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Heidelberger Zeitung (61) — 1919 (Januar bis Juni)

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Nr. 77 - 100 (1. April 1919 - 30. April 1919)
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https://doi.org/10.11588/diglit.3202#0594

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S ite 6

Heidelberger Zeitung

Mittwoch, den 30. April 1910

Fcriisprecher Nr. 82 und 182

Nr. 10Y

Amlliljje KeklimitimllMigm.

Nr. 121 De„ Ausbruch der Pferdeeäude i„ Dossenheim betr.

Uiitsr den Pferdcbcitnnden d S Peter Weidner. Gg.
und der Wenz Apfct Witive in Dvssenheiin tvurde die Utaude ,citge,leur.
Heidelberg, den 25. April 1919.

BezirkSamt. _3780

8. MM Ktti»i!izt»-M«iß».

U chtung!

Um Jweifel zu beheben wird bekannt gegeben,
üaß solange das Bataillon nicht in die Reichswehr
dbernommen ist, wie bei den anderen Freiwilligen°
Bataillonen Mk. 4.— tägliche Iulage bezahlt werden.

Förster

Major und Batl.-Kommandeur. 8714

ZagD-Berpachtmrg.

Ani Mittwoch, den 9. Mai 1919
nachmittags 1 Uhr wird im Natbcms
dahier die Ausübung der Jogd auf hiesi-
ger Gemarkung für die Zeit vom 1. Februar
1920 bis dahin 1926 öffentlich verpachtet, wozu Liebhaber
eingeladen werden.

Die Gemeindejagd umfaßt an Feld, Wald und Wiesen
ein Areal von ca. 600 Hektar. Ausgeschlossen vom Gemeinde-
jagdbezirk sind die domänenärarischen Waldungen Schilzert und
Lauernwald.

Als Bieter werden nur solche Personen zugelassen, welche
im Befitz eines Jagdpasses sind, oder durch ein schriftliches
Zeugnis des Bezirksamts nachweisen, datz gegen die Erteilung
eines Jagdpasses keine Bedenken bestehen.

Der Entwurf des Jagdpachtvertrages liegt im Rathaus
zur Einsicht auf.

Waldangelloch, den 22. April 1919.

Der Gemeinderat:

Hagmaier, Bürgermeister. Kvlmel, Ratschreiber.

3688

OesLkäkt^EröfknunZ.

Icli bsde in IleiclelberZ, NezelASsse dlr. 26, eine

ßö-8!ö!i!iUöi

eröüliet uncl dalre miek bei öeclarf be8ten8 empfoblen.
OleickLeili^ empkeble icti mein

>-sgsr in säml!. LekiukmLeksr -öscjarfs-
^rliksin, ^srkrsuZsn, i-sistsn, ^ägsl

u. 5. ^v.

tlockacktun^8vo1I

Wüdsim l-lLuZ.

S312

ZuverLassiger Nat

in Steuer- und sonstigeu vertraulichen, insbesondere finan-
ziellen Angelegenheiten wird crteilt von vertrauenswürdigem,
erfahrenem Herrn, langjährigem Treuhand-Nevisor mit besten
Reserenzen. Anfragen unter 3132 an d. Geschäftsstelle d. Bl.

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Agentuc in Heidelberg:

'>91

Direktor Otto Noszbach, Sofienstratze Nr. 19.

MsimMktril WH.

Nach Artikel 7 des Gesetzes vom 13. März
1919, die Aenderung der Gemeinde- und Städteord-
nung betr., hat spätestens Mrtte Mai in der Stadt
Heidelberg die Neuwahl der ötadtverordneten statt-
zufinden.

Wahlberechtigt sind alle ötadtbürger, deren
Bürgerrecht nicht ruht. LLadtbürger sind die männ-
lichen und weiblichen Angehörigen des deutschen
Neiches, die bis zumHTage des Ablaufes der Ein-
spruchsfrist gegen die Wählerliste (1- Mai 1919)
20 Iahre alt sind und seit 6 Monaten von diesem
Tage an zurückgerechnet, also mindestens seit 30. Ok-
tober 1918 in tzeidelberg ihren Wohnsitz haben.
Autzerdem sind alle diejenigen Kriegsteilnekmer
wahlberechtigt, die z. gt. der Aufstellung der Wäh-
lerliste in Heidelberg ihren Wohnsitz haben.

