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Münchner kunsttechnische Blätter — 5.1908/​1909

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Nr. 23
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Das deutsche Farbenbuch
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München, 6. Sept. 1909.

Beilage zur „Werkstatt der Kunst" (E. A. Seemann, Leipzig).
Erscheint i4tägig unter Leitung von Maier Ernst Berger.

Ï. Jahrg. Nr. 23.

Inhait: Das Deutsche Farbenbuch. — Ueber die Enkaustik des Altertums. Von Ernst Berger. (Fortsetzung
und Schluss.) — Aus den „Geheimnissen" der Malerpalette.

Das Deutsche Farbenbuch.

Ueber den Zweck und die Verwendung des
im Entstehen begriffenen Deutschen Farben-
bûches bestehen zurzeit in Interessentenkreisen
noch divergierende Ansichten. Um darüber Auf-
klärung zu geben, hat der Vorstand der für die
Ausarbeitung des „Deutschen Farbenbuches" ein-
gesetzten Kommission, Herr Prof. Dr. A. Eibner,
in der „Südd. Maler-Zeitung" einen Aufsatz ver-
öffentlicht, dem wir die folgenden Hauptstellen
entnehmen:
Die auf der Versammlung in Nürnberg 1906 auf-
gestellte, von der Kommission zur Bekämpfung von
Missständen in der Herstellung, im Handel und in der
Verarbeitung der Farben und Malmaterialien*) abge-
zweigte „Unterkommission zur Herstellung des Deut-
schen Farbenbuches" bestand zunächst aus einer be-
schränkten Anzahl von Mitgliedern aus den Kreisen der
Chemiker, Fabrikanten und Maler. Von der Erwägung
ausgehend, dass das Farbenbuch nur dann dem allge-
meinen Zwecke und praktischen Bedürfnissen dienen
könne, wenn es den Erfahrungen sämtlicher Inter-
essentengruppen der Malerfarbenbranche Rechnung
trägt, wurde in der Folge durch den Münchner ge-
schäftsführenden Ausschuss die Farbenbuchkommission
nach dem Grundsätze der Parität dieser einzelnen
Gruppen erweitert, dergestalt, dass sie gegenwärtig
jene der Fabrikation, des Handels, der Verarbeiter,
der einschlägigen wissenschaftlichen Stellen und son-
stiger Interessenten enthält und die Zahl der Mitglieder
aus jeder Gruppe bis zu drei Personen bezw. Firmen
beträgt.
Die Deutsche Farbenbuchkommission besteht zur-
zeit aus folgenden Gruppen, von welchen einzelne noch
in Bildung begriffen sind:
A. Staatliche und kommunale Behörden.
B. Neutrale Gruppen:
Gruppe :. Architekten; 2. mal technische und chemisch-
technische Untersuchungsanstalten und Chemiker
bezw. Physiker; 3. Materialienprüfungsämter der
Malermeisterverbände.

*) Durch Beschluss der Sitzung vom tg. September
190S in Karlsruhe von jetzt ab „Vereinigung deutscher
Farben- und Malmittel-Interessenten" genannt.

C. Produzenten:
Gruppe 4. Erd- und Mineralfarbenfabriken; 3. Bleiweiss-,
Lithopone- und Zinkweissfabriken; 6. Teerfarbenfa-
briken; 7. Farblackfabriken; 8. Oel- und Lackfa-
briken; 9. Farben-, Oel- und Lackhändler; ro.
Künstlerfarb enfabriken.
D. Konsumenten:
Gruppe n. Kunstmaler; 12. Dekorationsmaler; 13.
TüncherundWeissbinder; 14.Lackierer; 15. Gruppe
der graphischen Künste und Gewerbe; 16. Tapeten-
und Buntpapierfabriken.
Hierzu kommen neuerdings die Gruppen 17.
Kunstakademien und Kunstschulen; :8. Verbände
der Kunststudierenden; 19. Gemäldegaleriedirek-
tionen; 20. Kunsthändler.
Zweck und Ziele des Farbenbuches. Wie
schon angedeutet, soll das Deutsche Farbenbuch haupt-
sächlich informatorischen Zwecken dienen. Die gegen-
wärtigen Missstände auf dem Gebiete der Malmaterialien
konnten sich hauptsächlich dadurch bis zum jetzigen
Umfange entwickeln, dass heutzutage innerhalb mehrerer
Konsumentengruppen eine auf elementaren, wissen-
schaftlichen Grundlagen beruhende Materialienkunde
entweder überhaupt nicht vorhanden ist oder nicht
in wirksamer Weise vermittelt wird. Es ist infolge-
dessen der sachgemässe Verkehr dieser Gruppen mit
der Produktion noch nicht angebahnt. Hierdurch wurde
es auch möglich, dass im Laufe der Zeit eine Reihe
unzweckmässiger Materialien oder Surrogate und auch
Falsifikate sich unerkannt einführen konnte und so
nachteilige Folgen hervorrief. Es ist deshalb die Not-
wendigkeit tüchtiger besserer Information dieser Kreise
durchaus geboten und angesichts der starken Produktion
an neuen Materialien unabweisbar. Diesem Zwecke
soll das Farbenbuch also in erster Linie dienen. Es
kann sodann zur Beseitigung mancher zurzeit noch vor-
handener Vorurteile seitens der Konsumenten in bezug
auf die Qualität einiger guter neuer, aber bisher ver-
kannter Materialien dienen. Nicht zuletzt soll es durch
eine wissenschaftlich begründete einfache und über-
sichtliche Behandlung des Stoffes und straffe Regelung
der Nomenklaturfrage sowie besonderer Kennzeichnung
der Surrogate, Bei- und Decknamen die Möglichkeit der
Unterschiebung von Surrogaten und sonstigen minder-
wertigen Materialien unter Belegung derselben mit
bekannten Stoff- und Substanzbezeichnungen in Zukunft
verhindern und endlich der Praxis des Verschneidens
 
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