sich Mi den Verhandlungen zu beteiligen, wurde den besiegten Völ-
kern nicht bewilligt. Von eigentlichen Verhandlungen war über-
haupt nicht die Rede, da den besiegten Völkern nur das Recht zu schrift--
lichen Einwänden gegen den ihnen auferlegten Gewaltfrieden zugestanden
wurde. So tragen die Friedensverträge schon in der Fonn, wie sie zustande
gekommen sind, den Stempel der Vergewaltigung der unterlegenen Partei.
2. Die territorialen Bestimmungen der Friedensverträge
Verheißung
Wir clürken beim küiecterisscklub niekt so verkskren, vvie es Oeutscklsnci im
sskr 1871 mit ülssü-kotkringen getsn kst. V/enn vvir Oeutscklsnäs k^ekler
vvieclerkolen, so vvirä uns in künkri§ sakren Oeutscklanäs Lckiclcssl trekken.
Ick vvill nur Oerecktiglceit, nickt k-scke. Oerecktiglceit reugt Oerecktiglceit,
k-scks reugt k-scke.
(I-Io/cl Qeorge in einer >VäkIerinnenverssmmIung in konäon, l)er. 1Y18)
Verwirklichung
Llsaß-Lothringen.
Das im Frankfurter Frieden (sO. 5. (87() von Frankreich an Deutsch-
land abgetretene Elsatz-Lothringen fällt wieder an Frankreich. Da-
mit soll das „Rnrecht« des Iahres (87( wieder gutgemacht werden, das
darin bestand, daß Deutschland ein zu 90 v. H. deutsches Land sich wieder
angegliedert hat, das durch den Westfälischen Frieden und durch die Raub-
kriege Ludwigs XIV. ohne einen Schein des Rechts dem Deutschen Reich
entrisseu worden war.
Von einer Befragung des Volkes war keine Rede im Friedensvertrag.
Nicht einmal der völkerrechtliche Grundsatz, daß der erwerbende Staat einen
Teil der Staatsschulden zu übernehmen und das Staatseigentum in dem
übernommenen Gebiet zu bezahlen hat, ward geachtet. Das Land ward
samt allem, was das Deutsche Reich dafür aufgewendet hat, ohneVolks-
abstimmung und ohne Ersatz, geraubt. Bis Rugust (919 waren
bereits gegen 50 000 deutschgesinnte Bewohner ausgewiesen.
Verherßung
KIs I7icktlinien kür äen prieäenssckluü ervvLknt >ViIson unter snäerem,
äsö nickt mekr rulsssi^ sein solle, äsü Völlcer unä provinren von einer
8tsstsoberkokeit in eine snäere kerumgesckoben vveräen, sls ob es sick Ieäi§-
lick um Oegenstsnäe oäer 8teine in einem 8piel ksnäelt, vvenn suck in äem
grolken 8piel äes Oleickgevvickts äer Krskte, äss nun kür slle ^eiten äislcreäi-
tiert ist; äsö vielmekr jeäe bösung einer Oebietskrsge, äie äurck äiesen Krieg
sukgevvorken vvuräe, im Interesse unä rugunsten äer betrokkenen kevöllcerungen
unä nickt sls 'k'eil eines bloben ^usgleicks oäer Kompromisses äer ^nsprücke
rivslisierenäer 8tssten getrokken vveräen mub.
(^nsprscke sn äen Kongreb vom 11. II. 1918)
„Kein Vollc äsrk unter eine täerrsckskt gervvun§en vveräen, unter äer es
nickt ru leben vvünsckt. Kein Oebiet äsrk äen öesitrer vveckseln suber ru
äem 2vveclc, äensenigen, äie es bevvoknen, ^ünstige diöglicklceiten ru leben
unä rur preikeit ru sickern."
(IViitteilung ZVilsons sn äie provisoriscke Kegierun§ von kiulklsnä, 9. VI. 1917)
Verwirklichung
Das Saargebiet.