An der Wahl können nur diejenigen Wahl-
berechtigten teilnehmen, die in die Wählerliste ein-
getragen sind. Eingetragen sind jetzt schon alle Per-
sonen, die in die hiesige Wählerliste für die Deutsche
Nationalversammlung eingetragen waren, soweit sie
für diese Wahl wahlberechtigt sind.

Alle diejenigen, die

a) bei der Wahl zur Deutschen Nationalversamm»
lung nicht wählen durften, weil sie nicht in
der Liste standen,

b) die inzwischen das 20. Lebensjahr vollendet
haben oder bis zuln 1. Mai 1919 vollenden,

c) die inzwischen vom Heere, aus der Gefangen-
schaft oder aus der Internierung entlassen
wurden und in Heidelberg wohnhaft sind,

werden aufgefordert, ihre Aufnahme in die Wähler-
liste sofort zu beantragen.

Wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden
Zeit kann eine Benachrichtigung der Wahlberechtigten
mittels Postkarte nicht stattfinden, es ist deshalb
unerlätzlich, datz jede Person, die wahlberechtigt ist,
sich überzeugt, ob ihr Name in der Wählerliste auch
steht. Die Liste liegt 8 Tage lang, vom

MitLwoch, den 23. April bis einschliehlich
Donnerstag, den 1. Mai d. I. von vormittags
9 bis nachmittags 5 Uhr, Sonntags von 9 bis
1 Uhr

zur Einsicht der Wahlberechtigten im Vürgeraus-
schußsaal des Nathauses 3. Stock Zimmer 24 auf.

Maßgebend für die Einteilung der Wahlberech-
tigten in die einzelnen Wahlbezirke ist die Wohnung,
mit welcher der Wahlberechtigte bei der deutschen
Nationalwahl in die Wählerliste eingetragen war,
auch wenn er die Wohnung in der Zwischenzeit ge-
wechselt hat.

Einsprachen gegen die Wählerliste sind inner-
halb der Auflegungsfrist schristlich oder mündlich bei
der Wahlgeschäftsstelle vorzutragen.

Am 1. Mai nachmittags 5 Uhr werden die
Wählerlisten abgeschlossen, spätere Einsprachen können
nicht mehr berücksichtigt werden, eine spätere Auf-
nahme von Wählern in die Wählerliste ist alsdann
nicht mehr zulässig.

Aeideiberg, den 23. April 1919.

3570

Dr. Walz.

Welker.

Luftbarkeitsstener betr.

Vei privaten Veranstaltnnqeii ist die Zalst der Teilnehmer anßer
dein Vernnjiaitcr und seinen Anqehörigen durch Beschlnß des Bürqer-
aussckmsses auf 12 Personen feitgesegt worden. Die Bekanntniachnng
vvni 24. ds. Mts. ift danach richtig zn stellen.

Heidclberg, den 29. April 1919. 3773

Ter Stndtrat.

AsttislhtHnltiWleHtiitlberz.

AdtiiSfllchkilrse für krnislhscue.

Die im November 1913 wegen Kohlenmangel unter-
brochenen Kurse werden wieder aufgeuommeu und

zwar:

Montag, den 5. Mai, abends 8 Uhr:

B u ch f ü h r u n g.

Donnerstag, dcu 3. Mai und Freitag, den 9. Mai,

adends 8 Uhr:

Maschinenschreiben.

Montag deu 5. Mai, abends 8 Uhr:

I r a n z ö s i s ch.

DieuStag, deu 0. Mai, abends 8 Uhr:

Englis ch.

