anzilnkhiimi. Man könne sie in verschic-
dene Classen al'theilcn, den Israeli'ten crster
Classe volleö Dnrqerrecht gewähren nnd für
die libri.qen das Vorrücken i'n dicse Classe
von der Crrei'chunq der entsprcchcndcn L>tnfe
abhänqi'g machen. Solches wiirdc ivohldnrch
ei'n Gesetz zu errcichen sci'il. Hauß^ Der
von den Jnden anf dcni Lande häusi^gc-
nbte spcculative Gcschäftöbetri'eb, die Spe-
cnlativn nainentlich anf dic Leichtglänbig-
keit ininder bemittclter Landivirthc lei nicht
geeignet, Spinpathien für ihrc Einancipa-
tion bcrvorznrnfcn. Artaria und Knit-
tel sind für vollc bürgerliche Gleichstellnng
der Israch'ten und für den Mindcrheits-
antrag. Küßwieder dcßglcichen. Dic
Indcn hätten nicht die Freiheit des Gc-
werbsbetricbes, weil diesev bei uns cin
ansschließliches Recht der Geineindebürger
sei. Durch die bishcrige Gesetzgebung seien
sie auf den Handel hingewiesen. Die Gc-
rechtigkeit fordere, daß dicse Schranken
endlich fallen; nicht die Znlassnng, son-
dern die Nichtzulassung der Iuden zu ben
Gcwerben gefährde die Geineind'en. Auch
Prestinari ist für den Minoritätsantrag.
Durch den §. 58 des Bürgerrechts sci aller-
dings der §. 7 ber Verfastnng verletzt. Es
sei 'rechtlich und politisch iininöglich, ihn
festzuhalten. Dcr Grund der bisherigen
Beschränknng sei doch wohl in dein con-
fessivncllen Momcnt'zu suchen. Sie höre
auf, sobald dcr Israelit seine Neligion
ändere. Man beschwerc sich beständig dar-
über, daß die Inden keine bürgerlichen
Gewerbc treiben wollten, und doch wolle
nian ihnen die Gelegenheit dazu nicht gcben.
Auch Achenbach ist nicht gegen ben Min-
derheitsantrag, und fragt an, ob sich nicht
etwa auch der Bundestag init dieser Frage
bcschäftige. Federer wic Walli unb Fal-
ler. Bär von Eichstetten: Es müsse etwas
für die Juden geschehen, doch sei jetzt
wohl nicht der geeignete Zeitpunkt. Man
habc anf dicscin Landtag schon so viel
beschlosscn und möge dein folgenden auch
noch etwas übrig lassen. Kirsncr: Die
Stiininung im Lande sei wohl nicht dnrch-
weg so schliinm. Gegen die Eniancipation
sei keine einzige Petition eingelaufen, für
dieselbe christlicherseits wcnigstens die cine
aus Mannheini. Die Concurrenz der Jn-
den iin Gewerbebctrieb würde vielleicht
ein nützliches Ferment abgeben. Er ist für
den Minderheitsantrag. Fröhlich für ben
der Majorität, wcil derselbe den Isracliten
girnstiger. Dahnien für den Minderhei'ts-
antrag, als eine Art einstweiliger Abschlags-
zahlung. Er habe anf dein Lande vielfach
Gclegenheit zu der Wahrnehniiing gehabt,
daß die Inden, wenn rnan ihnen Vertrauen
zcige, solches dankbar zu rechtfertigen
wüßten. Er hofft, daß die Negierung bald
ein Äesetz vorlege, das den Gewerbebetrieb
voin Ortsbürgerrecht unabhängig rnacht.
Dann aber inüsse man auch den §. 17 bcs
Bürgerrechtsgesetzes aufheben uno venGe-
incindcn daö Rccht lasscn, nach Gutfinden
Iedcn aufznnchinen oder nicht, sei er
Jude oder Christ. Schaaff gleichfalls für
den Minoritätsantrag, insbesonderc für
dcssen beschränkenden Znsatz. Bczüglich
der Arinennnterstütznng könntcn die Jndcn
deßhalb nicht geincinsaine Sache inachen,
weil nach ihrcin Neligionsgesctz bci jedein
Stcrbfall ei'n Theil veö Nachlasses Behufs
der Arinenuntcrstütznng abgegebcn werdcn
inüsse. Anch auf den Allmcndgennß wür-
den sic wohl keineswegs erpicht sein. Das
Vorurtheil, naincntlich auch gegen dieLand-
jnden, sei nngegrünvct. Schacherjnden iin
älteren Sinn gebe es wcnig inehr im Lande.
