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Die Kunst für alle: Malerei, Plastik, Graphik, Architektur — 11.1895-1896

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Personal- u. Atelier-Nachrichten - Ausstellungen und Sammlungen - Vermischte Nachrichten - Denkmäler - Vom Kunstmarkt - Kunstlitteratur u. vervielf. Kunst
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Z48

Ausstellungen und Sammlungen. — vermischte Nachrichten.




2>1

— Berlin. Staatsankäufe auf der Internatio-
nalen Kunstausstellung. Aus Spanien: Jose Moreno Car-
bonero : „Ein Abenteuer aus Gil Blas" (Oelgemälde) und Joaquin
Sorolla Bastida: „Valeuzianischer Fischer" (Oelgemälde). Aus
Oesterreich: Karl Frhr. von Merode: „Töpfer bei der Arbeit"
(Oelgemälde). Aus England: N. B. Nisbet: „Herbstlandschafr"
(Aquarell). Aus Frankreich: „Das Menzel-Porträt" von Jean
Boldini. Aus Holland: Arthur Briet: „Häusliche Andacht"
(Oelgemälde) und Jakob Maris: „Am Kanal" (Oelgemälde).
Aus Italien: Guglielmo Ciardi: „Luirale grauäe in Venedig"
(Oelgemälde). Aus Schweden: Anders L. Zorn: „Sommerabend
in Schweden" (Oelgemälde). Aus Norwegen: Fritz Thaulow:
„Novembertag in der Normandie" (Oelgemälde). Von den
Werken polnischer Künstler: A. v. Kowalski-Wierusz: „Der Wil-
derer" (Oelgemälde). Aus Belgien: „Catilina", Bronzebüste von
Thomas Jul. Vincotte. Innerhalb der deutschen Gruppen sind
für den Staat erworben worden: Aus München: Richard von
Poschinger: „Allee bei Schleißheim" (Oelgemälde). Aus Karls-
ruhe: H. von Volkmaun: „Frühlingstüfie" (Oelgemälde). Aus
Düsseldorf: Hermann Bahner: „Aprilabend an einem holländi-
schen Kanal" (Oelgemälde) und Ad. Seel: „Sklavenhandel in
Kairo" (Oelgemälde), endlich von Berliner Werken: Ludwig
Manzel: „Abendlied" (Bronzestatue). Hugo Vogel: „In der
Laube" (Oelgemälde). Georg Koch: „Moltke und die fremden
Offiziere" (Oelgemälde). Ludwig Noster: „Ein ruhiges Stündchen"
(Oelgemälde). Paul Vorgang: „Herbstabend im Park" und Karl
Saltzmann: „Manöversahrl". — Vom Städtischen Museum
in Magdeburg sind erworben worden: „Genesung" von Walther
Firle, „Die Schwestern" von Mac Ewen, „Herbstlandschaft" von
Sanchez Perrier, „Pan" von Enrique Serra, eine Bildnisstudie
von Max Pietschmann, „Ein Wolf des Meeres" von Andren y
Sentamans und das Aquarell „Lima" von Battaglia. In den
Besitz der „Verbindung für historische Kunst" sind über-
gcgangen: „Kondolenzbesuch" von Adolf Echtler, „St. Karl Bor-
romäus" von Gabriel Hackl, „Beweinung Christi" von Willy
von Beckrath und „Viktoria" von Rudolf Eichstädt. loess)
w. Düsseldorf. Das eben vollendete Bild Professor
Eduard von Gebhardts „Die Auferweckung des Lazarus" ist
von dem bekannten Kölner Kunstfreunde Herrn Lelbermann er-
worben worden. Die Gemälde-Galerie des Herrn Emil Oelber-
mann, welche eine erlesene Auswahl moderner Bilder der hervor-
ragendsten deutschen und ausländischen Meister enthält, wird durch
die Erwerbung des Meisterwerkes von Eduard von Gebhardt um
eine vornehme Zierde reicher. lMi)

Pp Metz. Die städtische Galerie erwarb in der perma-
nenten Ausstellung des Metzer Kunslvereins zwei Bilder: „Eine
verfängliche Frage" von E°Louyot in München und „Sterben-
der Christus", Kopf von K- W. Diefenbach. lesss)

— München. Das Kunstausstellungs-Gebäude der
Secession an der Prinzregenlenstraße soll nach Schluß der gegen-
wärtigen Internationalen Kunstausstellung, d. i Ende Oktober,
entfernt werden. Dieser provisorische Bau weist in der Ein-
teilung der Räume, sowie in seinen Beleuchtungsverhältnissen
so viel praktische Vorzüge auf, daß er für manche in anderen
Städten inzwischen entstandene gleichem Zweck dienende Bauten
Vorbild und Muster geworden ist. leesij

V. Kopenhagen. Das Komitee für die beabsichtigte, bereits
gemeldete internationale Kunstausstellung in Kopenhagen 1897
hat nach längeren Auseinandersetzungen init dem Komitee für
die Kunstabteilung der im Jahre 1897 stattfindenden inter-
- nationalen Kunst- und Industrieausstellung in Stockholm einen
sreundnachbarlichen, ehrenden Beschluß gefaßt. Um nämlich der
Stockholmer Kunstausstellung nicht zu schaden, ist dem Wunsche
der Schweden entsprochen worden, die skandinavische Kunst soll
von der Kopenhagcner Ausstellung ganz ausgeschlossen werden.

