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Der Kunstwart: Rundschau über alle Gebiete des Schönen ; Monatshefte für Kunst, Literatur und Leben — 3.1889-1890

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https://doi.org/10.11588/diglit.8793#0002

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Vorschriften sür die

Kenrttzung der Kidliothek

i»er Lffentlichcn Lesehalle zu Jena.

1. Die gelbeLeserkarte berechtigt zurTntnahme einesRomans
und eines oder mehrerer Werke aus den übrigen Abteilun-
gen derBibliothek. Auf Wunsch wird noch eine grüne Karte
ausgestellt, aus die jcdoch nur belehrende Werke ent-
nommen werden können. Unentgeltüch verliehen werden
alle belehrenden Bücher. Von der Unterhaltungsliteratur
ist monatlich ein Buch frei; für das zweite sind 10, für
jedes folgende 20 Pfg. zu entrichten.

2. Die Bücherausgabe erfolgt nach den bei der Garderobe-
frau zu entnehmenden Nummern.

3. Die entliehenen Bücher müssen spätestens einen Monat nach
Empfang zurückgestellt werden. Wird diese Frist versäumt,
so hat der Entleiher für jeden weiteren Tag 5 Pfg., nach
einer Woche täglich 10 Pfg. zu zahlen. Bleibt aüch eine
schriftliche Mahnung ersolglos, so werden die Bücher auf
seine Kosten abgeholt.

4. Es kann jedoch, jofern keine Vormerkung auf das betr.
Buch oorliegt, eine Fristverlängerung von abermals einem
Monat gestattet werden, wenn der Entleiher mit Angabe
des Fälligkeitsstempels und der Signatur des Buches
darum nachsucht.

5. Jeder Entleiher ist für die Beschädigung oder Verlust des
entliehenen Buches bis zur Höhe des verursachten Schadens
hastbar.

6. Wer die gleichzeitig auf eine Karte entliehenen Bücher
noch nicht zurückgegeben hat oder der Bibliothek Versäum-
nisgebühr bezw. Ersatz schuldet, erhält kein neues Buch;
auch sindet kein llmtausch innerhalb desselben Tages statt.

7. Der Entleiher hat, sobald in seiner Wohnung eine an-
steckende Krankheit ausbricht, sofort daoon Mitteilung
zu machen und die Bücher abzuliefern.

8. Niemand ist berechtigt, die von ihm entliehenen Bücher
an andere Personen weiterzugeben.

9. Die Bücher sind vor dem Wegtragen und bei der Rück-
gabe vom Entleiher in Papier einzuschlagen.

10. Wohnungsveränderungen sind baldigst zu melden.

11. Wer diese Bestimmungen und die der Bibliotheksordnung
nicht befolgt, kann von der Bücherbenutzung ausge-
schlossen werden.

12. Aenderungen der Vorschriften werden jeweils durch Aus-
hang in der Lesehalle bekannt gcgeben.

Die Berwaltung der LesehaUe.

Bücherausgabe wochentags von 12—3 und 5—7 Uhr.
 
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