Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Heidelberger Zeitung (60) — 1918 (Juli bis Dezember)

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.55371#0302

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Seite 4 Heidelberger Zeitung Montag, den 2. September 1918_ Fernsprecher Nr. 82 und 182 Nr. 201^
Bargeldloser Zahlungsverkehr: Heidelberger Bolksbank

neicle!ber§, «len 2. September 1918.

Statt besonderer Anreise.

tleicieiberg, «len 1. September 1918.

4SS6

vauemSe lnrenion bringt guten kttolg!

2.


3.

4.

5.


49S>

4960

Stadt. Nabrungsmittelamt.

9
12
15
20

12 Zentner.
21 , .
89 „ .

^sjr die vielen Ketveiss llebevoUer leilnalims an
dem gckweren Verluate, der uns betroffen bat, wie kür
die rabireicben Llumenspenden saZt innigsten Dank

Man. 8
man. 10
mon.

stlela rveieeesedStt oieibt vttluenä 4er lNIttagsreit von V»i-2 llkr geschlossen-
_4954

L. si. keisel dlackk.
inbaber: Lari friedr. Leisel
kapier- und 8cbreibtvarenkandlun§
Lucbdruckerei - Kuckbinderei
fernsprecbsr kür deicie LesckSkts 2S7.

ie LroskmmZ meines ^xveiZZesckZftes
im Ztaättei! dieuenkeim, krücken-
strake 19, Lcke l^äendurZerstraKe
beekre ick mick snrureiZen.

auszuüben:
1.

lm diamen der trauernden Hinter-
bliebenen
frau Nar^aretke OlinZer
geb. Gienau.

SeiKÄeM W. subv. Kmsmckriil» d«
MM M MWkw-Temmk
(gegrüset im Zajre 1894)
(angeschlossen an den Deutschen Musikpädagogisch^
Verband in Berlin E. V.)
Vollständige künstlerische Ausbildung in allen praktischen
theoretischen Fächern der Tonkunst. Unterklaffen, für welche aE,
musikalischem Gehöre Vorkenntnisse nicht erforderlich sind, Mittel- U»"
Oberklaffen.
Beginn des neue» Schuljahres:
Montag, dsn 16, September
von welchem Tage ab jeweils nachmittags 3—4 Uhr (Untere Neclas
Straße 17) die Ausnahme der Neueintretenden vorgenommen wir»
Ausführliche Satzungen und Jahresberichte, die auch in br.
hiesigen Musikalienhandlungen zu erhalten sind, sowie jede gewüchch
Auskunft durch
Die Direktion des städt. subv. Konservatorium»
Untere Neckarstratze 17.
Z weiga n stsltsrr: --—-
Neuenhcim, Rohrkiachersiraße nutz Wiesloch.
Fernruf Nr. 1639.

Wer die Meldung schuldhaft unterläßt, kann ourch den
Mnberufungsausschuß mit einer Ordnungsstrafe bis zu 100
nnd, wenn die Geldstrafe nicht beizutreiben ist, mit Haft bis
zu drei Tagen bestraft werden.
Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe
bis zu 10000 «F wird bestraft, wer in einer Meldung wissent--
tich unrichtige oder unvollständige Angaben macht.
Im Auftrage des Stadtrats:
yilfs-ien st melde stelle:
(Städt. Arbeitsamt,) 4SO4

„ mit 5 und 6 Zimmern
„ mit 7 u. mehr Zimmern
Einfamilienhäuser bis zu 6 Zimmern
„ mit 7 bis 10 „
, mit 11 bis 15
„ mit 16 u. mehr „