Neuanmeldungen werden an den Unterrichtsabenden
entgegengenoimnen. Gebühr: 10 Mk. für den 2-stündigen

Kuis, zahlbar bei der Anmeldung. Rückvergütungeu werden
nichr gewährt. ' 3083

Vekannlmachung.

l-ebemmittel - Verteilung

in der Zeit

vom 28. April bis 5. Mai 1919.

1. §ür bie Vevbranchevr

1. Neis

50 Gramm zum Preise von 18 Pfg. auf Kolo.nalwarenmarke
Nr. 4. Berkauf ab 1. bis 4. Mai.

2. Kochfertige Suppsn (Gräbenersuppe)

125 Gramm auf Kolonialwarenmarke Str. 5 zum Vreilc
?°bis 4"Äaf ^ ^ Gramm-Päckchen. Lkaiif'L

3 Gier

1 Jnlandsei zum Preise bon 36 Pfg. ans Eiermarke Nr. 10.
Verkauf ab 30. April bis 4. Mai.

4. Sp-isesett

erfolgt besondere Bekanntmachung.

6. Dürrobft

1 Pfund pro Kopf auf Bestellmarke Nr. 2 zum Preise von
Mk. 3.80 das Pfund in sämtlichen Kolonialwarengesckäften.
Absteinpelnng 27. 4. bis 1. 5. 1919. Ablieferung der Marken
seitens der Geschäfte befttmmt am 3. Mai.

6. Konferven (Nachtrag)

Nach''cstellnng auf Vestellmarke Nr. 5. Abstempelung bis
einschl. 1. Mai in den Geschäften BooS, Brückenkopsstraße
und LooS, Hauptstratze.

7. Kartoffeln

3 Pfund auf Kartosfelmarke Nr. 23, sowie 3 Pfd. Kohlrüben.

Außerdem können Gelbecüben in den einschlägigen
Geschäftcn markenfrei bezogen werden.

8. Zucker

1 Pfund auf Zuckermarke Nr. 9. Verkauf vom 3. bis ein-
schließlich 22. Mai.

2. ^ür öie verkaufsfteüenr

ReiS wird ani 29. 4. für Geschäfte A—K, am 30. 4. für
L—W bei Firma Braun L Co. ausgegeben.

Kochfertige Snppen werden am 23. und 29. 4. bei Firma De-
hoff ausgegeben.

Eier sind am 28. 4. für Geschäfte A—K, am 2V. 4. für Geschäft^
L—W bei Ficma Veit abzuholen.

Kartoffeln werden zugeführt.

Heidelberg, den 25. April 1919. 3690

Städtisches Nahrungsmittelamt.

DiDällllUlkll »-rk-nbuich,

HanpLftratze '^3.

Vekanntmachung.

Betreffend Anban nnd Ernteftächenerhebung im Jahre ISlS.

Gemäß Verordnung des Reichsernährungsministers voin 2. Märr
1919 (Reichsgesetzvlatt Seite 269—272) findet in der Zeit vom 5. Mal
bis 15. Jnni 1919 in Baden, durch Befragen der Grundeigentümer und
Bewirtscha>ter (Betriebsinhaber) eme Erhebung der Anbau- u- Crnte-
flächen statt. Diese Aufnahme erstreckt sich nur auf feldmäßigen Anbau
von allen Getreidearten, Buchweizen, Hirse, HUlsenfrüchten, Oelfrüchten.
Gespinnstpflanzen, Kartofsel, Rüden und Wurzelfrüchten (nicht zm
Samenqewinnung), Gemüsen, Futterpflanzen zur Grünfutter und Heu«
gewinnung, sonstige Gewächse aller Art (Handelsqewächse, Grassämereien.
Rüben zur Sameiigewinnung, Körnermais, Hopfen, Korbweiden, Tabak,
Zichorien und andcre) sowie die Bewässerungs- und anaere Wiesen, dit
ge ainien bestellten und nicht bellellten Ackecflächen und 'die Weive»
flächen. Gartenmäßiger Anbau von Hülsenfrüchten, Kartoffeln, Gemüseii
unv anderen Genäch>en bleibt außer Betracht. Die Erhebnng ecfolgt
dnrch Befraqen der Grundeigentümer und Bewirtschaftec (Betriebsin
haber). Die Grundeigcntünier und Bewirtschafter (Betriebsinhaber)
wecden nntiels Postkarien auf einen bestiinnilen Tag und Stunde gc-
laden und sind vcrpflichtet, den mit der Erh bung Beauftragten über
die Cigentunis-, Pacht- und sonstigen Nutzungsverhältnisse, Ivwie
über die Verwendung und den Anbau der Grundltücke Auskunst
zu erteilen. > tis»