Was.aber die angebliche ökoiioini'sche Be-
nachtheiligung der christlichen Bevölkerung
dnrch die Iuven angehe, so sei dicsc Be-
hanptung ein Arinuthszeugniß für Erstere.
Tragc sic nicht etwa selbst die Schuld
daran, nnd werde ihr vorgebengt durch
Nichtgewährung der Gleichberechtigung?
Ihm seien Fälle großartiger Betrügcreien
bckannt, wobei sich kein Judc betheiligt,
Fälle, wo durch „Iudenwucher" uianchein
Christen aufgeholfen wordcn, den seine!
christlichen Brüder ruhig hätten zu Grnnde ^
gehen lassen; Fälle endlich, wo Jnden von
Christen tüchtig geprellt wordcn. Auch auf
dcin Lande seien dic Inden den Christen
an Bildung gleich, ihre Kinder eben so
gut unterrichtet; vor Alleni aber scien sie
lopale, leicht zu regierende Unterthanen.
Nie falle es ihnen etwa cin, sich auf ein
göttliches, deni weltlichen entgegenstehen-
deö Gesetz zu berufen. Frick für ven
Mehrheitsantrag aus Gründen augenblick-
licher Zweckinäßlgkeit. Der Bcrichterstatter
(Schwarzniann) bekäinpft die Nechts-
ausführnng Wallis nnd thut dar, daß
sichs hier allcrdings uin den Ausbau der
Verfassung handle. Er ist der Ansicht,
daß uian wohl dem Antrag dcr Mehrheit
zustimineii könne und bekennt sich als den
einzigen Urheber des MinoritätSantrages,
den er nur gestellt, damil auf eine posi-
tive Weise zu erkeuncu gegcben werde,
welche Stellnng die Kaminer zu dieser
Fräge ciniiehine. Gch. Nath Lamep be-
merkt auf Achenbachs Anfrage,. wenn etwa
dnrch eine motivirte Tagesordnung die
Meinung ausgedrückt werdcn solltc, ab-
zuwarten, bis dcr Bundestag die Sache
iu die Hand nehme, dann würde dieselbe
wohl in weite Ferne gerückt sein. Die
Gründe, die gegen die Einancipation der
Iuden vorgebracht würden, reducirten sich
auf zwei: einmal, daß sie selbst dazu noch
nicht reif seien, uud dann, daß die christ-
liche Bevölkcrnng noch nicht dazn reif sei.
Die den Iuden gemachtcn Vorwürfe seien
nicht allein auf ihre Nechnung zu schreibcn,
und nach seiner cigenen Erfahrnng stünden
sie an Gewissenhaftigkeit den Christen nicht
nach. Ihre Gleichstellung aber sei wescnt-
lich eine Frage des Nechts; was Necht
sei, müsse doch eininal geschehen, und cr
stehe nicht an, selbst auf die Gefahr, das-
jeuigc, was man Popularität nennc, dcß-
halb zu vcrliercn, zn erklärcn, daß den
Israeliten dieses Recht zu Theil werden
inüffe. Wcrde aber gcltend geinacht, daß
die Christen nicht reif scien zur Emanci-
pation der Juden, so sei es an den Ab-
geordnetcn, auf dic Beseitigung diescr Vor-
iirthcile in Ver Bevölkerung hinzuwi'rken.
Die Regicrnng werde in Erwägnng zichen,
wie sie den Anträgen der Cominission auf
dcm Weqe der Gesetzgebnng nachkommen
könne. Bei der vorhandencn Abneiguiig
im Volke dürften sich allmäligc Ueber-
gangsstnfen als zweckmäßig empfehlen.
Karlsruhe, 4. Aug. Die Kommission
der 1. Kammer znr Berathung der kirch-
lichen Gesctzesvorlagen hat Hrn. Geh.
Hofrath v. Mohl znm Berichterstattcr er-
nannt. — Die Ausstcllnn.g des rheinischeii
Knnstvereins für das Iahr 1860 wirv
morgen für die Vcreinsmitglieder nnd über-
morgen für das Publiknm im gr. Orangerie-
gebäude cröffnet werdcn.