WnlöMer AWA
Jeder im Reichsgebiete wohnhafte Deutsche oder Ange-
hörige der österreichisch - ungarischen Monarchie, dec das
17. Lebensjahr vollendet, hat sich spätestens zwei Wochen
nach diesem Zeitpunkt bei der Hilfsdienstmeldestelle
seines Wohn- oder Aufenthaltsorts zur Eintragung in die
Nachweisung der Hilfsdienstpflichtigen zu melden.
Zu gleichem Zwecke hat sich jeder männliche Deutsche oder
Angehörige der österreichisch-ungarischen Monarchie im Alter
vom vollendeten 17. bis zum vollendeten LV. Lebens-
jahre, der nach dem 20. Dezember 1917 seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt in das Reichsgebiet versiegt, zu melden,
sofern er sich «och nicht gemeldet, und dies durch Vor-
legung des gestempelten Abreißstreifens der Meldekarte nach-
weisen kann.
Die Meldung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Die schriftliche Meldung geschieht durch Abgabe der ordnungs-
mäßig ausgefüllten vorgeschriebenen Meldekarte an die Hilfs-
dienstmeldestelle des Wohn- oder Aufenthaltsorts oder durch
Abgabe der ordnungsmäßig ausgefüllten vorgeschriebenen
Meldekarte in offenem, an die Hilfsdienstmeldestelle adressierten,
unfrankierten Umschlag bei einer Postanstalt gegen Aus-
händigung der ausgesüllten und gestempelten Meldebestätigung.
Diese Bestätigung ist sorgfältig aufzubewahren.
Die Leiter von öffentlichen oder privaten Anstalten (Straf-
Besserungs-Heilanstalten usw.) mit Einschluß der geschlossenen
Unterrichtsanstalten (Internate) werden auf die Vorschriften
des 8 5, des 8 8 Absatz 4, des 8 16 und des 8 16 Absatz 2
der Verordnung hingewiesen.
Die Meldekarten nebst Umschlag für die schriftliche Meldung
werden bei der Hilfsdienstmeldestelle unentgeltlich
Nusgegeben. Dort sind auch gegen Zahlung von 10 Pfg.
für das Stück die Bekanntmachungen über Mitteilung des
Stellen- und Wohnungswechsels erhältlich, zu deren Aushang
nach § 12 der Verordnung vom 13. November 1917, jeder
Arbeitgeber verpflichtet ist, der in seinem Betriebe
Hilfsdienstpflichtige beschäftigt.

Die Vornahme der Viehzählung
vom 2. September 1913 betr.
Wir geben bekannt, daß die Vornahme der Viehzählung sich in
Kngerer als der vorgesehenen Zeit abspielen wird, und wir ersuchen
deshalb nur diejenigen Tierhalter, bei denen bis Mittwoch, den 4. Sep-
tember keine Aufnahme stattgefnnden hat, im Laufe des 5. bis späte-
stens Freitag, d. 6. mittags 1 Uhr, das nicht gezählte Vieh in unserem
Amte, Statistische Abteilung, Altes Rathaus, Zimmer Nr. o zu Proto-
koll zu geben.
Heidelberg, den 2. September 1918.
_Städt. Nahrungsmittelamt.
Bekanntmachung
Die Bezugsscheine für Mehl, Fett, Eier, Zucker für Monat
September werden au Gastbetriebe erst vom Donnerstag den S.
bs. Mts. bis Samstag den 7. ds. Bits, in unserem Amte, Zimmer 4,
Schalter 1 verabfolgt.
Die Fleischzuweisungen für die kommende Woche erfolgen wie
gewöhnlich. 4Sög

-—-_ —-
Hevveninühle
vorm. L. Genz, Aetiengesellschast
Heidelberg.
Die ordentliche Generalversammlung der Herrenmü?^
vorm. C. Genz A.-G. in Heidelberg vom 19. Juni 1918
beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um nol»
300000.— Mk. auf nom. 900000.— Mk. zu erhöhen und
diesem Zweck 300 neue über je 1000.— Mk. auf den Juhab^
lautende Actien mit Dividendsnberechtigung ab 1. Oktobis
ds. Js. auszugeben.
Nachdem dieser Beschluß in das Handelsregister eilig*
tragen ist, fordern wir unsere Herren Actionäre auf,»E
Bezugsrecht auf die neuen Actien unter folgenden Beding»»»'
gen

Auf je 2 alte Actien der Herrenmühle vorm.
Genz A.-G. in Heidelberg kann eine neue Actie i»
1000 Mk. zum Kurse von 100 °/o bezogen werden-
Soweit die Einreichung von Actien in nicht dur^
2 teilbaren Beträge erfolgt, sind die BezugSstell«»
bereit, die Spitzen zu verwerten.
Das Bezugsrecht ist bei Vermeidung des Bkk'
lttstes vom 5. bis 20. September ds. Js.
bei der Filiale der Rheinischen Creditbank, Heidelberg
„ „ Heidelberger Volksbank e. G. m. b. H. Heidelberg
oder an unserer Kasse
während der üblichen Geschäftsstunden auszuüben.
Die alten Aktien sind ohne Dividendenscheinbog^
mit 2 gleichlautenden Zeichnungsscheinen, zu denk»
Formulare bei den Anmeldestellen erhältlich sind, »»»>
Nummernverzeichnis versehen, einzureichen. Für
darauf entfallende neue Actie ist der Betrag v»»
1000.— Mk. bar zu hinterlegen. UAer die Ei»'
Zahlungen wird auf dem zweiten EinzeichnungSsch»^
Quittung erteilt.
Die eingereichten Actien, für welche das Bezugsre^
ausgeübt ist, werden abgestempelt zurückgegsben.
Die neuen Actien werden auf Grund einer später S"
erlassenden Bekanntmachung gegen Rückgabe de>
quittierten Zeichnungsscheins bei den Anmeldestelle»^
bei welchen das Bezugsrecht ausgeübt wurde
gehändigt.
Heidelberg, den 1. September 1918.
""Der Vorstand:
Moritz Oppenheimer

