernsprecher Nr. 85) zu erfolgen. wo
sclb>t Abdrücke dcr Luslbarkeitssteuervorschriften eingeseheu und er
hoben werden lönnen. und alle auf die Steuerfestsetzung und die
Kontrolle dczüglichen Angelegenheiten erledigt werden. 3716)

Heidelbcrg, 24. April l! 19.

Der Stadtrat.

SlülÜiikMiiNklkiiWalil.

Nach Artikel 7 des Gesehes vom 13. März
1919, die Aenderung der Gemeinde- und Städteord-
nung betr., hat spätestens Mitte Mai in der Stadt
Heidelberg die Neuwahl der Stadtverordneten siatt-
zufinden.

Wahlberechtigl sind alle Stadtbürger, deren
Burgerrecht nicht ruht. Stadtbürger sind die männ-
uchen und weiblichen Angehörigen des deutschen
Neiches, die bis zum>Tage des Ablaufes der Ein-
spruchsfrist gegen die Wählerliste (1. Mai 1919)
20 Iahre alt sind und seit 6 Monaten von diesem
Tage an zurückgerechnet, also mindestens seit 30. Ok-
tober 1918 in Heidelberg ihren Wohnsitz haben.
Autzerdem sind alle diejenigen Kriegsteilnekmer
wahlberechtigt, die z. Zt. der Aufstellung der Wäh-
lerliste in Heidelberg ihren Wohnsitz haben.

An der Wahl können nur diejenigen Wahl-
berechtigten teilnehmen, die in die Wählerliste ein-
getragen sind. Eingetragen sind jetzt sch on alle Per-
sonen, die in die hiesige Wählerliste für die Deutsche
Nationalversammlung eingetragen waren, soweit sie
für diese Wahl wahlberechtigt sind.

Alle diejenigen, die

a) bei der Wahl zur Deutschen Nationalversamm-
lung nicht wählen dursten, weil sie nicht in
der Liste standen,

b) die inzwischen das 20. Lebensjahr vollendet
haben oder bis zum 1. Mai 1919 vollenden,

c) die inzwischen vom Heere, aus der Gefangen-
schaft oder aus der Jnternierung entlassen
wurden und in Heidelberg wohnhaft sind,

werden aufgefordert, ihre Aufnahme in die Wähler-
liste sofort zu beantragen.

Wegen der Kürze der zur Versügung stehenden
Zeit kann eine Venachrichtigung der Wahlberechtigten
mittels Postkarte nicht stattsinden, es ift deshalb
unerlätzlich, datz jede Person, die wahlberechtigt ist,
ich überzeugt, ob ihr Name in der Wählerliste auch
teht. Die Liste liegt 8 Tage lang, vom

MiLtwoch, den 23. April bis einschliehlich
Donnerstag, den 1. Mai d. I. von vormittags
9 bis nachmittags 5 Uhr» Sonntags von 9 bis
lUhr

zur Einsicht der Wahlberechtigten im Bürgeraus-
schutzsaal des Rathauses 3. Stock Zimmer 24 auf.

Matzgebend für die Einteilung der Wahlberech-
tiglen in die einzelnen Wahlbezirke ist die Wohnung,
mit welcher der Wahlberechtigte bei der deutschen
Nationalwahl in die Wählerliste eingetragen war,
auch wenn er die Wohnung in der JwischenzeiL ge-
wechselt hat.

Einsprachen gegen die Wählerliste sind inner-
halb der Auflegungsfrist schriftlich oder mündlich bei
der Wahlgeschäftsstelle vorzutragen.

Am 1. Mai nachmittags 5 Uhr werden die
Wählerlisten abgeschlossen, spätere Einsprachen können
nicht mehr berücksichtigt werden, eine spätere Auf-
nahme von Wählern in die Wählerliste ist alsdann
nicht mehr zulässig.

AeideLberg» den 23. April 1919.

Dr. Walz. Welker.

Volksschule Heidelberg.

Der regelmäßige lluterricht im Schuljohr 1919/20 beoinnt illr
Schlllcr ves 2. bis 8. Schulzahrs am *

Dicttstag, den 29. Stpril 1919, vormittags 8

Die Schüler und Schüleriuncn des 1. Schuljahrs habcn am g^eichen
Tage mittags 2 llhr in den Schulabteilungen, in denen sie angeineidet
wurdeu, sich einzufinden.