! Karlsruhe, 4. Ang. Aus zuver-
iläisiger Quelle geht uns die Nachricht
> zu, daß mit dem Bau dcr Eisenbahn von
Waldshuc nach Konstanz auf dem badischen
Gebiet begonnen wcrden wird, nnd die
desfallsigen Aufträge an die Baubehörde
bereits abgcgangeii sind. (K. Z.)
»Heidelberq, 5. Ang.. Ju der nenesten
Nummer der „Wochenschrift des National-
vereins" begründet dieselbe ihr Bcdenken
gegen eine von dem Nationalverein aus-
gehende Agitation für die Neichsverfassung
von 1849 mit folgenden Argnmenten: „Eine,
über den Stand der Meinnngen, zunächst
unrer nnseren Gesinnungsgenosscn, iii Be-
zug auf die Neichsverfassungssrage vor
Kurzem eingeholte Information hat das
Ergebniß gchabt, daß sich die Bcrichte und
Ansichten unserer Correspondentcn, hier die
Für's, dort die Wider's in beinahe ganz
gleicher Anzahl gegenüberstanden. Dabei
laffen sich die Stimmeii auf beiden Seiten
nur in so weit nach Staaten gruppiren,
als sich eine entschiedenc Mehrzahl von !
Für's bei den Angchörigen der Klei'nstaaten
herausgestcllt hat, währcnd sich diejcnigcii
der Mittelstaatcn, mit alleiniger Ansnahiiie
etwa des baperischen Theils von Franken,
cbenso überwiegend dagegen ausgesprochen
haben. Was endlich Prenßen anlangt, so
halten sich die von dort eingegaiigeiicn
iL>timmen ziemlich die Wage; indeß haben
wir sonsther Grund anzunchmen, daß auch
dort die Mehrzahl nnserer Parteigenossen
eher dagegcn, als dafür gestimmt ist."
Bom Mittelrhein, 2. Aug. Das
angeblich verfrühre Gerücht, als habe der ^
Hofprediger Dr. Bepschlag in Karlsruhc
eiiien Nuf als Profeffor der Theologie
nach Halle eiHalten, zeigt sich jetzt doch
als begründet.
Stuttgart, 3.' Iuli. Der hi'esige
„Beobachter" bespricht die Zusamineil-
dene Classen al'theilcn, den Israeli'ten crster
Classe volleö Dnrqerrecht gewähren nnd für
die libri.qen das Vorrücken i'n dicse Classe
von der Crrei'chunq der entsprcchcndcn L>tnfe
abhänqi'g machen. Solches wiirdc ivohldnrch
ei'n Gesetz zu errcichen sci'il. Hauß^ Der
von den Jnden anf dcni Lande häusi^gc-
nbte spcculative Gcschäftöbetri'eb, die Spe-
cnlativn nainentlich anf dic Leichtglänbig-
keit ininder bemittclter Landivirthc lei nicht
geeignet, Spinpathien für ihrc Einancipa-
tion bcrvorznrnfcn. Artaria und Knit-
tel sind für vollc bürgerliche Gleichstellnng
der Israch'ten und für den Mindcrheits-
antrag. Küßwieder dcßglcichen. Dic
Indcn hätten nicht die Freiheit des Gc-
werbsbetricbes, weil diesev bei uns cin
ansschließliches Recht der Geineindebürger
sei. Durch die bishcrige Gesetzgebung seien
sie auf den Handel hingewiesen. Die Gc-
rechtigkeit fordere, daß dicse Schranken
endlich fallen; nicht die Znlassnng, son-
dern die Nichtzulassung der Iuden zu ben
Gcwerben gefährde die Geineind'en. Auch
Prestinari ist für den Minoritätsantrag.
Durch den §. 58 des Bürgerrechts sci aller-
dings der §. 7 ber Verfastnng verletzt. Es
sei 'rechtlich und politisch iininöglich, ihn
festzuhalten. Dcr Grund der bisherigen
Beschränknng sei doch wohl in dein con-
fessivncllen Momcnt'zu suchen. Sie höre
auf, sobald dcr Israelit seine Neligion
ändere. Man beschwerc sich beständig dar-
über, daß die Inden keine bürgerlichen
Gewerbc treiben wollten, und doch wolle
nian ihnen die Gelegenheit dazu nicht gcben.
