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Der Cicerone: Halbmonatsschrift für die Interessen des Kunstforschers & Sammlers — 21.1929

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Klar, Martin: Die Tabatieren Friedrichs des Grossen
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https://doi.org/10.11588/diglit.41323#0046

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Abb. 18. Tabatiere Bes-: Monbijou-Museum, Berlin

König selbst erfahren hat. Geschützt durch das Einfuhrverbot für fremde Galanterie-
waren seit Beginn seiner Regierung, aber mit Hilfe fremder »Künstler und ouvriers«,
die der Kaufmann Gotskowski aus dem Hauptzentrum für Galanteriewaren Paris nach
Berlin berufen mußte, erhob sich das Berliner Kunsthandwerk der Juweliere rasch zu
führender Stellung, begünstigt durch die großen Aufträge des Königs an Galanterie-
waren aller Art, von denen die Schatullenrechnungen Kenntnis geben. Der Mode der
Zeit entsprechend, steht die Tabatiere an erster Stelle.
Das Rokoko hat die Tabatiere künstlerisch veredelt und mannigfaltige neue Grund-
formen geschaffen, unter denen die Kommodenform, die bei den Monbijou-Dosen über-
wiegt, einen beliebten Typ darstellt. Das für diese Epoche nicht ungewöhnliche große
Format der friederizianischen Tabatieren steht im stärksten Gegensatz zu dem geringen
Fassungsraum derselben im Spätbarock. Bild- und Schriftquellen bezeugen, daß solche
Stücke in der Hand gehalten oder auf Tischen ausgelegt worden sind.
Die besprochenen Denkmäler, die für den persönlichen Bedarf Friedrichs des Großen
angefertigt wurden, verdanken ihre Entstehung einer königlichen Liebhaberei, die aus
der Tabatiere ein Schaugerät von unvergleichlicher Kostbarkeit und vollendeter Tech-
nik gemacht hat. Wie groß der Schatz des Königs an so prunkvoll ausgestatteten 1 a-
batieren gewesen ist, ist nicht bekannt. In seinem Testament verfügte er über vier
Dosen im Werte von je ] oooo Rthl. und eine Dose von 6000 Rthl., die er seinen drei
Schwestern in Ansbach, Schweden und der Prinzessin Amalie, ferner seinen Nichten,
der Prinzessin von Oranien und der Herzogin von Württemberg vermachte. Fiber den
Verbleib dieser Stücke ist nichts festzustellen.
An merk.: Eine erweiterte Fassung dieses Aufsatzes wird von der Verwaltung der Staat], Schlösser
und Gärten in Berlin, Schloß, hergestellt und ist durch dieselbe zum Preise von M. 2.— zu beziehen.

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