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Münchner kunsttechnische Blätter — 5.1908/​1909

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Nr. 20
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Bentz, F.: Die "eingefühlten" Retouchen, [2]
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https://doi.org/10.11588/diglit.36593#0081

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München, 28. Jnni 1909.

Beüage zur „Werkstatt der Kunst" (E. A. Seemann, Leipzig).
Erscheint i4tägig unter Leitung von Maier Ernst Berger.

V. Jahrg. Nr. 20.

Inhait: Die „eingefühiten" Retouchen. Eine Antwort an Herrn Linde von F. Bentz-Freiburg i. B. — Die
Wiederfestigung der Retheischen Fresken im Krönungssaaie des Rathauses zu Aachen. Von Paui
Gerhardt-Düsseidorf. (Fortsetzung.) — Prof. H. Urbans Harz-Tempera. Von E. B. — Materiaiien
für Linoieumschnitt.

Die „eingeiiihiten" Retouchen.
Eine Antwort an Herrn Linde von F. Bentz-Freiburg i. B.

Trotzdem der Artikel des Herrn Linde über
die „eingefühiten Retouchen" in Nr. 16 dieser
Zeitschrift noch eine Fortsetzung haben soii,
möchte ich doch schon heute auf eine Bemerkung
Herrn Lindes entgegnen, die er im Anschluss an
meinen Artikel über Restaurierungstätigkeit in
Nr. 9 dieser Zeitschrift gemacht hat.
Er führt Worte meines Artikels so an, dass
man meinen könnte, man hätte es mit einem zu-
sammenhängenden Satze zu tun. Dies ist aber
tatsächlich keineswegs der Fall, die angeführte
Stelle ist aus verschiedenen Teilen des Artikels
„zusammenkomponiert", wodurch der Sinn natur-
gemäss erheblich verändert worden ist. Er sagt:
„Wenn ein Bild durch Veränderung der Pigmente
seinen ursprünglichen Farbencharakter verloren
hat", so meint Herr Bentz, „sei es die Aufgabe
des Restaurators, ,die zerstörte Einheit des Bildes
wieder aufleben zu lassen', indem er zu Farbe
und Pinsel greift und ,mit künstlerischem Takte'
die sogenannten ,eingefühlten Retouchen' hinauf-
malt!"
Der erste Teil des Satzes ist herausgenommen
aus einer theoretischen Betrachtung über die ver-
schiedenen an Bildern möglichen Schäden, zu
denen auch die Veränderung der Pigmente ge-
hört. Diese Beschädigungen werden nach ihrer
Art in verschiedene Klassen eingeteilt, wovon
eine durch Retouchen, die als eingefühlte be-
zeichnet werden, behoben werden kann. Wann
eine solche Retouchierung vorgenommen werden
dürfe, könne gar nicht im allgemeinen gesagt
werden, dies hänge vielmehr ganz vom einzelnen
Falle ab.
Der zweite Teil des Satzes behandelt die

Frage, wie Retouchen gemalt werden sollen, im
Anschluss an die verschiedenen Antworten, die
darauf gegeben worden sind. Es dreht sich da-
bei natürlich nur um zerstörte Stellen des Bildes
(die erhaltenen bleiben selbstverständlich unbe-
rührt) und die Restaurierung der zerstörten Stellen
soll so sein, dass sie den Originalstellen möglichst
ähnlich werden, so dass also nach ihrer Her-
stellung die zerstörte Einheit des Bildes wieder
auflebt.
In diesem Passus handelt es sich natürlich
nicht etwa um Uebermalungen, sondern um das
Ausfüllen zerstörter Stellen. Die Wiederherstellung
der Einheit besteht also nur in der Beseitigung
defekter Teile und ihrer Angleichung an die
Originalmalerei.
Die Bemerkung des Herrn Linde, nach Mit-
teilung des eben angeführten Satzes, „Also da-
her die merkwürdige Veränderung, die die Bilder
so oft durch das Restaurieren erfahren!" ist da-
nach völlig gegenstandslos. Nach diesem Satze
könnte man meinen, es sei die willkürliche Be-
handlung und „Verschönerung" der Bilder als
erlaubt hingestellt worden, während es sich tat-
sächlich nur um die Ergänzung zerstörter Stellen
handelte; und dabei ist noch ausdrücklich hervor-
gehoben, dass es sich keineswegs um die Aus-
füllung aller defekter Stellen handle und dass
es ausdrücklich offen gelassen ist, ob gewisse
Beschädigungen als zu weitgehend überhaupt
restauriert werden dürfen.
Es ist natürlich nichts Erfreuliches, sondern
eine traurige Notwendigkeit, wenn eine Restau-
ration an einem Bilde vorgenommen werden muss,
allein sie ist die notwendige Folge davon, dass
 
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