KkkanlltllllchuMN ia Oriskohlklikelle.
Die Brennstoffversorgung für die Heizperiode 1918/19
ist hinsichtlich der Unterverteilung in unserer Stadtgemeinde
nunmehr folgendermaßen geregelt:
Küchenbrand.
Beim Vorhandensein eines Gaskochherdes monatlich 1 Ztr.
Fehlen „ - „ 2 „ ,
Haushaltungen mit 6 und mehr dauernd anwesenden
Personen erhalten pro Monat 1 Ztr. Zusatz. Für Waschküchen
werden Zusätze in der Regel nicht gewährt.
6) Zimmerbrand.
(für eine Heizdauer von 6 Monaten berechnet).
Haushaltungen mit 1 und 2 Zimmern
„ „6 und mehr Zimmern
O) Zentralheizungen
Stockwerksheizungen bis zu 4Zimmern mon. 6Ztr..36Z.
' " - ' -48Z.
-60 Z.
-54Z.
-72 Z.
-90 Z.
-120Z.
Bei Zentralheizungen für ganze Gebäude mit
mehreren Wohnungen wird jede einzelne Wohnung als
Stockwerk betrachtet und die für die Heizung zu stehende Ge-
samtmenge durch Zusammenzählung der für die einzelnen
Wohnungen zugebilligten Sätze festgestsllt.
Für Warte- und Sprechzimmer von Aeczten, für Büro-
räume von Rechtsanwälten, Architekten usw. erfolgt, soweit
Räume in der Privatwohnung mit inbegriffen sind, ein ent-
sprechender Zuschlag.
Liegen für eine Zentralheizung ganz besondere Verhält-
nisse vor, werden diese durch einen Heizungsingenieur geprüft,
worauf die Zuteilung auf Grund der Feststellungen des Sach-'
verständigen vorgenommen wird.
v) Gewerbetriebe.
Der Bedarf an gewerblichen Betriebskohlsn sowohl als
auch an den vou den Gewerbebetrieben benötigten Heizungs-
kohlen, wird auf Grund von Berechnungen durch Sachverständige
ermittelt. Die Zuweisung der Heizungs- und der Betriebskohlen
erfolgt getrennt. , j
Anstalten und dergl.
Der Brennstoffbedarf der Dienstgebäude, Anstalten und
dergl. wird nach Prüfung durch einen Heizungsingenieur
festgestellt.
Im Uebrigen finden die Bestimmungen der stadträtlichen
Verordnung über den Verkehr mit Brennstoff vom 4. Juli
1917 auch weiter sinngemäße Anwendung.
Heidelberg, den 31. August 1918. 4947
GrLZKohlensteVe.
Vskanntmachung.
Obst- und Gemüsehöchstpreise betr.
Es ist zu unserer Kenntnis gekommen, daß Erzeuger von Obst
und Gemüse auch daun, wenn sie ihre Erzeugnisse in den Häusern,
Höfen, auf dein Acker oder sonstwie an der Erzeugungsstätte unmittel-
bar an Verbraucher absetzen, die Kleinhandelspreise fordern und sich
bezahlen lassen.
Wir machen darauf aufmerksam, baß dies strafbar ist.
Der Erzeuger, der in seinem Hause, Hof, ans der Straße,
dem Acker oder sonstwie an der Erzeugeestätts verkauft, darf
nur den Erzeugerpreis fordern und nehme».
Dagegen darf der Erzeuger, der seine Ware auf den Markt
bringt, hierfür
a) beim Verkauf au den Kleinhändler den Großhandels-
preis,
b) beim unmittelbaren Verkauf an Verbraucher dec-Klein-
handelspreis fordern und nehmen.
Heidelberg, den 30. August 1918. (49S7
SLäSt. Preisprnfunüsstelle Heidelberg.





Er

Die

Die F,
V,
Ms tzjx
v e Fo <h
»bgsbrochem
Fscht geeign
NräfteMsvm
»en. Insol
»aut. Von
Führung six
«Mons H
Mckverlegu.
!'nes doppe
Mgabe de
MeiHvstell
Menssivs en
ken in de
AkeEe-n
twlge der r
Frontst
Bereitung n
Dieses AM
»feinde «die
brisfes an>
Mung selbst
«argen,
dendwie voi
turiickgeschas
n>.nssdrähte
Itande. wi,
und Brücke,
«nsgev
folgenden h
besten
7'^ Wiede
schwere Ver

Die

V
Gruppen vc
-2 nil «eis<
bemerkt
surückgelassi
starke Bvs
Erst nach st
Uhr dich,
Mten im 2
Abrest aest
Ersehen l
litnren. d,
^Hegens
dichte.
Di«
uenen, Geli
 
Annotationen