Auch Achenbach ist nicht gegen ben Min-
derheitsantrag, und fragt an, ob sich nicht
etwa auch der Bundestag init dieser Frage
bcschäftige. Federer wic Walli unb Fal-
ler. Bär von Eichstetten: Es müsse etwas
für die Juden geschehen, doch sei jetzt
wohl nicht der geeignete Zeitpunkt. Man
habc anf dicscin Landtag schon so viel
beschlosscn und möge dein folgenden auch
noch etwas übrig lassen. Kirsncr: Die
Stiininung im Lande sei wohl nicht dnrch-
weg so schliinm. Gegen die Eniancipation
sei keine einzige Petition eingelaufen, für
dieselbe christlicherseits wcnigstens die cine
aus Mannheini. Die Concurrenz der Jn-
den iin Gewerbebctrieb würde vielleicht
ein nützliches Ferment abgeben. Er ist für
den Minderheitsantrag. Fröhlich für ben
der Majorität, wcil derselbe den Isracliten
girnstiger. Dahnien für den Minderhei'ts-
antrag, als eine Art einstweiliger Abschlags-
zahlung. Er habe anf dein Lande vielfach
Gclegenheit zu der Wahrnehniiing gehabt,
daß die Inden, wenn rnan ihnen Vertrauen
zcige, solches dankbar zu rechtfertigen
wüßten. Er hofft, daß die Negierung bald
ein Äesetz vorlege, das den Gewerbebetrieb
voin Ortsbürgerrecht unabhängig rnacht.
Dann aber inüsse man auch den §. 17 bcs
Bürgerrechtsgesetzes aufheben uno venGe-
incindcn daö Rccht lasscn, nach Gutfinden
Iedcn aufznnchinen oder nicht, sei er
Jude oder Christ. Schaaff gleichfalls für
den Minoritätsantrag, insbesonderc für
dcssen beschränkenden Znsatz. Bczüglich
der Arinennnterstütznng könntcn die Jndcn
deßhalb nicht geincinsaine Sache inachen,
weil nach ihrcin Neligionsgesctz bci jedein
Stcrbfall ei'n Theil veö Nachlasses Behufs
der Arinenuntcrstütznng abgegebcn werdcn
inüsse. Anch auf den Allmcndgennß wür-
den sic wohl keineswegs erpicht sein. Das
Vorurtheil, naincntlich auch gegen dieLand-
jnden, sei nngegrünvct. Schacherjnden iin
älteren Sinn gebe es wcnig inehr im Lande.
Was.aber die angebliche ökoiioini'sche Be-
nachtheiligung der christlichen Bevölkerung
dnrch die Iuven angehe, so sei dicsc Be-
hanptung ein Arinuthszeugniß für Erstere.
Tragc sic nicht etwa selbst die Schuld
daran, nnd werde ihr vorgebengt durch
Nichtgewährung der Gleichberechtigung?
Ihm seien Fälle großartiger Betrügcreien
bckannt, wobei sich kein Judc betheiligt,
Fälle, wo durch „Iudenwucher" uianchein
Christen aufgeholfen wordcn, den seine!
christlichen Brüder ruhig hätten zu Grnnde ^
gehen lassen; Fälle endlich, wo Jnden von
Christen tüchtig geprellt wordcn. Auch auf
dcin Lande seien dic Inden den Christen
an Bildung gleich, ihre Kinder eben so
gut unterrichtet; vor Alleni aber scien sie
lopale, leicht zu regierende Unterthanen.
Nie falle es ihnen etwa cin, sich auf ein
göttliches, deni weltlichen entgegenstehen-
deö Gesetz zu berufen. Frick für ven
Mehrheitsantrag aus Gründen augenblick-
licher Zweckinäßlgkeit. Der Bcrichterstatter
(Schwarzniann) bekäinpft die Nechts-
ausführnng Wallis nnd thut dar, daß
sichs hier allcrdings uin den Ausbau der
Verfassung handle. Er ist der Ansicht,
daß uian wohl dem Antrag dcr Mehrheit
zustimineii könne und bekennt sich als den
einzigen Urheber des MinoritätSantrages,
den er nur gestellt, damil auf eine posi-
tive Weise zu erkeuncu gegcben werde,
welche Stellnng die Kaminer zu dieser
Fräge ciniiehine. Gch. Nath Lamep be-
merkt auf Achenbachs Anfrage,. wenn etwa
dnrch eine motivirte Tagesordnung die
Meinung ausgedrückt werdcn solltc, ab-
zuwarten, bis dcr Bundestag die Sache
iu die Hand nehme, dann würde dieselbe
wohl in weite Ferne gerückt sein. Die
Gründe, die gegen die Einancipation der
Iuden vorgebracht würden, reducirten sich
auf zwei: einmal, daß sie selbst dazu noch
nicht reif seien, uud dann, daß die christ-
liche Bevölkcrnng noch nicht dazn reif sei.
