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Der Kunstwart: Rundschau über alle Gebiete des Schönen ; Monatshefte für Kunst, Literatur und Leben — 13,2.1900

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Heft 22 (2. Augustheft 1900)
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Lichtwark, Alfred: Deutsche Kunst
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Prager, Robert L.: Urheberrecht und Buchhandel in sozialistischer Beleuchtung, [2]
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https://doi.org/10.11588/diglit.7960#0376

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hunderts in rnelen Abschnitten von anderen Menschen und von andcrcn
Werken handeln als bisher.

Aber sie wird dadurch nicht ärmer. Trotz der unzähligen hemmcnden
und ablenkcnden Umstände kann sie, wenn die Leistungen der ganz
Großen zusammengerechnet werden, selbstbewutzt ihr Haupt neben der
französischen und der englischen Kunst erheben. Alfred Lichtwark.

Mrbeberrecbt und Kucbbrmdel iu sozialistiscber
Leleuebruug.

Schlutz.

Das zweite Kapitel untersucht die Berechtigung des geistigen Eigentums
und seine Fähigkeit, die herrschenden Mißstäude zu beseitigcn. Die Miszstände
sind die Folge eines zu grotzen Andranges an untauglichen Schriftstellern, und
das Gesetz, das das geistige Eigentum anerkennt, „will dicse Landplagc durch
ein Gesetz geradezu verewigen." Die geschäftliche Ausbeutung der Bücher seitens
ihrer Urheber ist gerade der Vater dieser Mißstände, und nun soll das Hcil-
mittel in eincr Verlüngerung dieser Ausbeutung, in einem über das Leben
hinaus dauernden Rechte bestehen l

„Das Ucbel ist, daß die Litcratur ein Handwerk geworden ist, daß man
gteichsam einen Gedankenladen eröffnet, dessen Kunden die Leser sind, deron
Geschmacksrichtung man, um sie sich als Kunden zu erhalten, studiercn muß,
deren Launen man fröhnen, deren Vorurtcilen man in niedriger Weisc schmeicheln
muß, deren Jrrtümer man nicht ausdeckcn darf; und als Hcilmittel wird an-
geratcn, diese beklagenswerte Thatsache zu eincm geheiligten Grundsatz zu
machen, ihr die Wcihe dcs Gesetzcs zu gebcn.

So vicl Blindheit ist kaum zu begreifen.

Sehen wir nun einmal zu, was die Worte »gcistiges Eigcntum« eigcnt-
lich bcsagcn wollen.

Das Eigentum an einem Gedankenl Gerade so könnte man von dem
Eigentum an der Luft sprechen, die sich in einem Ballon befindet, den ich in
der Hand halte. Wenn ich den Ballon öffne und infolgedessen die Luft cnt-
weicht, so vcrbreitet sie sich überall hin, sie vermischt sich mit allen Dingen,
jeder atmet sie frei. Wcnn ihr mich dcs Eigentums daran vcrsichcrn wollt,
müßt ihr mir die Atmosphäre zum Eigcntum geben. Könnt ihr das?

Wir richten an die Verteidiger des geistigen Eigentums mit Portalis
die Frage: Was verstehst du unter einem Gedanken, dcr irgend jcmand allcin
gehört? Dieser Gedanke gehört dir, antwortcst du. Aber mit etwa zchn
Büchern hat man alle vorhandenen Bibliotheken der Erde gemacht, und diese
zehn Bücher hat die ganze Welt gcschriebcn."

Gibt man dieso Sätze zu, so würde das Eigentum am Jnhalt sortfallcn
und nur cin Eigentum an der Form übrig bleiben. Die Folge cines solchen
Systems würdc aber dahin führen, daß irgend ein literarischcr Handlangcr dic
wenig verständlichcn Jdeen eines andern aufgreisen, in cinem klarcn, verstünd-
lichen Stil vorführen und das Ganze dcm Publikum durbietcn künnte. Der
eine würde Hungers sterben, dcr Handlangcr zum reichcn Manne werden. „Ans
dicsem Gesichtspunkte betrachtet, was ist da daS Eigentum? Dicbstahl."

„Welchcn Teil nun aber auch die Gesamtheit an dem Gedanken dcs
Einzelnen haben möge, niemals wird man leugncn können, daß der Gedanke
seinen Wert erst durch die Veröffentlichung erhält. Was ist cin Gcdanke, dcr
Runstwart
 
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