Die in Schulabteiiung II angemeldeten Schulkinder versammeln
sich im Prllfungssaale dec Pläckschule, die fllc Schulableilung III auge.
meldeten in dec Knabenturnhalle dec Wilckensschule kVangerowstraße)
die sur Cchulabteilung IV angemeldeten in der Turnhalle des Gr
Gymnasiuins, und die für die Wilckensschule angemeldeten in der Mäd-
chenturnhalle dieser Schule (Vangerowstraße).

Wir machen nochmals darauf aufmerksam, daß fur schulpflichtiae
Kinder, die Prwatunterricht erhalteu sollen, Gesuche um Befreiung boin
Besuch der Volksschule alsbclld schriftlich bei dem unterzeichneten Rektorat
einzurcichen sind.

3592

Heidelberg, den 24. April 1919.

Das Votksschulrektorat.

vekanntmachung.

Den Fortbildungsunterricht -eLr.

Das Schuljahr 1919/20 beginnt fllr den Fortbildungsunterricht
am Mittwoch, den 30. April dS. I-.

Alle fortbildungsschulpflichtigen Knaben und Mädchen haben sich,
soiern sie nicht vom Besuch der Fortbildungsschule gesetzlich Lefreit sind,
mn Mittwvch, den 30. April ds. Mts., nachmittags 2 Uhr, die Knaben
in der Kualenturnhalle und die Mädchen in der MädchenMrnhalle der
Wilckensschule (Vangerowstraße) einzufinden.

Die Eltern oder deren Stellvertreter, die Arbeits-- und Lehrherm
sind nach § 5 des Gesetzes vom 19. Juli 1018 verpflichtet, die unter
ihrer Obhut oder in ihrem Dienst oder Brot stchenden sortbildungsschul»
P lichtigcn Llnaben und Mädchen. sofern diese aus irgend einem Grunde
am 30. April ds. Js. nicht selbst erscheinen können, alsbald mündlich
oder schriktlich beim Volksschulrektorat zur Teilnahme an dem Fortbil-
dungsunterricht anzumelden, ihnen die zum Schulbesuch nötige freit
Zeit zu gewähren, sie zum gewisienhaften und regelmäßigcn Besuch an»
zuhalten »nd sie beim Verlassen des Aufenthaltsorts unter Angabe des
ueuen Aufenthaltsortes sofvrt abzumelden- Neu zugehcnde Fortbildungs-
schulpflichtige sind alsbald anzumelden. An- und Abmeldungen haben
spälestens am vierten Tag nach dem Eintritt in das Dienst- oder Ar»
beitsverhältnis beziehungsweise dem Austritt aus demselben zu geschehen

Zuwiderhandlungen werden mit Geld bis zu 20 Mark und im
Unvermögensfalle mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft.

Heidelberg, den 26. April 1919.

3593

Das Volksschulrekloral.

9570

KRW HMelsWe Wckerg

Mcht- ßWdcNAle - Saiii>elsjllhlesschllle.

Kettengasse

1. Pflichthandelsschule. Die zum Vesuch der Hun-
delsschule vecpflichteten Lehrlinge haben sich am Dienstag,
den 29 April, nachmiltags 3 Uhr im Schulhaus Ketlengasse
Nr. 14 zu melden. Verpflichtet sind alle im Handelsgewerbe
beschäftigten Lehrlinge und Gehilfen, die nach Vem 31. Juli
1991 geboren sind. Die im Handelsgewerbe beschäftigten
Mävcheu sind wegen Mangel an Lehrzimmern bis auf
Weiteres vom Schulbesuch befreit. Für die nach der 2. und

3. Klasse versetzten bisherigen Schüler gilt der letzte Stunden«
plan. Der Unterricht beginnt am Freitag, 2. Mai, vor-
mittags 8 Uhr.

2. HandelSjahreSschule. Anmeldungen zum Eintritt

in die Handelsjahresschule können schriftlich unter Vorlage
des letzten Schulzeugnisses gemacht werden; müttdliche An«
meldungen werden am Mittwoch, 39. April, vormittags
9—12 Uhr angenommen. Die Aufnahmeprüfung findet am
Freriag, 2. Mai, vocmittags 8 Uhr statt. 3682

Vekanntmachung.