Die den Iuden gemachtcn Vorwürfe seien
nicht allein auf ihre Nechnung zu schreibcn,
und nach seiner cigenen Erfahrnng stünden
sie an Gewissenhaftigkeit den Christen nicht
nach. Ihre Gleichstellung aber sei wescnt-
lich eine Frage des Nechts; was Necht
sei, müsse doch eininal geschehen, und cr
stehe nicht an, selbst auf die Gefahr, das-
jeuigc, was man Popularität nennc, dcß-
halb zu vcrliercn, zn erklärcn, daß den
Israeliten dieses Recht zu Theil werden
inüffe. Wcrde aber gcltend geinacht, daß
die Christen nicht reif scien zur Emanci-
pation der Juden, so sei es an den Ab-
geordnetcn, auf dic Beseitigung diescr Vor-
iirthcile in Ver Bevölkerung hinzuwi'rken.
Die Regicrnng werde in Erwägnng zichen,
wie sie den Anträgen der Cominission auf
dcm Weqe der Gesetzgebnng nachkommen
könne. Bei der vorhandencn Abneiguiig
im Volke dürften sich allmäligc Ueber-
gangsstnfen als zweckmäßig empfehlen.
Karlsruhe, 4. Aug. Die Kommission
der 1. Kammer znr Berathung der kirch-
lichen Gesctzesvorlagen hat Hrn. Geh.
Hofrath v. Mohl znm Berichterstattcr er-
nannt. — Die Ausstcllnn.g des rheinischeii
Knnstvereins für das Iahr 1860 wirv
morgen für die Vcreinsmitglieder nnd über-
morgen für das Publiknm im gr. Orangerie-
gebäude cröffnet werdcn.
! Karlsruhe, 4. Ang. Aus zuver-
iläisiger Quelle geht uns die Nachricht
> zu, daß mit dem Bau dcr Eisenbahn von
Waldshuc nach Konstanz auf dem badischen
Gebiet begonnen wcrden wird, nnd die
desfallsigen Aufträge an die Baubehörde
bereits abgcgangeii sind. (K. Z.)
»Heidelberq, 5. Ang.. Ju der nenesten
Nummer der „Wochenschrift des National-
vereins" begründet dieselbe ihr Bcdenken
gegen eine von dem Nationalverein aus-
gehende Agitation für die Neichsverfassung
von 1849 mit folgenden Argnmenten: „Eine,
über den Stand der Meinnngen, zunächst
unrer nnseren Gesinnungsgenosscn, iii Be-
zug auf die Neichsverfassungssrage vor
Kurzem eingeholte Information hat das
Ergebniß gchabt, daß sich die Bcrichte und
Ansichten unserer Correspondentcn, hier die
Für's, dort die Wider's in beinahe ganz
gleicher Anzahl gegenüberstanden. Dabei
laffen sich die Stimmeii auf beiden Seiten
nur in so weit nach Staaten gruppiren,
als sich eine entschiedenc Mehrzahl von !
Für's bei den Angchörigen der Klei'nstaaten
herausgestcllt hat, währcnd sich diejcnigcii
der Mittelstaatcn, mit alleiniger Ansnahiiie
etwa des baperischen Theils von Franken,
cbenso überwiegend dagegen ausgesprochen
haben. Was endlich Prenßen anlangt, so
halten sich die von dort eingegaiigeiicn
iL>timmen ziemlich die Wage; indeß haben
wir sonsther Grund anzunchmen, daß auch
dort die Mehrzahl nnserer Parteigenossen
eher dagegcn, als dafür gestimmt ist."
Bom Mittelrhein, 2. Aug. Das
angeblich verfrühre Gerücht, als habe der ^
Hofprediger Dr. Bepschlag in Karlsruhc
eiiien Nuf als Profeffor der Theologie
nach Halle eiHalten, zeigt sich jetzt doch
als begründet.
Stuttgart, 3.' Iuli. Der hi'esige
„Beobachter" bespricht die Zusamineil-