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Kunst und Künstler: illustrierte Monatsschrift für bildende Kunst und Kunstgewerbe — 26.1928

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Heft 5
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Häring, Hugo: Gebrauchsgegenstand und Kunstgewerbe
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https://doi.org/10.11588/diglit.7393#0219

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A. RENGER-PATZSCH, BUHNE. PHOTOGRAPHIE

GEBRAUCHSGEGENSTAND UND KUNSTGEWERBE

VON

HUGO HÄRING.

T Tnterscheiden wir am kunstgewerblichen Gegen-
stand eine Form, die in Hinsicht auf eine be-
stimmte sachliche Leistungserfiillung vorhanden ist,
und eine andere Form, die lediglich eines beson-
deren Ausdrucks wegen gemacht wurde (es treten
am kunstgewerblichen Gegenstand diese beiden
Arten von Formen immer zu gleicher Zeit auf),
so erscheint uns die Gestalt jedes kunstgewerb-
lichen Gegenstandes als ein Kompromiß. Auf der
einen Seite stehen die Formen der Leistungserfül-
lung, gegeben durch die elementare Gesetzmäßig-
keit der Materie, vom menschlichen Willen fast
unabhängig, unabhängig auch von Zeit und Land-
schaft; auf der anderen Seite stehen die Formen
um der physiognomischen Wirkung willen, Bil-

dungen des Menschen, seiner Zeit und seiner Land-
schaft. Das Gegebene, das Gesicherte am Gegen-
stande ist seine Form der Leistungserfiillung, das
Veränderliche, das Unbeständige, das Wandelbare,
das Abhängige, ist seine Form um eines Ausdrucks
willen. Der eine Typus ist also die reine Form der
Leistungserfüllung, dem Einfluß besonderen Aus-
drucksverlangens entzogen; der andere Typus ist das
Objekt lediglich um eines Ausdrucks willen, der
Kunstgegenstand mit ganz beiläufigem oder vollkom-
men nebensächlichem Gebrauchswert. Einen Mittel-
typus bringt das Kunstgewerbe oft hervor, indem die
Form der Leistungserfiillung durch die Form des
Ausdrucks eingeschränkt, ja sogar aufgehoben wird.
Die kunstgewerbliche Bewegung, die vor drei

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