Beim städt. Grundbuchamt Heidelberg ist die Stelle eincs Grund»
biichamtsossitenten alsbald zu besetzen. Bewerber aus der Zahl dcr
jüttgeren Justizoktuaren, die im Gruudbuchweseu erfahreu siud, wol»
lcn sich untcr Vvrlage eiues Lebenslaufs u»d vou Dieustzcuginsicii
sowie unter ?lng.abe ihrer Gehaltsansprüche bis längstens lo. k. Mls.
ds. Is. schris'tlich beim Stadtrat ineldcn. Bedingung ist eine ein-
jährige Probezeitz bci deren befriedigeudem Verlauf etatmäßige l/In-
stelluug crfolgen wird.

Heidelberg, den 25. April 1919. 3730

Der Stadtrat.

Zagd-Verpachtung.

Am Mittwoch, den 9. Mai 1919
nachmittags 1 Uhr wird im Nathans
dahier die Ausübung der Jagd auf hiesi-
ger Gemarkung für die Zeit vom 1. Februar
1920 bis dahin 1926 öffentlich verpachtet, wozu Liebhaber
eingeladen werden.

Die Gemeindejagd umfaßt an Feld, Wald nnd Wiesen
ein Areal von ca. 600 Hektar. Ausgeschlossen vom Gcmeinde.
jagdbezirk sind dic domänenärarische Waldungen Cchilzert und
Bauernwald.

Als Vieter werden nur solche Personen zugelassen. welche
im Defitz eines Jogdpasses sind, oder durch ein schriftiiches
Zeugnis des Vezirksamts nachweisen, daß gegen die Erteilung
eines ^agdpasses keine Bedenken bestehen.

Ter Entwurf des Jagdpachtverträges liegt im Nathaus
zur Einsicht auf.

den 22. April 1919. g

ADlisi!ieHml>tIWleHeii>eIbG

Abeildsachkmse für Ermlhseile.

Die im November 1918 wegen Kohlenmangel uttter-
brochenen Kurse werden wieder aufgenommen und

zwar:

Montag, den 5. Mai, abends 8 Uhr:

Buchführung.

Donnerstag, den 8. Mai ufid Freitag, den 9. Mai,

abends 8 Uhr:

Maschinenschreiben.

Montag den 5. Mai, abends 8 Uhr:

F r a n z ö s i s ch.

Dienstag, den 9. Mai, abends 8 Uhr:

E n g l i s ch.

Nenanmeldungen tverden an den Unterrichtsabenden
entgegengenommen. Gebühr: 10 Mk. für den 2»stündigen

Kurs, zahlbar bei der Anmeldung. Rückvergütungen werden
nichl gewährt. ____ ^

Oberrealfchule Heidelberg.

Wegen Raummangel kann der Unterricht der Klass^
Quinta B, Quarta A und B, Oberrertia A und B erst am
Mittwoch, den 39. Slpril, vormittags 8 Uhr wieder aul-
genominen wcrden. Die Schüler dieser Klassen haben siw *
Oberrcalschnlgebäude, Kettengasse 14, einzufinden.

8717 Die Direktio«.

Vekanntmachung.

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Der Gemeinderat:

Bv-'ermei-ter. Mu

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Trotz der Knoppheit an Vollwilch iufolge ungenugeuder Zuf"^
ist Corge dasllr gelragen. daß die ge^etzlill, fiir Boll.ttilch ^
verechiigle,, (aiso Sauglmge, Kmder. werdenoe und stwrnoe ^

Krantc) ungekürrt die itzneu zusleheude A.'euge Milch erhalten. d >
'kann also vom Milchhäudlcr gefvrdert werden. .

Bcnn eiue Kurzung dec Vvllmllch uötig war. weil eutwed - ^
wenig hierher in unsere Molkerei gelangte. vdcr cin Teil sauei ^
so wird jeweils ain nächsten Tage ve^östenilicht werdcn, w^v>ei
dcr Milchhäudler von dcr VoUmilch abzuziehen berechtigt war. ^
Kllrzungeii durch den Milchhändler sind nicht bcgrüudet. ^

Heidelberg, den 24. April 1919.

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