Sämtliche Kohlenfelder im Saargebiet werden an Frankreich abgetreten,
das damit ein Kohlengebiet von (( Milliarden Tonnen erhält, als
Ersah für die zerstörten nordfranzösischen Gruben, deren Förderausfall in den
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kern nicht bewilligt. Von eigentlichen Verhandlungen war über-
haupt nicht die Rede, da den besiegten Völkern nur das Recht zu schrift--
lichen Einwänden gegen den ihnen auferlegten Gewaltfrieden zugestanden
wurde. So tragen die Friedensverträge schon in der Fonn, wie sie zustande
gekommen sind, den Stempel der Vergewaltigung der unterlegenen Partei.
2. Die territorialen Bestimmungen der Friedensverträge
Verheißung
Wir clürken beim küiecterisscklub niekt so verkskren, vvie es Oeutscklsnci im
sskr 1871 mit ülssü-kotkringen getsn kst. V/enn vvir Oeutscklsnäs k^ekler
vvieclerkolen, so vvirä uns in künkri§ sakren Oeutscklanäs Lckiclcssl trekken.
Ick vvill nur Oerecktiglceit, nickt k-scke. Oerecktiglceit reugt Oerecktiglceit,
k-scks reugt k-scke.
(I-Io/cl Qeorge in einer >VäkIerinnenverssmmIung in konäon, l)er. 1Y18)
Verwirklichung
Llsaß-Lothringen.
Das im Frankfurter Frieden (sO. 5. (87() von Frankreich an Deutsch-
land abgetretene Elsatz-Lothringen fällt wieder an Frankreich. Da-
mit soll das „Rnrecht« des Iahres (87( wieder gutgemacht werden, das
darin bestand, daß Deutschland ein zu 90 v. H. deutsches Land sich wieder
angegliedert hat, das durch den Westfälischen Frieden und durch die Raub-
kriege Ludwigs XIV. ohne einen Schein des Rechts dem Deutschen Reich
entrisseu worden war.
Von einer Befragung des Volkes war keine Rede im Friedensvertrag.
Nicht einmal der völkerrechtliche Grundsatz, daß der erwerbende Staat einen
Teil der Staatsschulden zu übernehmen und das Staatseigentum in dem
übernommenen Gebiet zu bezahlen hat, ward geachtet. Das Land ward
samt allem, was das Deutsche Reich dafür aufgewendet hat, ohneVolks-
abstimmung und ohne Ersatz, geraubt. Bis Rugust (919 waren
bereits gegen 50 000 deutschgesinnte Bewohner ausgewiesen.
Verherßung
KIs I7icktlinien kür äen prieäenssckluü ervvLknt >ViIson unter snäerem,
äsö nickt mekr rulsssi^ sein solle, äsü Völlcer unä provinren von einer
8tsstsoberkokeit in eine snäere kerumgesckoben vveräen, sls ob es sick Ieäi§-
lick um Oegenstsnäe oäer 8teine in einem 8piel ksnäelt, vvenn suck in äem
grolken 8piel äes Oleickgevvickts äer Krskte, äss nun kür slle ^eiten äislcreäi-
tiert ist; äsö vielmekr jeäe bösung einer Oebietskrsge, äie äurck äiesen Krieg
sukgevvorken vvuräe, im Interesse unä rugunsten äer betrokkenen kevöllcerungen
unä nickt sls 'k'eil eines bloben ^usgleicks oäer Kompromisses äer ^nsprücke
rivslisierenäer 8tssten getrokken vveräen mub.
(^nsprscke sn äen Kongreb vom 11. II. 1918)
„Kein Vollc äsrk unter eine täerrsckskt gervvun§en vveräen, unter äer es
nickt ru leben vvünsckt. Kein Oebiet äsrk äen öesitrer vveckseln suber ru
äem 2vveclc, äensenigen, äie es bevvoknen, ^ünstige diöglicklceiten ru leben
unä rur preikeit ru sickern."
(IViitteilung ZVilsons sn äie provisoriscke Kegierun§ von kiulklsnä, 9. VI. 1917)
Verwirklichung
Das Saargebiet.
Sämtliche Kohlenfelder im Saargebiet werden an Frankreich abgetreten,
das damit ein Kohlengebiet von (( Milliarden Tonnen erhält, als
Ersah für die zerstörten nordfranzösischen Gruben, deren Förderausfall in den
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