— Paris. Von der Stadt sind auf den beiden heuri-
gen Ausstellungen auf dem Marsfeld und den Champs-Elysees
21 Kunstwerke zum Betrage von 91800 Fr. erworben worden,
der Staat kaufte wie alljährlich, für 150000 Fr. 16687)
— München. Staatsankäufe auf den Jahres-
Ausstellungen 1896 (II. Serie vergl. S. 315 d. l. I.): Glas-
palast: die Oelgemälde Gregor von Bochmann „Holländischer
Strand", T. Austen Brown „dluclemoiselle klume Uouge", Alois
Erdtelt „Mädchenkopf", Karl Hartmann „Adam und Eva", Emil
Lugo „Naturstudie", Ludwig Willroider „Dämmerung", sowie die

Bronze „Vasenträger" von Josef Wind; Secession: das Oel-
gemälde Josef Israels „Grannys Trost". — Vom Städtischen
Museum in Magdeburg sind angekauft worden: im Glas-
palast: Ludwig Munthe (f) „Winter im Walde", Alb. Schroeder
„Raucher", Olga Wisinger-Florian „Hyazinthen", Paul Barthel
„Träumerei", Rudolf Hellwag „Abend im Cvrnischen Fischer-
hafen", John Terris „Goldene Glut"; auf der Secession:
Fritz von Uhde „Die Weisen aus dem Morgenlande". lS68s)

— Berlin. In Heft 16 d. l. I. berichteten wir von der
Gründung eines „Verbandes deutscher Illustratoren".
Als erstes Lebenszeichen hat die bislang ca. 150 Mitglieder
zählende Vereinigung unlängst ein Rundschreiben an die in Betracht
kommenden Verleger erlassen, in welchem folgende Bedingungen
für den ferneren geschäftlichen Verkehr gefordert werden:

Ob' die Herren mit ihrer: Bestrebungen, wie sie sich in
diesen Bestimmungen dokumentieren, durchdringen werden, dürfte
die Frage sein. Es wird sich wohl kaum ein Verleger finden,
der bereit ist, für die Verwendung von ihm bestellter und erwor-
bener Illustrationen, insbesondere innerhalb seines Verlages,
irgendwelche allgemeinen beschränkenden Bedingungen anzner-
kennen. Er wird sich also jeweilig durch besondere Bestimmungen
wenigstens das freihalten, was ihm für seine Zwecke notwendig
oder zweckdienlich erscheint. Freilich ist es ja ein mißlicher
Umstand, wenn, wie es z. B. vorgekommen ist, die für den
eingegangenen „Schalk" von guten Künstlern gelieferten Zeich-
nungen unter Vertilgung der Jahreszahl in Witzblättern
zweiten und dritten Ranges abgedruckt werden, oder wenn Jugend-
arbeiten jetzt berühmter Künstler fort und fort in Blättern immer
absteigenderer Qualität erscheinen; andererseits aber liegen die
geschäftlichen Verhältnisse derart, daß mancherlei Verlags-Unter-
nehmungen, die mit kostspieliger illustrativer Beihilfe entstehen,
nur ins Leben treten können, wenn dem Verleger die Möglichkeit
der Clische-Verwertung geboten ist. Sich gegen Auswüchse darin
zu schützen, ist dem Künstler ja wiederum nicht zu verübeln.

— London. Bei Beratung des Etats ist vom Unterhaus
ein für das Knnstleben nicht unwichtiger Beschluß gefaßt worden
dahin, daß künftighin alle Gegenstände von nationalem, wissen-
schaftlichem oder künstlerischem Interesse von der Nachlaß-
steuer befreit sein sollen. Die Meinung der Opposition, daß mit
dieser Bestimmung den Millionären auf Kosten der Gesamtheit ein
Geschenk gemacht werden sollte, schwand, als der Schatzkanzler
die Erklärung abgab, daß 'mit dieser Vergünstigung den Eigen-
tümern der betreffenden Kunstgegenstände die Pflicht auferlegt
werden solle, sie an bestimmten Tagen der Besichtigung des Pu-
blikums sreizugeben. Der auf etwa 100000 L für jede Etats-
Periode anzuschlagende Verlust für den Staatsschatz fällt bei den
großen Ueberschüssen, die im Staatshaushalt erzielt werden, kaum
ins Gewicht, andererseits aber ist es gewiß nur freudig zu be-
grüßen, daß der reiche englische Privat-Kunstschatz der Oeffent-
lichkeit erschlossen werden soll. l^84)

— Zürich. Der Zusammenschluß der beiden hiesigen Kunst-
vereine „Künstlergesellschaft" und „Künstlerhaus" zu einer
„Züricher Ku n st gesell sch a ft" ist jetzt endgültig erfolgt.
Die Errichtung eines Kunstmuseums erscheint damit gesichert.

— Hamburg. Interesse für Künstler, Kunsthändler und Kunst-
vereine hat eine im Vorjahre vom Oberlandesgericht Ham-
burg erlassene Entscheidung über die Frage, ob ein Künstler
oder Kunstverein, dem ein Kunstwerk zur Ausstellung in seinen Aus-
stellungsräumen und zum allenfalsigen Verkauf übergeben worden
ist, berechtigt sei, selbiges ohne vorherige Zustimmung des Ein-
senders auch noch anderen Kunsthändlern oder Kunstinstituten zu
 
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