Etwaiqe Umgehuug bei der Erhebung befreit mcht von der An-
qabepflicht vielmehr müssen in diesem Falle die Angaben uber die
Flächen selbst deren Grösten und Bcbauungsarten, sofern die Erhevui g
vis znm 5. Jnni ds. Is. nicht vorgenommen worden ist, von oen
Grundeigentümern, Bewirtschafter oder deren Stellvertreler auf
NahrungSiiüttelamt Zimmec 4 Schalter 8 bis 10. Juni erstattet wero -
Die mit der Erhevung beauftragten Perionen sind berecyng ,
zur Ermittlung richtigec Angaben über die Anba i- und
die Grundstücke dcr zur Angabe Verpflichteten zn betieten und A esst -
gen vvrznnehmeii, sowie die Geschästsbücher der Bemirtschafier c - z
sehen, auch hinsichtlich der Größe der landwirtschaftlichen Gnter
einzelnen Grnndstüäe Auskunft von Bebör^en einzuholen.

Grunde'gcntünier, Bewirtschafter (Betriebsinhaberi oder
Stellvertreter, die vocsätzlich die Angaben, zn denen sie verpflichter i > ,
nicht oder wissentllch ilinichtig oder nnvollstäiidig "lachen oder wec
Bekreten der Grundstücke vdec die Eittsick't in die Geschäftsbucher >
weigert, wird mit Gefängnis bis zn 6 Monaten und niit Geioiir i
bis zu 10000 Mk. vder mit einer diescr Strafen bcstraft. Wer sai
lassig die Angaben, zn denen sie verpflichte sind nicht "der unnw 9
odec unvollständig niacht, wird mit Geldstrafe bis zn 30V0 ^
beftraft.

Heidelberg, den 23. April 1919.

Stadtisches Nahrungsmittelamt.

Vekamrtmachung. ^

Dtc Kleiiiverkaufsgeschäfte für Spiritnö sind für die Zeit ooi
1. Mai bis 30 Juni 1919 folgcnde: .

Dett, Vlllhltalstr., Dürr, Epvelheiinerstc., 39Z, Fol,

53, Giam >ch, Lmuptstraße 20 , Huck. Briickenkopf!ir 19, H ß.

20, Knell, M iiktplaz 6, Krotz Gr. Muntelg. 12. Lovs. G.üsberg tcaL ^
Niaher Ww-, Gaisbergstraße 20, Mcier, Bergheiniecitcajje >33, . , ^

Brückensir. 34. B. Niüller Ww.. Römerstc. 59. M.itschlcr, H
heimeilandstr- 92, Scheurich Schillerstr. 1a, Snllier, Schröder trai'
Stranb, Dreikömgur. 2. Weiß, H.ldastr. 1. Gcbc. Wimschnlt, M gv
Str. 47.

Dcr neue Preis beträgt:

Bei wurkeupflichtigcui Spiritus Mk. 1.50 inkl- Flasche
„ markcnsiciem „ „ 3.— „ „ ,

Fnr jcde lcere Fwsche lvcrden wie bishec 50 P g. zllrückoeigul>- -
Tie seittierigcn Berkunfc-üclleii ive.dcu dringeud ersncht, ningr.u'
d e lccrcn Ftaschcn bei der F>r,ua Ios. Stanch Nachs. znrück ngebe>>-
Heidclberg, dcn 29. April 1919.

Städt'Fchcs Nahrnngsmiltelamt.

331?

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